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ThemaNeue MAN-Richtlinie Bayern10 Beträge
RubrikRettungsdienst
Infos:
  • Richtlinie zur Bewältigung von Ereignissen mit einem Massenanfall von Notfallpatienten und Betroffenen
  • Anlagen MAN-RL 2016
  • BRK Handbuch für Einsatzkräfte - Stand 2005
  •  
    AutorStef8fen8 S.8, München / Bayern827009
    Datum25.01.2017 18:237362 x gelesen
    Hallo zusammen,

    am 06.12.2016 hat das Bundesland Bayern eine "Richtlinie zur Bewältigung von Ereignissen mit einem Massenanfall von Notfallpatienten und Betroffenen" (MAN-RL) herausgegeben.
    Damit wird nicht nur das generelle Konzept in Teilen verändert, zusätzlich ändern sich damit auch einige Farbzuweisungen bei den Funktionswesten.
    Inwieweit ist dieses neue Konzept schon bei euch umgesetzt, beziehungsweise bis wann ist eine vollständige Umsetzung geplant?

    Eine Frage am Rande, die die Anlagen der Regelung in meinen Augen nicht abschließend klärt:
    Laut Anlage 4 Punkt 2.3 heißt es:
    "Zu ihrer eindeutigen Kennzeichnung an der Einsatzstelle werden die Mitglieder der UG SanEL landes-einheitlich mit Warnwesten mit entsprechender farblicher Gestaltung und Aufschrift ausgestattet."

    Eine entsprechende Funktionsweste ist sonst nirgends in der Veröffentlichung aufgeführt. Weis hier jemand mehr?
    Meine Recherchen haben dazu nur folgendes ergeben:
    "Zu ihrer eindeutigen Kennzeichnung an der Einsatzstelle werden die Mitglieder der UG SanEL landeseinheitlich mit neonegelben Armbinden mit der Aufschrift 'UG-SanEL' ausgestattet. Eine weitere Kennzeichnung gibt es nicht."
    Aus: "Handbuch für Einsatzkräfte in den Bereitschaften" - Punkt 11.5 Katastrophenschutz, Bayerisches Rotes Kreuz, Stand 15.03.2005

    Viele Grüße,

    Steffen

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg827012
    Datum25.01.2017 22:543005 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Steffen S.

    am 06.12.2016 hat das Bundesland Bayern eine "Richtlinie zur Bewältigung von Ereignissen mit einem Massenanfall von Notfallpatienten und Betroffenen" (MAN-RL) herausgegeben.


    Eine ähnliche Richtlinie führte BaWü im August 2016 ein:

    -> " ManV-Konzept "

    Über Funktionskennzeichnung wird hier nichts erwähnt, ab S. 31 paar bunte Bildchen zu sehen. Für den Bereich SanDienst ist mir nur diese Richtlinie bekannt:

    -> " Besondere Kennzeichnung von Führungskräften, Funktionsträgern und Fachpersonal im Einsatz "



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorPhil8ipp8 E.8, Augsburg / Bayern827014
    Datum26.01.2017 08:372532 x gelesen
    Servus.

    Meiner Meinung nach brauchen Mitglieder der UGSanEL gar keine Weste, außer einer Warnweste wenn ihre Einsatzkleidung nicht die dementsprechenden Vorschriften entspricht.

    Inzwischen haben auch die Verfasser der Richtlinie eingesehen, dass es sich hier um Führungsgehilfen handelt, die im ELW oder im Führungsraum zum Einsatz kommen.

    Die lesart der alten MANV-Richlinie, dass die UGSanEL die Abschnittsleiter stellen soll, war damals schon fragwürdig und unter keinem Gesichtspunkt praktisch.

    Deswegen, spart bitte an Westen an der Einsatzstelle und beschriftet die vorhandenen eineindeutig auf Brust und Rücken.

    Die einzige nicht genormte Weste, die wir haben ist eine Funktionsweste in leuchtorange für den Führungsassistenten. Dadurch ist gewährleistet, dass dieser auch im Sommer genug Taschen hat um Funkgerät und Meldeblock unterzubringen. ansonsten ist sie als Warnweste gedacht und nicht als Kennzeichnung.

    Grüße aus Augsburg

    ESCHE


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern827016
    Datum26.01.2017 09:202378 x gelesen
    Geschrieben von Steffen S.
    "Zu ihrer eindeutigen Kennzeichnung an der Einsatzstelle werden die Mitglieder der UG SanEL landeseinheitlich mit neonegelben Armbinden mit der Aufschrift 'UG-SanEL' ausgestattet. Eine weitere Kennzeichnung gibt es nicht."
    Aus: "Handbuch für Einsatzkräfte in den Bereitschaften" - Punkt 11.5 Katastrophenschutz, Bayerisches Rotes Kreuz, Stand 15.03.2005

    Würde zumindest zur Kennzeichnung der UG-ÖEL passen, die werden auch mit Armbinden gekennzeichnet.

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern827017
    Datum26.01.2017 10:102441 x gelesen
    Geschrieben von Markus R.Würde zumindest zur Kennzeichnung der UG-ÖEL passen, die werden auch mit Armbinden gekennzeichnet.

    Servus Markus,

    gibt es dazu eine Vorgabe?

    Unsere UG-ÖEL hat gelbe Warnwesten mit Aufdruck.

    MfG
    Adrian

    Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern827028
    Datum26.01.2017 14:512193 x gelesen
    Servus Adrian,

    Geschrieben von Adrian R.
    gibt es dazu eine Vorgabe?
    mit Sicherheit, nachdem sowohl die Kennzeichnungswesten wie auch die Armbinden zentral beschafft wurden. Ich habe aber aktuell dazu nichts greifbar.

    Geschrieben von Adrian R.
    Unsere UG-ÖEL hat gelbe Warnwesten mit Aufdruck.
    DAS macht natürlich auch Sinn :-)

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen827031
    Datum26.01.2017 19:432127 x gelesen
    Eine Richtlinie die viele aktuelle Aspekte aufgreift.
    Ich frage mich allerdings wieso man nicht den eingeführten Begriff MANV - bei all seinen Schwächen- beibehalten hat.
    Ich verstehe das so das Betreuung + PSNV von der SanEL idR mitgeführt werden sollen. Ist das sinnvoll? LNA und ORGL haben andere Fachliche Grundlagen. Außerdem haben die Abschnitte idR deutlich unterschiedliche Einsatzzeiten.
    Mir fehlt der Hinweis das die Führungskräfte für Patienten lagen und die Transportorganisation örtlich zu bestimmen sind.

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    AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg827035
    Datum27.01.2017 10:241802 x gelesen
    Hallo Ingo,
    wer ist den deiner Meinung nach der oberste Chef bei einem Einsatz der medizinischen Fachdienste?
    Es ist richtig dasLNA/OrGL vielleicht nicht die absolute fachliche Kompetenz für Betreuung undPSNV haben aber das nötige Wissen um die Einsatzmöglichkeiten und Schwerpunkte sollten gegeben sein!
    Außerdem kann man einen Abschnitt ja auch länger als andere fortführen! Und diesen dann nur noch vom Abschnittleiter führen lassen.

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern827037
    Datum27.01.2017 12:331711 x gelesen
    Geschrieben von Ingo z.Ich verstehe das so das Betreuung + PSNV von der SanEL idR mitgeführt werden sollen. Ist das sinnvoll? LNA und ORGL haben andere Fachliche Grundlagen. Außerdem haben die Abschnitte idR deutlich unterschiedliche Einsatzzeiten.

    Der ÖEL hat in der Regel auch nur sehr geringe Kenntnisse über die Betreuung. Dennoch kann er der Chef der Lage werden. Dafür hat er ja dann Abschnittsleiter.

    MfG
    Adrian

    Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen827046
    Datum27.01.2017 18:011697 x gelesen
    Geschrieben von Adrian R.Der ÖEL hat in der Regel auch nur sehr geringe Kenntnisse über die Betreuung. Dennoch kann er der Chef der Lage werden. Dafür hat er ja dann Abschnittsleiter.

    Dann ist es hilfreich wenn der Abschnittsleiter sich auskennt. LNA und ORGL sollen hier Fachdienste leiten die sie mit Glück aus der Führungsausbildung kennen.
    Niemand würde erwarten das die auch die technische Rettung leiten sollen.

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     25.01.2017 18:23 Stef7fen7 S.7, München
     25.01.2017 22:54 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     26.01.2017 08:37 Phil7ipp7 E.7, Augsburg
     26.01.2017 09:20 Mark7us 7R., Höhenrain
     26.01.2017 10:10 Adri7an 7R., Utting
     26.01.2017 14:51 Mark7us 7R., Höhenrain
     26.01.2017 19:43 Ingo7 z.7, Handeloh
     27.01.2017 10:24 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
     27.01.2017 12:33 Adri7an 7R., Utting
     27.01.2017 18:01 Ingo7 z.7, Handeloh
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