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| Thema | DIN 1846-1 genaue Unterscheidung zwichen Kategorie 2 und 3 Fahrzeugen | 3 Beträge | |||
| Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
| Autor | Mart8in 8W., Polch / Rheinland-Pfalz | 827146 | |||
| Datum | 31.01.2017 15:19 | 2807 x gelesen | |||
| Hallo, ich suche gerade nach Inforamtionen, wie man genau zwischen Kategorie 2 (geländefähig) und Kategorie 3 (geländegänig) Fahrzeugen unterscheidet. Wie bzw. Wo ist dies beschrieben oder festgelegt ? Aus der 1846-1 kann ich das nicht direkt entnehmen. Hat hier jemand einen rat ? Vielen Dank | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 827147 | |||
| Datum | 31.01.2017 15:40 | 1762 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin W.Kategorie 2 (geländefähig) und Kategorie 3 (geländegänig) geht u.a. um Rampen-/Böschungswinkel, ich hab jetzt die Werte nicht Kopf, aber das hier kommt m.W. schon hin: https://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwehrfahrzeug "Geländegängige Fahrzeuge der Massenklassen M und S müssen über Böschungswinkel von 35° (vorn und hinten) sowie einen Rampenwinkel von 30° verfügen. Bei leichten Fahrzeugen gibt sich die Norm mit 30° bzw. 25° zufrieden. Für geländefähige Fahrzeuge reichen 23° Böschungswinkel und 18° Rampenwinkel (Normungsstand 10/2013)." ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 827148 | |||
| Datum | 31.01.2017 15:54 | 1649 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin W.Aus der 1846-1 kann ich das nicht direkt entnehmen. Hat hier jemand einen rat ? Die Angaben die du suchst befinden sich in EN 1846-2. Bei Fragen kann ich gerne nachschlagen. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | |||||
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