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Thema | Tankstelle war: These: Die Stromversorgung | 67 Beträge | |||
Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 752345 | |||
Datum | 31.01.2013 06:12 | 11203 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.
Das Problem dabei ist das die moderne Tankstelle nicht einfach nur eine Benzinpumpe ist an die ich mal eben so 220 V anklemme. Da hängt in der Tat eine Menge mehr an Elektronik dahinter als man sich vorstellt. Das fängt bei der Gasrückführung an und hört an der Schnittstelle zum Kassensystem noch lange nicht auf. Wesentlich einfach wäre es zu realisieren wenn die Feuerwehr den Kraftstoff selber aus den Tanks saugt z.B. in einen Baustellentankwagen und dann weiterverteilt. Oder man überlegt sich ob man nicht eine paletierte Feldtankstelle vorhält.. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 752350 | |||
Datum | 31.01.2013 07:05 | 8238 x gelesen | |||
Das wurde schon an anderen Stellen diskutiert (z.B. hier). Bei Diesel durchaus denkbar und auch relativ einfach, notfalls sogar mit einer 0815-Handpumpe - aber bei Benzin (für Stromaggregate etc) mit einem Flammpunkt von 21°C nicht wirklich einfach (EX-Schutz), diese Mobil-Tankstellen zu füllen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 752351 | |||
Datum | 31.01.2013 07:14 | 8129 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.mit einem Flammpunkt von 21°C Stromausfall ist bei uns immer im Winter :-) - Problem gelöst. Im Ernst: Was genau ist die Aufgabe? Einen hoch brennbaren Stoff aus Tank A in Tank B pumpen. Sollte eigentlich jeder Gefahrstoffzug hin bekommen ohne das es in einem Inferno endet. Und dann bleiben noch die Tankstellenwartungsfirmen.. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 752356 | |||
Datum | 31.01.2013 08:01 | 8041 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Im Ernst: Was genau ist die Aufgabe? Einen hoch brennbaren Stoff aus Tank A in Tank B pumpen. Sollte eigentlich jeder Gefahrstoffzug hin bekommen ohne das es in einem Inferno endet. Ähm, sorry, aber das bekommt jeder Kleingärtner wöchentlich beim Betanken seines benzinbetriebenen Rasenmähers hin und Du willst dann gleich an jeder mobilen Feldtankstelle einen Gefahrstfoffzug hinstellen? Hm, wie viel explosive Atmosphäre soll denn da wo und wann an einer mobilen Feldtanktstelle unter freiem Himmel entstehen? Meine ja bloß.... Ich weiß aber schon jetzt, daß man mir gleich forumskonform das Gegenteil beweisen wird... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 752358 | |||
Datum | 31.01.2013 08:03 | 7967 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars T.Ich weiß aber schon jetzt, daß man mir gleich forumskonform das Gegenteil beweisen wird... Ich stelle nicht an jede Feldtankstelle einen Gefahrstoffzug. Ich setze den Gefahrstoffzug dazu ein Benzin aus dem Tank der Tankstelle in ein Tankfahrzeug zu pumpen. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 752378 | |||
Datum | 31.01.2013 09:09 | 7893 x gelesen | |||
Nö. das Zeug kann auch einfach durch ungeeignetes Material elektrostatisch zünden. Wenn ich den Gefahrstoffzug holen muss, um Sprit zu bekommen, ist das "Kind" bereits schon in den Brunnen gefallen. Es geht doch darum, im Rahmen der vorbereitenden Einsatzplanung genau diese Problematik und die damit verbundene Gefährdung zu vermeiden. Heisst, ich muss meinen Ar*** bewegen und - ggf. in Zusammenarbeit mit benachbarten Kreisverwaltungen - ein, zwei größere öffentliche Tankstellen oder Eigenverbrauchstankstellen im Bereich "Stromausfallsicher" machen. Ist weitaus weniger problematisch, als dann irgendwann den Gefahrstoffzug ranholen zu müssen. Ein oder zwei mobile Tankstellen als Reserve sind natürlich auch nicht schlecht. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 752380 | |||
Datum | 31.01.2013 09:12 | 7776 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Nö. das Zeug kann auch einfach durch ungeeignetes Material elektrostatisch zünden. Richtig. Und deshalb sollen dann Leute mit Ahnung und geeignetem Gerät das Ganze umpumpen.. Geschrieben von Udo B. Es geht doch darum, im Rahmen der vorbereitenden Einsatzplanung genau diese Problematik und die damit verbundene Gefährdung zu vermeiden. Ich halte es für durchaus eine legitime Maßnahme damit zu planen das eine GFZ mir im Bedarffall eine öffentliche Tanke leer pumpt. Es muss nur jeder im Vorfeld wissen wann er was zu tun hat. Einen Schritt weiter könnte man in die Planung überörtlicher Verbände auch solche "Kraftstoffbeschaffungstrupps" einbinden. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 752381 | |||
Datum | 31.01.2013 09:16 | 7845 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.s geht doch darum, im Rahmen der vorbereitenden Einsatzplanung genau diese Problematik und die damit verbundene Gefährdung zu vermeiden. Erst einmal wirst du sehr ernüchtert sein wenn Du eine Abfrage startest wie wenige Tankstellen bisher überhaupt einspeisefähig sind und wie viele bereit wären hier auf Kosten von dritter das nach zu holen . Ich glaube du wirst keine große Anzahl haben innerhaln deines Landkreises . Dann muss man sich fragen wer hat denn noch Mobile Tankanlagen , die Bundeswehr und die gibt es in vielen Bereichen faktisch nicht mehr dann die Fachgruppe Logistik im THW mehr kenne ich nicht . daher ist eine Abfrage ganz schnell erledigt und ich glaube viele wären erstaunt . Gunnar | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 752383 | |||
Datum | 31.01.2013 09:26 | 7852 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars T.Ähm, sorry, aber das bekommt jeder Kleingärtner wöchentlich beim Betanken seines benzinbetriebenen Rasenmähers hin und Du willst dann gleich an jeder mobilen Feldtankstelle einen Gefahrstfoffzug hinstellen? Der Kleingärtner füllt so um die 5 bis 10 Liter in sein Rasenmopped. Der Gefahrstoffzug füllt deutlich größere Mengen in deutlich längerer Zeitin die Feldtankstelle. ... Beim Befüllen der Tankstellentanks (mit Benzin) bei Belieferung und bei den Zapfsäulen selbst ist eine Gasrückführung Pflicht (vgl. TRBS 3151), um das Entstehen einer EX-Atmosphäre zu verhindern. Bei den mobilen (Benzin-)Tankstellen ist eine leitfähige Pumpe/Schlauch Minimum. Es handelt sich ja nicht um eine "Notfallaktion" weil irgendwelches Zeugs auszulaufen droht, sondern schlicht um unzureichende vorbereitende Einsatzplanung. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 752385 | |||
Datum | 31.01.2013 09:33 | 7787 x gelesen | |||
Wie war das nochmal, Gunnar, rund 20 bis 25 Tankstellen bundesweit sind einspeisefähig!? Mobile Tankanlagen für Diesel sollten kein Problem sein, in Verbindung mit Eigenverbrauchstankstellen lässt sich da sicherlich zumindest großräumig etwas reißen. Probleme (und Bauchschmerzen) macht mir die Versorgung mit Ottokraftstoff. Ich kenne keinen Bauunternehmer o.ä., der eine mobile Tankstelle für Benzin vorhält. Das wird alles über Kanister gemacht. Deshalb ja meine Aussage oben: "Heisst, ich muss meinen Ar*** bewegen und - ggf. in Zusammenarbeit mit benachbarten Kreisverwaltungen - ein, zwei größere öffentliche Tankstellen oder Eigenverbrauchstankstellen im Bereich "Stromausfallsicher" machen." Wenn sich mehrere Kreisverwaltungen zusammentun, dürfte das auch kostentechnisch sehr überschaubar bleiben - man müsste halt auch wollen! Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 752391 | |||
Datum | 31.01.2013 10:08 | 7846 x gelesen | |||
Ich weis nicht warum diese Fragestellung noch mal eröffnet wird, aber sei es drum. Unterhalte dich mal mit einem Inteligenten Lösungsorientierten Elektriker. Der reißt dir die gesammte Tankstelle vom Stromnetz ab, und versorgt diese komplett über einen Agregat. Der Computer der Tankstelle gibt das angeblich her, auch wenn das so nicht vorgesehen ist. Im Zweifel wird das Schütz (Eingang) der die Kassenbereitschaft anzeigt in der Zapfeinrichtung belegt. Das sollte jeder Elektriker können, wenn ich auch weiß, das die Industrieelektriker da deutlich geübter sind. Dann werden nach und nach die Agregate in Betrieb genommen. Abluft, Tanküberwachung usw. Zum Schluss der Kompressor, der die Pumpen speist. Jetzt kannst du aus allen Rohren Zapfen ohne irgend welche Gefahren, Deckel Aufschrauben, Vorfilter, Wasserabscheider usw. Wenn du Glück hast, zählt die Säule sogar noch um die Abrechnung zu ermöglichen. Natürlich müsst Ihr währenddessen darauf verzichten eine kalte Cola aus dem Kühlschrank zu bekommen. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 752400 | |||
Datum | 31.01.2013 10:56 | 7782 x gelesen | |||
*lach* Spielverderber ... :) Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 752409 | |||
Datum | 31.01.2013 11:55 | 7782 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.*lach* Was ich vergas, die Eistheke taut dabei auf. Also Gratiseis für alle :-) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY | 752410 | |||
Datum | 31.01.2013 12:08 | 7675 x gelesen | |||
Warum so kompliziert? Ich würde mir einen unserer Elektriker schnappen. Der soll ein provisorische Einspeisevorrichtung an den Verteilerkasten installieren. Stromerzeuger anwerfen, und los geht die Tankerei. | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 752413 | |||
Datum | 31.01.2013 12:39 | 7679 x gelesen | |||
Jetzt mal blöd gefragt: um welche Größenordnungen reden wir hier eigentlich? Sprich wieviel Strom braucht so eine Tankstelle (Eistruhen, Kaffeeautomaten usw. weggerechnet) und wieviel wird soetwas kosten? Wenn ich mir da mein neues Häuschen anschauen und die Notstromeinspeisung, kommen die Kosten auf weniger als 500. Klar wird eine 16A-Einspeisung bei einer Tankstelle nicht ganz reichen und wahrscheinlich muss es nachträglich instaliert werden, aber nur mal so über den Daumen gepeilt kann das nicht die Welt kosten, oder? Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Baiersdorf / Bayern | 752415 | |||
Datum | 31.01.2013 12:45 | 7659 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Harald Schramke--- Was ich vergas, die Eistheke taut dabei auf. Also Gratiseis für alle :-) Also unbedingt vorher noch den WC-Schlüssel organisieren, die Beleuchtung auf dem Örtchen sicherstellen und KlovWa mit Schüsselchen einteilen - für den Fall, dass die Salmonellchen auch noch mitspielen und die Schleckermäuler unter den Einsatzkräften lahmlegen wollen... ;-) Gruß aus Franken Stefan Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. (Sir Winston Churchill) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 752424 | |||
Datum | 31.01.2013 13:30 | 7604 x gelesen | |||
Sehr Unterschiedlich. Aber Rechnen Wir mal: PC/ Kasse/ Notlicht => 1kW Überwachung/ Steuerung => 0,5kW Absaugung/ Nebenagregate => 3kW im Anlauf! Wenn Pressluftpumpen Kompressor => 6-10KW Wenn Elektropumpen => 3 kW pro Zapfen Das an das ich noch nicht gedacht habe => 2kW Mit 10-16kW bist du wohl dabei. Sprich es funktioniert. | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 752429 | |||
Datum | 31.01.2013 13:45 | 7586 x gelesen | |||
Ist ja schon mal was. Also ich brauch keine Megamaschinie anschleppen, aber mit einem hü 14kVA-Moppel wirds eng. Reicht dann eine 32A-Einspeisung? Theoretisch schon, oder? Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 752440 | |||
Datum | 31.01.2013 14:28 | 7565 x gelesen | |||
Das muss nicht. Das musst du deinen Elektriker fragen. Der Entscheidet, wieviel gebraucht wird. Wir haben hier noch eine freie Tankstelle, die braucht nur Druckluft, und damit läuft es schon. Andere sind da schon komplexer. Um das klar zu stellen, ich behaupte nicht das es einfach und für jeden machbar ist. Ein guter Elektriker braucht sicherlich 2-3 Stunden dafür mit einem Helfer. Aber das ist bei einer solchen Lage ja kein Beinbruch. Die 32 A Einspeisung ist übrigens kein Kriterium. In manchen Firmen sind 32A Stecker beispielsweise Standard. Das heißt weder, das die Absicherung 32A ist, noch das die Geräte so viel ziehen. Auch kann es sein, das mir der Phasenwinkel derartig abhaut, das ich nur 10kW aus einem 14kVA Moppel raus bekomme. Das sind allerdings örtliche Begebenheiten. Beispielsweise hast du eine Induktive Spannungserzeugung (üblicher Moppel) und einen Induktiven Verbraucher(Pumpe) KANN es sinnvoll sein einen kapazitiven Verbraucher (Computer) mit einzustecken, damit dir die Spannung nicht zusammenbricht. Im üblichen FW Dienst sollte das aber kaum sinvoll sein, da die Komponenten aufeinander abgestimmt sind. Daher gibt es ja auch so feste Regeln mit Belastung/Kabeltrommeln/Grundlast und so. Wissenschaftlich Interessant wird es erst wenn man diese Regeln verlässt. Das kann aber nicht mehr jeder. Von den periphären Problemen wie Sicherstellung und Messung des Potentialausgleiches, Nullpunktüberwachung usw. will ich da gar nicht Reden. | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 752443 | |||
Datum | 31.01.2013 14:36 | 7561 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S. mit Hervorhebung durch Uwe S. Unterhalte dich mal mit einem Inteligenten Lösungsorientierten Elektriker. Jetzt wüsste ich doch mal ganz gerne, was ich mir unter dem Adjektiv "Lösungsorientierten" verstehen soll. Ist das ein Elektriker der um der schnellen Zielerreichung willen möglichst viele Normen/Vorschriften/Schutzmaßnahmen Geschrieben von Harald S. Im Zweifel wird das Schütz (Eingang) der die Kassenbereitschaft anzeigt in der Zapfeinrichtung belegt. Das sollte jeder Elektriker können, wenn ich auch weiß, das die Industrieelektriker da deutlich geübter sind. Das setzt voraus, dass eine technische Dokumentation bereit liegt und dass die Person schon eine gewisse Zeit bekommt sich einzuarbeiten. Ich hätte echt Zweifel daran, dass das ständig anwesende Personal weiß wo die Doku liegt. Ob das technische Personal des Betreibers kurz- oder mittelfristig zu bekommen ist wage ich doch mal deutlich zu bezweifeln. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 752446 | |||
Datum | 31.01.2013 14:51 | 7563 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Jetzt wüsste ich doch mal ganz gerne, was ich mir unter dem Adjektiv "Lösungsorientierten" verstehen soll. Ist das ein Elektriker der um der schnellen Zielerreichung willen möglichst viele Normen/Vorschriften/Schutzmaßnahmen ignoriert kreativ umsetzt? Keinesfalls. Das ist ein Elektriker, der aufgrund seiner Erfahrung, seines Normen- und Vorschriftenwissens die Aufgabe auch abseits bekannter Lösungswege verfolgen und Umsetzen kann, ohne dabei eine Gefahr für sich oder die Umwelt zu werden. Diese sind sehr selten. Ich Tippe mal auf ungefähr jeden zehnten und zwar völlig unabhängig von der Qualifikation von Angelernt bis Master. Die Dokumentation liegt im Schaltschrank bereit. Wenn wir von einer Kraut und Rüben Instalation Reden, da verbrennt sich keiner die Finger. Da wird auf und wieder zugeschraubt. Geschrieben von Uwe S. Ob das technische Personal des Betreibers kurz- oder mittelfristig zu bekommen ist wage ich doch mal deutlich zu bezweifeln. Das glaube ich nicht. Die sind äußerst fix. | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 752447 | |||
Datum | 31.01.2013 14:53 | 7549 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Geschrieben von Sascha H. Ich würde mir einen unserer Elektriker schnappen. Der soll ein provisorische Einspeisevorrichtung an den Verteilerkasten installieren. Stromerzeuger anwerfen, und los geht die Tankerei. Wenn du diese Variante wählst, wirst du aber auch noch Geräte mitbetreiben, die für den eigentlichen Vorgang "Tanken" nicht notwendig sind. Somit brauchst du einen Moppel, der mehr Leistung bringt, der dann wiederum schwerer zu besorgen sein könnte. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY | 752475 | |||
Datum | 31.01.2013 18:14 | 7425 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick W.Wenn du diese Variante wählst, wirst du aber auch noch Geräte mitbetreiben, die für den eigentlichen Vorgang "Tanken" nicht notwendig sind. Somit brauchst du einen Moppel, der mehr Leistung bringt, der dann wiederum schwerer zu besorgen sein könnte. Du musst natürlich die Sicherungen für die Außenbeleuchtung und Kühlanlagen ausschalten. Aber davon gehe ich aus. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 752481 | |||
Datum | 31.01.2013 18:46 | 7373 x gelesen | |||
Und genau deshalb ist es sinnvoll, das Ganze in "Friedenszeiten" vorzubereiten. Aber ... *Rufer in der Wüste" Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 752482 | |||
Datum | 31.01.2013 18:53 | 7359 x gelesen | |||
Mit dem Zeugs werden wir dann wahrscheinlich nach 12 Stunden zugeschmissen ... denk mal nur an die ganzen Discounter mit ihren Tiefkühltheken, die ganzen Haushalte mit ihren Tiefkühltruhen ... da wird so Mancher verzweifelt anrufen und fragen. Also, in die Vorplanung gehört ein mindestens ein Tiefkühl-/Kühlzug bzw. 40-Fuß-Thermoconatiner mit unabhängigem Aggregat ... ;) Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 752484 | |||
Datum | 31.01.2013 18:58 | 7443 x gelesen | |||
Es geht um den Ex-schutz. Genauer um das Thema Ladungstrennung bei Umfüllvorgängen mitt den Funken der elektrostat. Entladung. Also all' das was passieren kann, wenn Erdungsmaßnahmen nicht beachtet werden. Bei 5...10 Litern aus dem Kanister ist das noch o.k. aber bei wesentlich größeren Mengen kann es risikobehaftet werden. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 752508 | |||
Datum | 31.01.2013 21:16 | 7421 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Bei 5...10 Litern aus dem Kanister ist das noch o.k. aber bei wesentlich größeren Mengen kann es risikobehaftet werden. Und genau dafür sind wir doch im rahmen der Gefahrgutzüge bzw. Wehren mit entsprechender Ausstattung ausgebildet. Umfüllen von Mineralölrodukten von einem Behältnis ins andere. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 752528 | |||
Datum | 31.01.2013 22:12 | 7307 x gelesen | |||
Klar, die Gefahrstoffzüge und ausgebildete Wehren können das. Aber warum sollten sie das machen? Geht doch deutlich einfacher. Zum Beispiel eine Tankstelle im Großraum Plochingen (z.B. die am Rheinkai - ist das immer noch 'ne "freie Tankstelle"?) einspeisefähig machen. Kommt allemal kostengünstiger als der Einsatz einer entsprechend ausgebildeten Wehr. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 752557 | |||
Datum | 01.02.2013 05:50 | 7291 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Kommt allemal kostengünstiger als der Einsatz einer entsprechend ausgebildeten Wehr. WENN ich so eine Tanke habe.. gerne. Und deren Besitzer da mitspielt. Und ich mir den Umbau leisten kann. Es gibt aber nun mal Gebiete die entweder so eine Tanke nicht haben oder aber so wenige das die Anfahrt dahin sehr weit wäre. Dann KÖNNTE es eine Option sein eine öffentliche Tankstelle anzuzapfen. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 752558 | |||
Datum | 01.02.2013 05:51 | 7223 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar K.Dann muss man sich fragen wer hat denn noch Mobile Tankanlagen , die Bundeswehr und die gibt es in vielen Bereichen faktisch nicht mehr dann die Fachgruppe Logistik im THW mehr kenne ich nicht . daher ist eine Abfrage ganz schnell erledigt und ich glaube viele wären erstaunt . Wobei es viele Baufirmen gibt die ebenfalls noch Tankanlagen vorhalten.. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 752565 | |||
Datum | 01.02.2013 07:38 | 7200 x gelesen | |||
Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die (Unteren) Katastrophenschutzbehörden sind aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages verpflichtet, die Kraftstoffversorgung der Einheiten in einer Krisensituation sicherzustellen. Der Einsatz eines Gefahrstoffzuges an einer Tankstelle ist hier die (aller-)letzte Option, wenn alles andere versagt hat. Wo ist nochmal in eurer Ecke die nächste einspeisefähige Tanke? :) Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 752574 | |||
Datum | 01.02.2013 08:56 | 7171 x gelesen | |||
Richtig - wir wissen, wie es geht. Nur sollten wir es dann auch konsequent auch so machen. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 752637 | |||
Datum | 01.02.2013 15:23 | 7180 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian B. Dann KÖNNTE es eine Option sein eine öffentliche Tankstelle anzuzapfen. Was ist denn eine öffentliche Tanke? Ich dachte die wären alle Privatwirtschaftlich. Und bevor du laienhaft an meiner rumspielst übernimmst du erst mal schriftlich jegliche Verantwortung für den "Verbrauch" und evtl. Schaden. mkg hwk | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 752666 | |||
Datum | 01.02.2013 17:57 | 7146 x gelesen | |||
Servus, so viele gibt´s auch wieder nicht. Zum Einen ist der Unterhalt nicht unbegingt günstig und zum Anderen fahren die Mineralölhändler die Baustellen mit ihren Tankwagen an und betanken sehr günstig die Maschinen. Ich habe mal den Schriftverkehr mitbekommen, als mein ehemaliger Chef eine bestehende Tankstelle im Betriebshof behalten wollte. Typisch deutsches Drama. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 821331 | |||
Datum | 28.06.2016 10:36 | 5560 x gelesen | |||
Guten Tag hat wer Erfahrungen/Konzepte mit einer " Mobilen Tankstelle " ähnlich diesem ` Wechselladeaufbau - Mobile Tankstelle ´, um ggf. FW-Fahrzeuge, als auch mobile bzw. ortsfeste Netzersatzanlagen zu betanken ? Von Interesse wäre z.B. Beachtung von ADR-Richtlinien, Ausbildung der bedienenden FW-Angehörigen, TÜV etc. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Tobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg | 821335 | |||
Datum | 28.06.2016 11:29 | 4689 x gelesen | |||
Hallo, Die Fachgruppen Logistik vom THW halten Mobile Tankstellen vor. Ggf. einfach mal bei der nächsten anfragen. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 821337 | |||
Datum | 28.06.2016 12:38 | 4659 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.hat wer Erfahrungen/Konzepte mit einer " Mobilen Tankstelle " ähnlich diesem ` Wechselladeaufbau - Mobile Tankstelle ´, um ggf. FW-Fahrzeuge, als auch mobile bzw. ortsfeste Netzersatzanlagen zu betanken ? wir haben seit Jahren http://d.jtruckenmueller.de/6/67/ruthmann/AB-kr.htm Früher (TM) gabs einen Ausnahmeerlass in NRW, der ist leider (bisher) ersatzlos entfallen, was sofort das Transportproblem mit sih bringt, weil ADR-Fahrer dauerhaft ausbilden und unterhalten kostet viel Geld (Zeit) und "Handwerkerregeln" reichen weder dafür, noch mit kleineren Geräten für die KatS-Zwecke an sich... Sehr unerfreulich, weil der Bedarf sich bei praktisch jedem bisherigen Großeinsatz (vgl. Hochwasser Magdeburg 2013, ELA 2014) sehr deutlich bewiesen hat! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 821341 | |||
Datum | 28.06.2016 13:55 | 4603 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Tobias H. Die Fachgruppen Logistik vom THW halten Mobile Tankstellen vor. So was: -> " Mobile Tankstelle für Diesel Kraftstoff " -> " Mobile THW Tankstellen für 900 Liter Diesel " und/oder: THW + Bundeswehr: -> " Neue Logistikansätze dank Intermodalitätskonzept für den zivil-militärischen Einsatz " Bild 1 Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 821346 | |||
Datum | 28.06.2016 16:18 | 4400 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.hat wer Erfahrungen/Konzepte mit einer " Mobilen Tankstelle " ähnlich diesem ` Wechselladeaufbau - Mobile Tankstelle ´, um ggf. FW-Fahrzeuge, als auch mobile bzw. ortsfeste Netzersatzanlagen zu betanken ? Haben wir, allerdings mit deutlich kleinerem Tank. Ich gehe davon aus, dass man damit unterhalb der Schwelle bleibt, ab der es ADR-mäßig aufwändig wird. Näheres könnte vermutlich unsere Technik-Abteilung und/oder die Logistik-Löschzüge sagen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Grötzingen / Baden-Württemberg | 821347 | |||
Datum | 28.06.2016 16:30 | 4457 x gelesen | |||
Also soweit mir bekannt ist, benötigt man ADR bei mehr als 1000 Punkten. Wobei Diesel 1Liter gleich 1 Punkt also 1000 Liter oder Benzin und 2Takt-Mischung 1 Liter gleich 3 Punkte also maximal 333 Liter. Ladung muß gesichert sein Feuerlöscher muß dabei sein Darf keinen Kontakt zum Führerhaus haben (wegen Gasen, also z.B. kein PKW.) Kunstoffkanister dürfen maximal 5 Jahre alt sein Christian Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821351 | |||
Datum | 28.06.2016 19:11 | 4431 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Von Interesse wäre z.B. Beachtung von ADR-Richtlinien, Ausbildung der bedienenden FW-Angehörigen, TÜV etc. "Mobile Tankstellen" kennt das Gefahrgutrecht nicht, das sind entweder Tanks (das von dir verlinkte Bild) oder IBC (wie sie von Firmen oder vom THW eingesetzt werden). Sowohl Tanks als auch IBC unterliegen regelmäßigen Prüfpflichten, IBC z.B. alle 2,5 Jahre eine Zwischenprüfung, alle 5 Jahre eine Vollprüfung. IBC mit Kunststoff-(innen-)tank müssen nach spätestens 5 Jahren ersetzt werden. Gefahrgutrechtlich sieht das so aus: Zur Nutzung der "Handwerkerregelung", genauer ADR 1.1.3.1 c) gilt eine Mengengrenze von 450 Litern je Behälter, die Gesamtmenge darf die berüchtigte 1000-Punkte-Grenze nicht überschreiten und der mitgeführte Kraftstoff muss zum "sofortigen" Verbrauch bestimmt sein (d.h. muss vom Einsatzanfang an mitgeführt werden). Wird nachgeführt ist, sind das Versorgungsfahrten, die entweder unter der Ausnahmeregelung ADR 1.1.3.6 (1000-Punkte) durchgeführt werden können oder bei Überschreitung dieser Grenzen in vollem Umfang unter das ADR fallen (Tafel, ADR-Schein für Fahrer, Gefahrgutbeauftragter ist zu bestellen, usw ... ). Zweite Schiene ist dann das Gefahrstoffrecht bzw. Umweltrecht, wenn Fahrzeuge oder Geräte aus derartigen Behältern im Freien betankt werden. Hier unterscheiden sich u.U. die Regelungen je nach Bundesland, nicht überall reicht ein einfacher befestigter Untergrund aus. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 821353 | |||
Datum | 29.06.2016 05:46 | 4190 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Wird nachgeführt ist, sind das Versorgungsfahrten, die entweder unter der Ausnahmeregelung ADR 1.1.3.6 (1000-Punkte) durchgeführt werden können oder bei Überschreitung dieser Grenzen in vollem Umfang unter das ADR fallen (Tafel, ADR-Schein für Fahrer, Gefahrgutbeauftragter ist zu bestellen, usw ... ). Bestellung des Gefahrgutbeauftragten kann nach §2 Abs 2 Gefahrgutbeauftragtenverordnung entfallen, wenn im Jahr nicht mehr als 50 Tonnen Nettomasse Gefahrgut für den Eigenbedarf zur Erfüllung betrieblicher Aufgaben befördert werden... Das kann aber bei großen Einsatzzahlen schon mal knapp werden.... Gruß Frank ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821354 | |||
Datum | 29.06.2016 06:14 | 4213 x gelesen | |||
Nicht ganz, Frank. Die 50-t-Grenze gilt nur, Zitat § 2 Nr. 2 GbV: "für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben". Da der Sprit in der Regel jedoch auch an andere Organisationen abgegeben wird, ist's mit dieser Ausnahme Essig. Hab ich mit dem BMVI (ehem. BMVBS) diskutiert - keine Chance; Die GbV zielt auf das einzelne Unternehmen ab, wenn eine Feuerwehr (z.B. S) den Sprit an eine andere Feuerwehr (z.B. LB) abgibt, ist das nicht mehr für den Eigenbedarf. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 821357 | |||
Datum | 29.06.2016 09:20 | 4307 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Zur Nutzung der "Handwerkerregelung", genauer ADR 1.1.3.1 c) gilt eine Mengengrenze von 450 Litern je Behälter, die Gesamtmenge darf die berüchtigte 1000-Punkte-Grenze nicht überschreiten und der mitgeführte Kraftstoff muss zum "sofortigen" Verbrauch bestimmt sein (d.h. muss vom Einsatzanfang an mitgeführt werden). und nur in lokaler Umgebung! (Also nicht von D nach MD)... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 821358 | |||
Datum | 29.06.2016 09:22 | 4087 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Hab ich mit dem BMVI (ehem. BMVBS) diskutiert - keine Chance; Die GbV zielt auf das einzelne Unternehmen ab, wenn eine Feuerwehr (z.B. S) den Sprit an eine andere Feuerwehr (z.B. LB) abgibt, ist das nicht mehr für den Eigenbedarf. das ist z.B. eines der hausgemachten juristischen Probleme... definiert die zuständige Behörde den "Eigenbedarf" hier als für die Zwecke des Auftrags "der" BOS so wäre das für die Einsatz-/Übungsbedingungen völlig ausreichend! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 821359 | |||
Datum | 29.06.2016 09:50 | 4013 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Ulrich C. das ist z.B. eines der hausgemachten juristischen Probleme. dann muss man das mal anpacken und entsprechend passend regeln. Da geht es ja nicht darum eine Weltrevolution zu entfachen und die Grundlagen des Gefahrgutrechts umzukrempeln sondern einfach darum für Ausnahmesituationen praktikable Vorgehensweise zu regeln. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821377 | |||
Datum | 29.06.2016 16:30 | 3857 x gelesen | |||
Der Punkt dabei: Es ist europäisches Recht, somit ist die WP15 bei der Kommission gefordert. Dürfte nicht einfach werden ... Eine nationale Möglichkeit wäre die Einführung eines entsprechenden Passus in die RSEB - die ist aber Landesrecht, genauso wie etwatige Ausnahmeregelungen ... Ich sehe da aber auch nicht wirklich akuten Handlungsbedarf. Das ADR 1.1.3.6 bietet ausreichend Möglichkeiten bis hin zum Verzicht auf das Beförderungspapier nach Nr. 18 GGAV. Musst halt u.U. für größere Mengen zwei Fahrzeuge einsetzen. *schulterzuck* Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821378 | |||
Datum | 29.06.2016 16:32 | 4216 x gelesen | |||
Kann es sein, das du hier Gefahrgutrecht und die Handwerkerreglung für Fahrtenschreiber verwechselst? Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 821383 | |||
Datum | 29.06.2016 18:55 | 3887 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian H.Also soweit mir bekannt ist, benötigt man ADR bei mehr als 1000 Punkten. Das ist eine Geschichte, die andere sind die Zulassungen der mobilen Tankstelle. Wird der Tank nicht permanent hin und her gefahren, braucht er nicht nur eine Gefahrgut rechtliche sonder auch eine baurechtliche Zulassung. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Jan 8P., Dreieich / Hessen | 821386 | |||
Datum | 29.06.2016 21:17 | 3785 x gelesen | |||
In wie fern ist die Hessische Ausnahme von der GGVSEB zu sehen? Gefahrenguterlass Soweit ich das so interpretieren kann besteht nur die Pflicht einen Begleiter mit dem Lehrgang Führen im GABC Einsatz (oder Vergleichbar) zu haben, Orangene Warntafeln und einen 6kg Pulverlöscher wenn die Ladung im Rahmen eines Einsatzes oder Übung den das HBKG abdeckt benutzt werden. Leider endet diese Ausnahmegenehmigung an der Landesgrenze was bei Überörtlichen Einsätzen hinderlich sein kann oder gibt es solche Ausnahmen auch in anderen Bundeländern? | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 821387 | |||
Datum | 29.06.2016 21:33 | 3729 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jan P. Leider endet diese Ausnahmegenehmigung an der Landesgrenze was bei Überörtlichen Einsätzen hinderlich sein kann oder gibt es solche Ausnahmen auch in anderen Bundeländern? Ja, z.B. in RLP: https://www.bks-portal.rlp.de/sites/default/files/og-group/7824/48/dokumente/Bef_gefaehrlicher_Gueter.pdf Gruß, Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Grötzingen / Baden-Württemberg | 821388 | |||
Datum | 29.06.2016 21:50 | 3780 x gelesen | |||
Warum kann ich nicht Kanister vorhalten und diese bei Bedarf verladen und ganz einfach z.B. mit Trichter oder Handpumpe ins Fahrzeug Pumpen. Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 821394 | |||
Datum | 30.06.2016 08:49 | 3725 x gelesen | |||
Hallo Thomas Ehrlich gemeint Frage von mir: Sind wir hier nicht etwas erbsenzählerisch unterwegs. Mobile Tankstelle, doppelwandig, unter 1000 ltr. ist sogar für die Benutzung im Wasserschutzgebiet zugelassen, regelmäßige Prüfung natürlich vorausgesetzt. Meines Wissens für Eigenverbrauchstankstellen unter 5000 ltr Lagerkapazität keine besonderen baurechtlichen Genehmigungen erforderlich. Was ist bei dir eine baurechtliche Zulassung? Diesen Begriff kenne ich nicht. Es gibt entweder eine bauaufsichtliche Zulassung (gilt aber nur für Baustoffe oder Bauprodukte, also nicht für Tankstellen) oder eine baurechtliche Genehmigung (´siehe oben). Die Anforderungen an den Abfüllplatz und den Betrieb einer ortsfesten Eigenverbrauchstankstelle regelt u.a. das Wasserhaushaltsgesetz. Auch hier sind die Anforderungen an Tankstellen mit geringem Umschlag nicht besonders hoch. Gesunder Menschenverstand an: Eine mobile Tankstelle zu haben ist nicht strafbar. Diese zu nutzen auch nicht. Erforderliche Prüfungen werden vorausgesetzt. Lagerung und Nutzung derselben sollte natürlich in einer Umgebung erfolgen, die dafür auch zulässig ist. Also keine Kraftstofflagerung in Garagen o.ä., soweit nicht zulässig. Wer will der Feuerwehr beweisen, dass diese regelmäßig als Eigenverbrauchstankstelle genutzt wird? Ein Austauschen des darin enthaltenen Betriebsstoffes aufgrund begrenzter Lagerfähigkeit ist auch nicht verboten. Man sollte halt versuchen, die Tankstelle nicht allzu stark einstauben zu lassen, oder aber halt auch nicht den Eindruck erwecken, dass man damit eine ortsfeste Eigenverbrauchstankstelle betreibt, deren Anforderungen und Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden. Aus meiner Sicht sollte man keine Probleme an die Wand malen, die eigentlich keine sind. mkg WErner | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821397 | |||
Datum | 30.06.2016 09:49 | 3670 x gelesen | |||
NRW hatte auch mal eine Ausnahmeverordnung für die Feuerwehr, ist aber bereits 2013 ausgelaufen: http://www.idf.nrw.de/aktuelles/dokumente/20081117_ggvse_ausnahmeerlass.pdf Die hessische Verordnung soll nach internen Informationen kommendes Jahr auch nicht mehr verlängert werden, da mit den Freistellungen nach ADR 1.1.3.1. e) und ADR 1.1.3.1 d) alle denkbaren Fälle abgedeckt sind. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 821398 | |||
Datum | 30.06.2016 10:12 | 3633 x gelesen | |||
Geschrieben von werner n.Was ist bei dir eine baurechtliche Zulassung? Diesen Begriff kenne ich nicht. Es gibt entweder eine bauaufsichtliche Zulassung (gilt aber nur für Baustoffe oder Bauprodukte, also nicht für Tankstellen) oder eine baurechtliche Genehmigung (´siehe oben). Nun ich habe mal in einer Firma gearbeitet, die mobile Tanks verkauft und zusammen mit Heizlüftern verliehen hat. Da gab es mal ziehmlich großen Ärger mit einer sehr großen deutschen Firma, die die Tanks geliehen hat und dann die bauaufsichtliche Zulassung nachgefragt hat. Wenn du einen Tank länger auf deinem Grundstück abstellen willst, dann braucht er die Zulassung. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 821399 | |||
Datum | 30.06.2016 10:26 | 3648 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas E. Wenn du einen Tank länger auf deinem Grundstück abstellen willst, dann braucht er die Zulassung. was ist da "länger"? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 821400 | |||
Datum | 30.06.2016 10:33 | 3636 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Geschrieben von Thomas E."Wenn du einen Tank länger auf deinem Grundstück abstellen willst, dann braucht er die Zulassung." Die Zeiteinheit die der Mensch beim DIB verwendete war Stunde (Einzahl). Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 821401 | |||
Datum | 30.06.2016 10:35 | 3615 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas E. Die Zeiteinheit die der Mensch beim DIB verwendete war Stunde (Einzahl). ok ... (wo bleibt da der GMV?) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 821402 | |||
Datum | 30.06.2016 10:40 | 3639 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.(wo bleibt da der GMV?) Im Prinzip läuft es darauf aus, das der Hersteller der mobilen Tankstelle seine Konstruktion und die Herstellung nicht von einer Behörde sondern von 2 Behörden überwachen lässt. Und wenn ich Tante Google bemühe kommt sofort ein Hersteller der genau weiß was er tut: mobiler Tank Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 821405 | |||
Datum | 30.06.2016 12:07 | 3551 x gelesen | |||
Hallo Thomas Also waren das Lagertanks, aus denen die Heizgeräte den Treibstoff vermutlich selbst angesaugt haben. Ganz andere Nummer als eine Tankstelle. Bei Heizungen meist Aufstellung der Tanks im Freien. Hatten die Tanks eine Zulassung für Aufstellung im Freien? mkg WErner | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 821410 | |||
Datum | 30.06.2016 13:15 | 3629 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Die hessische Verordnung soll nach internen Informationen kommendes Jahr auch nicht mehr verlängert werden, da mit den Freistellungen nach ADR 1.1.3.1. e) und ADR 1.1.3.1 d) alle denkbaren Fälle abgedeckt sind. das seh ich je nach Auslegung etwas anders! Vgl. anderen Thread... Mit 450 L -Behältern und max. 1000 Punkten kommt man da nur beschränkt weit... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821414 | |||
Datum | 30.06.2016 14:28 | 3579 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.Mit 450 L -Behältern und max. 1000 Punkten kommt man da nur beschränkt weit...ACK. Deshalb brauchen wir konkrete Versorgungskonzepte. Wie schon oben geschrieben, auf RP-Ebene oder bei den existierenden Landesvorhaltungen, oder, oder ... Auf lokaler Ebene würde ich nur die Versorgungslogistik ansiedeln, die für die örtlichen Belange ausreicht. Alles andere ist Aufgabe der Stäbe und ein zu lösendes Problem in der Einsatzvorausplanung. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 821421 | |||
Datum | 30.06.2016 16:22 | 3666 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Auf lokaler Ebene würde ich nur die Versorgungslogistik ansiedeln, die für die örtlichen Belange ausreicht. wie oft musstest Du das in der Größe schon organisieren? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 821422 | |||
Datum | 30.06.2016 16:52 | 3466 x gelesen | |||
Geschrieben von werner n.Bei Heizungen meist Aufstellung der Tanks im Freien. Hatten die Tanks eine Zulassung für Aufstellung im Freien? Ja haben die Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821426 | |||
Datum | 30.06.2016 18:31 | 3506 x gelesen | |||
Ich nicht ... :) ... bin kein S4, und manchmal nur Fachberater. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 821427 | |||
Datum | 30.06.2016 19:10 | 3579 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Ich nicht ... :) aha, ich kann Dir als n-facher S4 und Leiter der FEL/TEL sagen, dass das alle lustige Pläne sind, die aber erst mal organisiert werden müssen - und ja, das ist leider ein großes Problem, deshalb bin ich da so hinterher... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821428 | |||
Datum | 30.06.2016 19:26 | 3573 x gelesen | |||
Ich weiss, das das nicht einfach ist. Bin oft genug im Stab deswegen ausgelacht worden. Einzelne Fahrzeug und Einheiten kannst du ja durchaus noch mit Kanistern versorgen, sofern du Nachschub bekommst ... nachts nach 10 wird das je nach Gegend schon schwierig ... bei zwei Einheiten (BHP) wird's schon kritisch, und dann ... duster, sehr duster. Die anderen damit zusammenhängenden Problem haben wir ja auch schon zu Genüge diskutiert ... Ich gebe ja die Hoffnung nicht auf, das bei diesen vielen netten Projekten wie "Leuchtturm", Tanktnotstrom" und Co. mal etwas effektives in der Fläche umgesetzt wird. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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