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Thema | Wer übernimmt den Schaden? | 9 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 827633 | |||
Datum | 14.02.2017 13:11 | 5128 x gelesen | |||
Garching (dpa)[...]Mit einem waghalsigen Manöver hat ein Mann bei München einen außer Kontrolle geratenen Wagen gestoppt.[...]Beim Überholen sah er, dass der Fahrer sein Auto nicht unter Kontrolle hatte. Dann setzte der Mann sein Auto vor den praktisch herrenlosen Wagen, ließ diesen auffahren und bremste.[...]Hervorragende Reaktion des Fahrers, aber - wer übernimmt in einem solchen Fall die Schäden an seinem Fahrzeug? | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 827635 | |||
Datum | 14.02.2017 13:23 | 2990 x gelesen | |||
Entweder der, dem geholfen wurde (bzw. desen Versicherung) oder der gesetzliche Unfallversicherungsträger. Link Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 827637 | |||
Datum | 14.02.2017 13:27 | 2831 x gelesen | |||
hallo, hier gibt es mehr Infos zu dem Einsatz: ![]() Um einen nachfolgenden PKW zu stoppen, nahm ein Tesla-Fahrer die Beschädigung seines Fahrzeugs in Kauf. ![]() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 827638 | |||
Datum | 14.02.2017 14:29 | 2625 x gelesen | |||
hallo, ich denke da greift dieses Rechtsverhältnis: ![]() und da dann: ![]() Ob das hier dann konkret zutrifft kann ich als juristischer Laie natürlich nicht sagen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 827646 | |||
Datum | 14.02.2017 18:47 | 2337 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jürgen M. Ob das hier dann konkret zutrifft kann ich als juristischer Laie natürlich nicht sagen. dazu ein Jura-Profi: ...Juristisch ist die Rettungsaktion ein klassischer Fall der Geschäftsführung ohne Auftrag. Dieses Rechtsinstitut kommt zur Anwendung, wenn jemand im mutmaßlichen Interesse einer Person handelt, um Schaden von dieser Person abzuwenden. In diesem Fall war es wohl eindeutig im Interesse des Erkrankten, dass ihn der Tesla-Fahrer nicht in die Leitplanke krachen ließ. Vor diesem Hintergrund dürfte der Tesla-Fahrer einen Anspruch auf Aufwendungsersatz gegen dem Hilfsbedürftigen haben. Er kann also den Schaden an seinem eigenen Auto ersetzt verlangen. ... Quelle: Rechtsanwalt Udo Vetter MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 827688 | |||
Datum | 16.02.2017 11:04 | 1556 x gelesen | |||
Oh ich hab mich da wohl getäuscht. Den Schaden übernimmt natürlich grundsätzlich der Hersteller des betroffenen Fahrzeugs. ;-) Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 827689 | |||
Datum | 16.02.2017 12:02 | 1251 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Adolf H. Oh ich hab mich da wohl getäuscht. Den Schaden übernimmt natürlich grundsätzlich der Hersteller des betroffenen Fahrzeugs. ;-) clever - der Aufwand für die Schadensregulierung dürfte den Werbewert deutlich unterschreiten. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 827690 | |||
Datum | 16.02.2017 12:22 | 1316 x gelesen | |||
Es beschleicht mich der Eindruck das es nur Dank diesem Fahrzeug funktionierte, schöner und richtiger wäre es wenn sie die Presse mehr auf den Aufmerksamen Fahrer konzentrieren würde...so wie in allen anderen Fällen. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 827702 | |||
Datum | 16.02.2017 21:54 | 919 x gelesen | |||
In diesem Fall übernimmt tatsächlich der Hersteller die Kosten Hier der Text dazu Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | |||||
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