alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

xxx

Sortierung umschalten zurück

ThemaBereitschaft und FF Dienst29 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorThom8as 8S., Bornheim / NRW810915
Datum07.08.2015 21:5317731 x gelesen
Hallo
Könnt ihr mir helfen? Mein Cheff hat mich gezwungen Bereitschaft für die Firma in der ich arbeite zu machen obwohl ich Feuerwehrdienst hatte.
Meine Frage ist gibt es eine Regelung für diese Situation (Bereitschaft für die Firma und die Feuerwehr) und wo steht dies.
Schonmal danke im voraus.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg810917
Datum07.08.2015 21:5613303 x gelesen
hallo,

- was für ne Bereitschaft?

- was für ein Feuerwehrdienst?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8S., Bornheim / NRW810919
Datum07.08.2015 22:0413293 x gelesen
Wir haben bei uns im Betrieb einen Bereitschaftsdienst fals etwas kaputt geht müssen wir da hin fahren und es reparieren.
Mit Feuerwehrdienst ist gemeint normaler Übungsdienst etc. Von denen ich nicht direckt weg kann. Oder weiter weg bin.
Meine Frage istob ich mich irgend wie aus der Bereitschaft im Betrieb raus komme um.mich im Ehrenamt also Feuerwehr wieder voll und ganz angagieren kann.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg810921
Datum07.08.2015 22:2613023 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Thomas S.Wir haben bei uns im Betrieb einen Bereitschaftsdienst fals etwas kaputt geht müssen wir da hin fahren und es reparieren.

kommt das dann während der Bereitschaftszeit oft vor?

Geschrieben von Thomas S.Mit Feuerwehrdienst ist gemeint normaler Übungsdienst etc. Von denen ich nicht direckt weg kann. Oder weiter weg bin.
Bei dem normalen Übungsdienst den ich hier kenne wäre es möglch bei Bedarf die Übung abzubrechen und dann zur Firma zu fahren.

Was bedeutet bei dir "weiter weg" ?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8S., Bornheim / NRW810922
Datum07.08.2015 22:3112608 x gelesen
Ja bei unserm Übungsdienst fahren wir auch schon mal zum Rhein und von da komme ich nicht weg wenn was sein sollte.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFabi8an 8W., Göttingen / Niedersachsen810923
Datum07.08.2015 22:3212123 x gelesen
§12 FSHG regelt das:
(2) Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung. Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. Die Teilnahme an Übungen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde ist den Arbeitgebern oder Dienstherren nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen.

Soweit die gesetzliche Grundlage. Dennoch sollte man den Teil des Lebens nicht aus den Augen verlieren, mit dem man seine Einkünfte erstreitet. Sicherlich könntest Du jetzt zu ihm gehen und die Teilnahme am Übungsdienst durchsetzen. Wenn Du in einer Gewerkschaft bist, dann hättest Du meist die Möglichkeit eines Beistands durch einen Anwalt. Inwieweit es für das Betriebsklima förderlich ist, musst du selbst entscheiden.

Aber gibt es nicht auch einen salomonischen Weg?
Im allgemeinen bedeutet doch Bereitschaft für die Firma, dass man zu Hause oder an einem anderen Ort ist, und nur im Bedarfsfall kommt. Wenn dies der Fall, so könntest du ja trotzdem zum Übungsdienst gehen und bei einem Anruf zur Firma fahren. Vermutlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass du von deiner Firma angerufen wirst, doch eher gering, oder?

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW810924
Datum07.08.2015 22:3712460 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Ja bei unserm Übungsdienst fahren wir auch schon mal zum Rhein und von da komme ich nicht weg wenn was sein sollte.

Das Fahrzeug zur Fahrt in die Firma in der Nähe parken geht nicht ?
Alternativ kein MTW o.ä. mit dem du zum GH zurück kommen kannst ?

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFabi8an 8W., Göttingen / Niedersachsen810925
Datum07.08.2015 22:3711527 x gelesen
Ich habe es in einem ähnlichen Fall schon erlebt, dass der betroffene Kamerad mit dem Firmenwagen zum Übungsdienst erschien und hinterhergefahren ist. Natürlich solange es sich nicht um eine Alarmübungshandel, sondern normaler Übungsdienst. Im Bedarfsfall ist er von dort dann zur Firma gefahren.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW810926
Datum07.08.2015 22:38   12704 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Meine Frage istob ich mich irgend wie aus der Bereitschaft im Betrieb raus komme um.mich im Ehrenamt also Feuerwehr wieder voll und ganz angagieren kann.

Kündigen.

Ich habe auch einen 24h Notdienst der gerne mal nervt.
Und weil morgen ein neuer Kunde seine erstmals sein neues 400 Stühle Restaurant öffnet werde ich pünktlich um 17Uhr beim aufschließen gucken das alles glatt läuft und mich darüber ärgern eine (hoffentlich) gute GSG Übung um 18Uhr zu verpassen. Ist halt blöd wenn am ersten Abend irgend etwas "klemmt" und keiner hat ein "Kännchen Öel".

Aber auch ich muß mich fragen was mir wichtiger ist, Brot auf dem Teller oder eine gute Dienstbeteiligung, genau wie du dir diese Frage stellen musst.

Da deine Bereitschaft wohl nicht jedes WE ist könntest du deinem Chef eine FW-Terminliste geben mit der Bitte dich entsprechend einzuteilen.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg810928
Datum07.08.2015 22:4711980 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Fabian W.Ich habe es in einem ähnlichen Fall schon erlebt, dass der betroffene Kamerad mit dem Firmenwagen zum Übungsdienst erschien und hinterhergefahren ist. Natürlich solange es sich nicht um eine Alarmübungshandel, sondern normaler Übungsdienst. Im Bedarfsfall ist er von dort dann zur Firma gefahren.
genauso wie es andere Leute machen:

z.B. zum Sport gehen, Freunde besuchen, Spazieren gehen, Einkaufen usw.

Wenn dann das Handy klingelt geht man halt zur Firma. Um Mobil zu sein muss man dann halt sein Auto mitnehmen.

Ich sehe da wenig Unterschied zum Feuerwehrdienst.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern810969
Datum09.08.2015 15:5310287 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Meine Frage ist gibt es eine Regelung für diese Situation (Bereitschaft für die Firma und die Feuerwehr) und wo steht dies.
Im jeweiligen Landesfeuerwehrgesetz, wie schon geschrieben.
Das ist ganz einfach.
Du machst deine Bereitschaft und gehst zu Übungen und Einsätzen deiner Feuerwehr.
Wenn dein Telefon klingelt, sagst du einfach, du kannst grad nicht weil du Dienst für deine Feuerwehr machst und fertig.
Achja, bevor ich es vergesse.
Such dir vorsichtshalber schonmal eine neue Arbeitsstelle.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHank8e B8., Bremerhaven / Bremen810973
Datum09.08.2015 20:489460 x gelesen
Ohne jetzt auf ein Gestzt ein zugehen, man solte beachten wie man zu der Bereitschaft am fraglichen Tag gekommen ist, hat der Chef bestimmt ist es etwas anderes als wenn die Mitarbeiter unter sich ausgemacht haben wer wann Bereitschaft macht und der Chef das nur abgesegnet hat.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP810975
Datum09.08.2015 21:129934 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Wir haben bei uns im Betrieb einen Bereitschaftsdienst fals etwas kaputt geht
Sehr allgemeine und vage Beschreibung der Tätigkeit. Was für ein betrieb ? was kann kaputt gehen? Wenn Du z.B. teschnischer Überwacher und system.Admin in einem AKW bist, denke ich das eine verpasste Übung das kleinere Übel ist.
Wenn Du Hausmeister in einem Wohnblock bist, kann z.B. eine Tropfende Wasserhahn-Dichtung oder der Hundehaufen im Blumenbeet auch mal bis zum nächsten Tag warten.
Was ich sagen will:
Immer eine Abwägung der Prioritäten. Und die kannst nur Du alleine treffen.

Dies ist meine Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8B., Köln / NRW810980
Datum09.08.2015 23:349293 x gelesen
Hallo!

Die gesetzl. Grundlagen sind ja bereits angeführt. Ich vermute euer Dienstplan ist aus versicherungstechnischen Gründen vom LdF o.Ä. gezeichnet. Demnach "Dienst auf Anforderung der Gemeinde bzw. sonstiges".

Sofern dir in der Bereitschaftzeit ein Entgelt (Bereitschaftsgeld) gezahlt wird, könnte dein Chef ja Ersatzleistung im Falle eines Arbeitseinsatzes gegenüber der Gemeinde anmelden.

Wer fordert, der fördert... auch wenn es nicht (für dich) förderlich ist. Ich denke niemand schmettert noch hohle Salven ".. ich würde meinem Chef was Husten" etc..

*Spaßmodus an*
Wer in eine 1000m tiefe Erdspalte gefallen ist, kann i.d.R. auch nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen - es sei denn er arbeitet bei der RAG. Und allgemein: in NRW gibt es kein AKW mehr.
*Spaßmodus aus*

Grüße aus der Nachbarschaft
Olli

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoac8him8 P.8, Linden / Hessen810984
Datum10.08.2015 08:219038 x gelesen
Hallo,

wie ist denn die "Bereitschaft" im Arbeitsvertrag definiert und wie wird sie dann vergütet?

Was bedeutet "Bereitschaft" und welche Reaktion nach der Information, dass der Fall eingetreten ist wurde festgelegt und in welcher Zeit muss dies erfolgen?

Wie lange dauert die "Bereitschaft"?

Solange im Arbeitsvertrag nichts anderes festgehalten ist kann man in der "Nichtarbeitszeit" ( fast alles ) tun und lassen was man will.


Alles Fragen, deren Beantwortung unter Umständen im über allem stehenden Arbeitszeitgesetz nachzulesen sind.

Gruß
jo

Dies ist meine persönliche Meinung!

...denn so habe ich die Welt gesehen!
... und keiner von Euch war dabei ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 A.8, Würzburg / Unterfranken/Bayern810985
Datum10.08.2015 09:088771 x gelesen
Ich denke mal, dass, wenn Teil der Beschäftigung auch ein Bereitschaftsdienst ist, gehört es eben zu den Arbeitspflichten dazu.
Gesetzliche Regelung hin oder her: Zu allererst sollte man mal für sich entscheiden, ob ein Übungsdienst (der ja öfter stattfindet), in der Priorität höher anzusehen ist, als die Tätigkeit an meiner Arbeitsstelle. Am längeren Hebel sitzt leider immer der Arbeitgeber, egal wie. Wenn der einen los werden will... - aus welchen anderen Gründen auch immer.

Sicher ist es am Besten, im Vorfeld mit seinem Arbeitgeber über den Feuerwehrdienst zu reden. Zumindest bei Einsätzen (hoheitliche Aufgaben) lässt sich bestimmt ein gangbarer Weg finden. Den Bereitschaftsdienst mit einem Kollegen zu tauschen wäre auch eine Überlegung. Muss ja nicht jedesmal sein.

Wie gesagt, Gestz hin oder her, Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen miteinander reden...

Grüße aus Ufr.
Michael

Es handelt sich um meine persönliche Meinung!

"Operative Hektik ist kein Ersatz für geistige Windstille!"

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW810987
Datum10.08.2015 09:338896 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Wenn Du Hausmeister in einem Wohnblock bist, kann z.B. eine Tropfende Wasserhahn-Dichtung oder der Hundehaufen im Blumenbeet auch mal bis zum nächsten Tag warten.

So sollte man meinen, aber;

Nein.
Seine Firma hat mit Kunden einen Vertrag in dem ein Notdienst vereinbart ist.
Wenn die Firma den Vertrag nicht erfüllen kann (weil Mitarbeiter auf Übung) wird der Kunde Ersatzleistungen in Rechnung stellen oder im Letzten den Vertrag fristlos Kündigen.

Damit wäre auch wieder Zeit für die Übungen, für Thomas, für seinen Chef und alle anderen Mitarbeiter.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFeli8x H8., Hannover / Niedersachsen810988
Datum10.08.2015 09:428812 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Wenn die Firma den Vertrag nicht erfüllen kann (weil Mitarbeiter auf Übung) wird der Kunde Ersatzleistungen in Rechnung stellen oder im Letzten den Vertrag fristlos Kündigen.
Verständlich und im Prinzip ja auch das "gute Recht" des Kunden. In wie weit ist denn in solchen Notdienstverträgen eine exakte Zeitspanne festgelegt? Ich kenne mich auf dem Gebiet jetzt nicht so aus, stelle mir so einen Bereitschaftsdienst aber in etwa wie folgt vor: Der Mitarbeiter hat einen Firmenwagen mit der notwendigen Ausrüstung bei sich zu Hause. Im Falle des Falles wird er über ein Diensthandy o.Ä. kontaktiert und fährt von dort aus zum Kunden.
Da verstehe ich es immer noch nicht so ganz, warum dann keine Teilnahme am FF-Dienst erfolgen kann. Auch von dort kann man doch, wenn man seinen Firmenwagen mitnimmt, problemlos zum Kunden "durchstarten", es sei denn man hätte ein sehr eingeschränktes Zeitfenster (was es dann meiner Meinung nach aber eher erforderlich machen würde, ständig einen Mitarbeiter in der Firma "vorzuhalten", der dort seinen Bereitschaftsdienst versieht...).
Gruß Felix

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOlaf8 S.8, Zeven / Niedersachsen810992
Datum10.08.2015 10:218641 x gelesen
Moin!

Ich könnte mir vorstellen, das man durchaus eine venüftige Lösung für alle finden könnte. Er wird ja nicht der einzige Kollege mit Bereitschaftsdiensten sein, der regelmäßig etwas vor hat. Wenn er sich mit dem Kollegen einigt, der Donnerstags Fußball spielt seinen Dienst zu übernehmen, wenn der dafür den Dienst am Dienstag, wenn er zur Feuerwehr ist, übernimmt, sollten doch alle zufrieden sein. Ja, Ich weiß auch, das man eigentlich das Fußballkicken nicht mit dem Feuerwehrdienst ausgleichen kann. Hab ja schon kein Schützen- oder Karnevalsverein als Beispiel genommen ;-)

Meistens hilft reden mehr, als mit dem Gesetzbuch zu wedeln. Auch in die Richtung gedacht, falls der Chef mal wieder 2 Bewerbungen auf dem Tisch liegen hat. Eine mit Feuerwehr als "Freizeitbeschäftigung" und eine ohne.

Gruß Olaf

Wie zerstörrt man ein Wasserstoffatom? Man gibt es einem Feuerwehrmann und sagt ihm, er soll es nicht kaputt machen!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen811002
Datum10.08.2015 13:36   8962 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Thomas S.Ja bei unserm Übungsdienst fahren wir auch schon mal zum Rhein und von da komme ich nicht weg wenn was sein sollte.

Privatwagen mitnehmen und gut ist. Mache ich bei Bereitschaftszeiten auch so. War bislang kein Problem.
Sorg halt dafür, dass Dein Arbeitgeber mitbekommt, dass Du für eine entsprechende Flexibliät sorgst - Tue gutes und rede darüber ;-)

MFG

Ingo

--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]
-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW811006
Datum10.08.2015 14:558299 x gelesen
Geschrieben von Felix H. In wie weit ist denn in solchen Notdienstverträgen eine exakte Zeitspanne festgelegt?

Zumindest ich habe in meinen Verträgen keine definierte Zeit.
Wenn dann sitzen halt ein paar Auto´s hinter der Schranke oder Personen im Aufzug fest.
Wirtschaftlich interessant wird das jedoch erst wenn zB die Ein/Ausgangstüren zu den Geschäften nicht mehr funktionieren, da sind wir schnell im 5-Stelligem Euro Bereich.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAdri8an 8R., Utting a.A. / Bayern811008
Datum10.08.2015 16:208242 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Zumindest ich habe in meinen Verträgen keine definierte Zeit

Wenn in deinem Arbeitsvertrag ein Zeitansatz drinsteht schränkt er deine Freizeit ein, somit ist die Bereitschaftszeit zu vergüten.

Solange du nicht bezahlt wirst darfst du (theoretisch) in deiner Bereitschaftszeit ziemlich tun was du willst, z.B. auch eine Motorradtour etc.

Quelle: Vorlesung Arbeitsrecht an der FH letztes Semester

MfG
Adrian

Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHank8e B8., Bremerhaven / Bremen811013
Datum10.08.2015 20:097786 x gelesen
Ich habe von jemaden gehört, den in der Firma wurde die Plannung der Bereitschaftsdienste schon bei der Urlaubsplannung vorgenommen, da ist dann nicht mehr viel mit tauschen man hat sich ja schon auf seine Wünschtermiene festgelegt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW811014
Datum10.08.2015 20:257702 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Zumindest ich habe in meinen Verträgen keine definierte Zeit.
Wenn dann sitzen halt ein paar Auto´s hinter der Schranke oder Personen im Aufzug fest.


gerade bei Aufzügen gibt es doch i.d.R. Zeitvorgaben?!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW811016
Datum10.08.2015 20:527713 x gelesen
Geschrieben von Adrian R.Wenn in deinem Arbeitsvertrag

Meinen Arbeitsvertrag schreibe ich selber ;)

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAdri8an 8R., Utting a.A. / Bayern811017
Datum10.08.2015 20:547630 x gelesen
Jaja, selbst und ständig =D

Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW811019
Datum10.08.2015 20:557677 x gelesen
Geschrieben von Henning K.
gerade bei Aufzügen gibt es doch i.d.R. Zeitvorgaben?!


Sollzeit 20 Minuten, ist so ähnlich wie mit unseren Hilfsfristen.
Wenn es schlecht läuft brauchen wir 10Min zum entferntesten Aufzug.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMatt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern811021
Datum10.08.2015 21:297625 x gelesen
Bei aller Euphorie für´s Ehrenamt. Irgendwie muss Job (Arbeitgeber zahlt Geld für Arbetsleistung) und Ehrenamt unter einen Hut bzw. in einiger Einklang der Intressen bringen. Gibt es nicht mehrere Übungsgruppen in der Wehr? Bestimmt werden auch andere Kameraden mal eine Übung wegen Kranheit/ Urlaub etc. verpassen. Sind bei so vielen Übungsterminen Terminkollisionen?

M.E. kann man keinen Arbeitgeber zwingen zw. von ihm erwarten, dass er neben dem Einsatzdienst während der Arbeitszeit auch noch regelmässig Übungen ermöglicht. Hier muss die FF flexibel in den Übungsterminen sein!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFeli8x H8., Hannover / Niedersachsen811023
Datum10.08.2015 21:447897 x gelesen
Geschrieben von Matthias M. B.Gibt es nicht mehrere Übungsgruppen in der Wehr? Bestimmt werden auch andere Kameraden mal eine Übung wegen Kranheit/ Urlaub etc. verpassen. Sind bei so vielen Übungsterminen Terminkollisionen?

Ohne die genauen Verhältnisse zu kennen: Das kann schon sein... Verschiedene Übungsgruppen gibt es nun beileibe nicht in jeder FF, und je nach Verteilung der Dienste (z.B. so etwas wie "jede zweite Woche") kann es schon vorkommen, dass man dann, weil man eben genau so "jede zweite Woche" Spätschicht etc. hat, für ziemlich lange Zeit nicht so ohne Weiteres zum Dienst kommen kann. Natürlich sollte "man" als "Dienstplangestalter" versuchen auch auf diese Kameraden rücksicht zu nehmen, aber das ist ja nicht immer so direkt möglich (irgendwer muss die Dienste ja auch gestalten und vorbereiten).
Davon ab ging es hier ja um einen Bereitschaftsdienst, der - sofern ich das bislang richtig verstanden habe - nicht direkt als Arbeitszeit gewertet wird. Somit sehe ich da auch keinen "Zwang" auf den Arbeitgeber, die Übungsdienstteilnahme zu ermöglichen, das wäre vielmehr der Fall, wenn die Übungsdienste während der tatsächlichen Arbeitszeit stattfinden und die Teilnahme daran jetzt "mit dem Gesetzestext herbeigezwungen werden soll".
Gruß Felix

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 07.08.2015 21:53 Thom7as 7S., Bornheim
 07.08.2015 21:56 Jürg7en 7M., Weinstadt
 07.08.2015 22:04 Thom7as 7S., Bornheim
 07.08.2015 22:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
 07.08.2015 22:31 Thom7as 7S., Bornheim
 07.08.2015 22:37 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 10.08.2015 13:36 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 07.08.2015 22:38 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 09.08.2015 21:12 Volk7er 7C., Trier
 10.08.2015 09:33 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 10.08.2015 09:42 Feli7x H7., Hannover
 10.08.2015 14:55 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 10.08.2015 16:20 Adri7an 7R., Utting a.A.
 10.08.2015 20:52 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 10.08.2015 20:54 Adri7an 7R., Utting a.A.
 10.08.2015 20:25 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 10.08.2015 20:55 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 10.08.2015 21:29 Matt7hia7s M7. B7., Regensburg
 10.08.2015 21:44 Feli7x H7., Hannover
 07.08.2015 22:32 Fabi7an 7W., Göttingen
 07.08.2015 22:37 Fabi7an 7W., Göttingen
 07.08.2015 22:47 Jürg7en 7M., Weinstadt
 09.08.2015 15:53 Alex7and7er 7H., Neuburg
 09.08.2015 20:48 Hank7e B7., Bremerhaven
 09.08.2015 23:34 Oliv7er 7B., Köln
 10.08.2015 08:21 Joac7him7 P.7, Linden
 10.08.2015 09:08 Mich7ael7 A.7, Würzburg
 10.08.2015 10:21 Olaf7 S.7, Zeven
 10.08.2015 20:09 Hank7e B7., Bremerhaven
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt