alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaGrundlehrgang Befreiung8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorShiv8a M8., Mainz / Deutschland820080
Datum13.05.2016 12:004028 x gelesen
Hallo beisammen,




ich wohne in Rheinland Pfalz.

Bin in einer kleinen Wehr. Fühle mich da auch wohl.

Grundlehrgang steht noch aus. Mir wurde bei Eintritt gesagt , daß

ich für diese Zeit dienstbefreit sei.

Nach mehreren Mails mit dem Verbandsgemeindewehrleiter kristallisierte sich heraus,

daß die Gemeindeverwaltung die Erstattung meiner Arbeitszeit nicht übernimmt.

(Überall in der Stadt wird auf hausgroßen Plakaten , Suchaufrufe für Feuerwehrneulinge gemacht)

Von einem Feuerwehrkamderaden, der auch Ortsbürgermeister in meinem Dorf ist,

wurde mir gesagt, daß die Verbandsgemeinde dies nicht übernehmen kann, weil "wenn das jeder machen würde, dann wird das ja kostenexplosiv sein"

Ein Kollege , der Wehrleiter in einer Nachbargemeinde ist, antwortete, auf mein Problem angesprochen, daß ich daß doch bitte in meiner Freizeit machen soll

, so wie jeder andere auch. "Feuerwehr ist schließlich ein Spaßhobby so wie Fußball auch und da
kannst Du auch keine Erstattung fürs Training erwarten"


Ich fragte den Landessachbearbeiter und der bestätigte mir , daß die Gemeinde gesetzlich verpflichtet sei zu zahlen. Auf diese Paragraphen angesprochen , reagiert der Wehrleiter der Verbandsgemeinde nicht (will es nicht mitbekommen, antwortet ausweichend)

Und nein , meine karge Freizeit ist größtenteils verplant und ich bin Schichtarbeiter und habe Familie,

Ich kann nicht und will auch nicht mir Urlaub nehmen (wäre die Folge) nur um den

Grundlehrgang zu absolvieren

Mir ist es letztlich egal wie ich mich ehrenamtlich engagiere. Zur Wehr bin ich gegangen, weil mein sympathischer , äußerst hilfsbereiter Nachbar dort ist und er so gerne Mitglieder rekrutiert , damit die kleine Wehr nicht ausstirbt.

Frage: wie gehe ich diplomatisch vor ? Wie kann ich "mein Recht" einfordern? Soll ich dies überhaupt bei soviel Desinteresse (seitens der Entscheidungstäger)

Was würdet ihr machen? Ich brauche außenstehende Meinungen , weil ich sonst emotional und nicht sachlich reagiere....

Also ich war und bin dankbar , daß es Feuerwehren gibt, Und mit Spaß(Hobby) hat das für mich nichts zu tun. (Spaß an Kameradschaft: ja ... Spaß anderen zu helfen: Ja ...)




Viele Grüße
Shiva

PS: Wenn Feuerwehr = Fußball sein sollte und der Melder geht - bleib ich dann daheim wenn es regnet und ich keine Lust auf Regenspiel habe?

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz820082
Datum13.05.2016 12:272792 x gelesen
In Der Tat hast du Anspruch auf Freistellung, die Gemeinde muss die Kosten dafür tragen:

LBKG §13 Absatz 2: Geschrieben von LBKG Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen durch ihren Dienst in der Feuerwehr keine unzumutbaren Nachteile, insbesondere keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung, erleiden; § 18a Abs. 2 GemO gilt entsprechend. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Veranstaltungen der Feuerwehr auf Anforderung der Gemeinde, bei Einsätzen auch während der zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendigen Zeit, entfällt für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die Pflicht zur Arbeitsleistung. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte einschließlich aller Nebenleistungen, Zulagen und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie aller freiwilligen Arbeitgeberleistungen einschließlich anteiliger Gewinnbeteiligungen, sonstiger Gratifikationen und Beiträgen für eine betriebliche Altersversorgung fortzugewähren, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären. Privaten Arbeitgebern werden die aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung sowie freiwillig gezahlte Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt; öffentliche Arbeitgeber haben keinen Erstattungsanspruch.

Besonders Schichtarbeiter sind meiner Ansicht nach besonders wertvoll für kleinere Feuerwehren, da sie oft zu Hause sind, wenn die meisten Kameraden zur Arbeit sind. Das würde ich, neben dem Zitat aus dem LBKG, als Argument beim Wehrleiter bzw. Sachbearbeiter vorbringen. Dennoch versuchen viele Gemeinden, kostenintensive Freistellungen zu vermeiden, was offensichtlich meistens auch klappt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 820083
Datum13.05.2016 12:312748 x gelesen
Hallo lieber User,
vorab herzlich willkommen in unserem Forum.

www.FEUERWEHR.de versteht sich als Fachforum in dem sich Feuerwehrleute zu Fachthemen austauschen können. Wir haben die Pflicht eingeführt, dass sich jeder Teilnehmer mit vollständigem Namen, Wohnort und Mail-Adresse zu erkennen gibt, da wir glauben, dass dies das fachliche Niveau dieses Forums verbessert.

Bitte halte dich daran und trage deine vollständigen Daten nach, ansonsten sehen wir uns gezwungen deinen Account zu löschen.

In begründeten Ausnahmefällen kann ein anonymes Posting Sinn machen (Sanktionen in der eigenen FF o.ä.), wende dich dazu bitte über den Button "Nachricht an den Webmaster senden" oben rechts direkt an Jürgen Mayer oder kontaktiere den Webmaster unter mayer@feuerwehr.de

Grüße
Florian Besch
Moderator
Team www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP820088
Datum 13.05.2016 13:15   3726 x gelesen
Sehr geehrter Herr Verbandsbürgermeister X,

sehr gerne würde ich unsere Verbandsgemeinde Y in der Feuerwehreinheit in der Ortsgemeinde Z zukünftig bei der Erfüllung Ihrer Pflichtaufgabe Brandschutz als aktive Einsatzkraft unterstützen.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, erfordert dies nicht nur mein Interesse und Engagement, sondern insbesondere zu Beginn der Zugehörigkeit auch das Absolvieren verschiedener Ausbildungslehrgänge. Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit im Schichtdienst, von der Ihre Einrichtung Feuerwehr gerade im Hinblick auf die tagsüber nur eingeschränkte Verfügbarkeit normaler Arbeitnehmer profitieren kann, wird es mir leider nicht möglich sein, diese Lehrgänge ausschließlich während meiner Freizeit zu besuchen.

Zwar besteht für meinen Arbeitgeber eine gesetzliche Freistellungspflicht inkl. der Weiterbezahlung meines Entgelts nach § 13 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG). Daraus resultiert jedoch auf Antrag eine Erstattungspflicht für Ihre Verbandsgemeinde nach § 13 Abs. 2 Satz 4 LBKG. Durch den Verbandsgemeindewehrleiter sowie den Ortsbürgermeister XY wurde mir zwischenzeitlich angekündigt, dass mein Arbeitgeber hier mit Problemen bei der Wahrnehmung seines gesetzlich begründeten Anspruchs gegen die Verbandsgemeinde rechnen muss.
Sie werden verstehen, dass ich meine berufliche Laufbahn höher werten muss als die ehrenamtliche Tätigkeit für Ihre Verbandsgemeinde, daher bitte ich um Mitteilung, ob hier tatsächlich ein rechtswidriges Verhalten Ihrer Verbandsgemeinde gegenüber meinem Arbeitgeber zu befürchten ist, welches sich möglicherweise nachteilig auf mein Arbeitsverhältnis, mindestens aber auf zukünftige Freistellungen zum Vorteil Ihrer Verbandsgemeinde, auswirken wird.

Selbst wenn ich bereit wäre, für diese Lehrgangsteilnahmen meinen Erholungsurlaub zu beanspruchen, was ich jedoch auch aufgrund meiner familiären Situation derzeit leider noch ausschließes muss, wäre Ihre Verbandsgemeinde im Übrigen nach der jüngsten Änderung des LBKG verpflichtet, mir dafür eine angemessene Aufwandsentschädigung zu zahlen, die sich am glaubhaft gemachten durchschnittlichen Entgelt oder sonstigen Einkommen der letzten drei Monate vor dem Erholungsurlaub oder Freizeitausgleich orientieren kann, wenn in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist (vgl. § 13 Abs. 8 Satz 5 LBKG). Diesbezüglich bitte ich um Mitteilung der derzeitigen Hauptsatzungsregelung unserer Verbandsgemeinde.

Sehr geehrter Herr Verbandsbürgermeister X,
nicht nur aufgrund der dargestellten gesetzlichen Verpflichtungen, sondern auch aufgrund der regelmäßigen Äußerungen der Politik auf allen Ebenen über das ehrenamtliche Brandschutzwesen, haben mich die bisherigen Mitteilungen des Verbandsgemeindewehrleiters und des Ortsbürgermeisters sehr verwundert. Ich erlaube mir an dieser Stelle auch den Hinweis auf die Gesetzesbegründung der aktuellen LBKG-Änderungen in der Landtagsdrucksache 16/5720.

Auch das die Personalstärken und Tagesverfügbarkeiten in unserer Verbandsgemeinde es erlauben, interessierte und relativ gut tagesverfügbare neue Einsatzkräfte den Einstieg auf die oben dargestellte Weise zu erschweren, hätte ich mir so zu Beginn meiner ehrenamtlichen Feuerwehrtätigkeit nicht vorgestellt. Da ich diese trotzdem noch gerne weiter ordnungsgemäß für Sie ausüben und die dazu erforderlichen Lehrgänge bald besuchen möchte, bitte ich Sie um baldige Klärung der Angelegenheit.

Für Rückfragen, auch gerne im persönlichen Gespräch, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW820095
Datum13.05.2016 14:242437 x gelesen
Geschrieben von Shiva M.PS: Wenn Feuerwehr = Fußball sein sollte und der Melder geht - bleib ich dann daheim wenn es regnet und ich keine Lust auf Regenspiel habe?

Wenn du diesen Müll schriftlich hast: Ausdrucken ;)
Schriftlich nett anfragen finde ich in deinem Fall gut, sehr gute Vorlagen sind ja gegeben.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP820096
Datum13.05.2016 14:282569 x gelesen
Sehr gut teschrieben und formuliert. Gehört somit eigentlich in den Formular- Downloud vom LFV.
Was glaubst Du, wird das da jeder VG- / Stadtbürgermeister und Wehrleiter auch verstehen ?

Dies ist meine Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz820100
Datum13.05.2016 16:422407 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Was glaubst Du, wird das da jeder VG- / Stadtbürgermeister und Wehrleiter auch verstehen ?
Während die Ortsbürgermeister oft völlig unbeschlagen sind, was rechtliche Aspekte des Feuerwehrwesens angeht, müssen VG-Bürgermeister und Wehrleiter das alles wissen. Die zitierten Aussagen, sollten sie denn so gemacht worden sein, disqualifizieren die Betreffenden völlig. Man fragt sich, ob hier Unwissenheit vorliegt oder die alberne Ansicht, das Geld der Verbandsgemeinde sparen zu müssen auf Kosten der Lehrgangsteilnehmer.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP820102
Datum13.05.2016 17:492277 x gelesen
Die Unterscheidung war allemein gehalten.

Dies ist meine Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 13.05.2016 12:00 Shiv7a M7., Mainz
 13.05.2016 12:27 Oliv7er 7S., Neidenbach
 13.05.2016 12:31 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 13.05.2016 13:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 13.05.2016 14:28 Volk7er 7C., Trier
 13.05.2016 16:42 Oliv7er 7S., Neidenbach
 13.05.2016 17:49 Volk7er 7C., Trier
 13.05.2016 14:24 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt