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Thema | Telekommunikationsgesetzes (TKG) geändert: Abhör- und Mitteilungsverbot erweitert | 3 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 824842 | |||
Datum | 13.11.2016 12:48 | 3128 x gelesen | |||
hallo, Das in § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgelegte Abhör- und Mitteilungsverbot ist erweitert worden: War bisher nur das unbefugte "Abhören" verboten, so fällt jetzt auch "die in vergleichbarer Weise erfolgende Kenntnisnahme" darunter. Die Änderung des TKG-"Abhörparagrafen " ist im "Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze" (DigiNetzG) enthalten, das am 10. November 2016 in Kraft trat. weitere Infos ... ich bin jetzt mal gespannt wie sich die Rechtssprechung dann entwickelt ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 824850 | |||
Datum | 13.11.2016 14:38 | 1989 x gelesen | |||
Klingt für mich nur so als wäre decodieren von z.B. FMS oder SDS bisher vom Gesetz nicht erfasst gewesen. Das hat man nur eindeutig geregelt. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 824854 | |||
Datum | 13.11.2016 15:45 | 1812 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Adrian R. Klingt für mich nur so als wäre decodieren von z.B. FMS oder SDS bisher vom Gesetz nicht erfasst gewesen. Das hat man nur eindeutig geregelt. Interessant wäre es jetzt ob es konkrete Fälle gab wo genau diese Lücke dazu geführt hat das der "Täter" freigesprochen wurde. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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