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ThemaWie bereitet sich die FW auf Einsätze mit Flüchtlingen vor ? war:Feuerwehrmann will nicht zum Einsatz ...25 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • UK BW: Informationen zur Flüchtlingshilfe
  • BBK: Sicherheit im Notfall Schulungskonzept für Migrantinnen und Migranten entwickelt
  • Ergänzte Empfehlung der AGBF zum Brandschutz in Flüchtlingsunterkünften
  •  
    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern813751
    Datum04.11.2015 11:18   17313 x gelesen
    Nur mal so losgelöst von den emotionalen und absolut unsachlichen Kommentaren,
    wie Mauerer hat ein Loch gelassen und anderen Käse.
    Es wird beabsichtigt, die Bauvorschriften in allen Bereichen zu lockenr,
    damit schnell und viel Wohnraum für unsere neuen (wie mann die auch immer politisch korrekt bezeichnen möchte/sollte/könnte/)
    Wir haben Vorgehensweisen, welche auf Erfahrung und Wissen beruhen.
    Wissen, z.B. Brandabschnitte, Brandverhalten, Feuerwiderstsandsklassen uswusw.....
    Erfahrung, wie lange hält das (wobei natürlich immer auch glück dazugehört ;-)) z.B. Dachstuhl, Eisenträger ectect.....

    Wie verhällt sich das dann, wenn wir keinerlei Ansatz haben,
    mit (ich bezeichne sie jetzt mal als Buden) Buden, von denen wir nicht wissen, was da los ist......
    Also alles wegzuwischen, weil es gerade gemeint politisch nicht korrekt ist, halte ich für den verkehrten Ansatz.....

    Wie jetzt jeder einzelne damit umgeht, ist jedem seine Sache der eine fragt im Forum,
    mit der Option verbal auf die Mütze zu kriegen, der andere spricht mit Kameraden und andere stellen halt Petitonen......:-)))

    Also bleibt mal locker und Diskutiert sachlich



    Gruß Markus

    In Treue fest!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg813752
    Datum04.11.2015 11:3211424 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Markus G.Wie verhällt sich das dann, wenn wir keinerlei Ansatz haben,
    mit (ich bezeichne sie jetzt mal als Buden) Buden, von denen wir nicht wissen, was da los ist......
    Also alles wegzuwischen, weil es gerade gemeint politisch nicht korrekt ist, halte ich für den verkehrten Ansatz.....

    das ist dann aber Sache der Feuerwehrführung und nicht des einzelnen Feuerwehrmanns solche Besonderheiten im Vorfeld zu bewerten und die Taktik darauf einzustellen.

    Ich habe aber jetzt nicht die Befürchtung das die Lockerung der Bauvorschriften so weit geht das wir als Feuerwehr da flächendeckend grosse Probleme bekommen.

    Wir haben im Altbestand genügend Objekte die nicht den aktuellen Vorschriften entsprechen. Auch die werden erfolgreich gelöscht.

    Geschrieben von Markus G.Wie jetzt jeder einzelne damit umgeht, ist jedem seine Sache der eine fragt im Forum,
    mit der Option verbal auf die Mütze zu kriegen, der andere spricht mit Kameraden und andere stellen halt Petitonen......:-)))

    ich denke dem Petitionssteller ist da eher um die Öffentlichkeitswirksamkeit seiner Aktion gegangen.

    Sinnvoll und wichtig ist es aber die Thematik anzusprechen und sich als Feuerwehr fachlich darauf einzustellen.

    Da gehört auch u.U. bei berechtiten Zweifel dazu Stellung zu beziehen. Wenn aus Sicht der Feuerwehr bei der Belegung einer Unterkunft Gefahren bestehen dann sollte dies auch angesprochen werden. Das hat mit Politik dann nichts zu tun.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen813753
    Datum04.11.2015 11:4410404 x gelesen
    Ach so, weil ich nicht weiß, wie die von Dir als "Buden" bezeichneten Flüchtlingsunterkünfte brennen, haben wir das Recht, uns aufgrund dieser nicht einzuschätzenden Gefahr zu weigern, dort Einsätze zu fahren?

    Selten so etwas dämliches gelesen...

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW813754
    Datum04.11.2015 11:4410816 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Sinnvoll und wichtig ist es aber die Thematik anzusprechen und sich als Feuerwehr fachlich darauf einzustellen.

    Feuerwehr fordert mehr Personal

    Flüchtlingsheime: Brandschutz bereitet Probleme

    Geschrieben von ---NDR--- Umnutzung heißt auch: neue Brandschutzordnung

    Wenn nun aus einem Bürogebäude eine Unterkunft für Flüchtlinge werden soll, dann gilt auch eine strengere Brandschutzordnung: "In einem Bürogebäude geht man davon aus, dass die Leute nicht schlafen und sich gut orientieren können", erklärt Jochen Zehfuß, Leiter des Fachbereich Brandschutz an der Technischen Universität Braunschweig. "Bei Flüchtlingsunterkünften gilt, genau wie in Hotels, die Beherbergungsstättenverordnung. Die berücksichtigt, dass viele Menschen in einem Gebäude übergangsweise wohnen und sich beispielweise bei einem Brand in der Nacht nicht direkt orientieren können."

    Für den Braunschweiger Brandschutzexperte Zehfuß ein Dilemma: "Jeder Kompromis beim Brandschutz geht auf Kosten der Sicherheit! Aber was ist die Alternative? Wenn ein Heim nicht gebaut oder in Betrieb genommen wird, erfrieren die Menschen im Winter auf der Straße. Das kann keine Alternative sein!", so Zefuß.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP813757
    Datum04.11.2015 12:2610400 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ich habe aber jetzt nicht die Befürchtung das die Lockerung der Bauvorschriften so weit geht das wir als Feuerwehr da flächendeckend grosse Probleme bekommen. Flächendeckend sicher nicht, aber evtl. überfüllte, evtl. dichtstehende Zelte, mit Menschen für die Wärme in den kommenden Monaten verdammt wichtig wird...
    Wie haben wir über den VB nach dem Großbrand in der Behindertenwerkstatt diskutiert, was haben wir von dem ich glaub grünen Bürgermeister gehalten, der V-Vorschriften für einen Schlossinnenhof (Tübingen?) kritisiert hat, und wie diskutiert man derzeit den VB in Aufnahmeeinrichtungen? Angefangen von den kleineren, in den Kommunen leidlich, schnell und provisorisch hergerichteten Wohnungen für 10, 20, 30 Leute, bis hin zu den wirklichen Erstaufnahme"lagern" in Kasernen und mit riesigen Zeltstädten, die man für z.B. 600 Leute plante, und derzeit mit 5.500 Leuten bewohnt (so Zahlen findet man für Ellwangen),

    Geschrieben von Jürgen M.ich denke dem Petitionssteller ist da eher um die Öffentlichkeitswirksamkeit seiner Aktion gegangen. Regional bzw. örtlich vielleicht, dass das Ding medial quer durch Deutschland geht war vielleicht nicht gerade seine Intention. Dafür hätte es andere Wege gegeben (Online-Petitionen), wo er vielleicht auch mehr Zuspruch hätte erreichen können (natürlich am Ende mit gleichem - keinen - Erfolg).

    Geschrieben von Jürgen M.Da gehört auch u.U. bei berechtiten Zweifel dazu Stellung zu beziehen. Wenn aus Sicht der Feuerwehr bei der Belegung einer Unterkunft Gefahren bestehen dann sollte dies auch angesprochen werden. Das hat mit Politik dann nichts zu tun.Ich glaube nicht, dass da wirklich alle bestehenden Bedenken offen ausgesprochen und konsequent durchgesetzt werden. Und das hat sehr wohl mit Politik zu tun.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW813758
    Datum04.11.2015 12:4410101 x gelesen
    Geschrieben von Markus G.Es wird beabsichtigt, die Bauvorschriften in allen Bereichen zu lockenr,
    damit schnell und viel Wohnraum für unsere neuen (wie mann die auch immer politisch korrekt bezeichnen möchte/sollte/könnte/)
    Wir haben Vorgehensweisen, welche auf Erfahrung und Wissen beruhen.


    Nur mal ein Beispiel: Es gibt ein Hotel das seit Jahren kein Hotelbetrieb mehr ist, aber die Zimmer dauerhaft vermietet und bewohnt sind.
    Der VB macht eine Brandschau und stellt Mängel fest. Daraufhin wird den Bewohnern der Zimmer gekündigt und die suchen sich eine neue Bleibe.
    Kurz darauf taucht das Unterbringungsproblem mit den Flüchtlingen auf und die Stadt mietet Teile dieses leerstehenden Gebäudes um Flüchlinge unterzubringen. Aber da zieht keiner ein, bevor nicht der Brandschutz auf aktuellen Stand gebracht wurde.
    Ist das jetzt notwendig oder nicht?

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern813771
    Datum04.11.2015 15:159961 x gelesen
    Geschrieben von Markus G.
    Wie verhällt sich das dann, wenn wir keinerlei Ansatz haben,
    mit (ich bezeichne sie jetzt mal als Buden) Buden, von denen wir nicht wissen, was da los ist......

    Wir fordern bei uns beispielsweise Feuerwehrpläne für alle Gemeinschaftseinrichtungen (Containerbauten, Umbauten, Zeltstädte) mit mehr als 40 Flüchtlingen... damit haben wir dann wenigstens mal einen Anhaltspunkt.

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    AutorAndr8eas8 W.8, Viechtach / Bayern813777
    Datum04.11.2015 18:0410318 x gelesen
    Hallo,

    ist das hier bekannt:

    http://www.agbf.de/pdf/2014-2_Empfehlungen%20zur%20Unterbringung%20von%20Asylbewerbern%20und%20Fluechtlingen.pdf

    Per email hab ich noch folgendes Update dazu erhalten (finde ich auf die Schnelle nicht online):

    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    der aktuelle Flüchtlingszustrom führt zu neuen Unterbringungsvarianten, die in unserer Empfehlung 2014-2 nicht enthalten sind.

    Für die brandschutzschutztechnische Bewertung durch die Feuerwehren leite ich zur Information die aktuelle Verfahrensweise der Branddirektion München weiter, die sich natürlich sehr eng an der Empfehlung 2014-2 orientiert. Diese Einschätzung soll aufgrund der Eilbedürftigkeit in vielen Kommunen der Vorabinformation dienen.

    Unterbringung in Containeranlagen:

    Die Unterbringung in Containern ist eine Möglichkeit, um relativ schnell neue Unterbringungskapazitäten zu schaffen. Die Container werden 2-geschossig (ohne Anforderung an den Feuerwiderstand, in Abweichung von den Anforderungen für die Gebäudeklasse 3) bis 3-geschossig (Anforderung
    feuerhemmend) aufeinandergesetzt.

    Abweichungen von der feuerhemmenden Ausführung werden bei der 2-Geschossigkeit regelmäßig durch die Sicherstellung von zwei baulichen Rettungswegen und den Nachweis, dass die darüber liegenden und benachbarten Container beim Versagen des jeweiligen unteren Container in ihrer Position gehalten werden kompensiert.

    Aufgrund derzeitiger Lieferengpässe klassifizierter feuerhemmender Container wird auf den alternativen Nachweis über den Abschnitt 3 der DIN EN 1991-1-2:2010-12 mittels Brandversuchen hingewiesen.
    Es ist dabei mittels eines Brandversuches, der mindestens dem Niveau der Einheitstemperaturzeitkurve entspricht, ein Standsicherheitsnachweis über 30 Minuten zu führen (vgl. nationalen Anhang zum Eurocode). Dieser Nachweis über einen Brandversuch stellt eine Abweichung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 MBO dar (gleichwertige technische Lösung). Diese Abweichung muss nicht gemäß § 67 MBO beantragt werden, ist aber durch den Brandschutznachweisersteller nachvollziehbar und nachprüfbar bezüglich der Gleichwertigkeit darzulegen. Zur Bemessung und Bewertung der Gleichwertigkeit sind folgende Grundannahmen hilfreich: Brandlastdichten 800 MJ/m², Nutzlasten 2,0 kN/m², maximale Raumgröße bis 400 m², die ermittelte Temperatur-Zeit-Kurve liegt für mindestens 30 Minuten oberhalb des Niveaus der Einheitstemperaturzeitkurve.
    Werden bei 3-geschossigen Containerbauten nicht feuerhemmende Container verwendet, so Bedarf dies einer Abweichung nach § 67 MBO mit einer entsprechenden Kompensation, insbesondere hinsichtlich der Schutzziele Personenrettung und Sicherstellung wirksamer Lösch- und Rettungsmaßnahmen.

    Unterbringung in Fliegenden Bauten, wie Leichtbauhallen und Zelten:
    Formal erfolgt in den ersten 3 Monaten eine Bewertung nach FlBauR.
    Parallel dazu kann bei einer längerfristigen Nutzung eine Baugenehmigung beantragt werden, die dann ab dem 4. Monat greift.

    1) Material
    Baustoffe, ausgenommen gehobeltes Holz, müssen schwerentflammbar und nicht brennend abtropfend ausgeführt werden, für Bedachungen, die höher als 2,30 m über begehbaren Flächen liegen, genügen normalentflammbare Baustoffe (Vgl. 2.1.2 FlBauR). Ist absehbar, dass ein Fliegender Bau länger als 3 Monate genutzt wird, so ändert sich die Anforderung bei Baustoffen, die 2,30 m über begehbaren Flächen liegen, von normalentflammbar zu schwerentflammbar (und nicht brennend abtropfend).

    2) Rettungswege:
    Um jederzeit eine schnelle und wirksame Räumung im Brandfall durchführen zu können, sind die Rettungswege zu den Ausgängen (Hauptgänge) auf einer Breite von mindestens 1,50 m (bei einer Belegung > 200 Personen mindestens 2,0 m) und die Gänge zwischen den Betten (Nebengänge) auf einer Breite von mindestens 1,00 m dauerhaft freizuhalten.
    Dies ist mittels Markierung der Ränder (z.B. durch gut erkennbares
    Klebeband) der Rettungswege auf dem Fußboden dauerhaft
    sicherzustellen. Die Länge der Rettungswege von jeder Stelle in der
    Halle darf maximal 30 m unmittelbar ins Freie betragen (vgl. Nr.
    2.2.1 FlBauR - Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten), gemessen in der Lauflänge aufgrund der vielen Hindernisse im Zelt (Betten, Gepäck, etc). Es sind weiterhin mindestens 2 möglichst entgegengesetzt angeordnete Ausgänge unmittelbar ins Freie vorzusehen, die über die Hauptgänge erreicht werden können und deren Türen eine lichte Breite von mindestens 1,0 m nicht unterschreiten dürfen.
    Die Breite der Notausgänge bei einer Belegung > 200 Personen ist analog der VStättV in Abhängigkeit der Belegungsdichte zu bemessen.

    3) Rettungswegkennzeichnung:
    Um auch bei Nacht und in Dunkelheit die Rettungswege bzw. Notausgänge schnell auffinden zu können, sind die Notausgänge aus den Fliegenden Bauten als solche mit hinterleuchteten Rettungswegzeichen zu kennzeichnen, die auch nach Stromausfall für mindestens eine Stunde weiter leuchten.

    4) Feuerlöscher:
    In den Fliegenden Bauten sind an allen Ausgängen Wasser- oder Schaumlöscher anzubringen. Die Lage der Feuerlöscher ist mit entsprechenden Piktogrammen so zu kennzeichnen, dass diese auch über Stockbetten hinweg erkennbar sind.

    5) Sicherheitsbeleuchtung:
    Um bei Dunkelheit auch bei Stromausfall eine schnelle und wirksame Räumung der Fliegenden Bauten durchführen zu können, ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorzusehen (Vgl. 5.5 FlBauR).

    6) Rauchwarnmelder:
    Um eine Brandentstehung möglichst frühzeitig zu erkennen sind an der Decke des Unterbringungsgebäudes Rauchwarnmelder nach DIN 14676 anzubringen.

    7) "Raum-in-Raum"-Situationen:
    Um eine schnelle Orientierung im Schadensfall sowie eine frühzeitige Branderkennung zu ermöglichen, ist eine Schaffung von Raumstrukturen durch Wände und Türen oder durch Container (_auch Sanitärcontainer_) aufgrund der fehlenden, baulich abgetrennten Rettungswege in den Unterkünften und zum Erhalt der Übersichtlichkeit nicht möglich. Lager- oder Sanitärcontainer sind somit im Freien vorzusehen.
    Zur Schaffung einer gewissen Privatsphäre ist jedoch eine Realisierung von Wohngruppen denkbar, sofern die Trennwände der Cluster eine Höhe von 1,60 m nicht überschreiten. Diese Höhenbegrenzung gilt auch für die Möblierung. Die Türen der Wohngruppen dürfen nicht abschließbar ausgebildet werden.

    8) Anzahl der Geschosse:
    Aufgrund der notwendigen Übersichtlichkeit (siehe Punkt 7) dürfen die Fliegenden Bauten ausschließlich rein erdgeschossig genutzt werden.
    Galerieebenen oder Emporen sind ebenfalls kritisch zu bewerten.

    9) Küchen:
    Küchen für die Bewohner können aufgrund der erhöhten Brandentstehungsgefahr nicht realisiert werden. Gegen eine Versorgung der Bewohner durch einen Catering-Service, der Speisen anliefert und diese mittels elektrisch beheizter Wasserbäder oder Konvektomaten erhitzt, spricht aus brandschutztechnischer Sicht nichts.

    10) Heizung:
    Feuerstätten und Geräte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beheizt werden, sind unzulässig.
    Elektrische Heizanlagen müssen unverrückbar befestigt sein und durch Befestigungen gesicherte Leitungen haben. Glühende Teile der Heizkörper dürfen nicht offen liegen. Rückseiten und Seitenteile von Heizstrahlern und Heizgebläsen müssen von Wänden und brennbaren Gegenständen mindestens 1 m entfernt sein. Heizstrahler müssen in Strahlungsrichtung von Gegenständen aus brennbaren Stoffen mindestens 3 m entfernt sein.
    Von Austrittsöffnungen, die zu Heizgebläsen gehören, müssen Gegenstände aus brennbaren Stoffen in Richtung des Luftstromes mindestens 2 m entfernt sein, sofern die Temperatur der Warmluft über 40° C liegt.
    (Vgl. Nr. 5.4.1 und 5.4.2 FlBauR)

    11) Sicherheitsdienst:
    Um die Unterkunftsräume im Brandfall schnell räumen zu können, sind aus brandschutztechnischer Sicht je Halle ausreichend Kräfte eines Sicherheitsdienstes dauerhaft in der Halle vorzusehen.

    12) Akustische Warneinrichtung:
    Sollte die Nutzung der Unterkunftsräumlichkeiten über eine Dauer von 6 Monaten hinausgehen, wird ergänzend eine akustische Warneinrichtung notwendig, die vom Sicherheitsdienst im Brandfall unterstützend zu dessen Räumungstätigkeiten ausgelöst werden kann (analog zur Empfehlung
    2014-2 bei Hallen). Weiterhin muss sich die akustische Warneinrichtung jederzeit und ohne Hilfsmittel von Einsatzkräften der Feuerwehr am zentralen Ein- und Ausgangsbereich abstellen lassen. Die Abschaltvorrichtung ist mit einem Schild nach DIN 4066 mit der Aufschrift "AKUSTISCHE SIGNALE AB" zu kennzeichnen.

    Grüße

    Andreas

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW813805
    Datum05.11.2015 17:1710155 x gelesen
    Geschrieben von Markus G.
    Wie verhällt sich das dann, wenn wir keinerlei Ansatz haben,


    gerade gelesen;
    Weltalarm ;)

    Auch wenn das nicht ganz deine Frage betrifft ist "unser" Weg nicht zwingend falsch.
    Ob es bei uns mit Gesamt HAW und 3 LZ (=Ges. ~300) nicht gereicht hätte im 1. Abmarsch nur die HAW +1 LZ + SEG HiOrg los zuschicken ...?

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg813824
    Datum06.11.2015 17:489564 x gelesen
    Hallo Thomas,

    Geschrieben von Thomas M.Geschrieben von Markus G."
    Wie verhällt sich das dann, wenn wir keinerlei Ansatz haben, "

    gerade gelesen;
    Weltalarm ;)
    So kann man auch die Ehrenamtlichen vergraulen! :-(((

    Gruß
    Michael

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg814065
    Datum14.11.2015 18:168765 x gelesen
    Vor wenigen Minuten habe ich eine Email mit der ergänzten ABGF-Empfehlung 2014/02 erhalten. Diese wird in den nächsten Tagen auch auf der AGBF-Homepage eingestellt.

    Link: http://www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de/tl_files/fM_k0002/dl-files/2014-2_Empfehlungen%20zur%20Unterbringung%20von%20Asylbewerbern%20und%20Fluechtlingen_Ergaenzung.pdf

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
    www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
    twitter.com/HSE_volunteer

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg814331
    Datum29.11.2015 09:488751 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Andreas W.

    Die Lage der Feuerlöscher ist mit entsprechenden Piktogrammen so zu kennzeichnen, dass diese auch über Stockbetten hinweg erkennbar sind.


    Und für die Bewohner schnell erreichbar sind :

    -> " Flüchtlinge attackieren sich mit Feuerlöschern "

    In einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Spandau hat sich am späten Samstagabend ein Streit zu einer Massenschlägerei ausgeweitet: Mehrere Flüchtlinge seien mit Feuerlöschern aufeinander losgegangen, sieben Menschen seien verletzt worden, sagte ein Polizeisprecher am Sonntagmorgen. Die Streitenden hätten mit Löschschaum aufeinander gesprüht. Durch die Gewalt und die Schaumwolke habe "Angst und Panik" geherrscht.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg814339
    Datum30.11.2015 09:458095 x gelesen
    hallo,

    wie so oft im Leben gibt es nicht nur Vorteile sondern auch Nachteile.

    Ich hoffe solche Anlässe werden jetzt nicht als Argumentation gegen Feuerlöscher verwendet.

    Gibt es technische Lösungen die solchen Missbrauch eindämmen können?

    Z.B. Auslösung einer BMA bei der Entnahme eines Feuerlöschers?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW814344
    Datum30.11.2015 12:307655 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.
    Gibt es technische Lösungen die solchen Missbrauch eindämmen können?

    Z.B. Auslösung einer BMA bei der Entnahme eines Feuerlöschers?


    Soll die FW dann die Prügelei unterbinden oder was versprichst du dir davon ?

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg814347
    Datum30.11.2015 12:527627 x gelesen
    hallo,

    eine höhere Hemmschwelle

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW814349
    Datum30.11.2015 13:077779 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.
    eine höhere Hemmschwelle

    Zum einen sehe ich hier kein Problem in der Fläche und der Kosten/Nutzenfaktor (Schaumlöscher) dürfte auch klar gegen eine technische Aufrüstung sprechen.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorUli 8W., Sulz-Hopfau / Baden-Württemberg814383
    Datum01.12.2015 13:527531 x gelesen
    ..hier wurden die Feuerlöscher wohl auch zweckentfremdet...

    Bericht aus der Lokalpresse

    Meine Beiträge geben meine Sicht der Dinge und meine Meinung wieder. Deshalb schreib auch ich hier und nicht ein anderer :-)

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    AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg814409
    Datum02.12.2015 10:507344 x gelesen
    Hallo,

    auch wenn es für manch einen schwer ist (das soll kein Angriff gegen irgendeinen der Diskutanten hier sein !!), aber einzig und allein Aufklärung kann hier helfen.

    Sprachbarrieren überwinden und Vor- und Nachteile von den roten Dingern (und noch vielen anderen Sachen) erklären.

    Schwierige Aufgabe

    Gruß

    Frank

    Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg814413
    Datum02.12.2015 12:157229 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Frank B.

    aber einzig und allein Aufklärung kann hier helfen.

    Sprachbarrieren überwinden und Vor- und Nachteile von den roten Dingern (und noch vielen anderen Sachen) erklären.



    was ja, wie man vielen Medien -z.B. auch dem aktuellem BRANSSchutz- entnehmen kann, von zunehmend von Feuerwehren in verschiedener Weise durchgeführt wird.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg814414
    Datum02.12.2015 12:277074 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Frank B.aber einzig und allein Aufklärung kann hier helfen.

    Sprachbarrieren überwinden und Vor- und Nachteile von den roten Dingern (und noch vielen anderen Sachen) erklären.

    klar - ein sinnvoller Weg

    man muss sich aber im Klaren sein das man damit aber nicht den Missbrauch von Feuerlöschern komplett verhindern kann.

    Wenn die Lage eskaliert und Personen in die Ecke gedrängt werden und diese sich um ihr Leben bzw. Gesundheit sorgen müssen ist der Griff nach dem Feuerlöscher um sich zu verteidigen "normal". Egal welche Aufklärung da im Vorfeld gelaufen ist.

    Ich würde in solchen Situationen genauso handeln.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW814424
    Datum02.12.2015 15:007219 x gelesen
    Geschrieben von Frank B.
    Sprachbarrieren überwinden und Vor- und Nachteile von den roten Dingern (und noch vielen anderen Sachen) erklären.

    Ähh....extrem provokant gefragt;
    Du glaubst die ankommenden Höhlenmenschen sind zu blöd einen Feuerlöscher von einem Knüppel zu unterscheiden ?

    Sorry nein, ich denke da bist du auf dem falschen Weg, Feuerlöscher hängen nicht nur in Deutschland an "jeder Wand".
    Klar ist es gut wenn man AUCH den Flüchtlingen die Funktion (noch einmal) erklärt, so wie jedem Schulkind, Mitarbeiter, Angestelltem ect.pp., jeder sollte wissen wie man sie einsetzt.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg814433
    Datum03.12.2015 05:557116 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Thomas M.Ähh....extrem provokant gefragt;
    Du glaubst die ankommenden Höhlenmenschen sind zu blöd einen Feuerlöscher von einem Knüppel zu unterscheiden ?


    ... gerne drauf geantwortet :

    Nein, ich glaube die Menschen, die es nach Europa schaffen, habe früher in ihren Heimatländern zu einer Art Mittelschicht mit einem gewissen Bildungsniveau gehört. Vielleicht mussten sie in Folge von Gewalt zwischenzeitlich tatsächlich auch mal in Höhlen ausharren, entsprechen aber sicherlich nicht dem Bild der Höhlenmenschen, wie man sie sich so mit Fell um die Hüften und Keule auf der Mammutjagd vorstellt.

    Geschrieben von Thomas M.Sorry nein, ich denke da bist du auf dem falschen Weg, Feuerlöscher hängen nicht nur in Deutschland an "jeder Wand".

    Tja, tatsächlich muss ich hier einräumen, dass ich noch nie in Syrien oder einem anderen Land war, wo die Flüchtlinge aktuell so herkommen und daher keine Ahnung habe, wie es da mit dem VB und der Ausstattung an Feuerlöschern aussieht. Wenn Du da mehr Erkenntnisse hast ... okay.

    Vielleicht hilft aber die Tatsache, dass man zu diesen Menschen geht und ihnen irgendetwas erklärt, alleine als Zeitvertreib, schon solche Konflikte zu vermeiden. VB in einem ganz anderen Sinn. Denn wenn Menschen, die im Rahmen von Verfolgung und Flucht, etwas verroht sind und dann mit Leuten aus anderen Ländern 24 Stunden am Tag in einem Zimmer sitzen müssen und ausser den Mahlzeiten und seltenen Behördengängen so gar nichts zu tun haben. Das die sich irgendwann mal auf die Nerven gehen, ist klar. Das würde uns nicht anders gehen.
    Wie geschrieben, ich bin noch nie in einem der Herkunftsländern gewesen, aber ich habe Einblicke (nicht durch Medien) wie sie jetzt leben müssen.

    Gruß

    Frank

    Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg815005
    Datum19.12.2015 10:376772 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Markus G.

    damit schnell und viel Wohnraum für unsere neuen


    Siehe:

    -> SWR " Holzhaus für Flüchtlinge offiziell eingeweiht "

    Auf dem Gelände des Flughafens Hahn ist das erste fertige Modul-Holzhaus eingeweiht worden. Das Gebäude wurde in nur drei Monaten errichtet und soll künftig Flüchtlinge beherbergen.
    [...]
    Das erste dreistöckige Holzgebäude für 192 Flüchtlinge ist 33 Meter lang und 14 Meter breit. Es hat 48 Schlafzimmer mit je vier Betten und weitere Räume mit insgesamt 1.400 Quadratmetern.



    Wie wirkt sich das auf die Feuerwehren im vorbeugenden- und abwehrenden Brandschutz aus ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg815007
    Datum19.12.2015 11:086737 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Bernhard D.Wie wirkt sich das auf die Feuerwehren im vorbeugenden- und abwehrenden Brandschutz aus ?
    im Artikel steht:

    Trotz der Holzbauweise sind die Gebäude brandsicher und entsprechen den gültigen Verordnungen zur Wärmedämmung, versichert der Chef des Unternehmens, Holger Kappler.
    ich denke das diese Gebäude aus dieser Sicht mit handelsüblichen Fertighäuser vergleichbar sind.

    Das bei einem Vollbrand die Hütte schneller runterbrennt wie ein Betonbau ist klar. Das muss dann halt berücksichtigt werden. Wenn die Menschenrettung abgeschlossen ist kommt es dann halt auf den Brandfortschritt drauf an. Im Zweifel wird dann halt der Innenangriff abgebrochen.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW815013
    Datum19.12.2015 15:506642 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Das bei einem Vollbrand die Hütte schneller runterbrennt wie ein Betonbau ist klar. Das muss dann halt berücksichtigt werden. Wenn die Menschenrettung abgeschlossen ist kommt es dann halt auf den Brandfortschritt drauf an. Im Zweifel wird dann halt der Innenangriff abgebrochen.

    Ich meine mich zu erinnern, daß (in NRW) bei Gebäuden dieser Dimension die wesentlichen Bauteile mindestens F90 sein müssen?

    Wenn dem so ist dürfte es so schnell nicht zum Vollbrand kommen und der Einsatz der Feuerwehr kann ganz normal ablaufen...

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     19.12.2015 15:50 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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