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ThemaWer übernimmt den Schaden?9 Beträge
RubrikSonstiges
Infos:
  • Tesla-Fahrer rettet Leben auf der A9
  •  
    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW827633
    Datum14.02.2017 13:115128 x gelesen
    Garching (dpa)
    [...]Mit einem waghalsigen Manöver hat ein Mann bei München einen außer Kontrolle geratenen Wagen gestoppt.[...]Beim Überholen sah er, dass der Fahrer sein Auto nicht unter Kontrolle hatte. Dann setzte der Mann sein Auto vor den praktisch herrenlosen Wagen, ließ diesen auffahren und bremste.[...]Hervorragende Reaktion des Fahrers, aber - wer übernimmt in einem solchen Fall die Schäden an seinem Fahrzeug?

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern827635
    Datum14.02.2017 13:232990 x gelesen
    Entweder der, dem geholfen wurde (bzw. desen Versicherung) oder der gesetzliche Unfallversicherungsträger. Link

    Audiatur et altera pars.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827637
    Datum14.02.2017 13:272831 x gelesen
    hallo,

    hier gibt es mehr Infos zu dem Einsatz:

    muenchen_tesla-fahrer_rettet_leben_auf_d

    Um einen nachfolgenden PKW zu stoppen, nahm ein Tesla-Fahrer die Beschädigung seines Fahrzeugs in Kauf.

    Bei der Fahrt am frühen Abend auf der A9, Fahrtrichtung Norden stellte ein Autofahrer fest, dass der vor ihm fahrende VW Passat zu schlängeln begann. Darauf hin überholte er das Fahrzeug. Er stellte fest, dass der zirka 50-jährige Fahrer scheinbar den PKW nicht mehr kontrollieren konnte. In diesem Zuge alarmierte er die Feuerwehr München und den Rettungsdienst München. ...


    p.gifEinsatzbericht der Feuerwehr München

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827638
    Datum14.02.2017 14:292625 x gelesen
    hallo,

    ich denke da greift dieses Rechtsverhältnis:

    p.gifGeschäftsführung ohne Auftrag

    und da dann:

    p.gifSchadensersatz

    Ob das hier dann konkret zutrifft kann ich als juristischer Laie natürlich nicht sagen.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827646
    Datum14.02.2017 18:472337 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.Ob das hier dann konkret zutrifft kann ich als juristischer Laie natürlich nicht sagen.
    dazu ein Jura-Profi:

    ...Juristisch ist die Rettungsaktion ein klassischer Fall der Geschäftsführung ohne Auftrag. Dieses Rechtsinstitut kommt zur Anwendung, wenn jemand im mutmaßlichen Interesse einer Person handelt, um Schaden von dieser Person abzuwenden. In diesem Fall war es wohl eindeutig im Interesse des Erkrankten, dass ihn der Tesla-Fahrer nicht in die Leitplanke krachen ließ. Vor diesem Hintergrund dürfte der Tesla-Fahrer einen Anspruch auf Aufwendungsersatz gegen dem Hilfsbedürftigen haben. Er kann also den Schaden an seinem eigenen Auto ersetzt verlangen. ...
    Quelle: Rechtsanwalt Udo Vetter

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern827688
    Datum16.02.2017 11:041556 x gelesen
    Oh ich hab mich da wohl getäuscht. Den Schaden übernimmt natürlich grundsätzlich der Hersteller des betroffenen Fahrzeugs. ;-)

    Audiatur et altera pars.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827689
    Datum16.02.2017 12:021251 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Adolf H.Oh ich hab mich da wohl getäuscht. Den Schaden übernimmt natürlich grundsätzlich der Hersteller des betroffenen Fahrzeugs. ;-)
    clever - der Aufwand für die Schadensregulierung dürfte den Werbewert deutlich unterschreiten.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW827690
    Datum16.02.2017 12:221316 x gelesen
    Es beschleicht mich der Eindruck das es nur Dank diesem Fahrzeug funktionierte, schöner und richtiger wäre es wenn sie die Presse mehr auf den Aufmerksamen Fahrer konzentrieren würde...so wie in allen anderen Fällen.

    "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
    Innenminister de Maizière
    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen827702
    Datum16.02.2017 21:54919 x gelesen
    In diesem Fall übernimmt tatsächlich der Hersteller die Kosten
    Hier der Text dazu

    Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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     14.02.2017 13:11 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     14.02.2017 13:23 Adol7f H7., Rosenheim
     16.02.2017 11:04 Adol7f H7., Rosenheim
     16.02.2017 12:02 Jürg7en 7M., Weinstadt
     16.02.2017 12:22 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     14.02.2017 13:27 Jürg7en 7M., Weinstadt
     14.02.2017 14:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
     14.02.2017 18:47 Jürg7en 7M., Weinstadt
     16.02.2017 21:54 Anne7tte7 S.7, Griesheim
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