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ThemaNeue Regelungen zur Freistellung zum Dienst in Bayern?7 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen821119
Datum20.06.2016 11:183672 x gelesen
Erweiterte Ansprüche

(BS) Ehrenamtliche Einsatzkräfte freiwilliger Hilfsorganisationen sollen in Bayern künftig einen Anspruch darauf haben, im Einsatz- und Unglücksfall bei voller Entgeltfortzahlung von ihrer Arbeit freigestellt zu werden.
Diese Verpflichtung soll dabei unabhängig von der Frage bestehen, ob es sich um eine Katastrophe oder ein sonstiges Großschadensereignis handelt. Auf eine entsprechende Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes verständigte sich das Kabinett. Der Gesetzentwurf wird nun zur Verbändeanhörung freigegeben.
Ressortchef Herrmann erklärte zu dem Vorhaben: "Künftig sollen auch Ehrenamtliche in den Genuss dieser Leistungen kommen, die etwa die Verpflegung und Betreuung für Menschen übernehmen, die stundenlang in einem Verkehrsstau ausharren müssen oder nach einem Bombenfund evakuiert werden müssen." Bedingung ist allerdings, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen als sogenannte Schnelleinsatzgruppen von der jeweiligen Integrierten Leitstelle alarmiert und bei einem Schadensereignis um Hilfe gebeten werden.

Gleichstellung mit Freiwilliger Feuerwehr

"Damit sollen diese ehrenamtlichen Einsatzkräfte den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren umfassend gleichgestellt werden", so der Politiker weiter. Bislang haben Unterstützungskräfte von freiwilligen Hilfsorganisationen im Freistaat nur dann Ansprüche auf Freistellung und Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, wenn sie von der jeweiligen Integrierten Leitstelle bei Katastrophen oder einem Massenanfall von Verletzten alarmiert werden.

Quelle: Link zum Newsletter des Behoerdenspiegels

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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen821148
Datum21.06.2016 07:261674 x gelesen
Bin ich noch zu müde, oder verstehe ich hier was nicht.

In meinen Augen ändert sich doch da nicht viel, den Lohnersatz gibt es künftig nur wenn:
Geschrieben von Ulf M.Bedingung ist allerdings, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen als sogenannte Schnelleinsatzgruppen von der jeweiligen Integrierten Leitstelle alarmiert und bei einem Schadensereignis um Hilfe gebeten werden.

Bisher gibt es Lohnersatz nur wenn:
Geschrieben von Ulf M.sie von der jeweiligen Integrierten Leitstelle bei Katastrophen oder einem Massenanfall von Verletzten alarmiert werden.

BR Jens

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen821149
Datum21.06.2016 07:371619 x gelesen
Ich denke das du noch zu müde bist, ja.

Die Änderung ist meiner Meinung nach das es die Lohnersatzleistung zukünftig bei allen Einsätzen auch jenseits vom Kat-Fall und ManV geben soll.

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorDani8el 8Z., Ansbach / Bayern821206
Datum21.06.2016 19:111503 x gelesen
Genau so ist es gedacht.
Jetz muss es nur noch richtig umgesetzt werden, schau ma mal ob des noch zeit nah geregelt wird.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern821250
Datum22.06.2016 16:381458 x gelesen
Geschrieben von Daniel Z.Jetz muss es nur noch richtig umgesetzt werden, schau ma mal ob des noch zeit nah geregelt wird.

Die Frage ist doch wer das bezahlt? Bei einer Feuerwehr ist es einfach, die Kommune, aber die San-Einheiten gibt's ja nicht in jedem Ort und sind auch keine kommunale Angelegenheit? Wie soll das praktisch abgewickelt werden?



Viele Grüße
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP821254
Datum22.06.2016 20:551331 x gelesen
Hätte man es nicht bisher schon über Art. 24 abwickeln können? Das entspricht sicher nicht dem ursprünglichen Zweck dieser Regelung, aber eine passende Auslegung sollte doch trotzdem möglich sein?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern821262
Datum23.06.2016 11:541225 x gelesen
Hallo Christian,

evtl. die für den Einsatzort zuständige Gemeinde?
Alternativ der Sachaufwandsträger des Rettungsdienstes bei den SEG desselben.

mkg

WErner

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 20.06.2016 11:18 Ulf 7M., Hannover
 21.06.2016 07:26 Jens7 N.7, Ohorn
 21.06.2016 07:37 Pete7r L7., Chemnitz
 21.06.2016 19:11 Dani7el 7Z., Ansbach
 22.06.2016 16:38 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 22.06.2016 20:55 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 23.06.2016 11:54 wern7er 7n., reischach
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