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Thema | Neue Regelungen zur Freistellung zum Dienst in Bayern? | 7 Beträge | |||
Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 821119 | |||
Datum | 20.06.2016 11:18 | 3672 x gelesen | |||
Erweiterte Ansprüche (BS) Ehrenamtliche Einsatzkräfte freiwilliger Hilfsorganisationen sollen in Bayern künftig einen Anspruch darauf haben, im Einsatz- und Unglücksfall bei voller Entgeltfortzahlung von ihrer Arbeit freigestellt zu werden. Diese Verpflichtung soll dabei unabhängig von der Frage bestehen, ob es sich um eine Katastrophe oder ein sonstiges Großschadensereignis handelt. Auf eine entsprechende Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes verständigte sich das Kabinett. Der Gesetzentwurf wird nun zur Verbändeanhörung freigegeben. Ressortchef Herrmann erklärte zu dem Vorhaben: "Künftig sollen auch Ehrenamtliche in den Genuss dieser Leistungen kommen, die etwa die Verpflegung und Betreuung für Menschen übernehmen, die stundenlang in einem Verkehrsstau ausharren müssen oder nach einem Bombenfund evakuiert werden müssen." Bedingung ist allerdings, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen als sogenannte Schnelleinsatzgruppen von der jeweiligen Integrierten Leitstelle alarmiert und bei einem Schadensereignis um Hilfe gebeten werden. Gleichstellung mit Freiwilliger Feuerwehr "Damit sollen diese ehrenamtlichen Einsatzkräfte den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren umfassend gleichgestellt werden", so der Politiker weiter. Bislang haben Unterstützungskräfte von freiwilligen Hilfsorganisationen im Freistaat nur dann Ansprüche auf Freistellung und Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, wenn sie von der jeweiligen Integrierten Leitstelle bei Katastrophen oder einem Massenanfall von Verletzten alarmiert werden. Quelle: Link zum Newsletter des Behoerdenspiegels | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 821148 | |||
Datum | 21.06.2016 07:26 | 1674 x gelesen | |||
Bin ich noch zu müde, oder verstehe ich hier was nicht. In meinen Augen ändert sich doch da nicht viel, den Lohnersatz gibt es künftig nur wenn: Geschrieben von Ulf M. Bedingung ist allerdings, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen als sogenannte Schnelleinsatzgruppen von der jeweiligen Integrierten Leitstelle alarmiert und bei einem Schadensereignis um Hilfe gebeten werden. Bisher gibt es Lohnersatz nur wenn: Geschrieben von Ulf M. sie von der jeweiligen Integrierten Leitstelle bei Katastrophen oder einem Massenanfall von Verletzten alarmiert werden. BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 821149 | |||
Datum | 21.06.2016 07:37 | 1619 x gelesen | |||
Ich denke das du noch zu müde bist, ja. Die Änderung ist meiner Meinung nach das es die Lohnersatzleistung zukünftig bei allen Einsätzen auch jenseits vom Kat-Fall und ManV geben soll. Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Dani8el 8Z., Ansbach / Bayern | 821206 | |||
Datum | 21.06.2016 19:11 | 1503 x gelesen | |||
Genau so ist es gedacht. Jetz muss es nur noch richtig umgesetzt werden, schau ma mal ob des noch zeit nah geregelt wird. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 821250 | |||
Datum | 22.06.2016 16:38 | 1458 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Z.Jetz muss es nur noch richtig umgesetzt werden, schau ma mal ob des noch zeit nah geregelt wird. Die Frage ist doch wer das bezahlt? Bei einer Feuerwehr ist es einfach, die Kommune, aber die San-Einheiten gibt's ja nicht in jedem Ort und sind auch keine kommunale Angelegenheit? Wie soll das praktisch abgewickelt werden? Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 821254 | |||
Datum | 22.06.2016 20:55 | 1331 x gelesen | |||
Hätte man es nicht bisher schon über Art. 24 abwickeln können? Das entspricht sicher nicht dem ursprünglichen Zweck dieser Regelung, aber eine passende Auslegung sollte doch trotzdem möglich sein? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 821262 | |||
Datum | 23.06.2016 11:54 | 1225 x gelesen | |||
Hallo Christian, evtl. die für den Einsatzort zuständige Gemeinde? Alternativ der Sachaufwandsträger des Rettungsdienstes bei den SEG desselben. mkg WErner | |||||
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