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ThemaTelekommunikationsgesetzes (TKG) geändert: Abhör- und Mitteilungsverbot erweitert3 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg824842
Datum13.11.2016 12:483128 x gelesen
hallo,

Das in § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgelegte Abhör- und Mitteilungsverbot ist erweitert worden:

War bisher nur das unbefugte "Abhören" verboten, so fällt jetzt auch "die in vergleichbarer Weise erfolgende Kenntnisnahme" darunter.

Die Änderung des TKG-"Abhörparagrafen " ist im "Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze" (DigiNetzG) enthalten, das am 10. November 2016 in Kraft trat.

p.gifweitere Infos ...

ich bin jetzt mal gespannt wie sich die Rechtssprechung dann entwickelt ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern824850
Datum13.11.2016 14:381989 x gelesen
Klingt für mich nur so als wäre decodieren von z.B. FMS oder SDS bisher vom Gesetz nicht erfasst gewesen. Das hat man nur eindeutig geregelt.

MfG
Adrian

Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg824854
Datum13.11.2016 15:451812 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Adrian R.Klingt für mich nur so als wäre decodieren von z.B. FMS oder SDS bisher vom Gesetz nicht erfasst gewesen. Das hat man nur eindeutig geregelt.
Interessant wäre es jetzt ob es konkrete Fälle gab wo genau diese Lücke dazu geführt hat das der "Täter" freigesprochen wurde.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 13.11.2016 12:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
 13.11.2016 14:38 Adri7an 7R., Utting
 13.11.2016 15:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
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