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ThemaFeuerwehrstruktur in RLP - war: VG Rhein-Mosel (RLP) sucht ...14 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg813940
Datum11.11.2015 10:206020 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Gemeindefusionen in RLP
aus Nicht-RLP-ler tue ich mich gerade schwer der interessanten Diskussion über VG-Wehrleiter zu folgen.

Das Konstruktut der Verbandsgemeinden ist ja in vielen Bundesländern nicht bekannt. Im Grunde ist denen gegenüber eine weitere Ebene. Hier in BaWü kennen wir das nicht. Da gibt es nur Gemeinden. Die können gross aber auch (relativ) klein sein.

daher mal einige Fragen an die RLP-User bzw. die User die sich da auskennen:

Eine Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz ist eine Art von Gemeindeverband. Die einzelnen Gemeinden haben aber dennoch eine gewisse Eigenständigkeit.

Wobei der Brandschutz eine Aufgabe der Verbandsgemeinde ist.


Wie sieht es das in der Praxis bei den Gemeindefeuerwehren aus?

- sind die weitgehend eigenständig

- ist die VG da "nur" eine Verwaltungsebene für die Feuerwehr

Also so ähnlich wie in Bayern wo die einzelnen Ortsfeuerwehren doch relativ selbstständig sind. Die einzelnen Feuerwehren organisieren sich also recht selbstständig. Übergreifende Themen werden gemeinsam bearbeitet.

Der VG-Wehrleiter ist da eher nur für die Belange die übergreifend da sind zuständig.


oder

- gibt es in einer Verbandsgemeinde praktisch nur eine Feuerwehr die sich in Abteilungen aufgliedert

Also so ähnlich wie in Baden-Württemberg wo eine Gemeinde ( entspricht im Grunde auch einer VG ) nur eine Feuerwehr hat und die ehemaligen Ortsfeuerwehren als Abteilungen relativ unselbstständig sind.

Die Feuerwehr wird "zentral" durch einen Kommandanten ( = Wehrführer ) geführt. Der hat den Hut auf.

Die Abteilungskommandanten ( waren früher vor der Gemeindereform Kommandanten der damals selbstständigen Feuerwehren ) haben relativ wenig Befugnisse.

Zitat eines Ausbilders an der LFS BaWü: "Zugführer mit Lizenz zum Hofkehren" ;-)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP813941
Datum11.11.2015 10:284348 x gelesen
Der Wehrführer einer Gemeindefeuerwehr führt seine Feuerwehr weitgehend selbstständig was Organisation von Diensten, Neuaufnahme von Angehörigen etc. angeht. Beschaffungen, Personalverwaltung, etc. wird durch die VG Verwaltung erledigt, der Wehrleiter ist direkter Vorgesetzter.
Das kann von VG zu VG auch unterschiedlich geregelt sein, manche WL lassen die Zügel relativ weit schleifen, andere führen eher eng.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg813942
Datum11.11.2015 10:444191 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Michael L.Der Wehrführer einer Gemeindefeuerwehr führt seine Feuerwehr weitgehend selbstständig was Organisation von Diensten, Neuaufnahme von Angehörigen etc. angeht.
also kann man das dann eher mit dem System in Bayern vergleichen.

in BaWü ist das relativ "zentralistisch".

Da ist der Kommandant ( = "Gesamtkommandant" ) der Gemeinde und der Feuerwehrausschuss der Gemeinde die Person bzw. das Gremium das das Heft in der Hand hat.

Der Abt.-Kommandant und der Abt.-Ausschuss haben da recht wenig zu melden.

Das ist dann also in RLP doch anders. Da haben die Wehrführer der einzelnen Gemeinden schon einen relativ starken Stand. Das kann Konfliktpotential zwischen den Wehrführern und dem Wehrleiter auf VG-Ebene bergen.

In BaWü kann ein Kommandant das relativ entspannt sehen. Wenn da eine Abteilung bzw. ein Abt.-Kommadanten den Aufstand probt hat er immer die Zügel in der Hand. Das kann gut sein oder aber auch weniger gut. Man hängt hier dann recht stark von einer Person ab. Wenn die schächelt dann wirkt sich das gleich ziemlich negativ auf die gesamte Feuerwehr aus.

Im Einsatz gibt es für die Abt.-Kommandanten keine besondere Funktion die vom Feuerwehrgesetz vorgegeben sind. Die sind da auch "nur" Zug- bzw. Gruppenführer entsprechend Ihrer Ausbildung.

Ich denke das das in RLP anders ist. Da dürften die Wehrführer der einzelnen Ortsfeuerwehren auch im Einsatz eine andere Position haben als ein "normaler" Zugführer. Oder?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz813943
Datum11.11.2015 10:453957 x gelesen
Hallo,

ich als RLPler kenne auch die Strukturen des benachbarten Saarlandes, wo es ja auch keine eigenständigen Ortsgemeinden mehr gibt wie in RLP. Was ich von dort kenne, läßt sich aber bis auf wenige Kleinigkeiten 1:1 auf RLP abbbilden:

RLP <--> Saarland
(Orts-)Gemeinde <--> Ortsteil
Verbandsgemeinde <--> Gemeinde
Feuerwehreinheit, Ortsfeuerwehr <--> Löschbezirk
(örtlicher) Wehrführer <--> Löschbezirksführer
Wehrleiter <--> (Gemeinde-)Wehrführer

Da auch in RLP die Verbandsgemeinden Träger des Brandschutzes sind, gibt es diesbezüglich eigentlich keine Unterschiede, die Ortsgemeinde hat mit Feuerwehr erstmal nix direkt am Hut.

Einen größeren Unterschied bildet da die Abwicklung bei Einsätzen, jede Verbandsgemeinde hält in der Regel eine FEZ vor, die nach der Erstalarmierung, die inzwischen m.W. überall durch eine integrierte Leitstelle erfolgt, die weitere Abwicklung übernimmt.

Gruß,
Michael

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz813944
Datum11.11.2015 11:074063 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Das ist dann also in RLP doch anders. Da haben die Wehrführer der einzelnen Gemeinden schon einen relativ starken Stand. Das kann Konfliktpotential zwischen den Wehrführern und dem Wehrleiter auf VG-Ebene bergen.


Die Ortsfeuerwehren verstehen sich auch selbst als selbstständige Einheiten (jedenfalls in meiner näheren Umgebung), die selbst solche Dinge wie Ausbildung, Übungen usw. organisieren. Alle Beschaffungen müssen jedoch von der Verwaltung der Verbandsgemeinde durchgeführt werden, so dass sich mit der Fahrzeugbeschaffung beispielsweise immer der Verbandsgemeinderat, niemals der in Feuerwehrfragen nicht zuständige Ortsgemeinderat befasst. Die Fördervereine arbeiten meist ebenfalls auf Ortsgemeindeebene, wobei sie dort zum Beispiel Feste und Veranstaltungen durchführen.

Geschrieben von Jürgen M.Ich denke das das in RLP anders ist. Da dürften die Wehrführer der einzelnen Ortsfeuerwehren auch im Einsatz eine andere Position haben als ein "normaler" Zugführer. Oder?

Die Ortswehrführer und Stellvertreter müssen eine Ausbildung als Gruppenführer haben oder innerhalb von drei Jahren nachholen, was zu meinem Bedauern noch nicht flächendeckend geschafft ist. Einheitsführer, deren Ortsfeuerwehr fahrzeugbezogen Zugstärke haben, müssen entsprechend ausgebildete Zugführer sein. Die Wehrführer sind bei Einsätzen, die die Ortsfeuerwehr alleine abwickelt, die natürlichen Einsatzleiter, können jedoch bei Abwesenheit ebensogut von entsprechend ausgebildeten Kameraden ersetzt werden, die dann die gleichen Kompetenzen haben, also keine besonders hervorgehobene Rolle der Ortswehrführer.

Bei Einsätzen, an denen mehrere Ortswehren beteiligt sind, wird die Einsatzleitung dann entsprechend von Zugführern oder Verbandsführern übernommen, oft ist auch der (Verbandsgemeinde-) Wehrleiter oder ein Stellvertreter vor Ort, der dann übenehmen kann.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP813945
Datum11.11.2015 11:103938 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M. also kann man das dann eher mit dem System in Bayern vergleichen.Nein. Bayern ist auf dem Gebiet inzwischen insgesamt fortschrittlicher als unser "Wir-machens-einfach-Land" (z.B. Förderwesen, ILS, FEZ...), da helfen ihnen die Vereine mit TSA auch nicht weiter ;-)

Geschrieben von Jürgen M.Da haben die Wehrführer der einzelnen Gemeinden schon einen relativ starken Stand. Nein, streng genommen (also rein nach Gesetz) ist da kein Unterschied zwischen einem Wehrführer einer Feuerwehreinheit einer Ortsgemeinde und dem, Zitat LBKG, "Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind" eines Ortsbezirkes einer verbandesfreien Kommune, die in der Praxis gerne Löschgruppenführer, Einheitsführer oder auch, überraschend, einfach Wehrführer genannt werden. Über beiden steht der Wehrleiter als Vorgesetzter. Das ist rein rechtlich erstmal nur eine Frage der Bezeichnung.
Natürlich kommt es dann in beiden Gemeindeformen in der Praxis darauf an, wie die Aufgabenverteilung zwischen Wehrleitung, Wehrführung (Führung, die mit der Wehrführung vergleichbar ist...) und Verwaltung vorgenommen wird, so dass die Grenzen nicht immer so ganz klar sind.

In der Organisation des Brandschutzes leben wir in RLP halt unsere heißgeliebte Kleinstaaterei immer noch so richtig aus, hoch lebe die kommunale Selbstverwaltung mit höchst rudimentären übergeordneten (und unbeaufsichtigten) Vorgaben, welche grob in sieben Ortsvarianten/-ebenen strukturiert ist, und im Grunde hält sich jeder davon (vielleicht außer den Ortsgemeinden) für was ganz besonderes, nahezu einmaliges innerhalb dieses Durcheinanders.

Das es immer mal wieder Konfliktpotential zwischen Wehrleitern und Wehr- oder Irgendwasführern gibt, liegt nicht daran, in welchem Teil vom Durcheinander man daheim ist, sondern am Durcheinander an sich.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP813946
Datum11.11.2015 11:323793 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Im Einsatz gibt es für die Abt.-Kommandanten keine besondere Funktion die vom Feuerwehrgesetz vorgegeben sind. Die sind da auch "nur" Zug- bzw. Gruppenführer entsprechend Ihrer Ausbildung.

Ich denke das das in RLP anders ist. Da dürften die Wehrführer der einzelnen Ortsfeuerwehren auch im Einsatz eine andere Position haben als ein "normaler" Zugführer. Oder?


Nein, eigentlich nicht. Wehrführer ist erstmal nur eine Verwaltungsfunktion, die aber mit einer Mindestqualifikation geregelt nach Größe der Ortswehr einhergeht. Habe ich nur ein TSf, also eine Gruppe, vor Ort dann ist das die eines Gruppenführers, dann Zug- und Verbandsführer.
Der Wehrführer wird auch nicht automatisch Einsatzleiter wenn er vor Ort ist, es sei denn man hätte das intern geregelt. Und wenn der Einsatz größer wird und es kommen mehr Kräfte die dann die Stärke einer Gruppe überschreitet dann brauche ich einen Zugführer vor Ort und der wird dann auch Einsatzleiter weil ich das als GF nicht gewuppt bekomme.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP813947
Datum11.11.2015 11:363940 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Die Wehrführer sind bei Einsätzen, die die Ortsfeuerwehr alleine abwickelt, die natürlichen Einsatzleiter,

Woraus leitest du die Aussage ab? Ich habe eben nochmal explizit ins Gesetz geschaut, da ist das nicht geregelt, es wird nur von einem "Beauftragten des Bürgermeisters" gesprochen.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg813950
Datum11.11.2015 11:533879 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Michael L.Nein, eigentlich nicht. Wehrführer ist erstmal nur eine Verwaltungsfunktion, die aber mit einer Mindestqualifikation geregelt nach Größe der Ortswehr einhergeht. Habe ich nur ein TSf, also eine Gruppe, vor Ort dann ist das die eines Gruppenführers, dann Zug- und Verbandsführer.
Der Wehrführer wird auch nicht automatisch Einsatzleiter wenn er vor Ort ist, es sei denn man hätte das intern geregelt. Und wenn der Einsatz größer wird und es kommen mehr Kräfte die dann die Stärke einer Gruppe überschreitet dann brauche ich einen Zugführer vor Ort und der wird dann auch Einsatzleiter weil ich das als GF nicht gewuppt bekomme.


Der Wehrleiter ist aber auch "nur" eine Verwaltungsfunktion.

Wenn ich das Feuerwehrgesetz von RLP richtig interpretiere dann gilt:

Die Einsatzleitung hat

1. der Bürgermeister, ...
...
(3) Feuerwehrangehörige, Leitende Notärzte, Organisatorische Leiter und Helfer der anderen Hilfsorganisationen haben die Befugnisse nach Absatz 1, wenn der Einsatzleiter die notwendigen Maßnahmen nicht selbst veranlassen kann.


Wenn also ein Mülleimer brennt dann hat der Gruppenführer des ersten Fahrzeugs die Einsatzleitung. Da können dann später so viele Zugführer, Wehrführer bzw. Wehrleiter aufschlagen. Da ändert sich rechtlich gesehen nichts.

Wenn also ein Wehrleiter an eine Einsatzstelle kommt an der zwei Gruppen mit je einem Gruppenführer und enem Zugführer als Einsatzleiter tätig sind und die Lage mit diesen Kräften beherrscht werden kann ist dieser Wehrleiter dann "nur" fachkundiger Zuschauer.

Einsatzleiter bleibt der Zugführer. Bis der Bürgermeister aufkreuzt.

Es sei den der Bürgermeister legt im Vorfeld das z.B. in einer Dienstanweisung anders fest.

Sehe ich das richtig?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz813952
Datum11.11.2015 12:063740 x gelesen
Hallo!

Lässt sich drüber streiten diskutieren. In der Führungsdienstrichtlinie steht folgendes geschrieben:

Einsatzleiter
als Beauftragte
sind Kreisfeuerwehrinspekteure, Stadtfeuerwehrin-
spekteure, Wehrleiter und Wehrführer sowie in Vertretung die Einheitsführer, das
heißt die taktischen Führer von Einheiten (selbständiger Trupp, Staffel, Gruppe, Zug,
erweiterter Zug) oder Verbänden.


Nein man muss als WL oder WF nicht jeden Einsatz an sich reißen. ;-)


Gruß
Thomas

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg813953
Datum11.11.2015 12:143726 x gelesen
hallo,

Die Führungsdienstrichtlinie ist aber ja nur eine Empfehlung.

Wenn eine Gemeinde die nicht übernimmt dann greift das "First-Come-Prinzip" beim Einsatzleiter:

je nach Lage bleibt der ersteintreffende Gruppen- bzw. Zugführer Einsatzleiter. Auch wenn der Wehrführer oder Wehrleiter danach doch noch aufschlägt. Ausnahme: Bürgermeister.

Ich finde es interessant das so was Grundlegendes von einem Bundesland nicht verbindlich geregelt wird.

Das sieht z.b. in BaWü anders aus: "Technischer Einsatzleiter ist der Feuerwehrkommandant des Einsatzortes." Das ist im Feuerwehrgesetz so geregelt. Da gibt es dann keine Diskussionen.



MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP813954
Datum11.11.2015 12:383600 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Es sei den der Bürgermeister legt im Vorfeld das z.B. in einer Dienstanweisung anders fest. Das ist ja gesetzlich ausdrücklich so vorgesehen, durch die Formulierung des § 24 Abs. 1: ...oder ein Beauftragter.
Aber auch hier ist es dann natürlich spannend, wie diese Beauftragung aussieht. Es gibt da in der Praxis Kommunen, da steht es in der Ernennungsurkunde zu Verwaltungsfunktionen mit drin, es gibt welche da sind es nur die Wehrleiter, oder Wehrführer mit dem Versuch einer Abgrenzung bis zu welcher Größenordnung, oder es werden auch einzelne ZF/GF ohne Verwaltungsfunktion für gewisse Einsätze beauftragt.
Oder eben eine generelle Dienstanweisung, das hat den Vorteil man muss die Beauftragungen nicht bei Ämterwechseln anpassen.
Es soll auch welche geben, da gibt es überhaupt keine (schriftliche) Regelung der Einsatzleitung. Irgendeiner wirds schon machen ;-)

Das alles ist aber wiederum unabhängig davon, ob die Kommune eine Verbands- oder eine verbandsfreie Gemeinde ist, und wie die Feuerwehr darin strukturiert ist.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAndr8eas8 S.8, Johannesberg / Bayern813957
Datum11.11.2015 12:423647 x gelesen
Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- Nein. Bayern ist auf dem Gebiet inzwischen insgesamt fortschrittlicher als unser "Wir-machens-einfach-Land" (z.B. Förderwesen, ILS, FEZ...), da helfen ihnen die Vereine mit TSA auch nicht weiter ;-)


Das geht mir als "Grade-Noch-So" Bayer ja runter wie Öl....

Wobei soooo fortschrittlich ist es bei uns auch nicht ;-)

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz813962
Datum11.11.2015 13:323703 x gelesen
Geschrieben von Michael L.Woraus leitest du die Aussage ab? Ich habe eben nochmal explizit ins Gesetz geschaut, da ist das nicht geregelt, es wird nur von einem "Beauftragten des Bürgermeisters" gesprochen.

Mit natürlicher Einsatzleiter meinte ich nicht, dass das in einem Gesetz so geregelt ist, sondern mehr als gelebte Praxis. Wenn der Ortswehrführer anwesend ist, hat er den ersten Zugriff auf die Einsatzleitung, wovon er natürllich nicht Gebrauch machen muss, falls er seinen anderen Führungskräften auch einmal eine Chance geben will. Aber kaum jemand wird ernsthaft bei jedem Einsatz eine Diskussion über die Einsatzleitung beginnen wollen. Letztlich ist aber nicht einmal dieser erste Zugriff gesetzlich geregelt.

Es gibt natürlich auch noch die Situation, dass beispielsweise der (Orts-) Wehrführer Gruppenführer ist und sich in seiner Mannschaft auch noch Zug- und/oder Verbandsführer ohne Amt befinden. Dann wird bei entsprechenden Zug- oder Verbandslagen einer der entsprechend ausgebildeten Kameraden übernehmen, wenn nicht der (Verbands-) Wehrleiter übernimmt.

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 21.10.2015 18:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft VG Rhein-Mosel (RLP) sucht hauptamtlichen Wehrleiter
 11.11.2015 10:20 Jürg7en 7M., Weinstadt
 11.11.2015 10:28 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 11.11.2015 10:44 Jürg7en 7M., Weinstadt
 11.11.2015 11:07 Oliv7er 7S., Neidenbach
 11.11.2015 11:36 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 11.11.2015 12:06 Thom7as 7M., Burgen (Mosel)
 11.11.2015 12:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
 11.11.2015 13:32 Oliv7er 7S., Neidenbach
 11.11.2015 11:10 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 11.11.2015 11:32 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 11.11.2015 11:53 Jürg7en 7M., Weinstadt
 11.11.2015 12:38 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 11.11.2015 10:45 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 11.11.2015 12:42 Andr7eas7 S.7, Johannesberg
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