alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaWinkerkelle16 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSand8y P8., Neunburg vorm Wald / Bayern820424
Datum29.05.2016 08:009262 x gelesen
Hallo,

da ich leider vom Unglück anderer angezogen werde und es mir schon mehrmals passiert ist dass ich privat zu einem Verkehrsunfall hinzugekommen bin, wo ich als Feuerwehrmitglied und Rettungssanitäter Hilfe leisten musste, stellte sich mir kürzlich die Frage ob es mir erlaubt ist, eine Feuerwehr-Winkerkelle im Auto mitzuführen um ordnungsgemäß den nachfolgenden Verkehr zu warnen ggbf. an der Unfallstelle vorbeizuleiten, sofern noch kein Einsatzfahrzeug am Ort eingetroffen ist?!
Gerade vorgestern hatte ich wieder so einen Fall wo ich mit Freunden unterwegs war und wir zu einem mittelschweren Motoradunfall hinzukamen ... ich habe mich dann um den Patienten gekümmert bis der örtliche Rettungsdienst und Polizei eintrafen und meine Kollegen haben mit Händen und Füßen versucht vorsichtig den Verkehr zu warnen. Da wäre so eine Winkerkelle sehr nützlich, nur darf ich diese auch benutzen?? In der Bayr. FwDv habe ich hierzu leider nichts finden können.

LG Sandy

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmengesperrt - Antwort nicht möglich

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg820425
Datum29.05.2016 09:387167 x gelesen
Moin,

schon interessant, wo du als "Feuerwehrmitglied und Rettungssanitäter" deine Prioritäten setzt, aber egal.

Um es kurz zu machen:
Du kannst sicherlich Winkerkelle und Co einsetzen. Solange sich keiner beschwert oder deine Aktivitäten einen Schaden verursachen, aber legal ist es nicht.

Was, wie und womit eine Unfallstelle durch dich als Privatperson abzusichern ist, kannst du in den einschlägigen Rechtsverordnungen nachlesen. Andere Maßnahmen treffen und andere Mittel einsetzen kannst du allenfalls, wenn überhaupt, nur unter der Maßgabe von § 16 OWiG unter den dort genannten Bedingungen.

Also bitte nicht wundern, wenn die Kollegen der Polizei an einer Unfallstelle deine "Verkehrsregelung" nicht wirklich nett finden und unter Umständen auch mit einer Anzeige reagieren ...

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
twitter.com/HSE_volunteer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmengesperrt - Antwort nicht möglich

 
AutorSand8y P8., Neunburg vorm Wald / Bayern820427
Datum29.05.2016 09:466990 x gelesen
Hallo Udo,

wo ich meine Prioritäten setze? Ich habe mich, wie auch geschrieben, selbstverständlich um den Patienten gekümmert bis die Kollegen vom RD vor Ort waren, wo ich dann assistiert habe bis zum Abtransport. Und das ist deiner Ansicht nach ne falsche Priorität?
Mir ging es dann darum, dass die Kollegen, die ebenfalls bei der Feuerwehr tätig sind, auch den Unfallort so absichern können, dass dem Patienten und mir bei der Erstversorgung durch den nachfolgenden Verkehr nicht noch mehr passiert!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmengesperrt - Antwort nicht möglich

 
AutorMich8ael8 B.8, Überlingen / Baden-Württemberg820428
Datum29.05.2016 09:526865 x gelesen
Im zweifelsfall würde ich mein Fahrzeug weit genug vor der Unfallstelle mit allem möglichen Licht (Warnblinkanlage, ggf. Nebelschlussleuchte) abstellen und das Warndreieck aufstellen. Wenn einer in mein Auto fährt, wär mir das erstmal egal, so lange er nicht in mich reinfährt...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmengesperrt - Antwort nicht möglich

 
AutorSand8y P8., Neunburg vorm Wald / Bayern820429
Datum29.05.2016 09:576865 x gelesen
Das ist richtig, wurde auch von den Kollegen so durchgeführt ... auch haben diese eine Warnweste angezogen ... mir geht´s nur zusätzlich um den Einsatz der Winkerkelle ob es grundsätzlich irgendwo als Verboten aufgezeichnet ist

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmengesperrt - Antwort nicht möglich

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg820430
Datum29.05.2016 09:576920 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Udo B.

Was, wie und womit eine Unfallstelle durch dich als Privatperson abzusichern ist.


Bevor ich als Privatperson an einer Unfallstelle mit einer Winkerkelle herumfuchteln würde, würde ich, um mir bei meiner Hilfeleistung den Rücken ( bzw. den A... ) freizuhalten lieber mit Absicherungsgerät wie z.B. " faltbaren Verkehrsleitkegeln " und/oder " LED Warn- und Signalleuchten "arbeiten, und damit effektiver für meine und die Sicherheit der Verunfallten sorgen.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmengesperrt - Antwort nicht möglich

 
AutorLars8 J.8, Meerbusch / NRW820437
Datum29.05.2016 15:136590 x gelesen
Ich verstehe zwar nicht, wieso du dich hier so auf die Winkerkelle versteifst, aber ich versuche mal es ein wenig aufzudröseln. Vorab:eine rechtlich saubere Bewertung kann ich dir dazu nicht geben:

Zunächst schreibst du, dass du den laufenden Verkehr "warnen" willst. Kannst du das gut mit einer "Feuerwehr"-Winkerkelle? Warum die Beschriftung mit Feuerwehr?

Bauartbedingt leuchtet die Kelle auch nur in die Richtung, wie du sie hältst. Je nachdem wer und welcher Art damit winkt, ist die wieder schlechter zu sehen aus der Entfernung. Einen vielleicht ungewollten Effekt bringt es, dass jemand der in Warnweste mit roter Kelle winkt evtl. für einen berechtigten Polizeibeamten an einer Verkehrskontrolle wahrgenommen wird und der herannahende Verkehr erst einmal abbremst.

Wenn du den Verkehr aber nicht anhalten willst (schließlich steht auf dem Ding "Stop Feuerwehr") dann ist das wieder ein wenig kontraproduktiv. Denn die Verkehrsteilnehmer müssen dann erst mal schnallen, was die Person mit "amtlich" aussehender Kelle und Warnweste von einem will. Die Polizei leitet gängierweise auch nicht mit einer Kelle "weiter".

Wenn man das mal rechtlich betrachten möchte: In Bayern darf die Feuerwehr den Verkehr auch leiten. Da du aber als Ersthelfer und nicht als alarmierte Feuerwehr dort bist, ist das sicherlich der erste Knackpunkt. Es wurde schon genug im Forum über den Status "im Einsatz" diskutiert und so tief möchte ich nun garnicht in die Materie mit Zuständigkeiten und Versicherungsschutz etc. eindringen, ich gehe mal davon aus, dass du im Zweifel dort nicht als "Feuerwehr" tätig werden kannst, sondern den ganz normalen rechtlichen Status eines Ersthelfers hast.

Somit würde ich eine Winkerkelle eher als ungeeignet einordnen. Ein roter Leuchtaufsatz für eine LED-Lampe ist kein Mittel, was durch Behörden genutzt wird oder irgenndwelche vermeindlich amtlichen Weisungen (hier nochmal Hinweis auf "Stop Feuerwehr") beinhaltet. So bleibst du auch von Anfang an sauber was irgendwelche Oberverdachtsschöpfer in Richtung Amtsanmaßung bringen könnte. Eine handliche LED-Lampe sollte man meiner Meinung nach sowieso im Auto haben - kann man immer mal gebrauchen.

Was du rechtlich sauber benutzen kannst, ist das was du sowieso im Pkw dabei haben solltest. Also Warndreieck, Warnweste und die Beleuchtungseinrichtungen des Pkw. Diese lassen sich mit den verlinkten Warnleuchten evtl. aufbessern. Rechtlich sauber wäre beispielsweise eine Warnleuchte gem. §53a StVZO. Diese müssen eine Bauartzulassung haben und dürfen nur im Stand verwendet werden. Bezüglich der Zulassung ist man seitens der Polizei glaube ich im Fall des Falles da nicht so kleinlich. Da gibt es genug Produkte am Markt die per Zigarettenanzünder zu betreiben sind - ich habe das auf der BAB mal mit einer zufällig mitgeführten gelben Hella Magnet-RKL gemacht.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmengesperrt - Antwort nicht möglich

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW820439
Datum29.05.2016 16:276253 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.lieber mit Absicherungsgerät wie z.B. " faltbaren Verkehrsleitkegeln " u

Da die Dinger keine Zulassung haben kommt man auch nicht in Bedrängnis unberechtigt ein Verkehrszeichen (hier 610) aufgestellt zu haben was mal schnell in einer Strafanzeige (§315) münden könnte....oder doch ?

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmengesperrt - Antwort nicht möglich

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW820440
Datum29.05.2016 16:466280 x gelesen
Geschrieben von Sandy P.meine Kollegen haben mit Händen und Füßen versucht vorsichtig den Verkehr zu warnen.Löblich

Geschrieben von Sandy P. Da wäre so eine Winkerkelle sehr nützlich, nur darf ich diese auch benutzen??
Nein, sogar ein klares nein weil ab heute der Vorsatz besteht.
Die Winkerkelle, oder hier besser; der Anhaltestab ist kein Mittel zum warnen, dafür gibt es zB die weiß/rot/weiße Signalflagge / Warnfahne.....für leute die sich unbedingt persönlich hinstellen wollen.

Ich persönlich finde es ja besser möglichst "weit weg" zu stehen, bevorzuge also in Folge ganz klar Warndreieck_e, Warnleuchte_n und Kennleuchten.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmengesperrt - Antwort nicht möglich

 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW820442
Datum29.05.2016 20:385942 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Ich persönlich finde es ja besser möglichst "weit weg" zu stehen, bevorzuge also in Folge ganz klar Warndreieck_e, Warnleuchte_n und Kennleuchten.

Genau das. Ein 2. Warndreieck ist nicht sooo dumm und ein absolut Rechts konformes Zeichen zur anzeige einer Gefahrenstelle. Dazu gibt es noch die nach oben und unten schwingende Hand. Ich glaube nicht, das etwas dagegen spricht, das du bei Nacht dabei eine Warnweste in der Hand hältst. Bei den Warnleuchten gibt es ja durchaus erlaubte Formen und dem ähnliche Leuchten. Bei den farbigen LED Leuchten immer bedenken, das die für Farbenblinde nahezu unsichtbar sein können. Haben die eine Zulassung, sollte das nicht mehr der Fall sein.
Wer das dann nicht sieht, wird auch deine Winkerkelle nicht sehen.

Viel Wichtiger finde ich auch die richtige Aufstellung des eigenen Fahrzeuges. Etwas Schräg mit eingeschlagenen Rädern und genügend Platz davor, damit die Kavallerie ordentlich parken kann. Alles besser als eine Kelle.

PS: das 2. Warndreieck ist in vielen anderen Ländern im Anhängerbetrieb notwendig. Ich spreche mich trotz der Sinnhaftigkeit gegen eine weitere Pflicht aus.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmengesperrt - Antwort nicht möglich

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW820443
Datum29.05.2016 20:465792 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Bei den farbigen LED Leuchten immer bedenken, das die für Farbenblinde nahezu unsichtbar sein können.

öh...die erkennen nur die Farbe nicht, das dort etwas leuchtet/blinkt erkennen die schon.
Bei dem Anhaltestab (Winkerkelle möchte ich in diesem Fred nicht schreiben) besteht bei Dunkelheit jedoch das Problem das ein Fahrer mit Rot/Grün Schwäche erst unmittelbar vor dem Posten LESEN kann ob er fahren oder anhalten soll.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmengesperrt - Antwort nicht möglich

 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW820444
Datum29.05.2016 21:115763 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.öh...die erkennen nur die Farbe nicht, das dort etwas leuchtet/blinkt erkennen die schon.
wurde mir auch anders berichtet. Da ich selbst nicht betroffen bin, habe ich keine eigene Erfahrung. Hintergrund ist, das das Licht nur auf genau einer Wellenlänge emittiert.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmengesperrt - Antwort nicht möglich

 
AutorStef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern820445
Datum29.05.2016 23:275711 x gelesen
Keine Ahnung, wie das geht, aber keiner der Kommentare in diesem Thread ist von mir, auch wenn die auf mir unerklärliche Weise unter meinem Namen erscheinen. Persönlich vertrete ich eher eine etwas entgegengesetzte Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmengesperrt - Antwort nicht möglich

 
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg820446
Datum29.05.2016 23:365846 x gelesen
Hallo Stefan,

der Beitrag hat auch nicht zu Dir gepasst!
Wenn ich im Eröffnungsbeitrag auf die Visitenkarte gehe, wird eine Sandy Patterson aus München angezeigt.

@Jürgen: Hast Du eine Erklärung?

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmengesperrt - Antwort nicht möglich

 

 29.05.2016 08:00 ., Neunburg vorm Wald
 29.05.2016 09:38 Udo 7B., Aichhalden
 29.05.2016 09:46 ., Neunburg vorm Wald
 29.05.2016 09:57 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 29.05.2016 16:27 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 29.05.2016 09:52 Mich7ael7 B.7, Überlingen
 29.05.2016 09:57 ., Neunburg vorm Wald
 29.05.2016 15:13 Lars7 J.7, Meerbusch
 29.05.2016 23:27 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
 29.05.2016 23:36 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 29.05.2016 16:46 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 29.05.2016 20:38 Hara7ld 7S., Köln
 29.05.2016 20:46 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 29.05.2016 21:11 Hara7ld 7S., Köln
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt