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ThemaAufwandsentschädigung in Hessen wo geregelt?5 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorTim 8S., Gernsheim / Hessen828126
Datum05.03.2017 22:022666 x gelesen
Hallo,
ich würde gerne wissen wo geregelt ist wer in der Feuerwehr für die Ausübung seines Amtes eine Aufwandsentschädigung zusteht.

Es würde mich einfach mal interessieren, da ich einige Ehrenamtliche Gerätewarte kenne und die einen bekommen Aufwandsentschädigung und die anderen nicht.

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AutorLars8 B.8, Göttingen / Niedersachsen828128
Datum05.03.2017 22:281696 x gelesen
Hallo,

das wird vermutlich bei den jeweiligen Kommunen in der Satzung über Aufwandsentschädigungen stehen!

MkG

Lars

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AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen828129
Datum05.03.2017 23:281890 x gelesen
Hallo,
das findest du in der FwDRAVO (Feuerwehrdienst- und Reisekostenaufwandsentschädigungsverordnung)

download bei der HLFS: FwDRAVO

(edit: hab grad nachgelesen, FwDRAVO regelt nur für WeFü, GBI/SBI, Jugendwarte und KBI/KBM.
die Gerätewarte laufen wohl über §4 => örtliche Regelung)

Grüße aus Nordhessen

Ralf


PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!
"Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir
froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen."
(Ernst Ferstl)

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AutorTim 8S., Gernsheim / Hessen828132
Datum06.03.2017 07:501462 x gelesen
Dankeschön.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg830709
Datum06.06.2017 22:381256 x gelesen
Guten Abend

Dazu:

-> FW MRN " Viernheim: Pauschale Aufwandsentschädigung für Feuerwehrmitglieder "

Letztlich geht es um Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements von Feuerwehrleuten und um Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Viernheim insgesamt. Aus diesem Grunde hat der Magistrat der Stadt Viernheim im Einvernehmen mit der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr in seiner letzten Sitzung beschlossen, den Mitgliedern der Einsatzabteilung rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 je nachgewiesenem Einsatztag den Aufwand der An- und Abfahrt zum bzw. vom Feuerwehrgerätehaus in der Robert-Bosch-Straße eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 Euro jährlich nachträglich zahlen zu wollen. [...]Die sogenannte Feuerwehrdienst- und Reisekosten-Aufwandsentschädigungsverordnung vom 18. Dezember 2012 sieht nur für wenige Funktionen bei der Freiwilligen Feuerwehr eine Entschädigung vor. Davon profitieren beispielsweise der Stadtbrandinspektor, sein Stellvertreter und einige wenige weitere Funktionsträger, jedoch nicht die ebenfalls sehr aktiven Gruppenführer und Zugführer.
Auch die oftmals sehr aktiven Feuerwehrkameraden und -kameradinnen ohne Sonderfunktion bekommen trotz der Schwere so manchen Einsatzes keine Aufwandsentschädigung. Dies möchten wir ändern und jedem an Einsätzen teilnehmenden Feuerwehrkameraden bzw. Feuerwehrkameradin eine dem Aufwand angemessene Entschädigung zukommen lassen, betont Bolze, [...]



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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 05.03.2017 22:02 ., Gernsheim
 05.03.2017 22:28 Lars7 B.7, Göttingen
 05.03.2017 23:28 ., Frielendorf
 06.03.2017 07:50 ., Gernsheim
 06.06.2017 22:38 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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