alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

Themawelche BL bezuschussen MTWs?, war: Förderung MTW20 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg724968
Datum19.05.2012 14:509028 x gelesen
hallo,

in welchen Bundesländern werden MTWs überhaupt noch durch Zuschüsse gefördert?

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern724970
Datum19.05.2012 15:056599 x gelesen
Neuerdings Bayern. Anlage Zuwendungsrichtlinie. Summe: 10.500

MFG Flo

Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern724971
Datum19.05.2012 15:086462 x gelesen
Edit:

gemäß StMI Bayern Mannschaftstransportwagen MTW werden nur gefördert, wenn die Feuerwehr über ein Löschfahrzeug mit Atemschutz (mindestens vier Pressluftatmer) verfügt.

MFG Flo

Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen724973
Datum19.05.2012 15:096565 x gelesen
Thüringen, wenn FwOrgVO einen vorsieht.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8H., Langgöns / Hessen724979
Datum19.05.2012 16:176362 x gelesen
In Hessen werden keine MTW gefördert

Alles nur meine persönliche Meinung
Gruß
Thomas

Besucht uns unter www.feuerwehr-niederkleen.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP724980
Datum19.05.2012 16:347051 x gelesen
RLP: Eigentlich nicht, aber eigentlich doch ;-)

Im Sinne eines Zuschusses zur Fahrzeugbeschaffung werden MTW's hier nicht gefördert.
Es gibt darüber hinaus aber die jährlichen pauschalen Zuwendungen des Landes (da, wo Kurti's Clan vor einiger Zeit die Kommunen über's Ohr gehauen hat, remember?) aus den Feuerschutzsteuern. Die erhält man vereinfach gesagt, wenn man nachweist, feuerwehrtechnische Ausrüstung ab Einzelkosten von 500 EUR beschafft zu haben (bei bestimmten Gegenständen auch Sammelbeschaffungen mit diesem Mindestbetrag) und das Land noch irgendwo zufällig Geld dafür findet.
Und die Beschaffungskosten von MTW (die wir eigentlich richtliniengetreu MTF nennen) darf man bei dem Abruf der pauschalen Mittel dann wiederum dort geltend machen, so dass die nichtgeförderten MTF's dann doch wieder gefördert werden. Hat so wenigstens den Reiz, dass man die kaufen kann, ohne von der ADD den Mustervordruck über die "Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung" auf dem Tisch liegen zu haben.

...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJona8s W8., Sersheim / BW724983
Datum19.05.2012 17:146334 x gelesen
Hallo,

laut VwV Z-Feu kann in BaWü ein MTW bis 3,5t bezuschusst werden, wennn er u.a. mindestens 10 jahr genutzt wird.

Grüße
Jonas

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Jonas Wolf

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8z P8., Klingenberg / Sachsen724984
Datum19.05.2012 17:196434 x gelesen
In Sachsen wird ein MTW mit 21.000 gefördert, sofern er als Neufahrzeug beschafft wird.
Aber auch Gebrauchtfahrzeuge werden gefördert (88% der Summe wenn älter als 1 Jahr alt, 77% ab 2 Jahre, 68% ab 3 Jahre und 60 % ab 4 Jahre)

die Ausrüstungsvorgabe ist dort natürlich auch Bedingung, allerdings gibt Vorgaben zum Laderaum sowie zur Nutzlastreserve ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8P., Heukewalde / Thüringen724987
Datum19.05.2012 18:126317 x gelesen
Ergänzung: Förderung mit 12500

Aber: Neufahrzeug kein Gebrauchtfahrzeug / Leasing-Rückläuferfahrzeug

Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !!
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

Als Gruppenführer wussten Sie, was Sie tun, jetzt als Zugführer kennen Sie jemand, der weiß was er tut! (unbekannter Autor)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP724990
Datum19.05.2012 19:046233 x gelesen
Wird die Nutzungsdauer geprüft?

...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen724994
Datum20.05.2012 00:016435 x gelesen
Geschrieben von Franz P.In Sachsen wird ein MTW mit 21.000 gefördert, sofern er als Neufahrzeug beschafft wird.
Aber auch Gebrauchtfahrzeuge werden gefördert (88% der Summe wenn älter als 1 Jahr alt, 77% ab 2 Jahre, 68% ab 3 Jahre und 60 % ab 4 Jahre)


Hm, könnte man dann ein solches Fahrzeug erst bei Neuanschaffung am Ort x mit 100% fördern lassen und im Jahr drauf an den Ort y verkaufen und das gleiche Fahrzeug dann noch mal mit 88%??

Klingt irgendwie so ...

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW724998
Datum20.05.2012 09:036476 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.n welchen Bundesländern werden MTWs überhaupt noch durch Zuschüsse gefördert?

in NRW werden i.d.R. keine Zuschüsse zu Fahrzeugen mehr gezahlt (Ausnahmen sind z.B. landeseigene Fahrzeuge, die vom Land beschafft werden).

Interessant ist, wie man in den Ländern Zuschüsse begründet und in welcher Höhe dann verteilt...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen725000
Datum20.05.2012 10:305980 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Uwe S.Hm, könnte man dann ein solches Fahrzeug erst bei Neuanschaffung am Ort x mit 100% fördern lassen und im Jahr drauf an den Ort y verkaufen und das gleiche Fahrzeug dann noch mal mit 88%??

... in der Regel werden Investitionsförderungen mit Bindefrist erteilt, d.h. wenn der geförderte Gegenstand innerhalb von x Jahren dem Förderzweck entzogen wird ist die Förderung (anteilig) zurückzuzahlen.

Gruß
Gerhard

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 M.8, ludwigshafen / Rheinland-Pfalz725007
Datum20.05.2012 14:446103 x gelesen
Hallo,

in RLP wird sehr wohl die Beschaffung von MTF's vom Land gefördert. Die Abwicklung erfolgt dabei aber nicht über die ADD, sondern über die Landkreise oder kreisfreien Städte.
Diese bekommen eine pauschalen Topf jährlich zugteilt, den sie dann an die Wehren mit dem vom Land vorgesehenen Festbetrag bewilligen können. Dies stellt eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung gegenüber der Bewilligung über die ADD dar.
Eine Bewilligung bedarf dann natürlich der Unterstützung von WL und KFI.

Derzeit sieht das Land einen pauschalen Festbetragzuschuss von 13.000,00 in den Festbetragsrichtlinien vor. Näheres kann auch der angefügten Festbetragsübersicht RLP entnommen werden.

Die vom Vorschreiber angesprochenen pauschalen Zuwendungen sind die pauschalen Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer, die jede VG vom Land entsprechend der Einwohnerzahlen zugewiesen bekommt. Diese müssen für investive Ausrüstungsgegenstände verwendet werden. Natürlich ist hierüber auch eine Förderung eines MTF möglich, aber nur dann wenn kein Festbetrag über den Kreis bewilligt wurde.

Soweit zumindest mein Sachstand.

Laut Festbetragsübersicht Stand 10/2010 Land RLP

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg823279
Datum14.09.2016 21:373262 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Jürgen M.

in welchen Bundesländern werden MTWs überhaupt noch durch Zuschüsse gefördert?

Aktuell:

-> RLP " Land verdoppelt Förderung von Kleinfahrzeugen "

[...]Die Feuerwehrangehörigen können sich in diesen Tagen über die bereits versendeten Zuwendungsbescheide für 71 Mannschaftstransportfahrzeuge (Fördervolumen: 923.000 Euro)[...]freuen

In BaWü können MTW gem. " VwV-Z-Feu " mit bis zu 12.500 EUR gefördert werden.
In unserem Landkreis wurden aber für 2016 ( wie meist auch in den vergangenen Jahren ) keiner der zur Förderung beantragten MTW mit Landeszuschüssen gefördert. Größtenteils wurden sie nur durch die Kommunen finanziert.
Muß man MTW überhaupt durch Landeszuschüsse fördert ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP823281
Datum14.09.2016 22:133129 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D. Muß man MTW überhaupt durch Landeszuschüsse fördert ?Muss man das bei irgendeinem Fahrzeugtyp? Anderswo klappts auch ohne.
Letztlich ist es aber doch so: Es gibt zig Wege, wie Finanzmittel der Kommunen nach oben hin umgelegt werden, und dann gibt es zig Wege, wo dann von oben nach unten wieder gefördert wird. Damit geben, nach grauer Theorie, die reichen Kommunen den ärmeren etwas ab. Und die Stellen, die für Umlagen und Förderungen zuständig sind, sind auch beschäftigt und finanziert ;-)
Die Fahrzeugförderung ist nur einer dieser vielen Wege. Und bietet als netter Nebeneffekt eine Einflussmöglichkeit auf das, was die Kommunen kaufen. Das ist bei MTF zwar jetzt nicht so groß, aber ein paar Vorgaben gibts auch dafür. Insofern, auch wenns um vergleichsweise preiswerte Fahrzeuge geht (auch wenn das in den letzten Jahren auch einen Sprung gemacht hat), finde ich die Förderung nicht verkehrt.

Die Sonderförderung in RLP jetzt ist nach meiner Ansicht vor allem eine politische Sache. Das Land ist, was Unterstützung der Kommunen und der Bevölkerung bei der Schadensbehebung durch die Unwetter, ordentlich in die Kritik geraten. Jetzt nimmt man sich die FW, die gerade nach diesen Wochen verstärkt im Fokus sind, macht ein Sonderförderprogramm mit dezenten Hinweisen in der Pressemeldung dass gerade für solche Lagen diese kleinen Logistiker Gold wert sind (was soweit auch stimmt), und steht für insgesamt doch recht kleines Geld gleich wieder etwas besser da.
Abwartend bin ich, wie die recht hohe Anzahl der MFZ1 dann am Ende genutzt wird. Über den Nutzen (insbesondere die Zuladung) dieser Fahrzeuge hatten wir hier im Forum schonmal in größerem Rahmen diskutiert. Vielleicht ist das die logische Folge davon, dass in RLP in den letzten Jahren dank der Technischen Richtlinien viele Fahrzeuge beschafft wurden, die bei Auslieferung schon arg nah am zulässigen Gesamtgewicht waren (TSF, MLF, HLF10...). Jetzt hat man die Dinge wie TP, wo man jahrelang meinte die könnten ruhig im GH lagern und lagebedingt würde man sie schon irgendwie vernünftig an die Einsatzstellen bringen können, mal verstärkt gebraucht, und gemerkt dass die vorhandenen Autos 1. immer noch voll sind und 2. es manchmal einfach blöde ist, aus verschiedenen Beladungsmodulen beim Ausrücken das richtige mitzunehmen, wenn man danach mehrere Einsatzstellen abarbeiten soll. Also gibts jetzt erstmal MZF1 fürs Volk. Mal schauen was daraus wird.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen823290
Datum15.09.2016 10:002899 x gelesen
Hallo Bernhard,

Sachsen fördert den MTW aktuell mit 23000,-

BR Jens

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg823332
Datum16.09.2016 10:222814 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian K.

Das ist bei MTF zwar jetzt nicht so groß, [...] Insofern, auch wenns um vergleichsweise preiswerte Fahrzeuge geht [...]), finde ich die Förderung nicht verkehrt.

Pro MTF wird in diesem Sonderförderpogramm in RLP mit 13.000 EUR gefördert, in BaWü kann man 12.000 EUR berkommen: MTW werden aber in vielen Landkreisen BaWüs nicht mehr in die Förderung genommen, man will die Fördermittel vom Land lieber für " richtige " FW-Fahrzeuge wie H/LF, DLK oder GW-L bzw. T nutzen und empfielt den Kommunen MTW ohne Zuschuss zu beschaffen, was auch vielfach praktiziert wird..

wie die recht hohe Anzahl der MFZ1

Da scheint in RPL ein Boom ausgebrochen zu sein !? Siehe z.B. dieses, dieses oder dieses MZF; ist aber -wie gesagt- eine andere Diskussion.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP823333
Datum16.09.2016 11:232794 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Da scheint in RPL ein Boom ausgebrochen zu sein !? Siehe z.B. dieses, dieses oder dieses MZF; ist aber -wie gesagt- eine andere Diskussion.Deine Beispiele werden eher MZF2 sein, MZF1 ist diese Größenordnung. Bei MZF2 kam der Boom schon alleine durch die FwVO: 1x pro Gemeinde Pflicht. Bei MZF 1 als reine kleine Logistikergänzung geht das in den letzten Monaten erst so richtig los.
Ist aber in gewisser Weise auch eine Wiedergeburt der alten MTF-L.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg823344
Datum17.09.2016 13:052567 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian K.

MZF1 ist diese Größenordnung

Solche MZF 1 sah ich in der letzten Zeit auch einige, ordenete sie aber als MTF mit reduzierten Sitzplatzangebot ein.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 19.05.2012 14:43 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt Förderung MTW, war: Neue Zuwendungsrichtlinien Bayern
 19.05.2012 14:50 Jürg7en 7M., Weinstadt
 19.05.2012 15:05 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
 19.05.2012 15:08 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
 19.05.2012 15:09 Joha7nne7s K7., Sömmerda
 19.05.2012 18:12 Mark7us 7P., Heukewalde
 19.05.2012 16:17 Thom7as 7H., Langgöns
 19.05.2012 16:34 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.05.2012 17:14 Jona7s W7., Sersheim
 19.05.2012 19:04 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 20.05.2012 14:44 Mich7ael7 M.7, ludwigshafen
 19.05.2012 17:19 Fran7z P7., Klingenberg
 20.05.2012 00:01 Uwe 7S., Bürstadt
 20.05.2012 10:30 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 20.05.2012 09:03 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.09.2016 21:37 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 14.09.2016 22:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.09.2016 10:22 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 16.09.2016 11:23 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.09.2016 13:05 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 15.09.2016 10:00 Jens7 N.7, Ohorn
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt