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ThemaBMA Auslösung Unklarheiten an der Anlage9 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorRich8ard8 S.8, Stelle / Niedersachsen821665
Datum12.07.2016 21:223977 x gelesen
Moin zusammen,

Vorweg, das Thema ist aktuell in Klärung durch die Feuerwehr mit dem Betreiber.

Wir wurden letztens zu einer ausgelösten BMA alarmiert.
Die Anlage gliedert Sicht in zwei getrennte Gebäude auf,
welche zusammen laufen. In jedem Gebäude ist ein Feuerwehrbedienfeld,
allerdings kein Feuerwehranzeigetableut.

Die ausgelößte Meldergruppe/ Melder musste aus der eigentlichen BMA ausgelesen werden,
abgesehen davon, dass diese nichtmal zu den Laufkarten passten, war die Übersichtlichkeit in
der BMA nicht die beste, dafür sollte es das FAT geben?

Zum eigentlichen Problem... Ein zurücksetzen, sowie abschalten der Signaleinrichtung war
am FBF nicht möglich, es gab keine Reaktion.

Letztendlich hat der Betreiber die Anlage an seiner Zentrale selber zurück gestellt.
Ob das nun zielführend oder erlaubt ist sei mal dahin gestellt.

Warum hat das Feuerwehrbedienfeld keine Reaktion gezeigt? Ausgelöst hat es ja und am Ende war es auch wieder scharf.
Hat jemand eine Idee, ob es ein Fehler der Bedienung der Feuerwehr war?
Oder kann man da als Ferndiagnose nix zu sagen?

Wir prüfen das auf jedem Fall auf offiziellem Wege, aber vielleicht hat ja jemand Erfahrungen.

Der Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar und nicht die meiner Wehr!

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AutorChri8sto8ph 8R., Lahr / Baden - Württemberg821668
Datum13.07.2016 06:392471 x gelesen
Hallo Richard,

weist du zufällig von welchem Hersteller die BMA ist (Bosch, Siemens, Esser, Securiton, usw...)??

Gut Wehr
Christoph Richter

Alles geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt weder die Meinung der Organisationen bzw. des Unternehmens dem ich angehöre!

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg821669
Datum13.07.2016 07:582393 x gelesen
Geschrieben von Richard S.dafür sollte es das FAT geben?

Das kommt darauf an. Wie alt ist die Anlage? Wenn es eine Uraltanlage ist, kann das schon sein. Wenn es eine neue ist, stellt sich die Frage, warum eine Anlage abgenommen wurde, die nicht der Norm oder den Anforderungen der Fw entspricht. Eine Bedienung der BMA über die BMZ sollte bei neueren Anlagen ausgeschlossen sein, sondern die Bedienung sollte über die normierten Elemente wie FBF und FAT erfolgen. Insbesondere wäre es schon sinnvoll, bei zwei FBF an jedem auch ein FAT zu haben.

Geschrieben von Richard S.Warum hat das Feuerwehrbedienfeld keine Reaktion gezeigt?

Wurde im Rahmen der Abnahme oder Inbetriebnahme je einmal getestet, ob das funktioniert (hat)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, dann wird's wohl ein technischer Defekt sein. Aber dann sollte ja das Ergebnis eurer Klärung sein, dass die Wartungsfirma den Defekt beseitigt. Ein Bedienfehler ist schwer vorstellbar - was soll man beim Drücken eines Knopfes "Akustisches Signal aus" falsch machen?

Thomas

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AutorRich8ard8 S.8, Stelle / Niedersachsen821677
Datum13.07.2016 12:532030 x gelesen
Ich glaube es war eine Simens hab da aber nicht so drauf geachtet.

Der Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar und nicht die meiner Wehr!

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AutorRich8ard8 S.8, Stelle / Niedersachsen821678
Datum13.07.2016 12:551904 x gelesen
Moin,

die Anlage ist nicht wirklich alt. Denke max. 7 Jahre.
Einen Bedienerfehler kann ich zu 99% ausschließen.

Also ist ein FAT laut Norm Vorgeschrieben?
Wir haben demnächst ein Ortstermin dann klärt sich das hoffentlich.

Interessant wäre zu wissen ob und ab wann das FAT Pflicht ist und wo das steht.

Wer nimmt denn die BMA ab, wird hier auch ein Organ der Feuerwehr tätig?

Viele Grüße

Der Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar und nicht die meiner Wehr!

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern821679
Datum13.07.2016 13:371907 x gelesen
Geschrieben von TAB Stadt Herford Um die Betriebszustände der BMZ in einheitlicher Erscheinungsform den Einsatz-
kräften der Feuerwehr anzeigen zu können, ist ein FAT nach DIN 14662 zu installieren.


Diese Anschlussbedingungen sind allerdings Stand 2016 und nur für die Stadt Herford.
Ich stelle hier nur mal Auszüge aus den TAB unserer Leitstelle in den Raum:
Geschrieben von 6.5 TAB Rosenheim Die ausgelöste Meldergruppe muss entweder an der Brandmelderzentrale mittels einer Meldergruppen-Anzeige mit roten Meldergruppenlampen (Leuchtdioden) oder mittels eines angeschlossenen Feuerwehr-Anzeige-Tableaus angezeigt werden.
außerdem
Geschrieben von 8.0 TAB Rosenheim Das Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) kann verwendet werden, wenn u.a. der Standort der Brandmelderzentrale aufgrund der Größe der gesamten Brandmeldeanlage nicht am Standort der Bedieneinheit für die Feuerwehr
sein kann


Folglich solltet ihr zunächst einmal überprüfen, nach welcher Richtlinie die BMA aufgeschalten wurde.

Audiatur et altera pars.

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AutorJan 8Phi8lip8 M.8, Linnich / NRW821681
Datum13.07.2016 14:481891 x gelesen
Geschrieben von Richard S.Also ist ein FAT laut Norm Vorgeschrieben?Geschrieben von Richard S.Also ist ein FAT laut Norm Vorgeschrieben?

In der Tat und zwar in der DIN 14675:2012-04....Im Absatz 7 ist geregelt welche Bauteile eine Brandmeldeanlage besitzten muss,
im Absatz 7.2.3.1 ist z.B, geregelt das, das FAT in unmittelbarer Nähe zu, Objektzugangsbereich in räumlicher Nähe
zum FBF und den Laufkarten zu montieren ist.

Mit freundlichen Grüßen

Philip

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AutorRich8ard8 S.8, Stelle / Niedersachsen821684
Datum13.07.2016 22:091538 x gelesen
Danke für eure ganzen Antworten.

Bekommt man die "BMA-Norm"
Irgendwo gratis? Das ist ja bei Normen immer das Thema.

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)821686
Datum14.07.2016 00:591484 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Richard S.Irgendwo gratis? Das ist ja bei Normen immer das Thema.
... und genau weils ja IMMER das Thema ist, gibts dafür auch eine FAQ

Vorm Normenfleddern sollte man sich aber erst mal über die Planungs- und Bewertungsgrundlagen im Klaren sein, d.h. Brandschutznachweis besorgen, Baugenehmigungsbescheid, Fachplanungsdokumentationen, ... , darin sollten dann Normen, so sie denn als Planuingsgrundlage überhaupt herangezogen waren, mit der jeweilig gültigen und verwendeten Fassung aufgeführt sein.

Je nach Gebäude, falls zutreffend, könnte man als Feuerwehr (über den Umweg Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde) sicher auch mal einen Blick in den Prüfbericht der letzten Sachverständigenprüfung nach § 30 DVO-NBauO werfen, der Sachverständige sollte seine Prüfgrundlage aufgeführt haben.

Grüßla,
FP

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 12.07.2016 21:22 ., Stelle
 13.07.2016 06:39 Chri7sto7ph 7R., Lahr
 13.07.2016 12:53 ., Stelle
 13.07.2016 07:58 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 13.07.2016 12:55 ., Stelle
 13.07.2016 14:48 Jan 7Phi7lip7 M.7, Linnich
 13.07.2016 13:37 Adol7f H7., Rosenheim
 13.07.2016 22:09 ., Stelle
 14.07.2016 00:59 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
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