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ThemaBrandschutzbedarfsplan Kamenz - war: Hubsteiger als DLK - Ersatz ??3 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • Beschlussvorlage des BSBP der Stadt Kamenz
  •  
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP822273
    Datum05.08.2016 08:45   3830 x gelesen
    Dieser BSP gefällt mir auch aus anderen Gründen, insbesondere die Vorgaben bezüglich der nichttagesalarmfähigen Ortswehren. Dort scheint man gleichermaßen ehrlich zum Ist-Stand und realistisch zum Soll zu stehen. Ein intern erstellter BSP, der so manchen sauteuren externen Plan in den Schatten stellt.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen822275
    Datum05.08.2016 09:362321 x gelesen
    Hallo Sebastian,

    dein Link öffnet nicht....

    Hier mal ein neuer Link zur Beschlussvorlage des BSBP der Stadt Kamenz

    BR Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg822276
    Datum05.08.2016 13:231678 x gelesen
    hallo,

    interessant finde ich folgende Festlegungen:

    ...

    Im Betrachtungszeitraum des Brandschutzbedarfsplanes muss die Zusammenarbeit der
    Ortsfeuerwehren Kamenz-Stadt, Kamenz-Gelenau und Kamenz-Lückersdorf, sowie KamenzBernbruch,
    Kamenz-Deutschbaselitz und Kamenz-Zschornau-Schiedel intensiviert werden
    und so die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehren im Betrachtungszeitraum
    zusammengeführt werden. Ziel ist es, die geringen personellen Ressourcen der
    Ortsfeuerwehren optimal nutzen zu können.

    Die Beibehaltung des Rendezvousverfahrens ist
    als günstigste Maßnahme für die Gewährleistung des Erreichungsgrades anzusehen.

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Rendezvousverfahrens sind dabei die Erfüllung
    folgender Rahmenbedingungen:

    1. Mindestens 8 gemeinsame Ausbildungsdienste der Ortsfeuerwehren Kamenz- Stadt,
    Kamenz-Lückersdorf und Kamenz-Gelenau, davon sind 6 dienstags und 2 freitags
    durchzuführen .Finden mehr als 8 gemeinsame Dienste statt, so ist das Verhältnis von 3
    zu 1 bei den weiteren Terminen einzuhalten.

    2. Mindestdienststärke bei den gemeinsamen Ausbildungsdiensten mit der Ortsfeuerwehr
    Kamenz-Stadt sind für die Ortsfeuerwehren Kamenz-Lückersdorf und Kamenz-Gelenau 6
    Kameraden. Das entspricht einer vollen Fahrzeugbesatzung der jeweiligen Ortsfeuerwehr.

    3. Für die Ortsfeuerwehren Bernbruch, Deutschbaselitz und Zschornau-Schiedel ist ein
    jährlicher gemeinsamer Ausbildungsplan auf Basis des Rahmenausbildungsplanes zu
    erstellen und umzusetzen.

    4. Die Einhaltung der Rahmenbedingungen ist von der Stadtwehrleitung quartalsweise zu
    überprüfen. Mit den Ortswehrleitungen ist das Quartal jeweils auszuwerten und
    Schwerpunkte der weiteren Umsetzung festzulegen.

    5. Mit dem Oberbürgermeister ist jährlich die Einhaltung der Vorgaben des
    Brandschutzbedarfsplanes auszuwerten und das weitere Vorgehen festzulegen. ...



    Da geht der Brandschutzbedarfsplan recht tief ins Detail.

    Macht aber da Sinn. Damit werden die Rahmenbedingungen für die enge Zusammenarbeit mit Qualitätssicherung festglegt.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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     05.08.2016 08:10 Jens7 N.7, Ohorn Hubsteiger als DLK - Ersatz ??
     05.08.2016 08:45 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     05.08.2016 09:36 Jens7 N.7, Ohorn
     05.08.2016 13:23 Jürg7en 7M., Weinstadt
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