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Thema | Knöllchen für die Feuerwehr | 7 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Rain8er 8B., Staufen / Baden-Württemberg | 814235 | |||
Datum | 23.11.2015 17:20 | 7883 x gelesen | |||
Ich habe eben folgendes gelesen: http://www.badische-zeitung.de/strafzettel-fuer-feuerwehr-in-bad-saeckingen-wenn-alle-gleich-sind Leider geht nicht daraus hervor, zu welchem Zweck das Fahrzeug unterwegs war. Würde mich trotzdem interessieren, ob schonmal jemand damit Erfahrungen gemacht hat. | |||||
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Autor | Andr8eas8 W.8, Baden - Baden / Baden-Württemberg | 814237 | |||
Datum | 23.11.2015 17:39 | 5268 x gelesen | |||
Das scheint (aus der Ferne betrachtet) ein städtisches Dienstfahrzeug in städtischer Parkraumbewirtschaftung zu sein. Dabei stellt sich die Frage, ob sich bei dieser Betrachtungsweise ein Busfahrer zu Dienstbeginn einen Fahrschein kaufen muss. | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 814238 | |||
Datum | 23.11.2015 18:39 | 4769 x gelesen | |||
Hallo zusammen, schwachsinnige Aktion. Gehen wir mal davon aus, dass das Fahrzeug dienstlich unterwegs war (was denn sonst?). Hätte der Fahrer/fahrzeugführer vorher die ev. anfallenden Kosten bei der Stadt als Vorschuß beantragen und auszahlen lassen sollen? Nacher dann wieder mit der Stadtkasse abrechnen? Oder auslegen und sich 1,50 Euro per Antrag erstatten lassen? Oder: 1. Die eindeutig städischen Fahrzeuge sind befreit von Parkgebühren. 2. Alle städischen Fahrzeuge erhalten einen (beschränkt zeitlich auf das jeweilige Fahrzeug bezogenen gut sichtbar auszulegenden) Parkausweis. Wie war das noch mal mit dem Abbau von Bürokratie oder gar der Förderung des Ehrenamtes durch die "Hauptamtlichen"? Nachdenklich Gruß Jürgen | |||||
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Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 814240 | |||
Datum | 23.11.2015 19:34 | 4296 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen G.Oder: 1. Die eindeutig städischen Fahrzeuge sind befreit von Parkgebühren. Wenn man sich überlegt, dass die Parkgebühren nicht nur Geldeinnahme sein sollen sondern ggf. auch der Auslastungssteuerung dienen sollen, dann muss man sich aber schon überlegen warum die kommunalen Fahrzeuge davon ausgenommen sein sollten. Andere Leute werden angehalten für besonders günstig gelegenen Parkraum zu zahlen oder auszuweichen, nur der Feuerwehr ist das nicht zuzumuten? Ich finde, dass ein FW-Fahrzeug im normalen Dienstbetrieb kein Vorrecht genießen muss, zumal dann ganz fix die Frage kommt ob das DRK oder der Wagen vom Tierheim (zugelassen über einen Verein, nicht über die Kommune) nicht auch begünstigt werden müssten. Zuletzt: Gibt es nicht für den "harten Kern" der Feuerwehr nicht sowieso eine Aufwandsentschädigung? Die mag zwar nicht so hoch sein, aber für einen Parkschein sollte die doch ausreichen, oder? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 814241 | |||
Datum | 23.11.2015 19:47 | 4058 x gelesen | |||
Hallo Uwe, ich glaube du hast meine Kernaussage nicht verstanden, mir geht es nicht um städtische Einnahmen oder Parkraumbewirtschaftung sondern um die Entlastung des Ehrenamtes. Denn wer ist den sonst zu 95% von deiner Aussage Geschrieben von -Uwe Stegmann- nur der Feuerwehr ist das nicht zuzumuten? betroffen? Der ehrenamtliche in seiner Freizeit? Gruß Jürgen | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 814242 | |||
Datum | 23.11.2015 19:48 | 4040 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen G.schwachsinnige Aktion. Das die Parkraumüberwachung ihrer Dienstpflicht nachkommt finde ich richtig. Eher dumm ist es von der FW-Führung keine Ausnahmegenehmigung verglbar. dem Handwerkerparkausweis einzufordern. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 814243 | |||
Datum | 23.11.2015 20:34 | 4382 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Rainer B. Leider geht nicht daraus hervor, zu welchem Zweck das Fahrzeug unterwegs war. Leider geht aus dem Artikel gar nichts hervor. Es gibt keinen Kommentar von der Feuerwehr, keinen von der Stadtverwaltung, nur ein Bild von einem Feuerwehrauto mit einem Hinweiszettel. Ansonsten wird über einen Knöllchenschreiber berichtet, der "wie unerhört" auch irgendwelcher Prominenz Knöllchen gegeben hat. Ob die Feuerwehr jetzt tatsächlich ein Knöllchen bekam, oder ob vielleicht nur ein verärgerter Bürger seinen Hinweiszettel plakativ ans FW-Auro heftete steht da nicht. Das Knöllchen geht übrigens erst mal an den Halter des Fahrzeugs, und das ist die jeweilige Gemeinde/ Stadt. Die kann ja dann, wenn sie es bei einem eigenen Fahrzeug überhaupt verfolgt, versuchen rauszufinden, wer der Fahrer war. Wenn der Fahrer nicht feststellbar ist, zahlt bei solchen "Knöllchen" üblicherweise der Halter.... Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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