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ThemaVerhalten des Leiters der Fw bei Anwesenheit eines Einsatzleiters38 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorOliv8er 8M., München / Bayern818442
Datum21.03.2016 17:5314496 x gelesen
Liebes Feuerwehr-Forum,

gegeben sei eine freiwillige Gemeindefeuerwehr in einem Bundesland, in dem laut einschlägigem Gesetz die Einsatzleitung beim Leiter der Feuerwehr/Kommandanten/Wehrführer... liegt. Neben dem Leiter der Feuerwehr ist ein Bereitschaftsdienst für einen Einsatzleiter eingerichtet, damit im Falle einer Verhinderung des Leiters der Feuerwehr ein vorbestimmter Einsatzleiter an der Einsatzstelle anwesend ist. Der diensthabende Einsatzleiter hat während seiner Bereitschaftszeit seine Freizeit so zu gestalten, dass er zügig und in Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten in den Einsatz gehen kann.

Jetzt kommt es zu einem Einsatz. Neben dem diensthabenden Einsatzleiter erreicht auch der Leiter der Feuerwehr die Einsatzstelle. Wie verhält sich der Leiter der Feuerwehr jetzt, um sowohl seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen als auch das Engagement des Einsatzleiters zu würdigen?

Einige Handlungsoptionen sind naheliegend:

- Er übernimmt die Einsatzleitung.
- Er übernimmt die Einsatzleitung nicht und lässt sich (aufgrund seiner Erfahrung sinnvollerweise als Unterführer) einteilen.
- Er übernimmt zumindest nicht die taktische Führung, er beobachtet und unterstützt den Einsatzleiter und erledigt Verwaltungsaufgaben mit Bezug zum Einsatz.

Eine Lehrmeinung gibt es aus Baden-Württemberg: Führungsorganisation im Einsatz bei einer Freiwilligen Feuerwehr (PDF-Datei), ab Seite 13, entsprechend Variante 3.

Mich interessiert (im Sinne einer Umfrage), welche Lösung in der Realität in solchen Fällen tatsächlich gewählt wird. Vielen Dank für Antworten!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW818443
Datum21.03.2016 19:249130 x gelesen
ähnliche Frage

Geschrieben von Oliver M. in einem Bundesland, in dem laut einschlägigem Gesetz die Einsatzleitung beim Leiter der Feuerwehr/Kommandanten/Wehrführer... liegt
Mir wäre es neu das die EL zwingend von einer zuvor bestimmten Person übernommen werden muss.
Richtiger ist das der Leiter der Feuerwehr/Kommandanten/Wehrführer oder sein Stellvertreter die EL übernehmen können muß.


Irgendwie blöd wenn der Leiter der Feuerwehr/Kommandanten/Wehrführer zu jedem Feuer 0 kommen muß.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorOliv8er 8M., München / Bayern818444
Datum21.03.2016 19:298196 x gelesen
Ich habe noch eine Nachfrage: Warum haben so viele Gesetzgeber (in so vielen Bundesländern etwa einheitlich) die für Nachwuchs-Führungskräfte so demotivierende Regelung getroffen, "der Leiter der Feuerwehr hat die Einsatzleitung" und nicht "der Leiter der Feuerwehr oder eine von ihm beauftragte Person hat die Einsatzleitung"?

Um Missverständnissen vorzubeugen: Motivierung ist keine besondere Anforderung der ehrenamtlichen Tätigkeit, sondern in allen Bereichen des Lebens, auch im Beruf, wichtig. Und motivierend ist für viele Menschen nun einmal die Möglichkeit, interessante Aufgaben zu übernehmen - was in diesem Fall gesetzlich verwehrt wird.

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AutorOliv8er 8M., München / Bayern818445
Datum21.03.2016 19:308775 x gelesen
Lese ich Deine Antwort richtig mit Betonung auf "können"? Der Leiter der Feuerwehr muss in der Lage sein, die Einsatzleitung zu übernehmen, aber er muss sie nicht übernehmen?

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP818446
Datum21.03.2016 20:318435 x gelesen
Geschrieben von Oliver M.Der Leiter der Feuerwehr muss in der Lage sein, die Einsatzleitung zu übernehmen, aber er muss sie nicht übernehmen?Das ist die Optimallösung.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP818447
Datum21.03.2016 20:347814 x gelesen
Geschrieben von Oliver M.Ich habe noch eine Nachfrage: Warum haben so viele Gesetzgeber (in so vielen Bundesländern etwa einheitlich) die für Nachwuchs-Führungskräfte so demotivierende Regelung getroffen, "der Leiter der Feuerwehr hat die Einsatzleitung" und nicht "der Leiter der Feuerwehr oder eine von ihm beauftragte Person hat die Einsatzleitung"?Ist das wirklich in der Mehrzahl so?

Und selbst wenn: Die Leitungsfunktion kann man ja ganz pragmatisch so ausüben, dass ein anderer den Einsatz praktisch leitet, und man selbst steht nur still beobachtend dabei (und in der Verantwortung). Gesetze an sich demotivieren niemanden, nur die Anwender der Gesetze schaffen das.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW818448
Datum21.03.2016 21:017614 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K. dass ein anderer den Einsatz praktisch leitet, und man selbst steht nur still beobachtend dabei (und in der Verantwortung).
Genau so kann es laufen.
Ich wollte nicht implizieren das der "Chef" sich an die TS weit weg am Bach verdrückt, jedoch sollte er wann immer es die Lage zulässt den "Gruppenführer" eigenständig agieren lassen, ihm beratend bei Seite stehen und nur eingreifen wenn es die Lage erfordert.
Natürlich braucht auch ein Chef reale Einsatzerfahrung als Chef, es gibt nicht den einen richtigen Weg.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen818449
Datum21.03.2016 21:017551 x gelesen
Geschrieben von Oliver M. Ich habe noch eine Nachfrage: Warum haben so viele Gesetzgeber (in so vielen Bundesländern etwa einheitlich) die für Nachwuchs-Führungskräfte so demotivierende Regelung getroffen, "der Leiter der Feuerwehr hat die Einsatzleitung" und nicht "der Leiter der Feuerwehr oder eine von ihm beauftragte Person hat die Einsatzleitung"?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Leiter der Feuerwehr stets rational denkt und dass dieser beim Vorhandensein einer geeigneten Kraft gerne die Einsatzleitung abgibt. Es ist aber zu erwarten, dass nicht alle Menschen immer rational entscheiden.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH818450
Datum21.03.2016 21:207589 x gelesen
Geschrieben von Oliver M.
Jetzt kommt es zu einem Einsatz. Neben dem diensthabenden Einsatzleiter erreicht auch der Leiter der Feuerwehr die Einsatzstelle. Wie verhält sich der Leiter der Feuerwehr jetzt, um sowohl seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen als auch das Engagement des Einsatzleiters zu würdigen?


Wir haben keinen Diensthabenden EL, aber auch die gesetzliche Regelung mit Kdt als ständigem EL.

Bei uns liegt die EL beim erst eintreffenden ZF. Der Kdt oder bei dessen Abwesenheit der Stv. können die EL übernehmen.
In der Regel machen die Amtsträger aber Führungsunterstützung.

Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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AutorAlex8and8er 8M., Eiselfing / Bayern818451
Datum21.03.2016 22:057487 x gelesen
In Bayern ist die gesetzliche Regelung ziemlich klar und eindeutig.

Der Kommandant des Schadensortes (oder bei Abwesenheit, dessen Stellvertreter) muss die Einsatzleitung nicht übernehmen, mit Eintreffen an der Einsatzstelle hat er automatisch die Einsatzleitung ... da kommt er gar nicht aus, da ist es auch egal, ob er privat in Zivil vorbei kommt ... sobald er an der EST ist, hat er die Verantwortung.

Die Einzigen, die die Einsatzleitung (beim Einsatz von freiwilligen Feuerwehren) übernehmen können sind der federführende Kommandant oder die besonderen Führungsdienstgrade (KBM, KBI, KBR).

Sollte keiner der Kommandanten anwesend sein, tritt die Regelung mit dem ersteintreffenden Einheitsführer (z.B. GF) einer der Gemeinde angehörenden Feuerwehr in Kraft und wenn ein höher qualifizierter Einheitsführer (z.B. ZF) der selben Gemeinde eintrifft, übernimmt dann dieser ebenfalls automatisch die Einsatzleitung.

Das wird auch so an den bayerischen Feuerwehrschulen auf den "Leiter einer Feuerwehr" Lehrgängen so vermittelt und den Kommandanten eingeschärft.

Ich kann aber nicht beurteilen, wie es sich mit Dienstanweisungen verhält, die einen diensthabenden Einsatzleiter einsetzten. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass ein Gesetz grundsätzlich über einer örtlichen Dienstanweisung steht.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Alexander


Alles was ich schreibe gibt lediglich meine persönliche Ansicht und Meinung wieder, nicht die meiner Feuerwehr, oder meines Arbeitgebers


unsere Internetseite: www.feuerwehr-bachmehring.de

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg818452
Datum21.03.2016 22:087958 x gelesen
Hallo Thomas,

Geschrieben von Thomas M.
Irgendwie blöd wenn der Leiter der Feuerwehr/Kommandanten/Wehrführer zu jedem Feuer 0 kommen muß.

Streiche muß setze kommt! Ja, nicht einmal Ölspuren dürfen GF allein beseitigen. :-(
Aber es geht mich ja nichts mehr an.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg818453
Datum21.03.2016 22:147471 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Oliver,

Geschrieben von Oliver M.Eine Lehrmeinung gibt es aus Baden-Württemberg: Führungsorganisation im Einsatz bei einer Freiwilligen Feuerwehr (PDF-Datei), ab Seite 13, entsprechend Variante 3.Das ist na klar Gold- Standart. Kdt. Organisatorische- Oberleitung, der bestellte EL Abschnittleiter Einsatz.
Habe es leider oft genug erlebt gas es anders läuft. Ich Cheffe ich schaffe an. :-(

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorFlor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern818454
Datum21.03.2016 22:197661 x gelesen
Hallo Oliver,

Geschrieben von Oliver M.- Er übernimmt die Einsatzleitung.
- Er übernimmt die Einsatzleitung nicht und lässt sich (aufgrund seiner Erfahrung sinnvollerweise als Unterführer) einteilen.
- Er übernimmt zumindest nicht die taktische Führung, er beobachtet und unterstützt den Einsatzleiter und erledigt Verwaltungsaufgaben mit Bezug zum Einsatz.


Auf Bayern bezogen, ist der Kommandant Einsatzleiter. D.h. er muss da nichts übernehmen weil er kraft Gesetz die Aufgabe inne hat. Jetzt kann es an der Einsatzstelle schon sein, dass der Kommandant sich zurückhält und seine Führungskräfte machen lässt, letztendlich ändert das aber nichts an seiner gesetzlichen Einsatzleiterfunktion.

Aus meiner Sicht kommt er aus der Nummer nur raus, wenn er nicht an der Einsatzstelle erscheint.

Geschrieben von Oliver M.welche Lösung in der Realität in solchen Fällen tatsächlich gewählt wird.

Ich kenne ehrenamtliche Systeme in denen ein bestimmter Personenkreis als Einsatzleitdienst tätig ist und in der Wahrnehmung auch die Einsatzleitung an der Einsatzstelle übernimmt obwohl ggf. zuständige Kommandanten vor Ort sind. Spannend wird die Frage nur, wenn etwas in die Hose geht und dann der Einsatzleiter laut Gesetz der zuständige Kommandant ist, obwohl er sich seines Glückes gar nicht bewusst war.


Schöne Grüße

Florian

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg818458
Datum22.03.2016 07:557777 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Irgendwie blöd wenn der Leiter der Feuerwehr/Kommandanten/Wehrführer zu jedem Feuer 0 kommen muß.
Nein.

Geschrieben von Thomas M.Richtiger ist das der Leiter der Feuerwehr/Kommandanten/Wehrführer oder sein Stellvertreter die EL übernehmen können muß.
Auch nicht.

Anders herum wird ein Schuh draus: Wenn er an der ESt ist, hat er die EL. Wenn nicht, dann eine andere FüKr. Und deshalb muss er natürlich auch nicht zu jedem Einsatz kommen.

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AutorOliv8er 8M., München / Bayern818477
Datum22.03.2016 12:477052 x gelesen
Geschrieben von Thomas B.Anders herum wird ein Schuh draus: Wenn er an der ESt ist, hat er die EL. Wenn nicht, dann eine andere FüKr.
Das ist als rechtlicher Rahmen klar.

Geschrieben von Thomas B.Und deshalb muss er natürlich auch nicht zu jedem Einsatz kommen.
Das dagegen zumindest mir nicht. Wenn im Gesetz steht, der Leiter der Feuerwehr ist Einsatzleiter, frage ich mich, woher er die Entscheidungsfreiheit nimmt, nicht zum Einsatz zu erscheinen, wenn er kann.

Mich interessiert allerdings die tatsächliche Umsetzung. Dass der Einsatzleiter zum Einsatz erscheint, die Einsatzleitung übernimmt und für die diensthabende Einsatzleiter-"Aushilfe" nichts mehr bleibt, ist für Letztere höchst demotivierend. Andere Antworten haben genauso wie die Lehrmeinung eine Lösung aufgezeigt, nämlich die Trennung zwischen Leitung und Führung, wobei die Einsatzleiter-Aushilfe dann die Führung übernimmt.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP818480
Datum22.03.2016 13:306789 x gelesen
Geschrieben von Oliver M.Wenn im Gesetz steht, der Leiter der Feuerwehr ist Einsatzleiter, frage ich mich, woher er die Entscheidungsfreiheit nimmt, nicht zum Einsatz zu erscheinen, wenn er kann.Wo ist denn die eindeutige, zwingende Regelung dafür, dass der Einsatzleiter überhaupt räumlich an der Einsatzstelle sein muss? Verantwortung kann er auch aufm Sofa tragen.

Geschrieben von Oliver M.Andere Antworten haben genauso wie die Lehrmeinung eine Lösung aufgezeigt, nämlich die Trennung zwischen Leitung und Führung, wobei die Einsatzleiter-Aushilfe dann die Führung übernimmt.Ich würde noch früher trennen, nämlich zwischen "verantwortlichem Einsatzleiter" und "handelndem Einsatzleiter".

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorOliv8er 8M., München / Bayern818484
Datum22.03.2016 13:596762 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Wo ist denn die eindeutige, zwingende Regelung dafür, dass der Einsatzleiter überhaupt räumlich an der Einsatzstelle sein muss? Verantwortung kann er auch aufm Sofa tragen.
Das frage ich mich aus rechtlicher Sicht aus. Dass es taktisch unsinnig ist, dass der Leiter der Feuerwehr den Einsatz leitet, wenn er abwesend ist, dürfte unstrittig sein. Das sollte aber das Gesetz nicht interessieren. Wenn im Gesetz steht, der Leiter der Feuerwehr ist Einsatzleiter (ohne die Einschränkung "nur bei Anwesenheit"), warum darf er dann,

- wenn er abwesend ist, eine Person beauftragen, die Einsatzleitung zu übernehmen,
- wenn er anwesend ist, niemanden beauftragen, die Einsatzleitung zu übernehmen?

Im zweiten Fall hat er immerhin noch die Möglichkeit, die beauftragte Person zu beaufsichtigen und korrigierend einzugreifen, im ersten Fall ist die beauftragte Person auf sich allein gestellt.

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AutorJan 8R., Hahnheim / RLP818488
Datum22.03.2016 15:076504 x gelesen
Was dieses Thema auch tangiert ist die Differenzierung zwischen:
Funktion (im Einsatz, z.B. Einsatzleiter, ...)
Position (in der Feuerwehr, z.B. Kommand, ...) und
Ausbildungsstand (z.B.: Gruppenführer)

im täglichen Feuerwehrleben wird heir oft nicht klar Unterschieden.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP818519
Datum22.03.2016 17:056479 x gelesen
Ich denke das ganze ist schon eine sehr rechtstheoretische Diskussion. Auch mit der gesetzlich vorgesehenen Beauftragung wird das nicht klarer. Wenn ich mir mal "mein" Gesetz anschaue, dann hat die Einsatzleitung "der Bürgermeister oder ein Beauftragter" (§ 24 I LBKG RLP). Da wird "Einsatzleitung" nur mit der (politischen) Verantwortung gleichgesetzt, und da steht auch kein Wort darüber, welche Qualifikation der ersatzweise Beauftragte haben muss. Ich sag immer, wenn ein Bürgermeister mal seine Schwiegermutter ärgern will beauftragt er sie mit der Feuerwehreinsatzleitung. Rein gesetzlich ist das kein Problem, rein praktisch natürlich ziemlicher Blödsinn. In der Praxis findest du dann in RLP Kommunen mit allen Variationen, z.B.
1) ohne nachvollziehbare Beauftragung(en)
2) mit Beauftragung der Wehrleitung
3) mit Beauftragung der Wehrleitung und Wehrführern
4) mit Beauftragung der Wehrleitung, Wehrführern und allen ZF (oder GF)
5) Kommunen mit Beauftragung der Wehrleitung, Wehrführern und ausgewählten ZF (oder GF)
6) jeweils für bestimmte Einsatzarten/stufen oder allgemein.
7) durch schriftl. Bescheid, durch mündl. Absprache, durch Nennung in z.B. BSP, durch Ratsbeschluss
8)...

Dann haben wir noch eine sog. Führungsdienst-Richtlinie im Lande, da steht dann zum beauftragten Einsatzleiter ganz allgemein nochmal alles mögliche drin, mit Ausnahme der Bürgermeisterschwiegermutter: Einsatzleiter als Beauftragte sind Kreisfeuerwehrinspekteure, Stadtfeuerwehrinspekteure, Wehrleiter und Wehrführer sowie in Vertretung die Einheitsführer, das heißt die taktischen Führer von Einheiten (selbständiger Trupp, Staffel, Gruppe, Zug, erweiterter Zug) oder Verbänden.Da geht man also schon davon aus, dass auch ein selbständiger Trupp schon einzelne Einsätze hat, bei denen der Truppführer dann auch als Einsatzleiter fungiert.

Und dann war da noch unser Innenministerium, was landeseinheitliche Alarmstichworte für die Leitstellen definiert hat und dabei auch die Einsatzleiter zu den Alarmstufen nennt:
Stufe 1: Kleineinsatz auf örtlicher Ebene, Einsatz einer Ortswehr, EL ist ein GF / ggf. Wehrführer
Stufe 2: Einsatz auf örtlicher Ebene, Einsatz einer Ortswehr sowie einer Unterstützungseinheit Stützpunkt, EL ist der Wehrführer
Stufe 3: Einsatz auf Gemeindeebene, Unterstützung aus anderen Gemeinden, EL ist der Wehrleiter (KFI ggf. Berater)
Stufe 4/5: Einsatz mit Bedeutung über die Gemeinde hinaus, Unterstützung aus den Kreisen, EL ist der KFI

An der Stelle könnte man meinen es wäre ja doch relativ umfassend geregelt, allerdings ermöglichen diese genannten Funktionen dann immer noch solche Fälle, dass z.B. der Wehrführer einer Ortswehr einen Einsatz in Zugstärke leitet, obwohl er nur GF-Ausbildung hat (oder in der vorübergehenden Beauftragung mit der Funktion auch mal nur TF). An der Stelle macht es dann schon wieder Sinn, einen WL als "Einsatzleiterbeobachter" bei den entsprechenden Lagen einzusetzen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorRolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg818528
Datum22.03.2016 18:256529 x gelesen
Hallo Zusammen

also bei uns ist es auch so geregelt, das der Kommandant bzw einer seiner Stellvertreter grundsätzlich die Einsatzleitung bzw die Verantwortung hat sobald einer von Ihnen vor Ort ist.
Oft wird jedoch auch nur beratend geholfen und die eigentliche Führung des Einsatzses bleibt bei den Führungskräften vor Ort
Allerdings rückt unser Kommandant zu vielen Einsätzen der "unterern" Alarmierungsstufen gar nicht aus. Es macht meiner Meinung auch keinen Sinn das ein ( in unserem Fall hauptamtlicher ) Kommandant zu jedem "Klein" Einsatz fährt. Die "taktische" Führung bei solchen Einsätzen übernehmen die Zug und Gruppenführer darin sind Sie ausgebildet und auch erfahren.
Sollten irgendwelche ( nicht zeitkritischen) Probleme auftauchen welche die Anwesenheit eines Feuerwehrkommandanten an der E- Stelle erforderlich machen so kann Dieser natürlich auch immer nachalarmiert werden.

MkG. Rolf Zastrow

_____________________________
Mein Beitrag = meine Meinung

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW818529
Datum22.03.2016 18:376295 x gelesen
Geschrieben von Oliver M.Dass der Einsatzleiter zum Einsatz erscheint, die Einsatzleitung übernimmt und für die diensthabende ...

Der EL ist immer und zwingend an der Einsatzstelle, selbst wenn er nur OFM ist, ich denke darin sind wir uns einig und du hast deinen erstgenannten Einsatzleiter eigentlich als LdF /Kommandant ect. betiteln wollen ?

Ansonsten verfolge ich das hier mit Interesse und warte auf den ersten LdF der ausgebrannt in der Geschlossenen landet weil er nach X-Jahren im 24/7 Dienst ohne Pause oder Urlaub seinen KdoW heiraten wollte ;)

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP818530
Datum22.03.2016 18:546267 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Der EL ist immer und zwingend an der Einsatzstelle, selbst wenn er nur OFM ist, ich denke darin sind wir uns einigÄhm nö. Wenn der EL nur OFM ist, dann sind wir uns einig, das dürften Lagen sein wo der EL wirklich immer an der Einsatzstelle sein wird. Aber darüber hinaus, wenn ich mal an Begriffe wie "Stab" oder "ortsfeste Befehlsstelle" denke, ist der EL auch mal gerne räumlich etwas weiter weg und eher im Hintergrund.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW818531
Datum22.03.2016 19:226282 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Wenn der EL nur OFM ist
Ich kenne das noch aus alten Zeiten wo (wir ausschließlich über Sirene alarmiert) einfach keinen höheren hatten...in unserem 300 Seelen Dorf, da wurde dann der (1) BM auf der Arbeit angerufen und somit konnte er zumindest noch den Einsatzbericht für unser 0-3 TSF-Transit schreiben.

In deinen Beispielen ist der OFM Abschnittsleiter, also einem EL unterstellt und erhält von diesem seine Aufträge, in meinem Beispiel muß der OFM sich seine "Aufträge" selber aussuchen.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP818534
Datum22.03.2016 20:046221 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.aus alten Zeiten wo (wir ausschließlich über Sirene alarmiert) einfach keinen höheren hatten...Diese alten Zeiten kommen aktuell, gerade in Orten dieser Größenordnung, wieder. Die Halbwertszeiten der Funktionsträger werden kürzer, die Ausbildung der Nachfolger (hier in RLP) stockt...
Ich hatte bei meinem TF-Lehrgang, auch wieder ein paar Jahre her, einen Teilnehmer der damals schon Wehrführer einer kleinen Ortswehr war. Der hat bei den praktischen Übungen dann den GF gespielt damit er wenigstens ein bisschen unter Ausbilderaufsicht rumgruppenführern konnte, ein GF-Lehrgangsplatz war zu dem Zeitpunkt noch in weiter Ferne, aber rein rechtlich war der da schon möglicher EL in seinem Ort.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW818538
Datum22.03.2016 20:466218 x gelesen
Jetzt verstehen wir uns ;)

Aus der großen Stadt heraus werden solche ....Notwendigkeiten gerne verdrängt und man kann das auch mit ganz vielen guten und richtigen Argumenten unterstreichen.
Dennoch gibt es auch solche FW´s und wenn die Dorfgemeinschaft die notwendige Mannschaft stellt (wir waren damals ~30FM!) sollte man auch der kleinen Hilfe rechtlich einen Raum zum überleben geben;
zB in Form einer Löschgruppe,
zwingend für alle Feuerwehren die nicht min. über einen vollständigen Löschzug verfügen, ergo ELW mit Zugtrupp + (H)LF + TLF (oder 2. LF oder RW) + DL.

Denn ich mag kleine Wehren, bekomme jedoch Bauchschmerzen wenn ich lesen muss was so manch Dorfkommandant für eigenartige Beschaffungen tätigt.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorMath8ias8 M.8, Bad Berneck / Bayern818547
Datum23.03.2016 07:256229 x gelesen
Alexander hat vollkommen Recht!
Daher verstehe ich die Diskussion nicht - zumal die ursprüngliche Fragestellung aus München kommt.

Wobei es noch eine kleine Anmerkung gibt: sagt ein Kommandant einer Ortswehr zu "seinem" federführenden Kommandanten (oder Stellv.) "mir wird das zu heiß, übernimm Du" dann MUSS dieser auch übernehmen. Im Gegensatz dazu muss das ein KBM, KBI, KBR nicht! Der aber kann und wird, sollte er bemerken, dass das Einsatzgeschehen aus dem Ruder läuft, die EL übernehmen.

Prinzipiell sind die besonderen Führungsdienstgrade, wenn sie an der EST sind, erstmal nur beratend tätig und unterstützen den Einsatzleiter (bei größeren Schadenslagen gibts ja auch noch die UG-ÖEL).
Bei uns im Landkreis BT funktioniert das auch sehr gut!

(Alles nachzulesen im Bayerischen Feuerwehrgesetz, dessen Vollzugsbekanntmachung und Ausführungsverordnung.)

mit kameradschaftlichen Grüßen
Mathias

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg818550
Datum23.03.2016 08:375998 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Oliver M.Das frage ich mich aus rechtlicher Sicht aus. Dass es taktisch unsinnig ist, dass der Leiter der Feuerwehr den Einsatz leitet, wenn er abwesend ist, dürfte unstrittig sein. Das sollte aber das Gesetz nicht interessieren. Wenn im Gesetz steht, der Leiter der Feuerwehr ist Einsatzleiter (ohne die Einschränkung "nur bei Anwesenheit"), warum darf er dann,

- wenn er abwesend ist, eine Person beauftragen, die Einsatzleitung zu übernehmen,
- wenn er anwesend ist, niemanden beauftragen, die Einsatzleitung zu übernehmen?

Warum sollte er das nicht dürfen. In vielen anderen Gesetzen/ Bereichen ist es auch möglich/ üblich, Aufgaben/ Aufgabenbereiche und Verantwortung zu delegieren (zum Beispiel Unternehmerpflichten). Dies muss allerdings in eindeutiger Form erfolgen und die letzte Verantworung bleibt bei der Führungskraft.
Ich behaupte mal dreist, wenn dies irgendwo nicht geschieht, liegt dass in der Person der Führungskraft (die immer die Kontrolle haben will/ niemandem vertraut), und nicht in Gesetzen begründet. Der Gestzestext wird unter bewusster/ unbewusster Verkennung der Möglichkeit zu Delegieren dann als Grund vorgeschoben.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern818551
Datum23.03.2016 08:516069 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Mathias M."seinem" federführenden Kommandanten (oder Stellv.)
über den stellv. federführenden Kommandanten muss ich erstmal nachdenken.. Der ist nämlich m.w.n. nirgendwo erwähnt... (oder mir bisher durchgerutscht)

Geschrieben von Mathias M.Im Gegensatz dazu muss das ein KBM, KBI, KBR nicht!
IMO müssen die besondere Dienstgrade auf jeden Fall übernehmen, wenn Sie es angetragen bekommen. Schon aufgrund der meist höheren Ausbildung (VF) können Sie den Einsatz nicht sehenden Auges an die Wand fahren lassen.

Geschrieben von Mathias M.(bei größeren Schadenslagen gibts ja auch noch die UG-ÖEL).
Strenggenommen aber nur bei Kat Lagen nach Artikel 1 BayKSG oder knapp darunter nach Artikel 15.
Die UG unterstützt dann aber den ÖEL der ja dann die EL hat. Der Kommandant ist dann raus aus der Nummer (wenn er nicht vorher von der Kat.-Behörde als ÖEL eingesetzt worden ist)

Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorAlex8and8er 8M., Eiselfing / Bayern818555
Datum23.03.2016 09:406034 x gelesen
Servus,

richtig, einen stellv. federführenden Kommandanten gibt's laut Gesetzt nicht. Das wurde mir auch so auf meinem Lehrgang gesagt.

Im Gesetzt habe ich noch im Art. 18 einen Satz gefunden:
Soll die Einsatzleitung für eine oder mehrere kreisangehörige Gemeinden auf Dauer übertragen werden, ist die Zustimmung des Landratsamts nötig.

Ich bin mir aber auch hier nicht sicher, ob man in Bayern auf diesem Weg einen "Einsatzleiter vom Dienst" schaffen kann.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Alexander


Alles was ich schreibe gibt lediglich meine persönliche Ansicht und Meinung wieder, nicht die meiner Feuerwehr, oder meines Arbeitgebers


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AutorMath8ias8 M.8, Bad Berneck / Bayern818562
Datum23.03.2016 10:496065 x gelesen
Geschrieben von ---Thorsten--- über den stellv. federführenden Kommandanten muss ich erstmal nachdenken.. Der ist nämlich m.w.n. nirgendwo erwähnt... (oder mir bisher durchgerutscht)

ja das stimmt, der wird nur vom LFV Bayern mal so beiläufig erwähnt:
Aus der Fachbereichsarbeit des LFV Bayern vom August 2014:
"Sog. Federführender Kommandant - Rechtsstellung des stellvertretenden Kommandanten
Was die sog. Federführung angeht, so ist eine besondere Stellvertretung in der Federführung im Gesetz
zwar nicht ausdrücklich geregelt. Wegen der Koppelung mit dem Amt des Kommandanten wird man es
jedoch als vom Gesetzgeber gewollt ansehen können, dass bei Verhinderung des Funktionsträgers der
jeweilige Stellvertreter auch die Federführung übernimmt.
Der stellvertretende Kommandant kann damit also auch das Recht ausüben, die Einsatzleitung in den
Fällen des Art. 18 Abs. 2 Satz 2 BayFwG zu übernehmen.
Das Recht zur Übernahme der Einsatzleitung nach Art. 18 Abs. 2 Satz 2 BayFwG ist die logische Folge
daraus, dass der Stellvertreter des Kommandanten, dem nach Art. 16 Abs. 2 BayFwG die Federführung
obliegt, bei dessen Verhinderung auch die Funktion der Federführung wahrnimmt."

Geschrieben von ---Thorsten--- IMO müssen die besondere Dienstgrade auf jeden Fall übernehmen, wenn Sie es angetragen bekommen.
Sorry, hab ich in Regensburg so nicht gelernt - da hieß es: "wenn der Kommandant den KBM bittet die EL zu übernehmen, dann muss er das nicht." Im Normalfall würde er es aber natürlich machen, daher brauchen wir das nicht zu diskutieren. :-)

mit kameradschaftlichen Grüßen
Mathias

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AutorMath8ias8 M.8, Bad Berneck / Bayern818564
Datum23.03.2016 11:105941 x gelesen
Geschrieben von ---Thorsten--- Geschrieben von Mathias M."(bei größeren Schadenslagen gibts ja auch noch die UG-ÖEL)."
Strenggenommen aber nur bei Kat Lagen nach Artikel 1 BayKSG oder knapp darunter nach Artikel 15.


Stimmt auch - nur bei uns fährt die UG eben auch bei größeren Einsätzen (z.B. Brand landwirtschaftliches Anwesen) mit an. Da Kat-Lagen zum Glück sehr selten sind, bleiben die Mädels und Jungs auf diese Weise in Übung. :-)

mit kameradschaftlichen Grüßen
Mathias

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern818565
Datum23.03.2016 12:135872 x gelesen
Geschrieben von Mathias M. Stimmt auch - nur bei uns fährt die UG eben auch bei größeren Einsätzen (z.B. Brand landwirtschaftliches Anwesen) mit an. Da Kat-Lagen zum Glück sehr selten sind, bleiben die Mädels und Jungs auf diese Weise in Übung. :-)

Korrekterweise fährt der ELW mit dem Personal an, aber es ist kein UG-Einsatz, wenn man mal klugscheißen will ;-)
Aber ja... Macht natürlich Sinn und ist wohl fast überall so geregelt...

Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern818731
Datum26.03.2016 10:025693 x gelesen
Geschrieben von Mathias M.agt ein Kommandant einer Ortswehr zu "seinem" federführenden Kommandanten (oder Stellv.) "mir wird das zu heiß,

Wo soll ein stellv. federführender Kommandant definiert sein? Lies dir mal das Gesetz durch, da gibts keinen Stellvertreter.


Geschrieben von Mathias M.Im Gegensatz dazu muss das ein KBM, KBI, KBR nicht!

Auch da würde mich interessieren wie du darauf kommst?


Viele Grüße

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern818732
Datum26.03.2016 10:085661 x gelesen
Geschrieben von Mathias M.Aus der Fachbereichsarbeit des LFV Bayern vom August 2014:
"Sog. Federführender Kommandant - Rechtsstellung des stellvertretenden Kommandanten
Was die sog. Federführung angeht, so ist eine besondere Stellvertretung in der Federführung im Gesetz
zwar nicht ausdrücklich geregelt. Wegen der Koppelung mit dem Amt des Kommandanten wird man es
jedoch als vom Gesetzgeber gewollt ansehen können, dass bei Verhinderung des Funktionsträgers der
jeweilige Stellvertreter auch die Federführung übernimmt.
Der stellvertretende Kommandant kann damit also auch das Recht ausüben, die Einsatzleitung in den
Fällen des Art. 18 Abs. 2 Satz 2 BayFwG zu übernehmen.
Das Recht zur Übernahme der Einsatzleitung nach Art. 18 Abs. 2 Satz 2 BayFwG ist die logische Folge
daraus, dass der Stellvertreter des Kommandanten, dem nach Art. 16 Abs. 2 BayFwG die Federführung
obliegt, bei dessen Verhinderung auch die Funktion der Federführung wahrnimmt."


Interessant, gibts da nen Link dazu?


Viele Grüße
Christian

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AutorAlex8and8er 8M., Eiselfing / Bayern818743
Datum26.03.2016 12:175700 x gelesen
Hallo Christian,

hier auf Seite 8 wirst du fündig.

http://www.lfv-bayern.de/fileadmin/download/ueber%20uns/fachbereiche/Fachbereichsarbeit_Zusammenfassung_2014.pdf

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Alexander


Alles was ich schreibe gibt lediglich meine persönliche Ansicht und Meinung wieder, nicht die meiner Feuerwehr, oder meines Arbeitgebers


unsere Internetseite: www.feuerwehr-bachmehring.de

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AutorMark8us 8K., Bamberg / Bayern818749
Datum26.03.2016 15:325542 x gelesen
Fand ich vorhin auch sehr interessant.

An der SFS-W wurde nämlich beim "Leiter einer Feuerwehr" das etwas anderes erklärt.
Sinngemäß: Das Feuerwehrgesetz kennt keinen stellvertretenden federführenden Kommandant.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern818773
Datum27.03.2016 11:435519 x gelesen
Geschrieben von Alexander M.hier auf Seite 8 wirst du fündig.

Interessant, Danke!


Viele Grüße
Christian

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AutorFlor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern818805
Datum27.03.2016 21:015593 x gelesen
Geschrieben von Mathias M.Wobei es noch eine kleine Anmerkung gibt: sagt ein Kommandant einer Ortswehr zu "seinem" federführenden Kommandanten (oder Stellv.) "mir wird das zu heiß, übernimm Du" dann MUSS dieser auch übernehmen. Im Gegensatz dazu muss das ein KBM, KBI, KBR nicht! Der aber kann und wird, sollte er bemerken, dass das Einsatzgeschehen aus dem Ruder läuft, die EL übernehmen.

Hallo Mathias,

das sehe ich nicht so. Sowohl federführender Kommandant wie auch besondere Führungsdienstgrade (KBM, KBI, KBR) können die Einsatzleitung übernehmen. Sie sind somit in ihrer Übernahmemöglichkeit bzw. -pflicht gleichgestellt.

Darüber hinaus kann der Kommandant seine Einsatzleitung nicht abgeben, es muss daher auch kein anderer übernehmen. Sehr wohl können aber äußere Umstände (Kommandant ist überfordert) dazu führen, dass der potentielle Einsatzleiter nach pflichtgemäßen Ermessen übernehmen muss.

Geschrieben von Mathias M.Prinzipiell sind die besonderen Führungsdienstgrade, wenn sie an der EST sind, erstmal nur beratend tätig und unterstützen den Einsatzleite

Das entscheidet aber genau nur einer und das ist der, der die Einsatzleitung übernehmen kann.


Schöne Grüße

Florian

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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