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ThemaNeue Medizinprodukte-Betreiberverordnung: keine STK Befreiung mehr - war: AED zum Eigenschutz in der FF13 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorSven8 H.8, Weinheim / Baden Württemberg826784
Datum19.01.2017 08:185783 x gelesen
Hallo,

seit dem 01.01.2017 gibt es Änderungen in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV. Eine STK wir demnach alle zwei Jahre gefordert. Eine STK Befreiung gibt es scheinbar nicht mehr.


Neue Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Hat sich jemand schon näher damit befasst?

Grüße
Sven

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AutorBern8d B8., Planegg / Bayern826787
Datum19.01.2017 10:553075 x gelesen
Hallo,
ja das ist in der Tat so.
Bei uns sind LP500 vorhanden, daher ging unsere Anfrage zu dem Thema an Physio Control.
Von dort gibt es die offizielle Aussage, das bisherige Schreiben zur Ausnahme von der STK für Feuerwehren ist nicht mehr gültig.
Es ist nun eine STK erforderlich. Kosten hierfür rund 50,- Gerät.

Grüße
Bernd

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AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein826793
Datum19.01.2017 11:572995 x gelesen
Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Bei uns hängt zentral im Ort ein "Öffentlicher" AED in direkter Nähe zu Schule, Kindergarten, Sportplatz, Gemeindehaus etc. - Der wurde durch das örtliche DRK angeschafft und in die Verantwortung der Gemeinde (Batteriewechsel etc.) für die Allgemeinheit übergeben.
>> Hier ist keine STK erforderlich?!

Bei der Feuerwehr haben wir einen AED an Bord eines LF. In der Hauptsache zum Eigenschutz unserer Kameraden/innen bei Einsatz und Übung, aber selbstverständlich auch, um im Einsatz bei zivilen Opfern ggfs. die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken.
>> Hier ist alle 2 Jahre eine STK gefordert?!

Was wird bei der STK überhaupt überprüft?

MkG
Kay


- meine persönliche Meinung -

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AutorBern8d B8., Planegg / Bayern826794
Datum19.01.2017 12:182745 x gelesen
Hallo Kay,
deine Zusammenfassung trifft es (zumindest nach den mir derzeit bekannten Formulierungen) auf den Punkt.
Welchen Umfang die STK bei einem AED im Detail hat kann ich Dir leider nicht beantworten.

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AutorBjoe8rn 8M., Spiesen - Elversberg / Saarland826795
Datum19.01.2017 12:582507 x gelesen
Hallo,

vielleicht eine blöde Frage.
Was ist eine STK?
Ich verbinde die Abkürzung meist mit Schlachtragekorb,
aber das trifft es hier sicher nicht.

Danke !

Björn

Auf dem Weg in den Irrsinn bedeutet Stillstand Fortschritt !

alles meine ganz persönliche/private/eigene Meinung !

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg826796
Datum19.01.2017 13:052516 x gelesen
hallo,

geh in einem der vorherigen Beiträge mal mit der Maus auf die Abkürzung STK

dann werden dir zwei Erklärungen dazu angezeigt.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW826797
Datum19.01.2017 13:272538 x gelesen
Geschrieben von Kay S.Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Ja.

Bei der Ausbildung ist es ja ähnlich, der Laie braucht nichts, Einsatzkräfte müssen unterwiesen werden.

Gruß, Stefan

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AutorUli 8W., Sulz-Hopfau / Baden-Württemberg826801
Datum19.01.2017 15:362453 x gelesen
Hallo zusammen,

interessant dürfte sein ob solche Befreiungen von der STK durch den Hersteller per Schreiben noch gültig sind?

Denke mal da wird sich die nächsten Tage / Wochen noch was ergeben.
Sicher ist es auch kein Fehler mal "seinen" Lieferanten anzufragen.


Gruß aus dem Nordschwarzwald
Uli

Meine Beiträge geben meine Sicht der Dinge und meine Meinung wieder. Deshalb schreib auch ich hier und nicht ein anderer :-)

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AutorThom8as 8B., Großalmerode / Hessen826805
Datum19.01.2017 18:072221 x gelesen
Hallo,

mann beachte den §11 Absatz 2.

Abweichend von Absatz 1 kann für Automatische Externe Defibrillatoren im öffentlichen Raum, die für die Anwendung durch Laien vorgesehen sind, eine sicherheitstechnische Kontrolle entfallen, wenn der Automatische Externe Defibrillator selbsttestend ist und eine regelmäßige Sichtprüfung durch den Betreiber erfolgt.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern826811
Datum19.01.2017 23:361998 x gelesen
Geschrieben von Thomas B.mann beachte den §11 Absatz 2.

Abweichend von Absatz 1 kann für Automatische Externe Defibrillatoren im öffentlichen Raum, die für die Anwendung durch Laien vorgesehen sind, eine sicherheitstechnische Kontrolle entfallen, wenn der Automatische Externe Defibrillator selbsttestend ist und eine regelmäßige Sichtprüfung durch den Betreiber erfolgt.


Genau das wurde mir heute Abend auf der jährlichen Fortbildung von unserem Gerätebeauftragten berichtet, das unsere Geräte genau das tun und insofern das ganze mir in unserer Feuerwehr für unsere beiden Geräte wurscht sein kann. Scheint mal wieder so zu sein wer billlig kauft, kauft sich Probleme.


Viele Grüße
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW826812
Datum20.01.2017 00:541892 x gelesen
Ihr habt euren Gerätebeauftragten billig gekauft, oder was willst du damit sagen? ;-)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 826813
Datum20.01.2017 07:381984 x gelesen
Fachinformation des freundlichen Medizinproduktehändlers

Angesichts der Kosten von 50Euro alle 2 Jahre denke ich nicht das es ein Problem sein sollte das Gerät über die STK laufen zu lassen.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorBern8d B8., Planegg / Bayern827602
Datum13.02.2017 10:161655 x gelesen
Auf der Webseite des Bezirksfeuerwehrverbandes Oberbayern ist nun eine Fachinformation zu dem Thema verfügbar!

Link zu entsprechender Kategorie:
http://www.bfv-obb.de/fachbereiche/informationen-des-fachbereich-8-ak-1/

Link direkt zu dem Dokument:
www.bfv-obb.de/media/filer_public/94/ca/94caa440-9c5d-42e8-a03d-da23d658416a/fachinfo_stk_mtk_bfv_24012017.pdf

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 19.12.2012 19:37 Ingo7 z.7, Handeloh AED zum Eigenschutz in der FF
 19.01.2017 08:18 Sven7 H.7, Weinheim
 19.01.2017 10:55 Bern7d B7., Planegg
 13.02.2017 10:16 Bern7d B7., Planegg
 19.01.2017 11:57 Kay 7S., Seester
 19.01.2017 12:18 Bern7d B7., Planegg
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 19.01.2017 13:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
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