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ThemaNotarztversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit in Gefahr ?11 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg822845
Datum30.08.2016 15:585456 x gelesen
ist mir gerade auf den Tisch geschneit:

Entscheidung des Bundessozialgerichts:

Notarztversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit in Gefahr


Nachdem das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern entschieden hatte, dass die Beschäftigung von Honorar-Notärzten als Scheinselbständigkeit einzustufen ist (L 7 R 60/12), hat das Bundessozialgericht dieses Urteil nun bestätigt, indem es die gegen das Urteil gerichtete so genannte Nichtzulassungsbeschwerde des Deutschen Roten Kreuzes abgewiesen hat. Damit dürfen ab sofort in Mecklenburg-Vorpommern keine Honorar-Notärzte mehr beschäftigt werden.

Mit seiner Entscheidung hat das Bundessozialgericht deutlich klargemacht, wie es in auch vergleichbaren Fällen entscheiden würde. Damit drohen dem notärztlichen Rettungsdienst jetzt auch bundesweit ernsthafte Konsequenzen. Denn es muss jetzt davon ausgegangen werden, dass die Sozialversicherungsträger die Entscheidung des BSG zum Anlass nehmen, die Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten jetzt ebenso in anderen Bundesländern gerichtlich durchzusetzen, so Dr. Stephan Porten, Fachanwalt für Medizinrecht bei BDO Legal.

Für die bisherigen Beschäftigungsmodelle im Rettungsdienst hat dies gravierende Konsequenzen. Als erstes Bundesland wird jetzt Mecklenburg-Vorpommern seinen derzeit ganz überwiegend von Honorarärzten abgedeckten Rettungsdienst im Wesentlichen mit angestellten Notärzten sicherstellen müssen. Mit dem Urteil des BSG gilt das ab sofort, weil die Träger des Rettungsdienstes sonst unkalkulierbare rechtliche Risiken eingehen, wenn sie den Notarztdienst weiter mit Honorarärzten sicherstellen, ergänzt Dr. Porten.

Dass die Honorarkräfte nicht einfach in Anstellungsverhältnisse überführt werden können und dies größtenteils auch gar nicht wollen, stellt die Verantwortlichen vor eine gewaltige Aufgabe. Verschärfend wirkt in diesem speziellen Fall darüber hinaus, dass das für die benachbarten Bundesländer Berlin und Brandenburg zuständige LSG Potsdam die Rechtslage bisher anders beurteilt. Ärzte können also aktuell noch in die unmittelbare Nachbarschaft ausweichen und dort auf Honorarbasis weiterarbeiten. In anderen Bundesländern fehlt noch die entsprechende Rechtsprechung, so dass auch diese noch Ausweichmöglichkeiten bieten.

Wenn das Mecklenburg-Vorpommersche Beispiel allerdings Schule macht und die Sozialversicherungsträger ihre Position auch in den anderen Bundesländern gerichtlich durchsetzen, wird der heute zu großen Teilen von Honorarärzten bestrittenen notärztlichen Versorgung deutschlandweit eine wesentliche Grundlage entzogen, ganz besonders im ländlichen Raum.

Während in Mecklenburg-Vorpommern ab sofort der Einsatz von Honorarärzten für die notärztliche Versorgung unmöglich gemacht wird, sollten alle Träger notärztlicher Versorgung in den anderen Bundesländern dringend die rechtlichen Konsequenzen prüfen, die ihnen und den von ihnen beschäftigten Notärzten bei einem weiteren Einsatz von Honorarärzten drohen.

Quelle: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg


Mal sehen ob und welche Auswirkungen das nun hat ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern822864
Datum31.08.2016 15:012445 x gelesen
Das hat genau so viel Sprengkraft wie mit dem Urteil über Bereitschaftszeiten

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW822867
Datum31.08.2016 15:472650 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Das hat genau so viel Sprengkraft wie mit dem Urteil über Bereitschaftszeiten



vermutlich sogar noch mehr, weil das aktuelle Urteil alle in Festanstellungen zwingt... (auch über "Notarztbörsen" geht das übrigens grundsätzlich!)
Das wird aber nciht dazu führen, dass da plötzlich mehr arbeiten wollen (das ist jetzt schon trotz m.E. durchaus sehr guter Bezahlung nicht so), also gibts eine noch größere Nachfrage - mit dem Zwang dann bei Mehrbedarf mehr Geld zu bezahlen, oder das Angebot auszudünnen oder zu substituieren... (NFS lässt grüßen...)

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHolg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg822967
Datum03.09.2016 23:312385 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Ärzte Zeitung online, 01.09.2016--- Aufregung um Scheinselbstständigkeit von Ärzten unnötig"

"Das BSG hat in der Sache gar nicht entschieden. Das stellte das Bundessozilagericht am Donnerstag auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" klar. Es habe vor kurzem lediglich einen Nichtzulassungsbeschluss aus rein formalen Gründen gegeben.


http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/918428/rettungsdienst-aufregung-scheinselbststaendigkeit-aerzten-unnoetig.html

Viele Grüße

Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.

Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg825793
Datum17.12.2016 09:112016 x gelesen
Guten Morgen

RLP will durch einen Bundesratvorstoß dies ändern:

-> SWR " Bundesrat will gegen Notarztmangel vorgehen "

Notarzt-Einsätze werden für Mediziner immer unattraktiver. Die Landesregierung hat im Bundesrat einen Antrag auf den Weg gebracht. Damit ist das Problem aber noch nicht gelöst.

und

-> SWR " Gemeinsame Initiative mit dem Saarland angekündigt - Land trägt Kampf gegen Notarzt-Not nach Berlin "

Ein Urteil des Bundessozialgerichts zur Scheinselbstständigkeit von Honorarärzten hat große Angst vor Notarztmangel auf dem Land geschürt. Rheinland-Pfalz und das Saarland wollen dem nun gemeinsam entgegenwirken.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg826205
Datum31.12.2016 17:291880 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Jürgen M.

Mal sehen ob und welche Auswirkungen das nun hat ...

z.B. in BaWü:

-> RNZ " Notarzt-Standort Osterburken besteht nur noch auf dem Papier "

Für Einsätze ab Osterburken fehlt es an dienstbereiten Medizinern - Fahrzeug abgezogen - 15-Minuten-Hilfsfrist im Bauland kann nicht gewährleistet werden[...]Man habe kein spezifisch Osterburkener, sondern ein bundesweites Problem, dessen Ursache im versicherungsrechtlichen Bereich liege. Es gehe dabei um Regelungen für Ärzte, die "nebenher" als Notärzte tätig sind. Der Gesetzgeber habe erkannt, dass hier dringender Handlungsbedarf bestehe.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg826206
Datum31.12.2016 17:451747 x gelesen
wir demontieren uns selbst :-(

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg828492
Datum17.03.2017 20:141437 x gelesen
hallo,

hier wurde ein Urteil gesprochen:

Sozialgericht: Keine Sozialabgaben für nebenberuflich arbeitende Notärzte

Der Notarztträgerverein Büren hat am Freitag (17.03.2017) ein wichtiges Gerichtsurteil für Notärzte erstritten.
Die nebenberuflich arbeitenden Ärzte müssen jetzt keine Sozialabgaben mehr in die Rentenkasse einzahlen. Durch die hohen Abgaben hätte die ärztliche Notversorgung kaum weiter finanziert werden können. Deshalb hatte der Bürener Verein gegen die Rentenkasse geklagt und Recht bekommen, wie Bürens Bürgermeister Burkhard Schwuchow sagte. Die Entscheidung gilt landesweit, denn das Landessozialgericht in Essen hat keine Berufung zugelassen.


und hier:

p.gifNotarztverein Büren siegt vor Gericht

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg832386
Datum01.08.2017 13:091320 x gelesen
Guten Tag


dazu auch:

-> ZEIT " Erste Hilfe: Erst Nachbar, dann Notarzt "

In Mecklenburg-Vorpommern dauert es oft zu lange, bis der Notarzt kommt. Nun sollen Bürger mithilfe einer App selbst einspringen. Zieht der Staat sich aus der Pflicht?
[...] Zum Plan gehört auch eine App, die der Landkreis eigens hat programmieren lassen. Sie soll dafür sorgen, dass sich mehr Menschen an der Rettung beteiligen, auch einfache Bürger, die medizinisches Vorwissen besitzen.
Wer auf dem Land lebt und Arzt, Sanitäter, Krankenpfleger, Medizinstudent oder aus anderen Gründen mit Erster Hilfe vertraut ist, kann sich registrieren lassen und die App auf seinem Smartphone installieren. Die App teilt einer Datenbank in der Rettungsleitstelle permanent mit, wo sich ihr Besitzer gerade befindet. "Bei einem Notruf kann der Disponent in der Leitstelle dann nachschauen, ob ein Ersthelfer in der Nähe ist", sagt Brinkrolf: Das Ziel: Ein Netzwerk zu spannen, das so dicht ist, dass dies in der Regel der Fall ist.


Ähnliche Systeme gibt es auch anderswo z.B. RLP.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorHolg8er 8S., Adelsdorf / Bayern832390
Datum01.08.2017 13:321253 x gelesen
z.B.


http://www.mobile-retter.de/

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AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW832391
Datum01.08.2017 14:191191 x gelesen
Geschrieben von Holger S.http://www.mobile-retter.de/
Ja, aber die Mobilen Retter sind ein First-Responder-/Ersthelfer-vor-Ort-System auf privater Basis. Dieses System beinhaltet keinen Tele-Notarzt.

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 30.08.2016 15:58 Jürg7en 7M., Weinstadt
 31.08.2016 15:01 Volk7er 7L., Erlangen
 31.08.2016 15:47 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 03.09.2016 23:31 Holg7er 7S., Kirchentellinsfurt
 17.12.2016 09:11 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 31.12.2016 17:29 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 31.12.2016 17:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
 17.03.2017 20:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
 01.08.2017 13:09 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 01.08.2017 13:32 Holg7er 7S., Adelsdorf
 01.08.2017 14:19 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
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