alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaAlt gegen Jung? -> Erneut tritt ein Kommandant zurück11 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816938
Datum09.02.2016 10:329112 x gelesen
oha:

Es laufe schon seit etwa anderthalb Jahren nicht mehr ganz rund in der Marktbreiter Feuerwehr, so ist sowohl von Seiten der Feuerwehr, als auch von Marktbreits Bürgermeister Erich Hegwein, Dienstherr der Wehr, zu erfahren. Eine Gruppe junger Feuerwehrler nutzten soziale Medien, etwa Facebook und Whatsapp, um Stimmung gegen Ältere zu machen. Das reiche von gröberen Scherzen bis hin zu persönlichen Beleidigungen. ...
weitere Infos: MARKBREIT: p.gifErneut tritt ein Kommandant zurück

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 816958
Datum09.02.2016 13:275180 x gelesen
Hallo!

Wenn ich richtig gelesen habe:

"..... Bei der Dienstversammlung an jenem Freitag kam es zu einer weiteren Eskalation als festgestellt wurde, dass ein Kamerad die Sitzung mit seinem Mobiltelefon aufzeichnete und diesen Mitschnitt über eine soziale Plattform verbreitete."

Das geht überhaupt nicht. Dieser "Kamerad" sollte umgehend dazu ermuntert werden sich eine andere Freizeitbeschäftigung zu suchen.


Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816960
Datum09.02.2016 13:334972 x gelesen
hallo,

"..... Bei der Dienstversammlung an jenem Freitag kam es zu einer weiteren Eskalation als festgestellt wurde, dass ein Kamerad die Sitzung mit seinem Mobiltelefon aufzeichnete und diesen Mitschnitt über eine soziale Plattform verbreitete."
ich könnte mir vorstellen das hier der § 201 StGB eventuell greifen könnte:

https://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_der_Vertraulichkeit_des_Wortes


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

die Frage ist ob juristisch gesehen die Reden, Gespräche, Verlautbarungen usw. in einer Hauptversammlung als "nichtöffentlich gesprochene Wort" angesehen wird.




MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 816963
Datum09.02.2016 13:374806 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jürgen M.die Frage ist ob juristisch gesehen die Reden, Gespräche, Verlautbarungen usw. in einer Hauptversammlung als "nichtöffentlich gesprochene Wort" angesehen wird.

Auch wenn es juristisch anders gesehen wird, so stellt dies doch einen erheblichen Vertrauensbruch dar.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816965
Datum09.02.2016 13:394994 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Jakob T.Auch wenn es juristisch anders gesehen wird, so stellt dies doch einen erheblichen Vertrauensbruch dar.
klar - so was ist ein NoGo und darf meiner Ansicht für die betreffende Person nicht ohne Konsquenzen bleiben.

Angesicht solcher Umstände wundert es mich nicht wenn sich in dieser Feuerwehr niemand mehr bereit erklärt Verantwortung zu übernehmen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB817119
Datum11.02.2016 22:214328 x gelesen
Wie sieht es denn mit dem Handymitschnitt und dessen Veröffentlichung aus wenn die JHV vorn vornherein als " öffentlich" deklariert war?
Soll es geben.

Machen wir seit Jahren so

www.feuerwehrkleinmachnow.de.
www.berliner-feuerwehr.de
www.drf-luftrettung.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg817127
Datum12.02.2016 08:403808 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Mario G. Wie sieht es denn mit dem Handymitschnitt und dessen Veröffentlichung aus wenn die JHV vorn vornherein als " öffentlich" deklariert war?
Soll es geben.

Machen wir seit Jahren so


Ja, klar. Eine Jahreshauptversammlung sollte immer öffentlich sein, wir haben ja nichts zu verbergen.

In diesem Fall hier aber scheint die Lage ja nicht ganz normal zu sein. Und ich glaube nicht, dass der Handymitschnitt als Öffentlichkeitsarbeit oder zur Archivierung gedacht ist, sondern garantiert sollen die Handelnden verunglimpft werden, vermute ich mal.

Wobei man, meiner Meinung nach, hier klar disziplinarrechtlich vorgehen muss. Die Kameraden schaden dem Ansehen der Feuerwehr und sie sabotieren den geregelten Dienstbetrieb. Denn, den kann es nicht geben, wenn alle paar Tage ein Kommandant aufgibt. Und auch wenn man sich dann von einigen "Leistungsträgern" trennen muss. Ich glaube, wenn der erste tatsächlich ausgeschlossen ist, dann werden die anderen (Mitläufer) von selber aufhören. Manchmal muss man eben konsequent sein. Auch wenn es unangenehm ist.

Eine rein juristische Betrachtung in Richtung Geheimnisverrat oder so halte ich für nicht zielführend.

Gruß

Frank

Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg817128
Datum12.02.2016 08:463620 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Frank B.

Eine Jahreshauptversammlung sollte immer öffentlich sein, wir haben ja nichts zu verbergen.


Schon, aber heißt das im Umkehrschluß, dass jeder der möchte zur JHV kommen kann ?
Bei unserer FF ist es üblich, dass neben den FW-Angehörigen in ihrer Gesamtheit, der Oberbürgermeister, Bürgermeister, Ordnungsamtsleiter, die Gemeinderäte, gelegendlich besondere Gäste und die Presse eingeladen werden.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP817129
Datum12.02.2016 09:043920 x gelesen
Geschrieben von Mario G.Wie sieht es denn mit dem Handymitschnitt und dessen Veröffentlichung aus wenn die JHV vorn vornherein als " öffentlich" deklariert war?Bei kommunalen politischen Gremien ist das eine Frage, die heiß diskutiert wird, gerade vor dem Hintergrund Internet. Bei Vereinshauptversammlungen und Dienstversammlungen könnte man die gleichen Argumente heranziehen:
1. Die einen sagen, öffentlich bedeutet "weltöffentlich", jegliche Veröffentlichung und Verbreitung rund um den Globus ist damit eingeschlossen.
2. Die anderen sagen, öffentlich bedeutet "saalöffentlich", d.h. jeder Interessent hat Zugang zu der öffentlichen Sitzung/Versammlung, aber darüber hinaus gibt es keine Berechtigung oder Verpflichtung "weltöffentlich" zu agieren.
Aktuell ist Nr. 2 noch in vielen Kommunen (und Gemeindeordnungen) die herrschende Meinung, die auch oft gerichtlich bestätigt wurde, der Trend geht aber aufgrund Transparenz, Bürgerbeteiligung etc. klar Richtung Nr. 1.
Begründet wurde und wird Nr. 2 damit, dass sich in einem solchen kleineren öffentlichen Rahmen ein nicht so redegewandtes Mitglied des Gremiums eher einbringen wird und die Diskussionen insgesamt damit offener werden, als das der Fall wäre wenn zu befürchten ist dass die Rede (oder sinnentstellende Ausschnitte davon, oder Verhaspeler, Räusperer, Stotterer...) hinterher ewig im Internet herumgeistert.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H817141
Datum12.02.2016 20:522995 x gelesen
Spätestens wenn Pressevertreter eingeladen werden sehe ich das als öffentliche Veranstaltung der Gemeinde an.
Und gerade wenn Pressevertreter anwesend sind muss ich auch mit einer Video/Audioaufzeichnung und deren Veröffentlichung rechnen.

Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.
---
Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg817144
Datum12.02.2016 21:143217 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Alexander S.Spätestens wenn Pressevertreter eingeladen werden sehe ich das als öffentliche Veranstaltung der Gemeinde an.
ich kenne Veranstaltungen bei denen sind Pressevertreter eingeladen und anwesend und die sind trotzdem nicht öffentlich.

Geschrieben von Alexander S.Und gerade wenn Pressevertreter anwesend sind muss ich auch mit einer Video/Audioaufzeichnung und deren Veröffentlichung rechnen.
Aber trotzdem muss man dann nicht mit einer Veröffentlichung in einem sozialen Medium rechnen.

Es ist ist ein himmelweiter Unterschied ob ein Pressevertreter ein Diktiergerät mitlaufen lässt um nachher mit Hilfe der Aufnahme einen Artikel zu schreiben oder ob so eine Aufnahme danach weltweit abrufbar ist.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 09.02.2016 10:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 09.02.2016 13:27 Jako7b T7., Bischheim
 09.02.2016 13:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
 09.02.2016 13:37 Jako7b T7., Bischheim
 09.02.2016 13:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
 11.02.2016 22:21 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
 12.02.2016 08:40 Fran7k B7., Sydower Fließ
 12.02.2016 08:46 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 12.02.2016 20:52 Alex7and7er 7S., Wedel
 12.02.2016 21:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
 12.02.2016 09:04 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt