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ThemaDienstsport20 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
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  • FW-Forum: Dienstsport in der FF
  •  
    AutorManu8el 8K., Wermsdorf / Sachsen813218
    Datum17.10.2015 15:4110342 x gelesen
    Hey,

    wir sind eine eher kleine Wehr mit ca 35 aktiven einsatzkräften. einige sind sportlich sehr fit andere eher weniger. ist der sport bei der freiwilligen feuerwehr irgendwie vorschrift oder geregelt. muss man welchen machen? wie handhabt ihr das bei euch? mfG Manu

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    AutorFlor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern813222
    Datum17.10.2015 21:146734 x gelesen
    Geschrieben von Manuel K.wir sind eine eher kleine Wehr mit ca 35 aktiven einsatzkräften. einige sind sportlich sehr fit andere eher weniger. ist der sport bei der freiwilligen feuerwehr irgendwie vorschrift oder geregelt. muss man welchen machen? wie handhabt ihr das bei euch? mfG Manu

    Hallo Manuel,

    in meiner ehemaligen FF gab es einen wöchentlichen Lauftreff sowie ein Zuschuss fürs Fitnessstudio. Eine Freiwillige Feuerwehr mit verpflichtenden Dienstsport ist mir keine bekannt.


    Schöne Grüße

    Florian

    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
    Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 813243
    Datum18.10.2015 20:185973 x gelesen
    Hallo!

    Meinst Du ein lockeres Treffen von FA die sich ganz privat außerhalb des Dienstes zum Sport treffen oder meinst Du einen "angeordneten" Dienstsport, der auch so im Übungsplan angegeben ist?

    Nach meinen Informationen muss man da ein wenig aufpassen. Wenn sich die Kameraden ganz privat, ohne Bezug zum Dienst, zum Sport treffen ist das in Ordnung. Da private Veranstaltung.

    Nimmst Du den Dienstsport regulär in den Dienstplan auf, braucht Du wohl aus versicherungstechnischen Gründen einen Übungsleiter mit DOSB C-Lizenz, einen Sportlehrer oder ähnliches der beim Dienstsport anwesend ist. Die Abnahmeberechtigung für das DOSB-Sportabzeichen reicht nicht aus.

    Gruß vom Berg

    Jakob

    Infolink

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz813245
    Datum18.10.2015 20:555716 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jakob T.
    Nimmst Du den Dienstsport regulär in den Dienstplan auf, braucht Du wohl aus versicherungstechnischen Gründen einen Übungsleiter mit DOSB C-Lizenz, einen Sportlehrer oder ähnliches der beim Dienstsport anwesend ist. Die Abnahmeberechtigung für das DOSB-Sportabzeichen reicht nicht aus.

    Alternativ kann das in Rheinland-Pfalz auch ein sogenannter "Feuerwehrsportcoach" mit entsprechender Ausbildung bei der UK Rheinland-Pfalz. Aussage auf einem Seminar gestern bei der UK.

    Gruss
    Ralf

    Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de


    Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP813247
    Datum18.10.2015 21:23   5955 x gelesen
    Also wie immer:
    1. Es wird erkannt, dass etwas nicht in die optimale Richtung läuft. Hier: Feuerwehrleute sind tlw. zu unsportlich.
    2. Es wird gegengesteuert. Hier: Werbemaßnahmen/Anreize für "Dienstsport" etc. durch diverse Stellen wie Verbände, UK...
    3. Es wird übersteuert und in die neue Richtung gleich so richtig Gas gegeben, weil das ja nun die einzig wahre und richtige ist. Hier: Orden und Abzeichen werden geschaffen, neue Funktionen erfunden, und wenn sich Teile einer Wehr einfach mal ab und zu zu sportlichen Aktivitäten treffen, wird ihnen der Versicherungsschutz verwehrt, wenn kein in der neu erfundenen Funktion ausgebildeter dabei ist.
    Da macht man doch lieber statt Sport "kameradschaftspflegende Gemeinschaftsveranstaltungen", sofern man dann nicht völlig besoffen sondern nur angetrunken ist ist man wenigstens versichert ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen813254
    Datum19.10.2015 10:385520 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Jakob T.Nimmst Du den Dienstsport regulär in den Dienstplan auf, braucht Du wohl aus versicherungstechnischen Gründen einen Übungsleiter mit DOSB C-Lizenz, einen Sportlehrer oder ähnliches der beim Dienstsport anwesend ist. Die Abnahmeberechtigung für das DOSB-Sportabzeichen reicht nicht aus.

    Kannst Du das irgendwie begründen? Wieso soll ich einen Übungsleiter mit wasweissichwasfüreinerlizenz beschäftigen, um einen offiziellen Dienstsport durchzuführen, der sich z. B. als regelmäßiger Lauftreff darstellt?

    Sollte es hier tatsächlich von den Versicherungsträgern die von Dir genannten Regularien geben, geht das imho mal wieder am Ziel vorbei. Auf die Schnelle habe ich aber
    Sachsen im Angebot: Da gibt es keine Vorgaben bzgl. des Übungsleiters.

    Interessant ist die Unterscheidung zwischen
    Betriebssport und Dienstsport in NRW. Wenn man dieses Schreiben als Grundlage nimmt, wäre es geschickt, die Sportveranstaltung als "Betriebssport" zu kennzeichnen.

    RLP hat zumindest schriftlich auch keine entsprechenden Vorgaben.. zumindest auf den ersten Blick.

    Insofern würde mich die Quelle Deiner Aussage interessieren.

    MFG

    Ingo

    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]
    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen813257
    Datum19.10.2015 14:095082 x gelesen
    Also in Hessen sieht das Ganze irgendwie nicht richtig geregelt aus:

    Aussage der Unfallkasse Hessen

    Naja, das kann man jetzt so und so sehen.....

    Gruß Oliver

    << Melden macht frei und belastet andere! >>

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen813258
    Datum19.10.2015 14:315012 x gelesen
    Hoi,

    Geschrieben von Oliver S.Aussage der Unfallkasse Hessen

    Ja, das entspricht meinem Kenntnisstand. Wir haben den sonntäglichen Lauftreff als "Dienstsport, Teilnahme freiwiliig" im Dienstplan stehen. Mangels Unfall kann ich nicht sagen, ob das ausreicht um durch die UKH abgesichert zu sein, würde aber aus dem Bauch heraus mit "ja" antworten.

    MFG

    Ingo

    --

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 813262
    Datum19.10.2015 21:304750 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Ingo H.Wir haben den sonntäglichen Lauftreff als "Dienstsport, Teilnahme freiwiliig"

    Das ist dann so, als würden sich ein paar Leute nach Feierabend zum Sport treffen.

    Geschrieben von Ralf R.Alternativ kann das in Rheinland-Pfalz auch ein sogenannter "Feuerwehrsportcoach" mit entsprechender Ausbildung bei der UK Rheinland-Pfalz. Aussage auf einem Seminar gestern bei der UK

    Ich hab die UK und den Feuerwehrverband angeschrieben. Mal sehen was von da kommt.
    Besser man hat etwas auf der Hand. Denn so wie ich das sehe, man fragt drei Leute und bekommt vier verschiedene Antworten.

    Sobald ich was habe, teile ich es Euch mit.

    Gruß vom Berg

    Jakob

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen813265
    Datum20.10.2015 08:484642 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Jakob T.
    Das ist dann so, als würden sich ein paar Leute nach Feierabend zum Sport treffen.


    Nein, imho ist das eine dienstlich angesetzte Veranstaltung, die durchaus durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist. Aber jetzt ist es soweit, dass ich doch mal die UKH anschreibe :-) Es sei denn, jemand anderes hat das schon gemacht -> Dann bitte ich um eine kurze Mitteilung, damit dort nicht hundertmal die gleiche Frage aufschlägt.

    Viele Grüße

    Ingo

    --

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 813267
    Datum20.10.2015 10:444578 x gelesen
    Guten Morgen!

    Hier die erste Antwort von unserem Kreisfeuerwehrverband:

    Hallo Jakob,

    wichtig ist den Feuerwehrsport im Dienstplan der Feuerwehr zu vermerken. ( Denke daran unter dem Dienstplan zu vermerken: Änderungen vorbehalten).

    Wie ihr den Sport ausrichtet ist der FW Bischheim überlassen.

    Für das DFFA (Deutsches Feuerwehr Fitness Abzeichen) wäre ich selbst zuständig, da ich Abnahme berechtigt bin.

    Alle Wehrführer werden Informationen für 2016 erhalten. Diese sende ich an die Sachbearbeiter für die Termine rechtzeitig raus zum Üben und Abnehmen in Kraft, Ausdauer und Koordination.
    Die Termine stehen auf der Homepage, somit seit ihr versichert und man kann sich auf den KFV berufen.

    Wenn du selbst Abnahme berechtigt bist, für das DOSB und du dies nachweisen kannst ist alles OK. (Nicht für das DFFA).

    Versichert seid ihr grundsätzlich, wenn der Feuerwehrsport mit mehreren Kameraden/innen ausgeführt wird. Wer dies leitet - ist meines Wissens keine Vorgabe - der Sport sollte Spaß machen und Körperliche Fitness erzielen.

    Versichert ist man NICHT z.B. beim Joggen alleine.
    Fußball ist auch etwas schwierig - beim Nachweis z.B. Bänderriss.

    Steht aber Fußball auf dem Dienstplan der Feuerwehr, ist dieser versichert (aber mit VORSICHT bei einem Unfall - Unfallkasse R`Pfalz frägt nach)

    Ich würde Fußball nicht spielen und auf den Dienstplan schreiben - vieles wurde getürkt, Schwierigkeiten sind vorprogrammiert.

    Solltest du weitere Fragen haben, melde dich.

    Liebe Grüße


    Die Antwort der LUK-Rheinland-Pfalz steht noch aus.

    Gruß vom Berg

    Jakob

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg813270
    Datum20.10.2015 11:524624 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jakob T.

    Nimmst Du den Dienstsport regulär in den Dienstplan auf, braucht Du wohl aus versicherungstechnischen Gründen einen Übungsleiter mit DOSB C-Lizenz, einen Sportlehrer oder ähnliches der beim Dienstsport anwesend ist.


    So sieht es die Unfallkasse Baden-Württemberg:

    Sportliche Veranstaltungen

    Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Baden-Württemberg stehen während der Teilnahme an sport­lichen Wettkämpfen der Freiwilligen Feuerwehren untereinander sowie auf den mit dem Feuer­wehr­sport verbundenen direkten Wegen unter dem Schutz der gesetzlichen Un­fall­versicherung bei der Unfallkasse Baden-Württemberg, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    Die sportliche Betätigung muss regelmäßig als Feuerwehrdienst vom zuständigen Feuerwehr­kommandanten angesetzt worden sein.
    Der Sport darf nicht der Erzielung sportlicher Spitzenleistungen dienen, sondern muss dazu geeignet und bestimmt sein, die körperliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehrangehörigen zu fördern.
    Die sportliche Betätigung darf keinen Wettkampfcharakter (z. B. Punkterunde) haben.

    Die Art des versicherten Feuerwehrsportes (Fußball, Laufen, Radfahren, Walking usw.), der der körper­lichen Ertüchtigung dient, ist für die Beurteilung des Versicherungsschutzes unerheblich.

    In diesem Zusammenhang sollte jedoch bedacht werden, dass eine sportliche Betätigung der Ange­hörig­en der Freiwilligen Feuerwehren der Erhaltung ihrer Einsatzfähigkeit dient.

    Die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen (z. B. Fußballturnieren, Triathlon), die außerhalb des Feuer­wehr­bereiches stattfinden, ist nur dann gesetzlich unfallversichert, wenn diese der Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung der Freiwilligen Feuerwehren dient und den Zweck und die Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehren wesentlich fördert.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 813272
    Datum20.10.2015 12:574370 x gelesen
    Hallo!

    Der letzte Satz sieht aber sehr nach "Kaugummi" aus.

    Die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen (z. B. Fußballturnieren, Triathlon), die außerhalb des Feuer­wehr­bereiches stattfinden, ist nur dann gesetzlich unfallversichert, wenn diese der Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung der Freiwilligen Feuerwehren dient und den Zweck und die Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehren wesentlich fördert.

    Gruß vom Berg

    Jakob

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen813273
    Datum20.10.2015 13:164299 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Ingo H.Nein, imho ist das eine dienstlich angesetzte Veranstaltung, die durchaus durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist. Aber jetzt ist es soweit, dass ich doch mal die UKH anschreibe :-)

    Erledigt. Grundsätzlich entspricht die Antwort meinen Erwartungen :-) Sollten Geräte beim Dienstsport eingesetzt werden, ist natürlich eine qualifizierte Anleitung notwendig (das habe ich prinzipiell erwartet) - die kann u.a. durch die entsprechende Lizenz nachgewiesen werden. Davon unabhängig ändert letzteres allerdings nichts am Versicherungsschutz an sich, sondern greift eher in die Thematik der Regressansprüche an wen auch immer.

    Ansonsten gilt: Teilnahme mehrerer Feuerwehrangehöriger (kein Einzeltraining), Angabe auf dem Dienstplan (mehrere Termine zur freien Auswahl sind ebenfalls kein Problem) usw.

    MFG

    Ingo

    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]
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    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen813274
    Datum20.10.2015 13:174327 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Jakob T.Der letzte Satz sieht aber sehr nach "Kaugummi" aus.

    Ich lese da eher, dass man flexibel reagieren und keine Veranstaltungen von vornherein ausschließen möchte.

    MFG

    Ingo

    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]
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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP813275
    Datum20.10.2015 14:254292 x gelesen
    Geschrieben von Ingo H.Ich lese da eher, dass man flexibel reagieren und keine Veranstaltungen von vornherein ausschließen möchte.Das denke ich auch. Insbesondere, da man ja Sport mit Wettkampfcharakter und zur "Erzielung sportlicher Spitzenleistungen" vorher schonmal ausgeschlossen hat. Wobei das an sich schon etwas inkonsequent wirkt, angesichts von Leistungsabzeichen...
    Da ich das mit dem Ausschluss von Wettkampfcharakter jetzt mehrfach gelesen habe: Wie sieht es eigentlich mit der Durchführung von bzw. Vorbereitung/Training für
    - Firefighter Skyrun
    - Toughest Firefighter Alive
    - Feuerwehrolympiade CTIF usw...
    - Klassiker des feuerwehrbezogenen Sports...
    aus?
    Insgesamt wirkt das alles bislang ein wenig so, als wüsste man an der ein oder anderen Stelle nicht so richtig was man wolle. Fussball ist böse, Wettkämpfe sind böse, das DFFA ist aber toll, auch wenn es teils auf Wettkampfrichtlinien verweist, und wie oft liest man überhaupt hier den Begriff Wettkampf...

    So gesehen ist der Unfallversicherungsschutz beim einfachen Löschen dann doch wieder einfach ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg813277
    Datum20.10.2015 16:264272 x gelesen
    hallo,

    ich denke das zwischen diesen "Feuerwehr-Sportarten"

    - Firefighter Skyrun
    - Toughest Firefighter Alive
    - Feuerwehrolympiade CTIF usw...
    - Klassiker des feuerwehrbezogenen Sports...

    und dem Klassiker des Höffleswetz ( Turnier der Freizeitkicker, Dorf-Kick-Turnier usw. ) aus der Sicht der Unfallversicherungsträger schon ein Unterschied gibt.

    Gerade die relativ "untrainierten" Freizeitkicker fallen gerade bei Wettkämpfen durch eine hohe Unfallrate auf.

    Als diese Aktivitäten noch voll von der Feuerwehr-Unfallversicherung abgedeckt wurden hatte das schon eine wirtschaftliche Auswirkung auf die Versicherung.

    Wenn ich da mal 20 Jahre zurückschaue dürfte so was in meinem damaligen Umkreis höhere Kosten verursacht haben als die Unfälle bei Einsätzen oder beim Übungdienst.

    Daher wurde das vor längerer Zeit (zumindest hier in BaWü) geändert. Wenn jetzt eine Feuerwehr-Mannschaft beim Dorfkick-Turnier mitmachen will muss sie schauen wie sich sich selbst absichert.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW813279
    Datum20.10.2015 17:424175 x gelesen
    muss man denn für den Dienstsport auch eine Gefährdungsbeurteilung machen?

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    AutorNorb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg813280
    Datum20.10.2015 17:584340 x gelesen
    Je nachdem, was denn so geplant ist, kann das nicht schaden.
    Es muss ja nicht gleich so link enden.

    Wenn aber was ausgefalleneres geplant ist, dann sieht man an dem Beispiel, dass nachher Fragen gestellt werden, auf die man vorher nicht gekommen wäre.

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 813499
    Datum28.10.2015 11:004072 x gelesen
    Guten Morgen!

    Hier nun die offizielle Antwort der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

    Sehr geehrter Herr Theobald, sehr geehrte Damen und Herren,

    für den im Jahresdienst- und -übungsplan aufgenommenen Dienstsport besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, unabhängig davon wer diesen leitet.

    Grundsätzlich muss die Wehrleitung oder ein Beauftragter den Sport organisieren. Die Anwesenheit eines Übungsleiters mit Lizenz ist für die Gestaltung des Feuerwehrsportes sicherlich sinnvoll, jedoch keine Voraussetzung für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

    Bei Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

    Mit freundlichem Gruß
    Im Auftrag

    Stephan Kaul

    Unfallkasse Rheinland-Pfalz
    Rehabilitation und Entschädigung
    Orensteinstraße 10
    56626 Andernach


    Ich denke damit dürfte wohl alles geklärt sein, zumindest für Rheinland-Pfalz.

    Gruß vom Berg

    Jakob

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     17.10.2015 15:41 Manu7el 7K., Wermsdorf
     17.10.2015 21:14 Flor7ian7 F.7, Würzburg
     18.10.2015 20:18 Jako7b T7., Bischheim
     18.10.2015 20:55 Ralf7 R.7, Kirchen
     18.10.2015 21:23 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     19.10.2015 10:38 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     19.10.2015 14:09 Oliv7er 7S., Dietzenbach
     19.10.2015 14:31 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     19.10.2015 21:30 Jako7b T7., Bischheim
     20.10.2015 08:48 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     20.10.2015 10:44 Jako7b T7., Bischheim
     28.10.2015 11:00 Jako7b T7., Bischheim
     20.10.2015 13:16 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     20.10.2015 17:42 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     20.10.2015 17:58 ., Stuttgart
     20.10.2015 11:52 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     20.10.2015 12:57 Jako7b T7., Bischheim
     20.10.2015 13:17 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     20.10.2015 14:25 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     20.10.2015 16:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
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