Thema | Brandschutzbedarfsplan Kamenz - war: Hubsteiger als DLK - Ersatz ?? | 3 Beträge |
Rubrik | Fahrzeugtechnik |
Infos: | Beschlussvorlage des BSBP der Stadt Kamenz
|
|
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 822273 |
Datum | 05.08.2016 08:45
| 3830 x gelesen |
Dieser BSP gefällt mir auch aus anderen Gründen, insbesondere die Vorgaben bezüglich der nichttagesalarmfähigen Ortswehren. Dort scheint man gleichermaßen ehrlich zum Ist-Stand und realistisch zum Soll zu stehen. Ein intern erstellter BSP, der so manchen sauteuren externen Plan in den Schatten stellt.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag bewerten |
|
|
Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 822275 |
Datum | 05.08.2016 09:36 | 2321 x gelesen |
Hallo Sebastian,
dein Link öffnet nicht....
Hier mal ein neuer Link zur Beschlussvorlage des BSBP der Stadt Kamenz
BR Jens
Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.
Beitrag bewerten |
|
|
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 822276 |
Datum | 05.08.2016 13:23 | 1678 x gelesen |
hallo,
interessant finde ich folgende Festlegungen:
...
Im Betrachtungszeitraum des Brandschutzbedarfsplanes muss die Zusammenarbeit der
Ortsfeuerwehren Kamenz-Stadt, Kamenz-Gelenau und Kamenz-Lückersdorf, sowie KamenzBernbruch,
Kamenz-Deutschbaselitz und Kamenz-Zschornau-Schiedel intensiviert werden
und so die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehren im Betrachtungszeitraum
zusammengeführt werden. Ziel ist es, die geringen personellen Ressourcen der
Ortsfeuerwehren optimal nutzen zu können.
Die Beibehaltung des Rendezvousverfahrens ist
als günstigste Maßnahme für die Gewährleistung des Erreichungsgrades anzusehen.
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Rendezvousverfahrens sind dabei die Erfüllung
folgender Rahmenbedingungen:
1. Mindestens 8 gemeinsame Ausbildungsdienste der Ortsfeuerwehren Kamenz- Stadt,
Kamenz-Lückersdorf und Kamenz-Gelenau, davon sind 6 dienstags und 2 freitags
durchzuführen .Finden mehr als 8 gemeinsame Dienste statt, so ist das Verhältnis von 3
zu 1 bei den weiteren Terminen einzuhalten.
2. Mindestdienststärke bei den gemeinsamen Ausbildungsdiensten mit der Ortsfeuerwehr
Kamenz-Stadt sind für die Ortsfeuerwehren Kamenz-Lückersdorf und Kamenz-Gelenau 6
Kameraden. Das entspricht einer vollen Fahrzeugbesatzung der jeweiligen Ortsfeuerwehr.
3. Für die Ortsfeuerwehren Bernbruch, Deutschbaselitz und Zschornau-Schiedel ist ein
jährlicher gemeinsamer Ausbildungsplan auf Basis des Rahmenausbildungsplanes zu
erstellen und umzusetzen.
4. Die Einhaltung der Rahmenbedingungen ist von der Stadtwehrleitung quartalsweise zu
überprüfen. Mit den Ortswehrleitungen ist das Quartal jeweils auszuwerten und
Schwerpunkte der weiteren Umsetzung festzulegen.
5. Mit dem Oberbürgermeister ist jährlich die Einhaltung der Vorgaben des
Brandschutzbedarfsplanes auszuwerten und das weitere Vorgehen festzulegen. ...
Da geht der Brandschutzbedarfsplan recht tief ins Detail.
Macht aber da Sinn. Damit werden die Rahmenbedingungen für die enge Zusammenarbeit mit Qualitätssicherung festglegt.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
Beitrag bewerten |
|
|