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Thema | Dienstpflichten für den FA §§ 20, 32 BHKG NRW | 7 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 815436 | |||
Datum | 30.12.2015 11:57 | 8301 x gelesen | |||
Grüße ins Forum! Auch wenn das Gesetz noch nicht in Kraft, schon mal eine Frage an die Rechtsabteilung: Ich gebe hier zunächst mal zwei Formulierungen wieder, die Fragen füge ich unten an: BHKG NRW § 20 Dienstpflichten, Freistellung (1) Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr ... sind auf Anforderung hin zur Teilnahme am Einsatz-, Übungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsdienst sowie an sonstigen Veranstaltungen verpflichtet. § 32 Ausbildung, Fortbildung und Übungen (5) Angehörige der Feuerwehr haben jährlich eine fachbezogene feuerwehrtechnische Fortbildung zu absolvieren. Hinzu kommt dann ja noch die FwDV 2: 1.9 Eine funktionsgerechte und regelmäßige Fortbildung ist neben der Teilnahme an Einsätzen zur Erhaltung und Aktualisierung des Leistungsstandes unbedingt erforderlich. 1.10 Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen. Nun die Fragen: § 20: klingt für mich im Grundsatz wie Wahlhelfer: Bedeutet dies künftig schriftliche Abmeldung nur aus wichtigem Grund? Welche Folgen hat ein unentschuldigtes Fehlen (bei Übung, Einsatz etc.) im Sinne des Gesetzes? § 32: was bedeutet "fachbezogene feuerwehrtechnische Fortbildung" - hier ist doch nicht der Übungsdienst gemeint. Welche Folgen hat die NICHT-Teilnahme an einer solchen Fortbildung. Hier könnte ich mir vorstellen: Seminare am IdF, Fortbildungen auf Kreisebene, Fortbildungen auf Standortebene außerhalb der regulären Dienste. In Bezug auf FwDV 2 Teil I Pnkt. 1.10: Was ist mit denen, die NICHT auf 40h Feuerwehr im Jahr kommen. Grüße Olli | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 815659 | |||
Datum | 04.01.2016 10:51 | 4625 x gelesen | |||
Forhes Neues 2016, hallo BHKG! "Bisher keine Feststellung, eintreffen Antwort wird erwartet" ;-) (Es sind auch keine PN eingeganen). Grüße Olli | |||||
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Autor | Hend8rik8 T.8, Südlohn / NRW | 815661 | |||
Datum | 04.01.2016 11:25 | 4682 x gelesen | |||
Hallo, der VDF NRw bietet zu diesem Thema diverse Seminare an. Mehr Infos unter www.vdf-nrw.de Gruß Hendrik | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 815691 | |||
Datum | 04.01.2016 23:13 | 3321 x gelesen | |||
Hallo, danke für den Hinweis, Anmeldebestätigung liegt seit dem 18.12. vor ;-) VG Olli | |||||
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Autor | Thom8as 8L., Köln / NRW | 818298 | |||
Datum | 16.03.2016 12:01 | 2682 x gelesen | |||
Hallo allerseits, gibt es bezüglich deines hier angesprochenen Themas schon weitere Erkenntnisse? Gruß Thomas | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 818335 | |||
Datum | 17.03.2016 13:36 | 2610 x gelesen | |||
.... der Kommentar zum BHKG trocknet noch und kann bald verschickt werden ;-) | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 818379 | |||
Datum | 18.03.2016 21:57 | 2250 x gelesen | |||
Hi, der Verstoß gegen diese Dienstpflichten der fehlenden Fortbildung etc. könnte dann zu einem Disziplinarverfahren führen. Siehe dortigen Regelungen in der LVO FF NRW, die ja auch gerade überarbeitet wird. Schriftliche Abmeldung nicht notwendig. Ist dann nur wieder eine Frage des Nachweises - wie immer. Tut sich gerade viel. Warten wir den Kommentar des Kameraden Schneider ab... Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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