News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Dienstsport | 20 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Manu8el 8K., Wermsdorf / Sachsen | 813218 | |||
Datum | 17.10.2015 15:41 | 10460 x gelesen | |||
Hey, wir sind eine eher kleine Wehr mit ca 35 aktiven einsatzkräften. einige sind sportlich sehr fit andere eher weniger. ist der sport bei der freiwilligen feuerwehr irgendwie vorschrift oder geregelt. muss man welchen machen? wie handhabt ihr das bei euch? mfG Manu | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 813222 | |||
Datum | 17.10.2015 21:14 | 6835 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel K.wir sind eine eher kleine Wehr mit ca 35 aktiven einsatzkräften. einige sind sportlich sehr fit andere eher weniger. ist der sport bei der freiwilligen feuerwehr irgendwie vorschrift oder geregelt. muss man welchen machen? wie handhabt ihr das bei euch? mfG Manu Hallo Manuel, in meiner ehemaligen FF gab es einen wöchentlichen Lauftreff sowie ein Zuschuss fürs Fitnessstudio. Eine Freiwillige Feuerwehr mit verpflichtenden Dienstsport ist mir keine bekannt. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 813243 | |||
Datum | 18.10.2015 20:18 | 6059 x gelesen | |||
Hallo! Meinst Du ein lockeres Treffen von FA die sich ganz privat außerhalb des Dienstes zum Sport treffen oder meinst Du einen "angeordneten" Dienstsport, der auch so im Übungsplan angegeben ist? Nach meinen Informationen muss man da ein wenig aufpassen. Wenn sich die Kameraden ganz privat, ohne Bezug zum Dienst, zum Sport treffen ist das in Ordnung. Da private Veranstaltung. Nimmst Du den Dienstsport regulär in den Dienstplan auf, braucht Du wohl aus versicherungstechnischen Gründen einen Übungsleiter mit DOSB C-Lizenz, einen Sportlehrer oder ähnliches der beim Dienstsport anwesend ist. Die Abnahmeberechtigung für das DOSB-Sportabzeichen reicht nicht aus. Gruß vom Berg Jakob Infolink "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 813245 | |||
Datum | 18.10.2015 20:55 | 5806 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jakob T. Nimmst Du den Dienstsport regulär in den Dienstplan auf, braucht Du wohl aus versicherungstechnischen Gründen einen Übungsleiter mit DOSB C-Lizenz, einen Sportlehrer oder ähnliches der beim Dienstsport anwesend ist. Die Abnahmeberechtigung für das DOSB-Sportabzeichen reicht nicht aus. Alternativ kann das in Rheinland-Pfalz auch ein sogenannter "Feuerwehrsportcoach" mit entsprechender Ausbildung bei der UK Rheinland-Pfalz. Aussage auf einem Seminar gestern bei der UK. Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 813247 | |||
Datum | 18.10.2015 21:23 ![]() | 6038 x gelesen | |||
Also wie immer: 1. Es wird erkannt, dass etwas nicht in die optimale Richtung läuft. Hier: Feuerwehrleute sind tlw. zu unsportlich. 2. Es wird gegengesteuert. Hier: Werbemaßnahmen/Anreize für "Dienstsport" etc. durch diverse Stellen wie Verbände, UK... 3. Es wird übersteuert und in die neue Richtung gleich so richtig Gas gegeben, weil das ja nun die einzig wahre und richtige ist. Hier: Orden und Abzeichen werden geschaffen, neue Funktionen erfunden, und wenn sich Teile einer Wehr einfach mal ab und zu zu sportlichen Aktivitäten treffen, wird ihnen der Versicherungsschutz verwehrt, wenn kein in der neu erfundenen Funktion ausgebildeter dabei ist. Da macht man doch lieber statt Sport "kameradschaftspflegende Gemeinschaftsveranstaltungen", sofern man dann nicht völlig besoffen sondern nur angetrunken ist ist man wenigstens versichert ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
| |||||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 813254 | |||
Datum | 19.10.2015 10:38 | 5608 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jakob T. Nimmst Du den Dienstsport regulär in den Dienstplan auf, braucht Du wohl aus versicherungstechnischen Gründen einen Übungsleiter mit DOSB C-Lizenz, einen Sportlehrer oder ähnliches der beim Dienstsport anwesend ist. Die Abnahmeberechtigung für das DOSB-Sportabzeichen reicht nicht aus. Kannst Du das irgendwie begründen? Wieso soll ich einen Übungsleiter mit wasweissichwasfüreinerlizenz beschäftigen, um einen offiziellen Dienstsport durchzuführen, der sich z. B. als regelmäßiger Lauftreff darstellt? Sollte es hier tatsächlich von den Versicherungsträgern die von Dir genannten Regularien geben, geht das imho mal wieder am Ziel vorbei. Auf die Schnelle habe ich aber Sachsen im Angebot: Da gibt es keine Vorgaben bzgl. des Übungsleiters. Interessant ist die Unterscheidung zwischen Betriebssport und Dienstsport in NRW. Wenn man dieses Schreiben als Grundlage nimmt, wäre es geschickt, die Sportveranstaltung als "Betriebssport" zu kennzeichnen. RLP hat zumindest schriftlich auch keine entsprechenden Vorgaben.. zumindest auf den ersten Blick. Insofern würde mich die Quelle Deiner Aussage interessieren. MFG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 813257 | |||
Datum | 19.10.2015 14:09 | 5169 x gelesen | |||
Also in Hessen sieht das Ganze irgendwie nicht richtig geregelt aus: Aussage der Unfallkasse Hessen Naja, das kann man jetzt so und so sehen..... Gruß Oliver << Melden macht frei und belastet andere! >> | |||||
| |||||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 813258 | |||
Datum | 19.10.2015 14:31 | 5103 x gelesen | |||
Hoi, Geschrieben von Oliver S. Aussage der Unfallkasse Hessen Ja, das entspricht meinem Kenntnisstand. Wir haben den sonntäglichen Lauftreff als "Dienstsport, Teilnahme freiwiliig" im Dienstplan stehen. Mangels Unfall kann ich nicht sagen, ob das ausreicht um durch die UKH abgesichert zu sein, würde aber aus dem Bauch heraus mit "ja" antworten. MFG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 813262 | |||
Datum | 19.10.2015 21:30 | 4849 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Ingo H. Wir haben den sonntäglichen Lauftreff als "Dienstsport, Teilnahme freiwiliig" Das ist dann so, als würden sich ein paar Leute nach Feierabend zum Sport treffen. Geschrieben von Ralf R. Alternativ kann das in Rheinland-Pfalz auch ein sogenannter "Feuerwehrsportcoach" mit entsprechender Ausbildung bei der UK Rheinland-Pfalz. Aussage auf einem Seminar gestern bei der UK Ich hab die UK und den Feuerwehrverband angeschrieben. Mal sehen was von da kommt. Besser man hat etwas auf der Hand. Denn so wie ich das sehe, man fragt drei Leute und bekommt vier verschiedene Antworten. Sobald ich was habe, teile ich es Euch mit. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
| |||||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 813265 | |||
Datum | 20.10.2015 08:48 | 4725 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jakob T.
Nein, imho ist das eine dienstlich angesetzte Veranstaltung, die durchaus durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist. Aber jetzt ist es soweit, dass ich doch mal die UKH anschreibe :-) Es sei denn, jemand anderes hat das schon gemacht -> Dann bitte ich um eine kurze Mitteilung, damit dort nicht hundertmal die gleiche Frage aufschlägt. Viele Grüße Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 813267 | |||
Datum | 20.10.2015 10:44 | 4676 x gelesen | |||
Guten Morgen! Hier die erste Antwort von unserem Kreisfeuerwehrverband: Hallo Jakob, wichtig ist den Feuerwehrsport im Dienstplan der Feuerwehr zu vermerken. ( Denke daran unter dem Dienstplan zu vermerken: Änderungen vorbehalten). Wie ihr den Sport ausrichtet ist der FW Bischheim überlassen. Für das DFFA (Deutsches Feuerwehr Fitness Abzeichen) wäre ich selbst zuständig, da ich Abnahme berechtigt bin. Alle Wehrführer werden Informationen für 2016 erhalten. Diese sende ich an die Sachbearbeiter für die Termine rechtzeitig raus zum Üben und Abnehmen in Kraft, Ausdauer und Koordination. Die Termine stehen auf der Homepage, somit seit ihr versichert und man kann sich auf den KFV berufen. Wenn du selbst Abnahme berechtigt bist, für das DOSB und du dies nachweisen kannst ist alles OK. (Nicht für das DFFA). Versichert seid ihr grundsätzlich, wenn der Feuerwehrsport mit mehreren Kameraden/innen ausgeführt wird. Wer dies leitet - ist meines Wissens keine Vorgabe - der Sport sollte Spaß machen und Körperliche Fitness erzielen. Versichert ist man NICHT z.B. beim Joggen alleine. Fußball ist auch etwas schwierig - beim Nachweis z.B. Bänderriss. Steht aber Fußball auf dem Dienstplan der Feuerwehr, ist dieser versichert (aber mit VORSICHT bei einem Unfall - Unfallkasse R`Pfalz frägt nach) Ich würde Fußball nicht spielen und auf den Dienstplan schreiben - vieles wurde getürkt, Schwierigkeiten sind vorprogrammiert. Solltest du weitere Fragen haben, melde dich. Liebe Grüße Die Antwort der LUK-Rheinland-Pfalz steht noch aus. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 813270 | |||
Datum | 20.10.2015 11:52 | 4728 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jakob T. Nimmst Du den Dienstsport regulär in den Dienstplan auf, braucht Du wohl aus versicherungstechnischen Gründen einen Übungsleiter mit DOSB C-Lizenz, einen Sportlehrer oder ähnliches der beim Dienstsport anwesend ist. So sieht es die Unfallkasse Baden-Württemberg: Sportliche Veranstaltungen Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 813272 | |||
Datum | 20.10.2015 12:57 | 4455 x gelesen | |||
Hallo! Der letzte Satz sieht aber sehr nach "Kaugummi" aus. Die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen (z. B. Fußballturnieren, Triathlon), die außerhalb des Feuerwehrbereiches stattfinden, ist nur dann gesetzlich unfallversichert, wenn diese der Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung der Freiwilligen Feuerwehren dient und den Zweck und die Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehren wesentlich fördert. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
| |||||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 813273 | |||
Datum | 20.10.2015 13:16 | 4383 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Ingo H. Nein, imho ist das eine dienstlich angesetzte Veranstaltung, die durchaus durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist. Aber jetzt ist es soweit, dass ich doch mal die UKH anschreibe :-) Erledigt. Grundsätzlich entspricht die Antwort meinen Erwartungen :-) Sollten Geräte beim Dienstsport eingesetzt werden, ist natürlich eine qualifizierte Anleitung notwendig (das habe ich prinzipiell erwartet) - die kann u.a. durch die entsprechende Lizenz nachgewiesen werden. Davon unabhängig ändert letzteres allerdings nichts am Versicherungsschutz an sich, sondern greift eher in die Thematik der Regressansprüche an wen auch immer. Ansonsten gilt: Teilnahme mehrerer Feuerwehrangehöriger (kein Einzeltraining), Angabe auf dem Dienstplan (mehrere Termine zur freien Auswahl sind ebenfalls kein Problem) usw. MFG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
| |||||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 813274 | |||
Datum | 20.10.2015 13:17 | 4433 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jakob T. Der letzte Satz sieht aber sehr nach "Kaugummi" aus. Ich lese da eher, dass man flexibel reagieren und keine Veranstaltungen von vornherein ausschließen möchte. MFG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 813275 | |||
Datum | 20.10.2015 14:25 | 4379 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo H.Ich lese da eher, dass man flexibel reagieren und keine Veranstaltungen von vornherein ausschließen möchte.Das denke ich auch. Insbesondere, da man ja Sport mit Wettkampfcharakter und zur "Erzielung sportlicher Spitzenleistungen" vorher schonmal ausgeschlossen hat. Wobei das an sich schon etwas inkonsequent wirkt, angesichts von Leistungsabzeichen... Da ich das mit dem Ausschluss von Wettkampfcharakter jetzt mehrfach gelesen habe: Wie sieht es eigentlich mit der Durchführung von bzw. Vorbereitung/Training für - Firefighter Skyrun - Toughest Firefighter Alive - Feuerwehrolympiade CTIF usw... - Klassiker des feuerwehrbezogenen Sports... aus? Insgesamt wirkt das alles bislang ein wenig so, als wüsste man an der ein oder anderen Stelle nicht so richtig was man wolle. Fussball ist böse, Wettkämpfe sind böse, das DFFA ist aber toll, auch wenn es teils auf Wettkampfrichtlinien verweist, und wie oft liest man überhaupt hier den Begriff Wettkampf... So gesehen ist der Unfallversicherungsschutz beim einfachen Löschen dann doch wieder einfach ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 813277 | |||
Datum | 20.10.2015 16:26 | 4355 x gelesen | |||
hallo, ich denke das zwischen diesen "Feuerwehr-Sportarten" - Firefighter Skyrun und dem Klassiker des Höffleswetz ( Turnier der Freizeitkicker, Dorf-Kick-Turnier usw. ) aus der Sicht der Unfallversicherungsträger schon ein Unterschied gibt. Gerade die relativ "untrainierten" Freizeitkicker fallen gerade bei Wettkämpfen durch eine hohe Unfallrate auf. Als diese Aktivitäten noch voll von der Feuerwehr-Unfallversicherung abgedeckt wurden hatte das schon eine wirtschaftliche Auswirkung auf die Versicherung. Wenn ich da mal 20 Jahre zurückschaue dürfte so was in meinem damaligen Umkreis höhere Kosten verursacht haben als die Unfälle bei Einsätzen oder beim Übungdienst. Daher wurde das vor längerer Zeit (zumindest hier in BaWü) geändert. Wenn jetzt eine Feuerwehr-Mannschaft beim Dorfkick-Turnier mitmachen will muss sie schauen wie sich sich selbst absichert. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 813279 | |||
Datum | 20.10.2015 17:42 | 4263 x gelesen | |||
muss man denn für den Dienstsport auch eine Gefährdungsbeurteilung machen? | |||||
| |||||
Autor | Norb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg | 813280 | |||
Datum | 20.10.2015 17:58 | 4421 x gelesen | |||
Je nachdem, was denn so geplant ist, kann das nicht schaden. Es muss ja nicht gleich so link enden. Wenn aber was ausgefalleneres geplant ist, dann sieht man an dem Beispiel, dass nachher Fragen gestellt werden, auf die man vorher nicht gekommen wäre. | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 813499 | |||
Datum | 28.10.2015 11:00 | 4155 x gelesen | |||
Guten Morgen! Hier nun die offizielle Antwort der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Sehr geehrter Herr Theobald, sehr geehrte Damen und Herren, für den im Jahresdienst- und -übungsplan aufgenommenen Dienstsport besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, unabhängig davon wer diesen leitet. Grundsätzlich muss die Wehrleitung oder ein Beauftragter den Sport organisieren. Die Anwesenheit eines Übungsleiters mit Lizenz ist für die Gestaltung des Feuerwehrsportes sicherlich sinnvoll, jedoch keine Voraussetzung für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Stephan Kaul Unfallkasse Rheinland-Pfalz Rehabilitation und Entschädigung Orensteinstraße 10 56626 Andernach Ich denke damit dürfte wohl alles geklärt sein, zumindest für Rheinland-Pfalz. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
| |||||
|