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Thema | manchmal kapier ich die Juristerei einfach nicht: Rettungswagen blockiert: Freispruch für Rentner | 3 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 821242 | |||
Datum | 22.06.2016 14:43 | 3185 x gelesen | |||
hallo,Rettungswagen blockiert: Freispruch für Rentner vollständiger Artikel auf ndr.de Ich denke da sind jetzt aber Zweifel an der Fahrtauglichkeit angebracht. Da sollte die Führerscheinbehörde aktiv werden. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 821244 | |||
Datum | 22.06.2016 15:04 | 2143 x gelesen | |||
...manchmal muß man schreiben das man besser nichts schreibt. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Ofterdingen / Baden-Württemberg | 822194 | |||
Datum | 03.08.2016 07:05 | 910 x gelesen | |||
Juristerei ist ganz einfach: Grundsätzlich wird fahrlässiges Handeln nur bestraft, wenn es im Gesetz ausdrücklich steht. Wenn es nicht im Gesetz steht, dann setzt eine Strafbarkeit nur bei Vorsatz (vereinfacht: absichtlich) ein. Der Rentner hat glaubhaft gemacht, dass er den Rettungseinsatz gar nicht behindern wollte. Er hat schlicht nicht erkannt, dass es sich um einen Rettungseinsatz gehandelt hat; und wer keinen Rettungseinsatz erkennt, kann auch keinen Einsatz behindern. Wenn allerdings die Richterin meint, der Mann hätte den Ernst der Lage erkennen müssen, dann tat sie sich sichtlich schwer mit der Entscheidung. Ich kenne jetzt auch nur die Presseberichterstattung, aber hätte der Fahrer des Rettungswagens dem Mann zugerufen, dass sie im Einsatz sind und es eilig ist, dann wäre die Gutgläubigkeit des Mannes erschüttert worden und er hätte vorsätzlich gehandelt. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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