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Thema | KatS-Führerschein? | 5 Beträge | |||
Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 813475 | |||
Datum | 27.10.2015 23:31 | 5985 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Habe ich (in StVG und FeV sowie hier in der Forums-Suche) eine Änderung der benötigten FE-Klassen für KatS-Fahrzeuge verpasst? In den Typenblättern für das aktuelle LF-KatS und für beide Varianten des SW-KatS (jeweils 13 bis 14 Tonnen zGM) wird bei der benötigten Fahrerlaubnisklasse jeweils "C1" angegeben. Das steht in einem gewissen Widerspruch zu der in §6 FeV festgelegten Grenze von 7,5 Tonnen für diese Klasse. Sollte da wirklich einer deutschen Behörde dreimal ein so wesentlicher Fehler unterlaufen sein oder übersehe ich irgendwo etwas? | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 813494 | |||
Datum | 28.10.2015 09:03 | 3515 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Sollte da wirklich einer deutschen Behörde dreimal ein so wesentlicher Fehler unterlaufen sein oder übersehe ich irgendwo etwas? Auch mehr als 15 Jahre nach Einführung der neuen Führerscheinklassen haben sich diese noch nicht überall rumgesprochen. Auch bei einem großen deutschen Feuerwehrfahrzeughersteller steht im diesjährigen Prospekt des MLF, wobei die abgebildeten Fahrzeuge im Prospekt noch dazu alle über 7,5t liegen, Führerscheinklasse B drin. Selbst unter zuhilfenahme des bis 7,5t möglichen Feuerwehrführerscheins, von dem da allerdings nichts steht, würde das zumindest für die im Prospekt gezeigten Fahrzeuge nicht reichen. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Geor8g S8., Wels / OÖ | 819018 | |||
Datum | 03.04.2016 13:11 | 2230 x gelesen | |||
Bei uns in Österreich ist es so das einige Organisationen von der Gewichtsbeschränkung, bei der Führerscheinklasse C, ausgenommen sind. Dazu zählen Bundesheer, Post und viele andere. Auch die Feuerwehr gehört da dazu. Meines Wissen ist das in Deutschland auch so das die Feuerwehr da ausgenommen ist. Klärt mich auf wenn es nicht so ist. http://www.feuerwehr-wels.or.at/ | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 819020 | |||
Datum | 03.04.2016 14:24 | 2030 x gelesen | |||
Da es in Deutschland für die Klasse C keine Gewichtsbeschränkung gibt, würde eine Ausnahme nicht viel Sinn machen. | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 819021 | |||
Datum | 03.04.2016 15:36 | 1980 x gelesen | |||
Die Klasse C gilt in Österreich - wie in ganz Europa gemäß der Füherscheinrichtlinie - unbeschränkt. Was hier durcheinandergerät sind die beiden Möglichkeiten, in Österreich mit einem amtlichen Füherschein der Klasse B auch Kfz über 3,5t zu lenken: 1. reicht die "Schnellbleiche" mit Bescheinigung des Kommandanten bis 5,5t 2. gibt es seit langem einen "großen" Feuerwehrführerschein (dzt. geregelt in § 32a FSG), der mit durchaus fahrschuläquivalenter Ausbildung in den Landesfeuerwehrschulen (die auch oft in Kooperation mit Fahrschulen abgewickelt wird), der das Lenken jedweden Feuerwehrfahrzeuges erlaubt, das als solches zugelassen ist (§ 2 Abs. 1 Z. 28 KFG) Grüsse Peter | |||||
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