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Thema | Warnblinkanlagen & Dachaufsetzer -> Unfall - war: OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf... | 23 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 818357 | |||
Datum | 18.03.2016 10:30 | 10436 x gelesen | |||
In Bad Kissingen hat der Dachaufsetzer und das Warnblinklicht nicht ausgereicht, um bei rot unbeschadet über eine Kreuzung zu kommen... Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 818359 | |||
Datum | 18.03.2016 10:52 | 6992 x gelesen | |||
hallo,Auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus missachtete am Mittwochabend ein 46-jähriger Feuerwehrmann das Rotlicht an der Ampelanlage Ostring/Erhardstraße und fuhr mit seinem Fahrzeug Ford mit eingeschalteter Warnblinkanlage und dem Dachschild Feuerwehr im Einsatz von der Erhardstraße kommend in den Ostring ein. ... der Blödsinn mit der eingeschalteten Warnblinkanlage ist nicht auszurotten :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 818360 | |||
Datum | 18.03.2016 11:08 | 6709 x gelesen | |||
Ja. Wobei selbst ein Anwalt auf Nachfrage der Meinung war, das Fahren mit Warnblinker wäre auch ein "Sonderrecht" nach §35 StVO :-) Und es soll auch Feuerwehren geben, die bei der Bevölkerung um Verständnis "werben", wenn der FM(SB) flott mit Dachaufsetzer und Warnblinker zum GH unterwegs ist.... Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 818363 | |||
Datum | 18.03.2016 11:41 | 6561 x gelesen | |||
hallo, und wie zeige ich dann einen Fahrrichtungswechsel an? Warnblinker erhöhen die Unfallgefahr MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 818365 | |||
Datum | 18.03.2016 11:46 | 6399 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Ulrich W. Und es soll auch Feuerwehren geben, die bei der Bevölkerung um Verständnis "werben", wenn der FM(SB) flott mit Dachaufsetzer und Warnblinker zum GH unterwegs ist.... Siehe: -> FF Löwenstein DACHAUFSETZER "FEUERWEHR IM EINSATZ" Deshalb haben einige Feuerwehrmitglieder sich für die Fahrt mit ihrem Privat-PKW zum Feuerwehrhaus einen Dachaufsetzer mit der Aufschrift "FEUERWEHR IM EINSATZ" gekauft, um damit den anderen Verkehrsteilnehmern den Feuerwehreinsatz signalisieren zu können. [...]Einige Feuerwehrleute machen auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus den Warnblinker an um sich damit bemerkbar zu machen und die Dringlichkeit zu zeigen. Auch hier dient dies lediglich zur Information und beinhaltet keine Sonderrechte. Um nur ein Beispiel von etlichen FFs zu nennen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 818366 | |||
Datum | 18.03.2016 12:00 | 6161 x gelesen | |||
hallo, Dachaufsetzer -> informiert nur => ok Warnblinkanlage -> verwirrt nur => no go eine eingeschaltete Warnblinkanlage ist deutlich "gefährlicher" als Dachaufsetzer. (egal ob beleuchtet oder nicht) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 818369 | |||
Datum | 18.03.2016 12:26 | 6601 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.und wie zeige ich dann einen Fahrrichtungswechsel an?Mit dem Blinker. Die Antwort bekam ich mal, und der Sausack hatte auch noch Recht, denn es gibt Fahrzeuge, die bei Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers die laufende Warnblinkanlage unterbrechen. Trotzdem sehe ich das auch so: Geschrieben von Jürgen M. Warnblinker erhöhen die Unfallgefahr Vor allem ist es unheimlich bekloppt, weil die Warnblinker den anderen Verkehrsteilnehmer von Situationen bekannt sind, die wohl i.d.R. genau das Gegenteil sind von dem was der damit zum GH fahrende FM gerade macht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 818374 | |||
Datum | 18.03.2016 19:30 | 5305 x gelesen | |||
hallo, interessante Argumentation. Das mit der Blinkerschaltung hab ich so nicht gewusst. Man lernt ja nicht aus. ABER: auch mit einem PKW der beim Blinken die Warnblinkanlage deaktiviert gefährdet man andere Verkehrsteilnehmer. 1. Beispiel: andere Verkehrsteilnehmer erkennen es schwer oder gar nicht wenn sich der Blinkmodus eines anderen Fahrzeugs so wie du beschrieben hast ändern. vorher: Wanblinker: alle Blinklichter blinken nachher: nur noch die rechten bzw. linken Blinkleuchten blinken das verwirrt und kann falsch gedeutet werden. 2. Beispiel: Fahrzeug mit eingeschalteter Warnblinkanlage fährt in einem Kreisverkehr. Aus irgendeinem Grund sieht ein anderer Verkehrsteilnehmer nur ein Blinker. Das interpretiert dieser so als wenn dieses Fahrzeug nun aus dem Kreisverkehr herausfahren möchte. Er fährt dann also in den Kreisverkehr ein. Der Feuerwehrmann mit Warnblinkanlage fährt aber im Kreisverkehr weiter. => ein Unfall dürfte da sehr wahrscheinlich sein. ich denke man kann noch weiter Beispiele aufführen wo eine solche Nutzung der Warnbllnkanlage deutlich mehr schadet als sie angeblich nützt. Mein "Mitleid" bei Unfällen wo die Warnblinkanlage eine solche blöde Rolle spielt hält sich stark in Grenzen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 818375 | |||
Datum | 18.03.2016 19:49 | 4883 x gelesen | |||
Wenn du ein Fahrzeug abschleppst/abgeschleppt wirst, stehst du vor dem selben Problem. Die StVO gibt dir dann explizit vor, die Warnblinkanlage zu nutzen, und abbiegen mit Blinker müssen solche Gespanne auch. Da wird es nur drauf ankommen, ob und wie weit vor dem Abbiegen der Wechsel in der Blinkanlage erfolgt. (Ich will nicht pro Warnblinker sprechen, nur ist die Contra-Argumentation mit den Blinkern eben leider nicht so eindeutig und geeignet, den Schwachsinn auszukontern) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 818376 | |||
Datum | 18.03.2016 21:09 | 4541 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Die StVO gibt dir dann explizit vor,(...) und abbiegen mit Blinker müssen solche Gespanne auch. Wo steht das ? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 818377 | |||
Datum | 18.03.2016 21:14 | 4575 x gelesen | |||
§ 15a (3) StVO Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 818378 | |||
Datum | 18.03.2016 21:52 | 4477 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Wo steht das ?Sie können natürlich auch ewig nur geradeaus fahren ;-) Ansonsten der schon genannte § 15a (3) und der § 9 (1) StVO. Die regeln da für kurze Zeiträume der Abschleppfahrt praktisch zwei Vorgaben, die aber gar nicht gleichzeitig nicht erfüllt werden können. Entweder zeige ich eine Fahrtrichtungsänderung an, oder ich nutze die Warnblinkanlage (und die berüchtigte Allgemeine VV zur StVO schweigt sich darüber im Übrigen auch aus). Einige Internetseiten zum Abschleppen sagen dazu, die Warnblinkanlage müsse dauerhaft laufen und Richtungsänderungen sollen per Handzeichen angezeigt werden. Ob dies auf Rechtssprechung beruht oder ein Internetmythos ist, weiß ich nicht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 818380 | |||
Datum | 18.03.2016 22:07 | 4385 x gelesen | |||
Tja, ich habe mal 5DM dafür bezahlt. Mein Einwand deckte sich 1:1 mit den hier gemachten Aussagen, wir sind also einer Meinung. Die beiden Polizisten vertraten jedoch die Meinung das der Warnblinker alle anderen warnt, sie also besondere Rücksicht auf mich nehmen müssen womit auch der Abbiegevorgang abgedeckt sei. Übrigens fuhr ich damals mit gelber RKL jedoch kein Pannenhilfsfahrzeug und mein Transit-Anhängsel mit Warnblinker. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 818381 | |||
Datum | 18.03.2016 22:24 | 4444 x gelesen | |||
In Österreich ist die Benutzung der Warnblinkanlage beim Abschleppen erlaubt (nicht vorgeschrieben). Ich halte das aus den o.g. Gründen für groben Unfug, aber nicht ausrottbar - hab' mal einen Bekannten die 5 km zur Werkstatt geschleppt, ihm vorher erklärt, warum Zündung = ein, Blinken, usw. Was passiert? nach 2km schaltet er mir den Warnblinker ein, weil er das "irgendwo gelesen hat" (warum erkläre ich dem zugegen wenig-Fahrer, was er im geschleppten Fahrzeug tun soll und was nicht) Grüsse Peter | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 818383 | |||
Datum | 19.03.2016 09:15 | 4383 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Fahrzeug mit eingeschalteter Warnblinkanlage fährt in einem Kreisverkehr. Aus irgendeinem Grund sieht ein anderer Verkehrsteilnehmer nur ein Blinker. Das interpretiert dieser so als wenn dieses Fahrzeug nun aus dem Kreisverkehr herausfahren möchte. Er fährt dann also in den Kreisverkehr ein. Guten Morgen, wenn der Kreisverkehr so eng ist, dass ein wartender Fahrer nur einen Blinker sehen kann, dann ist das der kurveninnere Blinker, also der linke und nicht der rechte. Wenn der Kreisverkehrfahrer schon so weit vor dem Wartenden ist, dass der linke Blinker nicht mehr sichtbar ist, dürfte es klar sein, dass das Fahrzeug weiter im Kreisverkehr bleibt. Eigene leidvolle Erfahrung, weil ich täglich beim Warten nicht erkennen kann, dass Fahrzeuge, die in meine Ein/Ausfahrt einbiegen wollen, vorschriftsmässig den rechten Blinker gesetzt haben. Ich habe mir deshalb angewöhnt im Kreisverkehr links zu blinken (erlaubt aber nicht vorgeschrieben), solange ich nicht ausfahren will - dann natürlich rechts. Die Meisten (gefühlt) blinken sowieso überhaupt nicht... :-( Michael Schuckart | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 818384 | |||
Datum | 19.03.2016 09:33 | 4152 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael S.Ich habe mir deshalb angewöhnt im Kreisverkehr links zu blinken (erlaubt aber nicht vorgeschrieben), solange ich nicht ausfahren will Und da steht wo? Es ist klar geregelt wann der Fahrtrichtungsanzeiger benutzt werden darf. Ein Fahrtrichtungsanzeiger darf nur benutzt werden, wie der Name schon sagt, wenn du die Fahrtrichtung änderst. Solange du im Kreisel fährst änderst du deine Fahrtrichtung nicht. Somit sollte BKat Nr 29 einschlägig sein. Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben genutzt. -> 10. | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 818385 | |||
Datum | 19.03.2016 09:55 | 4145 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Es ist klar geregelt wann der Fahrtrichtungsanzeiger benutzt werden darf. Nein? Ich schon. Und ich sehe Parallelen zur abknickenden Vorfahrt. Einigen wir uns, dass es selbst in D Dinge gibt, die nicht geregelt sind? Michael Schuckart | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 818387 | |||
Datum | 19.03.2016 13:03 | 3949 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael S.Und ich sehe Parallelen zur abknickenden Vorfahrt. Ich sehe da kein entsprechendes Verkehrszeichen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 818388 | |||
Datum | 19.03.2016 13:15 | 4022 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.es gibt Fahrzeuge, die bei Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers die laufende Warnblinkanlage unterbrechen. Bei welchem Fahrzeug ist das so ? Finde ich ziemlich blöd diese Schaltung da man so unabsichtlich den Fahrtrichtungsanzeiger setzten könnte obwohl man eigentlich den Warnblinker eingeschaltet hat. zB beim rechts blinken um auf den "Standstreifen" zu kommen und dann ohne Rückstellen vom Blinker den Warnlichtschalter zu drücken, oder beim hantieren unbeabsichtigt den Blinklichtschalter zu betätigen, klickt ja ununterbrochen weiter. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 818389 | |||
Datum | 19.03.2016 16:48 | 3806 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael S.Nein? Ich schon. Und ich sehe Parallelen zur abknickenden Vorfahrt. Solltest du einer abknickenenden Vorfahrtsstraße entlang fahren, änderst du deine Fahrtrichtung. Sagt ja schon der Name "abknickend". Du müßtest nach deiner Theorie eher blinken wenn du eine Kurve fährst. | |||||
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Autor | Jan 8P., Dreieich / Hessen | 818408 | |||
Datum | 20.03.2016 18:19 | 3634 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Bei welchem Fahrzeug ist das so ? Neueren Fahrzeugen (mein alter Fabia Bj.2008 und aktueller Golf Bj. 2013 z.B.) der VW Gruppe (VW, Audi, Skoda, Seat) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 818417 | |||
Datum | 21.03.2016 08:44 | 3057 x gelesen | |||
Erstmals gesehen hab ichs bei einer Mercedes C-Klasse, Baujahr weiß ich nicht. Und für die stillen Mitleser: Nein, es war ein anderer ;-) Mein 2015er Seat Leon macht dies ebenfalls, weitere Tests im Familienfuhrpark stehen noch aus. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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