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Thema | Prüfung des Leistungsverzeichnis einer Fahrzeugausschreibung | 6 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Dani8el 8H., Schwabhausen / Bayern | 827733 | |||
Datum | 19.02.2017 08:17 | 3963 x gelesen | |||
Guten Morgen. gibt es Unternehmen die Leistungsverzeichnisse auf produktneutrale Ausschreibung prüfen? | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 827734 | |||
Datum | 19.02.2017 08:28 | 2494 x gelesen | |||
hallo, ich denke diese Firmen können diese Dienstleistung erbringen: BOS-Firmendatenbank -> Beratung -> Beschaffungen MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 827736 | |||
Datum | 19.02.2017 11:53 | 2274 x gelesen | |||
Hier ist kein Fahrzeugausstatter gefragt sondern jemand der sich mit Vergaberecht beschäftigt. Die Forderung einer produktneutralen Ausschreibung ist eine wesentliche Grundlage des Vergaberechts und auch durch das aktuelle Vergaberechtsmodernisierungsgesetz aus 2016 nicht geändert worden. Auch die Bereiche bei denen ausnahmsweise davon abgewichen werden darf (produktscharfe Ausschreibung) sind durch langjährige Rechtssprechung abgesteckt. Ein Hinweis aus der vergaberechtlichen Praxis: Es gibt quasi keine Fälle bei denen von diesem Grundsatz abgewichen werden muss, Auch die Nennung eines "Leitfabrikats", auch mit dem Zusatz "oder gleichwertig", ist nur der Versuch eine ausreichende Beschreibung zu vermeiden. Dies kann durch entsprechende Formulierung mit wenigen Stichworten immer anders geregelt werden. Um nur diesen kleinen Teilaspekt zu prüfen muss meiner Ansicht nach nicht unbedingt ein Dienstleister eingeschaltet werden. Der Ersteller der Ausschreibung sieht ja selbst wo Produktnamen oder das unsägliche Leitfabrikat im Text stehen. | |||||
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Autor | Jan 8Phi8lip8 M.8, Linnich / NRW | 827740 | |||
Datum | 20.02.2017 08:46 | 1459 x gelesen | |||
Moin, eventuell mal Kontak zur Firma Forplan aufnehmen. http://www.forplan.de/ mit freundlichen Grüßen | |||||
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Autor | Wolf8gan8g B8., Gersthofen / Bayern | 827754 | |||
Datum | 20.02.2017 14:51 | 1226 x gelesen | |||
Hallo, für Bayern vielleicht auch ganz interessant www.abz-bayern.de Ist auf jedem Fall mal eine Beratung zu öffentlichen Aufträgen. Gruß Wolfgang | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 827767 | |||
Datum | 21.02.2017 09:36 | 1245 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk B.Hier ist kein Fahrzeugausstatter gefragt sondern jemand der sich mit Vergaberecht beschäftigt. Die Forderung einer produktneutralen Ausschreibung ist eine wesentliche Grundlage des Vergaberechts und auch durch das aktuelle Vergaberechtsmodernisierungsgesetz aus 2016 nicht geändert worden. Auch die Bereiche bei denen ausnahmsweise davon abgewichen werden darf (produktscharfe Ausschreibung) sind durch langjährige Rechtssprechung abgesteckt. Nein. Weder stimmt das im Grundsatz, noch im Detail. Die Nennung von Leitfabrikaten ist problemlos möglich. Vgl. hier Folie 16: https://www.sfv-muenchen.de/fileadmin/SFV/Symposien/2016/Feuerwehrsymposium_SFV_2016_PINKENBURG.pdf Der feine Unterschied ist, dass mit Angabe eines Leitfabrikates (nach den wesentlichen gewünschten Kriterien) der Nachweis der Gleichwertigkeit beim Alternativanbieter ist, während die echte produktneutrale Ausschreibung eines z.B. größeren, schallgedämmten Stromerzeugers durchaus eine eigene mehrseitige (!) Ausschreibung werden würde.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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