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ThemaFeuerwehreinfahrt Poller gesichert.6 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorAndr8eas8 D.8, Oldenburg / NS828106
Datum05.03.2017 14:234038 x gelesen
Moin,

hier wurden heute in der Feuerwehrzufahrt zu dem Mehrfamilienhaus in dem ich wohne die Pfosten die die Feuerwehreinfahrt sichern, so umgebaut das über dem Loch vom Dreikant jetzt eine Metallplatte ist, welche mit einem dicken Sicherheitsvorhängeschloss gesichert ist. Feuerwehr hat natürlich keinen Schlüssel. Das ist doch ganz klar nicht zulässig oder?
Ich denke mal der Hintergrund ist das viele die Pfosten entfernt haben und dann das Gelände befahren haben.
Da das Objekt von einer großen Immobiliengruppe verwaltet wird glaube ich kaum das ein persönliches Gespräch was bringt, wo schon andere einfache Dinge nicht klappen. Ich würde das ganze jetzt dem Vorbeugenden Brandschutz überlassen oder über das Ordnungsamt?

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern828110
Datum05.03.2017 15:292592 x gelesen
Ist in München üblich. Es gibt aber eine Vorgabe wie dick der Bügel des Schlosses sein darf damit der Bolzenschneider noch funktioniert.

Wenn ein Einsatz ist macht es halt kurz knack. Falls wirklich sehr massive Bügleschlösser verbaut wurden ist im Sperrwerkzeug noch die Akkuflex, die macht da kurzen Prozess. Hier hat der RTW allein allerdings keine Chance.


Alternativ gibt es auch Pfosten mit Feuerwehrschließung.

MfG
Adrian

Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig / Niedersachsen828116
Datum05.03.2017 16:582445 x gelesen
Ein pauschales nein ist falsch. In BS wird das unter bestimmen Umständen zugelassen (Schlossdurchmesser,...)

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AutorAchi8m A8., Uttenreuth / Franken (Bayern)828141
Datum06.03.2017 12:261937 x gelesen
Eine Vorhängeschloss ist durchaus zulässig, sofern die Bügelstärke des Vorhängeschlosses keine 5,0 mmm Durchmesser übersteigt. Damit lässt sich der Bügel mit einem Bolzenschneider (mind. 12 mm Schneidleistung wie z.B. auf einer DLAK nach DIN EN 14043 hinterlegt) durchtrennen.
Warum keine umklappbaren Pfosten? Damit wäre zumindest der Pfostenschwund geregelt. Zu beachten wäre allerdings ob sich die Pfosten im Einbiegeradius nach DIN 14090 befinden. Das würde nämlich die Gefahr des Verkeilens, z.B. zwischen der Zwillingsbereifung der Hinterachse, mit sich bringen.

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mit privaten Grüßen
Achim A.



"Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schwieriger." (Kurt Tucholsky 1890-1935)

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)828145
Datum06.03.2017 14:051705 x gelesen
Hallo,
die Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr sind auch in Niedersachsen eingeführte technische Baubestimmung.
Nachdem diese nur angeben
Geschrieben von Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr 7 Sperrvorrichtungen
Sperrvorrichtungen (Sperrbalken, Ketten, Sperrpfosten) sind in Zu- und Durchfahrten zulässige, wenn sie von der Feuerwehr geöffnet werden können

sind übliche Maßnahmen wie Bügelschlösser, Dreikant oder Sechskant zulässig. Ich weiß nicht, ob Euer LFV was ähnliches hat, wir haben die Sperrrmöglichkeiten in einer Fachempfehlung dargestellt.
Die Bügelschlösser sind manchmal die bessere Wahl, wenn die Dreikants inflationär werden. Die kann sich jeder für etwas Geld im Netz bestellen, und wer die Feuerwehrflächen dann für irgendwelche Arbeiten/Transporte nutzt, ist bald nicht mehr kontrollierbar.
Öffnungsmöglichkeiten außer dem Bolzenschneider gibt es für das Bügelschloss gar viele, jeder, der gedient hat, hat sicher schon mal sein Spindschloss mit Helm und Klappspaten geöffnet.

Geschrieben von Achim A.Warum keine umklappbaren Pfosten? Damit wäre zumindest der Pfostenschwund geregelt. Zu beachten wäre allerdings ob sich die Pfosten im Einbiegeradius nach DIN 14090 befinden. Das würde nämlich die Gefahr des Verkeilens, z.B. zwischen der Zwillingsbereifung der Hinterachse, mit sich bringen.
Danke für den Hinweis, hatte ich so bisher nicht im Kopf.

Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorMarc8o S8., Niederneisen / 828146
Datum06.03.2017 14:201738 x gelesen
Feuerwehrzufahrten und Flächen für die Feuerwehr sind Bestandteil einer Baugenehmigung. Zuständig bei Verstößen gegen Baurecht:

Die Untere Bauaufsicht (ganz grob: meist Kreisverwaltung, Stadtverwaltung). Diese wird in feuerwehrtechnsichen Dingen beraten durch den Vorbeugenden Brandschutz (Kreisverwaltung; Stadtverwaltung; wenn Berufsfeuerwehr dann dort als Teil der Stadtverwaltung).

Behörde zum Anordnen und Sanktionieren: Die Untere Bauaufsicht.


Grüße
Marco

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 05.03.2017 14:23 Andr7eas7 D.7, Oldenburg
 05.03.2017 15:29 Adri7an 7R., Utting
 05.03.2017 16:58 Joha7nne7s K7., Braunschweig
 06.03.2017 12:26 Achi7m A7., Uttenreuth
 06.03.2017 14:05 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 06.03.2017 14:20 Marc7o S7., Niederneisen
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