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ThemaNRW: Funktions- und Dienstgradabzeichen wo wird was getragen6 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorOliv8er 8B., Köln / NRW823423
Datum20.09.2016 13:393738 x gelesen
Hallo Feuerwehrs aus NRW,

so langsam hat sich die neue Dienstkleidung mit Schulterstück durchgesetzt, incl. Wildwuchs von Funktions- und Dienstgradabzeichen.

Nach meiner Rechtsauffassung tragen nur die Leiter der Feuerwehr (und höher) sowie die Stellvertreter NUR Funktionsabzeichen.

Ein BOI in Leitungsfunktion Löschzugführer trägt nun was wo?
1. den Dienstgrad in Form des Schulterstücks & Funktionsabzeichen als Ärmelabzeichen?
2. nur das Funktionsabzeichen als Schulterstück
3. Den Dienstgrad und Funktion zusammen auf dem Schulterstück (falls soetwas überhaupt bestellbar).

Wie sieht es eigentlich bei vorgenannten LdF aus, kann er sich aussuchen was er als Schulterstück trägt - also heute Funktion und morgen Dienstgrad - such die Schulterstücke ist´s ja schnell gewechselt :-)

Freue mich auf rege Diskussion.

Freundliche Grüße
Olli

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW823522
Datum25.09.2016 10:392157 x gelesen
Hallo zusammen,

nachdem irgendwie keine Bewegung im Thema habe ich selber gesucht - und gefunden:

RdErl. d. Innenministeriums v. 7.4.2009 - 74 - 52.07.03 -
(Regelung über die einheitliche Dienstkleidung der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen)

2 Bestandteile und Farbe der Dienstkleidung
2.1 Bestandteile

Die Dienstkleidung besteht wahlweise aus einer Blousonjacke oder einem Sakko mit Dienstgrad ausweisenden Schulterklappen und dem aufgebrachten roten Schriftzug FEUERWEHR auf der linken Brusttaschenpatte.
...
Zum Schutz vor Witterungseinflüssen dient eine Wetterschutzjacke mit Dienstgrad ausweisenden Schulterklappen und dem aufgebrachten, roten Schriftzug FEUERWEHR auf der linken Brusttaschenpatte.

3.3 Schulterklappen
Die Funktionsabzeichen des Wehrführers, Kreis- und Bezirksbrandmeisters und deren Stellvertreter werden auf den Schulterklappen ohne Umrandung getragen. Andere Funktionsabzeichen werden wie bisher bei Bedarf auf dem linken Ärmel getragen.

Somit für mich das Thema abgeschlossen und vermutlich huderte Schulterstücke für die Mülltonne.

Grüße
Olli

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW823524
Datum25.09.2016 14:001876 x gelesen
Geschrieben von Oliver B.huderte Schulterstücke für die Mülltonne.

Nur, wenn man die von dir zitierte Regelung auch anwenden will.

Ist halt wie mit den Funkrufnamen: da gibt es auch eine landesweit einheitliche Regelung. Und es gibt das, was die Feuerwehren in der Praxis daraus machen...

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW823535
Datum26.09.2016 00:321607 x gelesen
Guten Morgen!

Geschrieben von ---Henning K.--- Nur, wenn man die von dir zitierte Regelung auch anwenden will.


... will? Die Formulierung ist per Erlass eingeführt. ... Wie langweilig wäre doch Feuerwehr wenn alles so gemacht werden würde wie einheitlich vorgesehen. Man hätte hier nicht mehr viel auszutauschen, zu schmunzeln oder sich auch mal wundern.

Ich könnte hier nun vermutlich ein eigenes Thema mit dem Titel: "Le roi est mort, vive le roi" aufmachen.
Bei 396 kleinen Königreichen und Fürstentümern in NRW und einer Laissez-fairen Haltung von Aufsichtsbehörden laufen die Häretiker immer wieder zur Höchstform der Kreativität auf (Verwaltungspersonal eingeschossen).

Was wäre ein "Tag der offenen Tür" bei in einer fremden Feuerwehr in NRW doch langweilig wenn man sich nicht sicher sein könnte mind. eine neue Variante eines genormten Feuerwehrfahrzeugs zu entdecken. Wie langweilig muss es bei einer Bundesbehörde sein, gleiche PSA, gleiche Ausbildung, gleiche Fahrzeuge, gleiche Dienstgradabzeichen, jeder auf gleichem Ausbildungsstand kann anderswo eingesetzt werden.

Kurz: Ich mag die Feuerwehr, sie ist eine eigene Persönlichkeit - keine ist wie die andere.

Grüße
Olli

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW823536
Datum26.09.2016 01:591538 x gelesen
Geschrieben von Oliver B.... will? Die Formulierung ist per Erlass eingeführt. ...

Ja, die Funkrufnamen auch...

(die Ortsangabe in deinem Profil ist echt?)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW823540
Datum26.09.2016 10:071565 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Nur, wenn man die von dir zitierte Regelung auch anwenden will.

Ist halt wie mit den Funkrufnamen: da gibt es auch eine landesweit einheitliche Regelung. Und es gibt das, was die Feuerwehren in der Praxis daraus machen...


oder über diverse Vorstöße, Hintergrundgespräche usw. geändert haben wollen...

Was wäre ich froh, wenn man auch für echte Probleme nur annähernd soviel Energie aufbringen würde..

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 20.09.2016 13:39 Oliv7er 7B., Köln
 25.09.2016 10:39 Oliv7er 7B., Köln
 25.09.2016 14:00 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.09.2016 00:32 Oliv7er 7B., Köln
 26.09.2016 01:59 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.09.2016 10:07 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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