Thema | Stellenbesetzungsverfahren mit Kameraden der FF Schwerin bei der Stadt & städt. Unternehmen | 4 Beträge |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 813138 |
Datum | 14.10.2015 13:54 | 4618 x gelesen |
Ein Stadtvertretungsmitglied der Stadt Schwerin hat folgende Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt:
Anfrage von Herrn Dr. Badenschier zu Stellenbesetzungsverfahren mit Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Schwerin in der Stadtverwaltung Schwerin und den städtischen Unternehmen
Die Oberbürgermeisterin hat am 09.10.2015 darauf ausführlich geantwortet:
[klick]
So eine Anfrage kann mithelfen das Bewusstsein bei der Stadt bzw. den städtischen Betrieben für die Notwendigkeit von Arbeitsplätzen für die FF-Angehörigen zu schaffen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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Autor | Norb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg | 813139 |
Datum | 14.10.2015 14:13 | 2623 x gelesen |
Das ist doch recht erfreulich, wenn Dinge so gehandhabt werden.
Die Frage ist, wie lange das so weiter gehen dürfen wird. Bei (vordergründig) gleicher Eignung werden ja eigentlich Frauen und Behinderte bevorzugt eingestellt. Es ist doch nur eine Frage der Zeit bis speziell von letzteren gegen diese Praxis bzw. die zugehörige Rechtsgrundlage geklagt wird. Beitrag bewerten
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 813140 |
Datum | 14.10.2015 14:25 | 2555 x gelesen |
hallo,
Geschrieben von Norbert P.Die Frage ist, wie lange das so weiter gehen dürfen wird. Bei (vordergründig) gleicher Eignung werden ja eigentlich Frauen und Behinderte bevorzugt eingestellt. Es ist doch nur eine Frage der Zeit bis speziell von letzteren gegen diese Praxis bzw. die zugehörige Rechtsgrundlage geklagt wird.
dann muss der Gesetzgeber entsprechende Grundlagen schaffen nach denen es für die Gemeinden möglich ist die Mitgliedschaft in der FF bei Stellenbesetzungen entsprechend zu berücksichtigen und ohne rechtliches Risiko einen Feuerwehrangehörigen bei der Einstellung zur berücksichtigen.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 813141 |
Datum | 14.10.2015 15:41 | 2298 x gelesen |
Geschrieben von Jürgen M.dann muss der Gesetzgeber entsprechende Grundlagen schaffen nach denen es für die Gemeinden möglich ist die Mitgliedschaft in der FF bei Stellenbesetzungen entsprechend zu berücksichtigen und ohne rechtliches Risiko einen Feuerwehrangehörigen bei der Einstellung zur berücksichtigen. Bitte nicht. Eine Einstellung im öD "ohne rechtliches Risiko" wird es eh niemals mehr geben, dafür sind schon zu viele Randgruppen Minderheiten und Personengruppen in zuvielen Gesetzen bevorzugt, sozialausgewählt und antidiskriminiert, und das auch gerne mal ohne eine eindeutige Definition der Personengruppe, Bevorzugung oder (Anti)diskriminierung, weil man ja sonst immer noch jemanden hätte vergessen können. Eine arbeitsrechtliche (= konkurrierende Gesetzgebung Bund/Länder) Feuerwehrangehörigenbeschäftigungsrechtsnorm unter Berücksichtigung der 16 brandschutzrechtlichen (landes...)Vorschriften würde in dem Wirrwarr zwar auch nichts mehr verschlimmern, aber auch nichts verbessern.
Ansonsten siehe meine Beiträge in diesem Thema.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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