News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Alt gegen Jung? -> Erneut tritt ein Kommandant zurück | 11 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816938 | |||
Datum | 09.02.2016 10:32 | 9112 x gelesen | |||
oha:Es laufe schon seit etwa anderthalb Jahren nicht mehr ganz rund in der Marktbreiter Feuerwehr, so ist sowohl von Seiten der Feuerwehr, als auch von Marktbreits Bürgermeister Erich Hegwein, Dienstherr der Wehr, zu erfahren. Eine Gruppe junger Feuerwehrler nutzten soziale Medien, etwa Facebook und Whatsapp, um Stimmung gegen Ältere zu machen. Das reiche von gröberen Scherzen bis hin zu persönlichen Beleidigungen. ... weitere Infos: MARKBREIT: Erneut tritt ein Kommandant zurück MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 816958 | |||
Datum | 09.02.2016 13:27 | 5180 x gelesen | |||
Hallo! Wenn ich richtig gelesen habe: "..... Bei der Dienstversammlung an jenem Freitag kam es zu einer weiteren Eskalation als festgestellt wurde, dass ein Kamerad die Sitzung mit seinem Mobiltelefon aufzeichnete und diesen Mitschnitt über eine soziale Plattform verbreitete." Das geht überhaupt nicht. Dieser "Kamerad" sollte umgehend dazu ermuntert werden sich eine andere Freizeitbeschäftigung zu suchen. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816960 | |||
Datum | 09.02.2016 13:33 | 4972 x gelesen | |||
hallo,"..... Bei der Dienstversammlung an jenem Freitag kam es zu einer weiteren Eskalation als festgestellt wurde, dass ein Kamerad die Sitzung mit seinem Mobiltelefon aufzeichnete und diesen Mitschnitt über eine soziale Plattform verbreitete." ich könnte mir vorstellen das hier der § 201 StGB eventuell greifen könnte: https://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_der_Vertraulichkeit_des_Wortes (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt die Frage ist ob juristisch gesehen die Reden, Gespräche, Verlautbarungen usw. in einer Hauptversammlung als "nichtöffentlich gesprochene Wort" angesehen wird. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 816963 | |||
Datum | 09.02.2016 13:37 | 4806 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Jürgen M. die Frage ist ob juristisch gesehen die Reden, Gespräche, Verlautbarungen usw. in einer Hauptversammlung als "nichtöffentlich gesprochene Wort" angesehen wird. Auch wenn es juristisch anders gesehen wird, so stellt dies doch einen erheblichen Vertrauensbruch dar. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816965 | |||
Datum | 09.02.2016 13:39 | 4994 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jakob T. Auch wenn es juristisch anders gesehen wird, so stellt dies doch einen erheblichen Vertrauensbruch dar. klar - so was ist ein NoGo und darf meiner Ansicht für die betreffende Person nicht ohne Konsquenzen bleiben. Angesicht solcher Umstände wundert es mich nicht wenn sich in dieser Feuerwehr niemand mehr bereit erklärt Verantwortung zu übernehmen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB | 817119 | |||
Datum | 11.02.2016 22:21 | 4328 x gelesen | |||
Wie sieht es denn mit dem Handymitschnitt und dessen Veröffentlichung aus wenn die JHV vorn vornherein als " öffentlich" deklariert war? Soll es geben. Machen wir seit Jahren so www.feuerwehrkleinmachnow.de. www.berliner-feuerwehr.de www.drf-luftrettung.de | |||||
| |||||
Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 817127 | |||
Datum | 12.02.2016 08:40 | 3808 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Mario G. Wie sieht es denn mit dem Handymitschnitt und dessen Veröffentlichung aus wenn die JHV vorn vornherein als " öffentlich" deklariert war? Ja, klar. Eine Jahreshauptversammlung sollte immer öffentlich sein, wir haben ja nichts zu verbergen. In diesem Fall hier aber scheint die Lage ja nicht ganz normal zu sein. Und ich glaube nicht, dass der Handymitschnitt als Öffentlichkeitsarbeit oder zur Archivierung gedacht ist, sondern garantiert sollen die Handelnden verunglimpft werden, vermute ich mal. Wobei man, meiner Meinung nach, hier klar disziplinarrechtlich vorgehen muss. Die Kameraden schaden dem Ansehen der Feuerwehr und sie sabotieren den geregelten Dienstbetrieb. Denn, den kann es nicht geben, wenn alle paar Tage ein Kommandant aufgibt. Und auch wenn man sich dann von einigen "Leistungsträgern" trennen muss. Ich glaube, wenn der erste tatsächlich ausgeschlossen ist, dann werden die anderen (Mitläufer) von selber aufhören. Manchmal muss man eben konsequent sein. Auch wenn es unangenehm ist. Eine rein juristische Betrachtung in Richtung Geheimnisverrat oder so halte ich für nicht zielführend. Gruß Frank Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen. | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 817128 | |||
Datum | 12.02.2016 08:46 | 3620 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Frank B. Eine Jahreshauptversammlung sollte immer öffentlich sein, wir haben ja nichts zu verbergen. Schon, aber heißt das im Umkehrschluß, dass jeder der möchte zur JHV kommen kann ? Bei unserer FF ist es üblich, dass neben den FW-Angehörigen in ihrer Gesamtheit, der Oberbürgermeister, Bürgermeister, Ordnungsamtsleiter, die Gemeinderäte, gelegendlich besondere Gäste und die Presse eingeladen werden. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 817129 | |||
Datum | 12.02.2016 09:04 | 3920 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario G.Wie sieht es denn mit dem Handymitschnitt und dessen Veröffentlichung aus wenn die JHV vorn vornherein als " öffentlich" deklariert war?Bei kommunalen politischen Gremien ist das eine Frage, die heiß diskutiert wird, gerade vor dem Hintergrund Internet. Bei Vereinshauptversammlungen und Dienstversammlungen könnte man die gleichen Argumente heranziehen: 1. Die einen sagen, öffentlich bedeutet "weltöffentlich", jegliche Veröffentlichung und Verbreitung rund um den Globus ist damit eingeschlossen. 2. Die anderen sagen, öffentlich bedeutet "saalöffentlich", d.h. jeder Interessent hat Zugang zu der öffentlichen Sitzung/Versammlung, aber darüber hinaus gibt es keine Berechtigung oder Verpflichtung "weltöffentlich" zu agieren. Aktuell ist Nr. 2 noch in vielen Kommunen (und Gemeindeordnungen) die herrschende Meinung, die auch oft gerichtlich bestätigt wurde, der Trend geht aber aufgrund Transparenz, Bürgerbeteiligung etc. klar Richtung Nr. 1. Begründet wurde und wird Nr. 2 damit, dass sich in einem solchen kleineren öffentlichen Rahmen ein nicht so redegewandtes Mitglied des Gremiums eher einbringen wird und die Diskussionen insgesamt damit offener werden, als das der Fall wäre wenn zu befürchten ist dass die Rede (oder sinnentstellende Ausschnitte davon, oder Verhaspeler, Räusperer, Stotterer...) hinterher ewig im Internet herumgeistert. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 817141 | |||
Datum | 12.02.2016 20:52 | 2995 x gelesen | |||
Spätestens wenn Pressevertreter eingeladen werden sehe ich das als öffentliche Veranstaltung der Gemeinde an. Und gerade wenn Pressevertreter anwesend sind muss ich auch mit einer Video/Audioaufzeichnung und deren Veröffentlichung rechnen. Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 817144 | |||
Datum | 12.02.2016 21:14 | 3217 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Alexander S. Spätestens wenn Pressevertreter eingeladen werden sehe ich das als öffentliche Veranstaltung der Gemeinde an. ich kenne Veranstaltungen bei denen sind Pressevertreter eingeladen und anwesend und die sind trotzdem nicht öffentlich. Geschrieben von Alexander S. Und gerade wenn Pressevertreter anwesend sind muss ich auch mit einer Video/Audioaufzeichnung und deren Veröffentlichung rechnen. Aber trotzdem muss man dann nicht mit einer Veröffentlichung in einem sozialen Medium rechnen. Es ist ist ein himmelweiter Unterschied ob ein Pressevertreter ein Diktiergerät mitlaufen lässt um nachher mit Hilfe der Aufnahme einen Artikel zu schreiben oder ob so eine Aufnahme danach weltweit abrufbar ist. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
|