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Thema | wg. Geldmangel keine Geräteprüfung :-? | 7 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 822451 | |||
Datum | 12.08.2016 13:42 | 8466 x gelesen | |||
Die Feuerwehr Wernburg schreibt:Leider mussten wir vorerst aus finanziellen Gründen unsere 4 Atemschutzgeräte aus dem Fahrzeug ausbauen. Wie lange? Wissen wir leider nicht. Warum? Die Gemeinde ist in diesem Jahr nicht mehr in der Lage die dringend benötigte Geräteprüfung zu finanzieren. Ein harter Schlag für alle Kameraden. Wir melden uns bald wieder. Bis dahin ;) Hintergrundinfos: Wernburg ist eine Gemeinde im thüringischen Saale-Orla-Kreis. Die Gemeinde hat etwa 680 Einwohner auf einer Fläche von 6,84 km². Die Feuerwehr hat 23 aktive Mitglieder in der Einsatzabteilung und 9 Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren in der Jugendfeuerwehr Um welchen Geldbetrag geht es bei so einer Prüfung? Da müssen die Gemeindefinanzen ja wirklich aus dem letzten Loch pfeifen :-() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 822455 | |||
Datum | 12.08.2016 14:05 | 5746 x gelesen | |||
Oder die Planung des Haushalts hat diese Kosten nicht berücksichtigt? Evtl mangelhafte Zuarbeit durch die Verantwortlichen in der Wehr? Auf jeden Fall aus der Ferne schwer zu Beurteilen. Mich persönlich stört aber extrem das so ein Post im Gesichtsbuch landet. Da dürfte dann evtl bald mehr im argen liegen. MkG Daniel Alles wie immer meine persönliche Meinung | |||||
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Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 822457 | |||
Datum | 12.08.2016 14:19 | 5332 x gelesen | |||
Hat da eine Kommune vielleicht ein Fahrzeug beschafft und die laufenden Kosten der Prüfung und Wartung nicht ins Kalkül gezogen? Da sind mir ähnliche Fälle bekannt, wo ein TSF-W genehmigt und angeschafft wurde und man plötzlich aus allen Wolken fiel, weil jeder ATS-Träger plötzlich eine Ausbildung und PERSÖNLICHE SA brauchte und wegen des Tanks plötzlich das GH frostfrei gehalten werden musste....... Grüße ausm Süden, Sascha Kameradschaftliche Grüße Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Axel8 S.8, Neustadt a. Rbge. / Niedersachsen | 822460 | |||
Datum | 12.08.2016 15:06 | 4977 x gelesen | |||
Ich gehe von einer 6-Jahresprüfung ("Grundüberholung") aus. Wenn es hochkommt, dürfte es pro Gerät (incl. Teile Lungenautomat) maximal 500 an Teile kosten (Druckminderer, Dichtungen usw.). Allerdings dürften die Lungenautomaten von Matter schon fast Kernschrott sein, so alt wie die sind. Teile wird es kaum mehr geben. Also neue Lungenautomaten für knapp 300 /Stück kaufen. Also wenn diese 2500 wirklich fehlen, ist das schon äußerst bedenklich.... | |||||
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Autor | Norb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg | 822461 | |||
Datum | 12.08.2016 15:15 | 5780 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha J.wo ein TSF-W genehmigt und angeschafft wurde Den anderen Bildern, die es im Fratzenbuch noch gibt, nach zu urteilen, haben die ein normales TSF ohne W. Denkt man sich da die PAs weg, hat man mehr oder weniger einen TSA mit 4-Meter-Gerät. Die einschlägige ThürFwOrgVO wird den Ort wahrscheinlich in die Risikoklasse RT1 Stufe 1 einordnen. Dafür ist ein TSF vorgesehen. Im Grunde müsste man die Wehr im Einsatzleitrechner abmelden, bzw. nicht mehr für Brandereignisse alarmieren, da ein Standardbrand nicht mehr bekämpft werden kann. Wenn es wirklich an dem Vorhandensein von Geld und nicht an einer versäumten Meldung des Bedarfs liegen sollte, dann muss man sich fragen, ob solche Orte überhaupt noch Gemeinde spielen sollten. Wie sieht es denn in den anderen Bereichen dort etatmäßig aus? Will man das wirklich wissen? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 822478 | |||
Datum | 13.08.2016 18:24 | 3691 x gelesen | |||
Geschrieben von Norbert P.haben die ein normales TSF ohne W.Nein, das ist ein KLF-Th (Kleinlöschfahrzeug-Thüringen). Aber: Geschrieben von Norbert P. Denkt man sich da die PAs weg, hat man mehr oder weniger einen TSA mit 4-Meter-Gerät.Das stimmt so trotzdem, noch eher wie bei einem TSF. Die KLF-Th haben überwiegend auch keine Staffelbesatzung, sondern ich meine 1/4. Geschrieben von Norbert P. Die einschlägige ThürFwOrgVO...hat man ursprünglich von RLP abgeschrieben, bzw. im Rahmen der "Patenschaft" nach der Wende "abgeschrieben bekommen". Geschrieben von Norbert P. Im Grunde müsste man die Wehr im Einsatzleitrechner abmelden, bzw. nicht mehr für Brandereignisse alarmieren, da ein Standardbrand nicht mehr bekämpft werden kann.Was ist denn ein Standardbrand? In der RLP-Version der FwVO hat man sich zu Atemschutz immerhin kurz geäußert, das hat man in Thüringen (aus gutem Grund?) so nicht übernommen. Aber auch hier wird auf Atemschutz an jedem Standort kein Wert gelegt, der kann auch erst überörtlich (ganz oder teilweise) kommen. Worauf man Wert legt, dass jeder Standort, auch wenn nur ein TSA vorhanden ist, Steckleiterteile vorhält. Erste Priorität bei dem Szenario "Wohnungsbrand" liegt also hier nicht auf PA, sondern auf Leitern als Rettungsweg. Geschrieben von Norbert P. Wenn es wirklich an dem Vorhandensein von Geld und nicht an einer versäumten Meldung des Bedarfs liegen sollte, dann muss man sich fragen, ob solche Orte überhaupt noch Gemeinde spielen sollten. Wie sieht es denn in den anderen Bereichen dort etatmäßig aus? Will man das wirklich wissen?Die Liebe zur unsinnigen Kleinstaaterei hat man in Thüringen ein stückweit auch von RLP übernommen, hat zwar Verwaltungsgemeinschaften gebildet um die offensichtlichsten Problemstellen abzufangen, merkt aber zunehmend, dass das auch in anderen Bereichen nicht funktionieren kann. FW ist ganz klar einer davon. Wahrhaben will man das aber nicht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Norb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg | 822481 | |||
Datum | 13.08.2016 22:19 | 3436 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.das ist ein KLF-Th (Kleinlöschfahrzeug-Thüringen) Sachen gibts. Hat aber im Gegensatz zum KLF-RP scheinbar eine normale TS 8/8. Geschrieben von Sebastian K. Die KLF-Th haben überwiegend auch keine Staffelbesatzung, sondern ich meine 1/4. Gegeben den Zeitpunkt des ersten Erlasses dieser Richtlinie von 1994 erschließt sich mir die Sinnhaftigkeit von 1/4 nicht. Geschrieben von Sebastian K. im Rahmen der "Patenschaft" nach der Wende "abgeschrieben bekommen" Habt ihr in RLP in allen Städten über 30.000 EW eine hauptamtliche Staffel? Das steht in dieser Verordnung nämlich auch drin. Die Klasseneinteilung aus der ThürFwOrgVO dürfte in jedem Ort dieser Größe gegeben sein. Geschrieben von Sebastian K. Was ist denn ein Standardbrand? Da dachte ich leichtsinnigerweise, dass das bundesweit gleich sei, weil ich nicht nur aus BW, sondern auch aus Sachsen (auch "Patenschaft" nach der Wende), Niedersachsen und Sachsen-Anhalt Unterlagen mit dem Begriff kenne. Ich möchte hier die LFS BW zititieren: Szenario S t a n d a r d b r a n d : Wohnungsbrand in einem Obergeschoss eines Wohnhauses mit bis zu zwei bzw. drei Ober geschossen, durch welchen Menschen in Obergeschossen unmittelbar gefährdet und deren bauliche Rettungswege verraucht sind. (Link zur Quelle) Abweichend von landesgesetzlichen Unterschieden halte ich dieses Szenario gerade in kleinen Orten für geeignet, um daran die Stärke der Feuerwehr zu bemessen. Brennen tut es in allen Bundesländern gleich und alles Andere, für das man eine solche FW holen könnte, ist nicht so zeitkritisch, dass man Beleuchtung und Musik braucht. Was den Link anbetrifft: Man wird nicht umhin kommen. Wo es gebietsmäßig hinführen wird, zeigt Mecklenburg-Vorpommern mit seiner letzten Kreis- und Gerichtsreform. Aber auch hier in BW schlägt auf dem Land die Demographie demnächst zu. Wie es auch immer kommen mag, man sollte den Fehler, der in BW ab Mitte der 60er Jahre gemacht wurde, nicht wiederholen. Damals wurden freiwillige Eingemeindungen mit vertraglichen Zugeständnissen (Schwimmbad,...) erkauft, die laut einem Gerichtsurteil für alle Zeiten gelten, auch wenn die damals verantwortlichen schon fast alle tot sein dürften. | |||||
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