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Thema | Aufwandsentschädigung in Hessen wo geregelt? | 5 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Tim 8S., Gernsheim / Hessen | 828126 | |||
Datum | 05.03.2017 22:02 | 2666 x gelesen | |||
Hallo, ich würde gerne wissen wo geregelt ist wer in der Feuerwehr für die Ausübung seines Amtes eine Aufwandsentschädigung zusteht. Es würde mich einfach mal interessieren, da ich einige Ehrenamtliche Gerätewarte kenne und die einen bekommen Aufwandsentschädigung und die anderen nicht. | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Göttingen / Niedersachsen | 828128 | |||
Datum | 05.03.2017 22:28 | 1696 x gelesen | |||
Hallo, das wird vermutlich bei den jeweiligen Kommunen in der Satzung über Aufwandsentschädigungen stehen! MkG Lars | |||||
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Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 828129 | |||
Datum | 05.03.2017 23:28 | 1890 x gelesen | |||
Hallo, das findest du in der FwDRAVO (Feuerwehrdienst- und Reisekostenaufwandsentschädigungsverordnung) download bei der HLFS: FwDRAVO (edit: hab grad nachgelesen, FwDRAVO regelt nur für WeFü, GBI/SBI, Jugendwarte und KBI/KBM. die Gerätewarte laufen wohl über §4 => örtliche Regelung) Grüße aus Nordhessen Ralf PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! "Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen." (Ernst Ferstl) | |||||
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Autor | Tim 8S., Gernsheim / Hessen | 828132 | |||
Datum | 06.03.2017 07:50 | 1462 x gelesen | |||
Dankeschön. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 830709 | |||
Datum | 06.06.2017 22:38 | 1256 x gelesen | |||
Guten Abend Dazu: -> FW MRN " Viernheim: Pauschale Aufwandsentschädigung für Feuerwehrmitglieder " Letztlich geht es um Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements von Feuerwehrleuten und um Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Viernheim insgesamt. Aus diesem Grunde hat der Magistrat der Stadt Viernheim im Einvernehmen mit der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr in seiner letzten Sitzung beschlossen, den Mitgliedern der Einsatzabteilung rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 je nachgewiesenem Einsatztag den Aufwand der An- und Abfahrt zum bzw. vom Feuerwehrgerätehaus in der Robert-Bosch-Straße eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 Euro jährlich nachträglich zahlen zu wollen. [...]Die sogenannte Feuerwehrdienst- und Reisekosten-Aufwandsentschädigungsverordnung vom 18. Dezember 2012 sieht nur für wenige Funktionen bei der Freiwilligen Feuerwehr eine Entschädigung vor. Davon profitieren beispielsweise der Stadtbrandinspektor, sein Stellvertreter und einige wenige weitere Funktionsträger, jedoch nicht die ebenfalls sehr aktiven Gruppenführer und Zugführer. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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