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Themamanchmal kapier ich die Juristerei einfach nicht: Rettungswagen blockiert: Freispruch für Rentner3 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg821242
Datum22.06.2016 14:433185 x gelesen
hallo,

Rettungswagen blockiert: Freispruch für Rentner

Das Hamburger Amtsgericht hat am Dienstag einen Rentner freigesprochen. Der 72-Jährige aus Nienstedten hatte im März am Hamburger Flughafen einen Rettungswagen im Einsatz blockiert. Im Prozess hatte der Mann behauptet, den Ernst der Lage nicht erkannt zu haben.
...
In ihrer Urteilsbegründung bezeichnete die Richterin das Verhalten des Rentners als "falsch und dumm". Der Mann hätte den Ernst der Lage erkennen müssen. Es sei jedoch nicht klar, ob er das nicht einfach ausgeblendet habe. Daher muss der Mann freigesprochen werden. Die Staatsasnwältin hatte für den Rentner eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro gefordert.

vollständiger Artikel auf ndr.de

Ich denke da sind jetzt aber Zweifel an der Fahrtauglichkeit angebracht. Da sollte die Führerscheinbehörde aktiv werden.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW821244
Datum22.06.2016 15:042143 x gelesen
...manchmal muß man schreiben das man besser nichts schreibt.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorMatt8hia8s K8., Ofterdingen / Baden-Württemberg822194
Datum03.08.2016 07:05910 x gelesen
Juristerei ist ganz einfach:

Grundsätzlich wird fahrlässiges Handeln nur bestraft, wenn es im Gesetz ausdrücklich steht. Wenn es nicht im Gesetz steht, dann setzt eine Strafbarkeit nur bei Vorsatz (vereinfacht: absichtlich) ein.

Der Rentner hat glaubhaft gemacht, dass er den Rettungseinsatz gar nicht behindern wollte. Er hat schlicht nicht erkannt, dass es sich um einen Rettungseinsatz gehandelt hat; und wer keinen Rettungseinsatz erkennt, kann auch keinen Einsatz behindern.

Wenn allerdings die Richterin meint, der Mann hätte den Ernst der Lage erkennen müssen, dann tat sie sich sichtlich schwer mit der Entscheidung.

Ich kenne jetzt auch nur die Presseberichterstattung, aber hätte der Fahrer des Rettungswagens dem Mann zugerufen, dass sie im Einsatz sind und es eilig ist, dann wäre die Gutgläubigkeit des Mannes erschüttert worden und er hätte vorsätzlich gehandelt.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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xxx

 22.06.2016 14:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.06.2016 15:04 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 03.08.2016 07:05 Matt7hia7s K7., Ofterdingen
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