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ThemaEingriff in die Privatwirtschaft26 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorFlor8ian8 Z.8, Karlstadt / Bayern812687
Datum02.10.2015 13:5415917 x gelesen
Hallo,

ich bin Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in meinem Heimatort und werde dort aktuell zu unterschiedlichsten Dingen für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge eingesetzt.
Nun beschäftigt mich seit einigen Tagen die Frage wie lange und in welcher Form wir als Freiwillige Feuerwehr hierfür eingesetzt werden dürfen. Wir bauen Feldbetten in Turnhallen auf, bauen Feldbetten wieder ab und desinfizieren diese oder holen Dinge aus Lagern ab um sie dann in Flüchtlingsunterkünfte zu fahren.

Dürfen wir diese Tätigkeit überhaupt ausüben ohne im Nachhinein als Führungskräfte Schwierigkeiten bezüglich dem Eingriff in die Privatwirtschaft zu bekommen. Weil nach meinem Wissen dürfen wir als Feuerwehr nur tätig werden, wenn Gefahr für Menschen, Tier oder Sachwerte bestehen. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte die von uns ausgeführte Tätigkeit doch auch von Unternehmen erbracht werden.

Ich freue mich sehr, auf eure Meinungen, Empfehlungen oder auch wenn ihr mich entsprechend Aufklären könnt. Leider finde ich zu diesem Thema nämlich nichts im Netz.

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AutorFran8k S8., Schwerte / NRW812688
Datum02.10.2015 14:0110882 x gelesen
Geschrieben von Florian Z.wenn Gefahr für Menschen,

Da hast du deine Begründung. Wenn die FW, die Hiorgs......nicht helfen, stehen die Flüchtlinge bin +- 5°C nachts auf der Straße, bekommen keine Verpflegung, keine medizinische Hilfe...(to be continued). Also in meinen Augen geht das so in Ordnung

Gruß

Frank

ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern812689
Datum02.10.2015 14:11   11198 x gelesen
Also eine akute Gefahrenabwehr sieht bei mir anders aus......
Wer übers Meer kommt und Wochen zu Fuß unterwegs ist,
wird bei uns nicht sofort und gleich zusammenbrechen und lebensgefährlich bedroht sein....oder???


Gruß Markus

In Treue fest!

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AutorFran8k S8., Schwerte / NRW812690
Datum02.10.2015 14:1610510 x gelesen
Na wenn ich bei normalen Temperaturen unterwegs war und jetzt in den beginnenden kalten Herbst komme, sehe ich das hier schon akut an. Wobei das empfinden von akuter Bedrohung/Gefahr und eine dementsprechend schnelle Hilfe in verschiedenen Kulturkreisen, Regionen oder Staaten bestimmt unterschiedlich interpretiert wird/werden kann.

ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern812691
Datum02.10.2015 14:21   10309 x gelesen
aha.....
dann werden wir wohl in Zukunft jeden Tag alamiert werden......
Warum haben wir denn keine Alamierung bei unseren Obdachlosen, die liegen auch in der Kälte rum.....

Also eine akute Gefahrenabwehr sioeht bei mir komplett anders aus.....


my 2cent

In Treue fest!

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AutorDomi8nik8 R.8, Schneeberg / Sachsen812692
Datum02.10.2015 14:2910109 x gelesen
Ganz ehrlich? Keine Gefahr - kein Einsatz für die Feuerwehr. Soltle spontan die Temperatur fallen und es geht ums Verteilen von Tee, Decken oder die Installation von Heizungen, dann ja. Alles andere ist Firmensache. Vor allem wenn man bedenkt dass Johanniter, Rotes Kreuz etc. auch Firmen sind. Pflegedienste usw., alle machen genau diese Aufgaben.

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg812693
Datum02.10.2015 14:4610082 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Florian Z.Dürfen wir diese Tätigkeit überhaupt ausüben ohne im Nachhinein als Führungskräfte Schwierigkeiten bezüglich dem Eingriff in die Privatwirtschaft zu bekommen. Weil nach meinem Wissen dürfen wir als Feuerwehr nur tätig werden, wenn Gefahr für Menschen, Tier oder Sachwerte bestehen. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte die von uns ausgeführte Tätigkeit doch auch von Unternehmen erbracht werden.
Geschrieben von FWG Baden-Württemberg § 2 Aufgaben der Feuerwehr
(1) Die Feuerwehr hat
.....
(2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden
1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und
...

In Ba-Wü ist es also IMO Problemlos möglich, wenn die Gemeinde es will, weil eine Notlage für Menschen, kann alles mögliche sein.

Geschrieben von Bayerisches Feuerwehrgesetz Art. 1 Aufgaben der Gemeinden
(1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

In Bayern müsste schon ein "Notstand" definiert werden. Wie das dann genau definiert wird weiss ich nicht.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH812694
Datum02.10.2015 15:53   9748 x gelesen
Geschrieben von Markus G.Wer übers Meer kommt und Wochen zu Fuß unterwegs ist,
wird bei uns nicht sofort und gleich zusammenbrechen und lebensgefährlich bedroht sein....oder???


Wer schon ein paar Stunden eingeklemmt im Auto sitzt und noch immer etwas Leben in sich hat, wird ja nach Befreiung nicht gleich auf schnellstem Wege mit Sonderrechten ins Krankenhaus gebracht werden müssen ... oder???

Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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AutorFlor8ian8 Z.8, Karlstadt / Bayern812696
Datum02.10.2015 16:308667 x gelesen
Vielen Dank Thorsten!

Ich denke in unserem Fall muss sehr zeit nah ein Gespräch mit den Verantwortlichen geführt werden.

Wo finde ich denn die entsprechenden Informationen/Rechtssprechung für die Bundesländer Bayern und Hessen? Es wäre sehr schön, wenn Forumsmitglieder mit entsprechenden Kenntnissen mir entsprechende Informationen geben könnten.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP812698
Datum02.10.2015 17:198891 x gelesen
Geschrieben von Florian Z.oder auch wenn ihr mich entsprechend Aufklären könnt. Ähm... ;-)

Geschrieben von Florian Z.Sollte dies nicht der Fall sein, könnte die von uns ausgeführte Tätigkeit doch auch von Unternehmen erbracht werden.Damit eine kommunale Betätigung in Konkurrenz zur Privatwirtschaft treten kann muss es erstmal überhaupt ein privatwirtschaftliches Angebot geben. Gibt es denn schon genügend Unternehmen die den Umbau von Turnhallen in Flüchtlingsunterkünften und deren Betrieb anbieten, die notwendigen personellen Möglichkeiten haben und das ganze so verlässlich leisten können wie die HiOrgs?

Und sollte es die geben, kommt noch ein Punkt: Die Unterbringung von Flüchtlingen ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen (oder falls Erstaufnahmeeinrichtung eine Landesaufgabe, wo eure Kommune per Amtshilfe mitwirkt). Hier ist eine Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen von diesen nochmals deutlich schwieriger (bis hin zu gar nicht) geltend zu machen.

Daher: Geschrieben von Florian Z.Dürfen wir diese Tätigkeit überhaupt ausüben ohne im Nachhinein als Führungskräfte Schwierigkeiten bezüglich dem Eingriff in die Privatwirtschaft zu bekommenJa.

Geschrieben von Florian Z.zu unterschiedlichsten Dingen für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge eingesetzt.Im Rahmen "normaler" Einsatzabläufe mit lang- bis mittelfristig vorher erfolgender Alarmierung, oder wird mit Dienstplänen etc. einfach um Unterstützung "geworben", ihr tragt euch ein wenn ihr Zeit habt und geht dann hin? Schaut zu dass es euren Alltagsbetrieb nicht zu sehr strapaziert, ihr keinen Zirkus mit Arbeitgebern und Familienangehörigen etc. bekommt und macht weiter.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP812699
Datum02.10.2015 17:238828 x gelesen
Geschrieben von Markus G.eine akute Gefahrenabwehr sieht bei mir anders ausBei mir auch.
Aber akute Gefahrenabwehr ist nicht das einzige, wozu Feuerwehrleute tätig werden können.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW812700
Datum02.10.2015 17:26   9213 x gelesen
Geschrieben von Mitja S.Wer schon ein paar Stunden eingeklemmt im Auto sitzt und noch immer etwas Leben in sich hat, wird ja nach Befreiung nicht gleich auf schnellstem Wege mit Sonderrechten ins Krankenhaus gebracht werden müssen ... oder???
Auf die Eingangsfrage bezogen hinkt deine Antwort nicht nur, sie sitzt im Rollstuhl.


aus EingangsfrageWir bauen Feldbetten in Turnhallen auf, bauen Feldbetten wieder ab und desinfizieren diese oder holen Dinge aus Lagern ab um sie dann in Flüchtlingsunterkünfte zu fahren.

In der Unterkunft (hier Turnhalle) angekommen wird niemand erfrieren und selbst der Aufbau von einem Feldbetten ist nicht ...flüchtlingsunwürdig.
Für den Transport von "Dingen" gibt es Speditionen und auch die Desinfektion genutzter Feldbetten dürfte eher selten zeitkritisch notwendig sein.

oder anders;
Als Firma kann ich die genannten Dienstleistungen anbieten.


ABER !
Unsere Unterstützung im Ausnahmefall sollte selbstverständlich sein, jedoch nicht selbstverständlich eingefordert werden.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen812707
Datum02.10.2015 19:258534 x gelesen
Schade, dass der Großteil der Antworten hier an deiner Frage vorbeigeht.
Klar ist zunächst mal vor allem wichtig, dass eure originären Aufgaben nicht leiden, aber das von dir angeschnittene Thema ist durchaus ebenso brisant (auch wenn bei Auftrag durch die Gemeinde eher deren Problem als deins).

Für THW und Bundeswehr ist dies recht klar geregelt, die brauchen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der IHK - und ich denke, auch eine Feuerwehr ist gut beraten, die Regelungen zu befolgen. Im Ersteinsatz wird es oft keine Alternative zu den diversen BOS (ASB, DRK, JUH, MHD, DLRG, FW, THW) geben (versucht mal Samstag nachts einen Privatunternehmer zu finden, der fix 30 Mann zusammen trommelt und loslegt), aber spätestens nach 2-3 Werktagen sollte es möglich sein, die Aufgabe weiterzugeben an Unternehmen.

Weis deinen Bürgermeister doch einfach mal auf die Regelungen der anderen öffentlichen Einrichtung THW und BW hin, ich wüsste nicht, wieso für Einrichtungen der Gemeinde hier andere Regeln gelten sollte als für welche des Bunds.

Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW812708
Datum02.10.2015 19:528021 x gelesen
Geschrieben von Claus K.aber spätestens nach 2-3 Werktagen sollte es möglich sein, die Aufgabe weiterzugeben an Unternehmen.


ups
Geschrieben von Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage
3041 vom 13. Januar 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU

4.
Unter welcher Vorlauffrist für die Kommunen werden aktuell Flüchtlinge an die
Kommunen aus den Landeseinrichtungen zugewiesen?
Die Bezirksregierung Arnsberg ist gem. § 1 Abs. 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für
die Zuweisung
von Flüchtlingen in die Gemeinden zuständig. Flüchtlinge werden von dieser
mit einer regelmäßigen Vorlaufzeit von mindestens drei Arbeitstagen in die Gemeinden zu-
gewiesen.


Ich denke wir sollten es nicht so eng sehen.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW812709
Datum02.10.2015 21:547714 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Geschrieben von Claus K.
aber spätestens nach 2-3 Werktagen sollte es möglich sein, die Aufgabe weiterzugeben an Unternehmen.



ups
Geschrieben von Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage
3041 vom 13. Januar 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU

4.
Unter welcher Vorlauffrist für die Kommunen werden aktuell Flüchtlinge an die
Kommunen aus den Landeseinrichtungen zugewiesen?
Die Bezirksregierung Arnsberg ist gem. § 1 Abs. 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für
die Zuweisung
von Flüchtlingen in die Gemeinden zuständig. Flüchtlinge werden von dieser
mit einer regelmäßigen Vorlaufzeit von mindestens drei Arbeitstagen in die Gemeinden zu-
gewiesen.


Ich denke wir sollten es nicht so eng sehen.


Ups
Unsere Stadtverwaltung hat heute früh die Mitteilung bekommen, das man heute Nacht mit 300 weiteren Flüchtlingen rechnen muss. Sind wohl kurze 3 Tage :-)

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW812710
Datum02.10.2015 22:127630 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.das man heute Nacht mit 300 weiteren Flüchtlingen rechnen muss

Jetzt neu und die Nachrichten vom Tage sind schon wieder überholt ?
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/nettetal/stadt-sucht-unterkuenfte-fuer-fluechtlinge-aid-1.5439451

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken812711
Datum02.10.2015 22:287500 x gelesen
Hi,

also ich erlebe es gerade so, dass eben der Übergang von 'akuter Gefahrenabwehr' zu 'längerfristige Betreuung' ein Fall ist, für den es anscheinend kaum Vorplanungen und Konzepte gibt.
In der ersten Stufe konnte man ja die 'üblichen' Vorgensweisen wie 'wir stellen eingelagerte Feldbetten in Turnhallen und Feuerwehrschulen auf' abrufen, aber so langsam sollte auch wieder Schulsport und Feuerwehrausbildung möglich sein.

Hier (lokal) existiert im Moment eher ein Koordinationsproblem denn ein Mangel an freiwilligem (nicht Bos) Personal.

Tomy

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AutorThom8as 8H., Gräfelfing / Bayern812712
Datum02.10.2015 23:137450 x gelesen
Schau auch mal hier - vielleicht hilft dir das:

http://www.lfv-bayern.de/fileadmin/download/fachthemen/fb02/VollzBayFwG_2013.pdf

Vor allem der Artikel 4 mit seinen ganzen Unterpunkten.

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AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen812714
Datum03.10.2015 02:037587 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Damit eine kommunale Betätigung in Konkurrenz zur Privatwirtschaft treten kann muss es erstmal überhaupt ein privatwirtschaftliches Angebot geben.

Der Satz klingt zwar sinnvoll, hat aber ein entscheidendes Problem: Wie kann man die Aussage, dass es kein Angebot gibt sinnvoll messtechnisch überprüfen?

Um mal zum klassischen Beispiel der Ölspur zu kommen: So lange die Feuerwehr in einer Region immer wieder die Ölspur beseitigt, so lange wird auch kein Dienstleister entsprechendes Gerät vorhalten oder einen Bereitschaftsdienst anbieten. Und schon kann der Bürgermeister sagen, dass er die Feuerwehr benötigt, weil es kein Angebot gibt.

Geschrieben von Sebastian K.Gibt es denn schon genügend Unternehmen die den Umbau von Turnhallen in Flüchtlingsunterkünften und deren Betrieb anbieten, die notwendigen personellen Möglichkeiten haben und das ganze so verlässlich leisten können wie die HiOrgs?

Jetzt mal ganz platt gesagt: Es gibt zumindest prinzipiell Unternehmen, die darauf spezialisiert sind, kurzfristig Bett und Verpflegung bereitzustellen. Glaubst du nicht? Dann gib mal "Hotel" bei Google ein, du wirst staunen!

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorJürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg812715
Datum03.10.2015 04:148249 x gelesen
Hi,

es gibt Pflichtaufgaben und Kannaufgaben. Und sobald Euer
oberster Dienstherr zB der Bürgermeister es anordnet, geht
der Einsatz klar.
Meiner Meinung muß aber ganz klar geprüft werden, wie es
zum Thema Quarantäne/Seuchenschutz/Hygiene aussieht.
Ich habe keine Ahnung, was die Leute so an Bazillen mit-
bringen. Deshalb aufpassen. Evtl muß auch geschaut werden,
daß zB Hepatitisimpfungen aktuell sind.
Beim Aufbau des Lagers wohl kein Problem, und solange kein
direkter Menschenkontakt herrscht wohl auch. Nur beim
Abbau wäre ich vorsichtig.

Gruß,
Jürgen

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW812734
Datum03.10.2015 16:037262 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Jetzt neu und die Nachrichten vom Tage sind schon wieder überholt ?
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/nettetal/stadt-sucht-unterkuenfte-fuer-fluechtlinge-aid-1.5439451


Ja, der Artikel war von Mittwoch und meine Information ist von Gestern. Allerdings sieht der Sozialdezernent das nicht so dringend, weil er ist in Urlaub gegangen.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW812735
Datum03.10.2015 16:106987 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Jetzt mal ganz platt gesagt: Es gibt zumindest prinzipiell Unternehmen, die darauf spezialisiert sind, kurzfristig Bett und Verpflegung bereitzustellen. Glaubst du nicht? Dann gib mal "Hotel" bei Google ein, du wirst staunen!

Die aber privatwirtschaftlich sind und deshalb eine gewisse Grundauslastung haben. Und dann bekommst du zu gewissen Zeiten und an gewissen Orten Hotelzimmer nur wenn du drei Jahre im Voraus gebucht hast.

Also jetzt nicht die Lösung für das Problem

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW812737
Datum03.10.2015 18:106749 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Die aber privatwirtschaftlich sind und deshalb eine gewisse Grundauslastung haben. Und dann bekommst du zu gewissen Zeiten und an gewissen Orten Hotelzimmer nur wenn du drei Jahre im Voraus gebucht hast.

Etwas sehr polemisch.
Man könnte auch Antworten das alleine der zB *DJH 80.000 Betten mit Vollverpflegung vorhält und diese bei Zwangsbelegung a) keine wirtschaftliche Nachteile erleiden und b) nicht jene Einsatzkräfte benachteiligt werden deren Unterstützung gleichzeitig so gerne eingefordert wird.

Ich denke eine gesunde Mischung würde auf allen Seiten mehr Akzeptanz und damit ein unentspannteres Miteinander fördern.

*
Ich habe den DJH genannt weil sie genau das jetzt machen
http://www.jugendherberge.de/de-DE/ueberuns/Fluechtlinge

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frei n.Bmark

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB812738
Datum03.10.2015 18:18   8221 x gelesen
Aufgabe der Gemeinde hin oder her!

Ich denke der eine oder andere Arbeitgeber wird sich das nicht allzu lange ansehen das seine Leute neuerdings regelmäßig zum Bettenbauen unterwegs sind.
Das ist das Hauptproblem.

Vor allem wenn er keiner der "Gutmenschen" ist, die mit wehenden bunten Fähnchen und Blumen an Bahnhöfen Empfangskomanndos bilden

www.feuerwehrkleinmachnow.de.
www.berliner-feuerwehr.de
www.drf-luftrettung.de

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW812748
Datum04.10.2015 16:276126 x gelesen
Nein, ist nicht polemisch. Versuch mal zur Zeit der großen Messen in Düsseldorf oder Frankfurt einHotelzimmer zu bekommen. Da werden die Zimmer bei der Messe z.b. Kunststoffmesse an der Messe für die nächste Messe in drei Jahren gebucht werden. Brauchst du eins kurzfristig, fährst du 60 bis 80 km.
Das es in diversen Beherbungsbetrieben Kapazitäten gibt, haben wir hier vor Ort mit dem Feriendorf vom LSB auch, da werden demnächst Flüchtlinge einziehen

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 812775
Datum05.10.2015 07:076209 x gelesen
Geh noch nicht mal soweit.

Irgendwann sind die Leute einfach fertig. Körperlich und seelisch. Da gibt es welche die jetzt irgendwo im dritten Monat am machen und tun sind und von oben keinerlei Unterstützung bekommen.
Und das Tagesgeschäft geht ja auch weiter!

Im Moment setzt gerade die erste Welle der Professionalisierung ein, d.h. immer mehr Aufgaben werden an Firmen übertragen bzw es wird HA Personal beigestellt. Was auch der einzig richtige Weg ist.

Und auch da gibt es Menschen die meckern warum jetzt ein Dipl. Pädagoge das macht was doch vorher eine ea. Betreuungseinheit macht.

Aber das man vlt auf Dauer HA Strukturen schaffen muss hat noch nicht jeder begriffen.
Link

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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 02.10.2015 13:54 Flor7ian7 Z.7, Karlstadt
 02.10.2015 14:01 Fran7k S7., Schwerte
 02.10.2015 14:11 Mark7us 7G., Kochel am See
 02.10.2015 14:16 Fran7k S7., Schwerte
 02.10.2015 14:21 Mark7us 7G., Kochel am See
 02.10.2015 14:29 Domi7nik7 R.7, Schneeberg
 02.10.2015 15:53 Mitj7a S7., Pinneberg
 02.10.2015 17:26 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 02.10.2015 17:23 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 02.10.2015 14:46 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 02.10.2015 16:30 Flor7ian7 Z.7, Karlstadt
 02.10.2015 23:13 Thom7as 7H., Gräfelfing
 02.10.2015 17:19 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 03.10.2015 02:03 Uwe 7S., Lingen
 03.10.2015 16:10 Thom7as 7E., Nettetal
 03.10.2015 18:10 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 04.10.2015 16:27 Thom7as 7E., Nettetal
 02.10.2015 19:25 Clau7s K7., Wetzlar
 02.10.2015 19:52 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 02.10.2015 21:54 Thom7as 7E., Nettetal
 02.10.2015 22:12 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 03.10.2015 16:03 Thom7as 7E., Nettetal
 02.10.2015 22:28 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 03.10.2015 04:14 Jürg7en 7M., Michelbach an der Bilz
 03.10.2015 18:18 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
 05.10.2015 07:07 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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