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Thema | Kreis Ludwigsburg: Streit um Zuschuss für Markgröninger Drehleiter | 9 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 814100 | |||
Datum | 16.11.2015 16:23 | 14609 x gelesen | |||
hallo, in Baden-Württemberg werden Fahrzeugbeschaffungen bezuschusst. Die Höhe eines Zuschusses hängt u.A. auch davon ab ob ein Fahrzeug auch überregional eingesetzt wird. So sind z.B. für eine DLA (K) 23/12 nach DIN EN 14043 folgende Festbeträge als Förderung festglegt: => Regelbetrag: 180 000 Euro => Betrag für Fahrzeuge mit überörtlichem Einsatzgebiet: 240 000 Euro Es kommt also darauf an wie so ein Fahrzeug dann eingesetzt wird. Bei Löschfahrzeuge ist das relativ einfach. Da gelten normalerweise der jeweilige Regelbetrag. Diese Fahrzeuge werden ja in der Regel örtlich eingesetzt und sind selten überörtlich eingeplant. Anders sieht es bei Sonderfahrzeugen wie z.B. Drehleitern aus. Diese werden auch relativ oft in den AAOs der kleineren Nachbargemeinden eingeplant. Diese Drehleitern werden dann normalerweise auch mit dem höheren Festbetrag bezuschusst. Ist ja auch logisch. Die Gemeinde beschafft ein Sonderfahrzeug und die Nachbargemeinde kann es relativ günstig mitnutzen. Dies soll dann ja durch den höheren Zuschuss zumindest teilweise ausgeglichen werden. In Markgröningen steht jetzt die Ersatzbeschaffung der dortigen Drehleiter an. Jetzt ist Markrgönningen nicht die typische "Stützpunktfeuerwehr" die viele umliegenden Gemeinden mit ihren Sonderfahrzeugen mit abdeckt. Aber die Drehleiter ist aber schon seit vielen Jahren in der AAO der Nachbarstadt Schwieberdingen eingeplant und rückt dorthin auch aus. Damit sei nach Meinung der Stadt Markgröningen nicht der Regelbetrag sondern der Zuschussbetrag für Fahrzeuge mit überörtlichem Einsatzgebiet fällig. Laut Innenministerium reicht das auch aus um bei dieser Ersatzbeschaffung den höheren Zuschussbetrag zu gewähren. Der Landkreis Ludwigsburg sieht das aber anders. Er ist inzwischen sogar der Meinung das die Markgröninger Drehleiter gar nicht mehr für Schwieberdingen notwendig sei. Dort könnte jetzt die Hemminger Drehleiter ausrücken. Das hätte eine Überprüfung ergeben. Damit wäre die neue Markgröniger Drehlleiter kein Fahrzeug mit überörtlichem Einsatzgebiet und würde nur mit dem Regelbetrag gefördert. Der Kreis hat das Interesse diese DL nur mit dem Regelbetrag zu fördern. Dann reicht der Topf aus dem die Förderungen entnommen werden für mehr Fahrzeuge im Kreis. Pikant ist da auch die Tatsache das am Rande des Landkreises Ludwigsburg vor kurzem eine neue Drehleiter in Remseck beschafft wurde. Und die hat einen höheren Zuschuss bekommen. Deren Einsatzgebiet umfasst neben Remseck auch noch Bittenfeld. Das ist ein Stadtteil von Waiblingen. Und das liegt sogar im Nachbarkreis. Ist also über-überörtlich ;-) Jetzt geht die Sache am Freitag in den Kreistag. Die Sachlage ist jetzt recht interessant. Ich denke da wird die Gestaltung der AAO für Schwieberdingen mit ein Knackpunkt sein. Solange das Thema Zuschuss nicht auf dem Tisch lag war es ja lange Zeit kein Thema. Die Markröniger DL rückte bei Bedarf nach Schwieberdingen aus. Die Hemminger nur dann wenn die Schwieberdinger Leiter nicht verfügbar war. Jetzt plötzlich soll das anders sein. Da werden dann durch Änderung der AAO plötzlich 60.000 Euro umdisponiert. Kann ein Kreis festlegen welche Drehleiter wohin überörtlich ausrückt? Hintergrundinfos zu den Zuschüssen usw.: BaWü: VwV-Z-Feu div. Zeitungsartikel: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.feuerwehr-zuschuesse-streit-ueber-drehleiter-eskaliert-weiter.b0105dee-8a1d-486e-8f76-62ee66a5757f.html http://www.lkz.de/lokales/stadt-kreis-ludwigsburg_artikel,-Feuer-unterm-Dach-_arid,320197.html http://www.marbacher-zeitung.de/inhalt.marbach-bei-der-ueberlandhilfe-dreht-sich-was.4d91cee9-72b7-4c57-97c1-83c5c2049450.html http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.drehleiter-affaere-in-markgroeningen-feuerwehr-zuschuesse-liefern-zuendstoff.0e09b503-6c5f-4705-b010-fe3e71dbd772.html ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 814160 | |||
Datum | 19.11.2015 13:17 | 7280 x gelesen | |||
hallo, morgen wird's spannend: Am Freitag findet eine Sitzung des Technischen Ausschusses des Ludwigsburger Kreistags statt: Tagesordnungspunkt: Zuwendungen für Drehleitern im Landkreis Ludwigsburg gemäß VwV-Z-Feu Sitzungsunterlage: " target="_BLANK">öffentliche Vorlage Anlagen: Drehleiterstandorte im Landkreis Ludwigsburg Übersicht über die Drehleitern und die damit versorgten Gemeinden MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Göppingen / Baden-Württemberg | 814255 | |||
Datum | 24.11.2015 10:28 | 6386 x gelesen | |||
Es geht weiter: Stuttgarter Zeitung | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 814256 | |||
Datum | 24.11.2015 10:41 | 6113 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben in der Stuttgarter Zeitung: Die Diskussion könnte zur Grundsatzfrage werden Egal wie diese Sache nun ausgeht. Das Land muss jetzt genauere Vorgaben machen. Es gibt inzwischen viele Drehleiterstandorte die nur wenige Nachbarorte mit abdecken oder nur im 2. Abmarsch überregional tätig sind. Wenn es dort dann zu Ersatzbeschaffungen kommt geht diese Diskussion dort auch los. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 814257 | |||
Datum | 24.11.2015 14:38 | 5784 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. Das Land muss jetzt genauere Vorgaben machen. z.B. gibt es für BaWü die " Hinweise Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr ". Sie gibt unter Ziff. 2.1 " Hubrettungsfahrzeuge zur Menschenrettung " den ( rechtsverbindlichen ? ) Hinweis: "Für Hubrettungsfahrzeuge gilt grundsätzlich für die Menschenrettung die Eintreffzeit von 10 Minuten. Ergänzend hierzu soll die Gemeinde durch Alarm- und Ausrückeordnung sicherstellen, dass bei Bränden in sonstigen Gebäuden das nächstgelegene Hubrettungsfahrzeug immer sofort alarmiert wird. Voraussetzung hierfür ist, dass eine objektscharfe Erfassung im Einsatzleitsystem der Leitstelle möglich ist. Die Eintreffzeit für Hubrettungsfahrzeuge zur Menschenettung darf auch in den beschriebenen Ausnahmefällen nicht über 15 Minuten liegen." Es gibt inzwischen viele Drehleiterstandorte die nur wenige Nachbarorte mit abdecken oder nur im 2. Abmarsch überregional tätig sind Gerade bei Hubrettungsfahrzeuge sehe ich -nicht nur in BaWü- etliche überversorgte, als auch unterversorgte Gebiete. Aber auch Konzepte gemeinde- bzw. kreisübergreifender Zusammenarbeit. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816788 | |||
Datum | 05.02.2016 12:27 | 4025 x gelesen | |||
hallo, finanztechnisch ist die Sache nun offensichtlich vom Tisch: Landkreis akzeptiert Entscheidung des Regierungspräsidiums ![]() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 821666 | |||
Datum | 12.07.2016 23:13 | 3548 x gelesen | |||
hallo, na also: Markgröningen ![]() Das könnte jetzt auch eine Vorbildwirkung in anderen Landkreise mit ähnlichen Konstellationen sein ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 822091 | |||
Datum | 31.07.2016 12:03 | 3031 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, das Fahrzeug ist zwischenzeitlich ausgeliefert und in den Übungsbetrieb übergegangen. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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