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ThemaNeufassung Festbetragsübersicht zur Förderung in RLP ab 09/20153 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP810858
Datum07.08.2015 08:422742 x gelesen
Zum 01.09. tritt eine neue Festbetragsübersicht-Fahrzeuge (FBÜF-2015) in RLP in Kraft. Online veröffentlicht ist sie offenbar noch nicht (das dürfte demnächst hier bzw. hier erfolgen), den Aufgabenträgern liegt sie inzwischen vor.
Änderungen auf den ersten Blick:
  • Die Voraussetzung B4-Einstufung ist für KdoW entfallen. Verdeckte KdoW werden nicht gefördert, festes SoSi und FW-Farbgebung sind Pflicht.

  • Das MLF darf jetzt, wenn Schiebeleiter oder TH drauf ist, 9to wiegen (bisher 8,5).

  • GW-G(RP) und MZF-G nach TR sind gestrichen, im Vorgriff aufs neue Gefahrstoffkonzept des Landes werden nur noch GW-G nach DIN gefördert.

  • Der ELW 1 wächst von 3,5 auf 4to, das MZF 1 von 4 auf 4,75, das MZF 2 kann statt 7,5 nun auch 9to haben

Kommunale LF KatS werden weiterhin nicht gefördert (= Mist!), TLF2000 weiter nur "in Ausnahmefällen bei besonderem Bedarf" (auch Mist!).
Die in der Tabelle genannten zuwendungsfähigen Kosten sind zwar gestiegen, aber bilden die aktuellen Marktpreise m.M.n. nicht ab. Wer also Haushaltsmittel einstellen will, kann sich diese Werte nicht zu Rate ziehen (dies steht etwas verklausuliert auch so in der Übersicht).

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP823256
Datum14.09.2016 09:14639 x gelesen
ISIM RLP: Land verdoppelt Förderung von Kleinfahrzeugen


Das Land Rheinland-Pfalz stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten in diesem Jahr in einem Sonderförderprogramm für Feuerwehr-Kleinfahrzeuge 2.045.000 Euro zusätzlich bereit. Die Pauschale für die Förderung von Ausrüstung und Kleinfahrzeugen durch die Kommunen wird damit vom rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport auf 4,09 Millionen Euro aus der Feuerschutzsteuer verdoppelt. Dies teilte Innenminister Roger Lewentz heute in Mainz mit.

Die gut zwei Millionen Euro des Sonderförderprogramms stehen derzeit zweckgebunden für die Förderung der Mannschaftstransportfahrzeuge, Mehrzweckfahrzeuge 1 sowie Kommandowagen zur Verfügung. Die restlichen Mittel werden zur Mitfinanzierung von Ausrüstung für den abwehrenden Brandschutz verwendet.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP845057
Datum19.12.2018 15:55344 x gelesen
Es gibt inzwischen eine Neufassung der Festbetragsübersicht über die Zuwendungen bei der Beschaffung von Fahrzeugen, die ab 1.11.2018 angewandt wird. Wie 2015: online ist sie noch nicht, den Aufgabenträgern sollte sie inzwischen vorliegen.

Geschrieben von Sebastian K. Die in der Tabelle genannten zuwendungsfähigen Kosten sind zwar gestiegen, aber bilden die aktuellen Marktpreise m.M.n. nicht ab. Wer also Haushaltsmittel einstellen will, kann sich diese Werte nicht zu Rate ziehen (dies steht etwas verklausuliert auch so in der Übersicht).Dies wurde offenbar noch zu oft nicht verstanden, deshalb werden nun keine zuwendungsfähigen Kosten mehr genannt.

Die Zuwendungen haben sich auf den ersten Blick weitestgehend nicht geändert. Interessant ist aber eine neue Forderung im Anhang der FBÜF-2018: Gewichtsmäßig ausgereizte Fahrzeuge will man in RLP zukünftig mit einer von vornherein geforderten Sicherheitsreserve verhindern:
Einsatzfahrten sind nicht mit Fahrten im alltäglichen Lieferverkehr von Lastkraftwagen oder Transportern zu vergleichen. Feuerwehrfahrzeuge werden bei Einsatzfahrten - durch häufigere und stärkere Bremsmanöver, höhere Geschwindigkeiten in und außerhalb geschlossener Ortschaften etc. - überdurchschnittlich hoch belastet.
Aus Gründen der Fahrsicherheit ist bei den Obergrenzen der zulässigen Gesamtmasse nach Spalte 3 eine Sicherheitsreserve von 3 % der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges einzuhalten.
Diese Sicherheitsreserve kann auch durch die Auswahl eines Fahrgestelles mit höherer zulässiger Gesamtmasse (als in Spalte 3 ausgewiesen) erreicht werden.
Sämtliche Einbauten (z.B. ein größerer Löschwasserbehälter, eine Druckzumischanlage), zusätzliche Fahrgestellausstattung (z.B. Allradantrieb, Automatikgetriebe) und alle genormten Beladungsgegenstände (ISO, CEN, DIN etc.) nach örtlichen Belangen, sind bei der Fahrzeugkonfiguration zu berücksichtigen.
Dies bedeutet z.B. bei einem 14to-Fahrzeug, dass es nach Abzug von 420kg Sicherheitsreserve tatsächlich noch 13.580kg im Betrieb wiegen darf. Will man die 14to Obergrenze des zGM voll ausschöpfen, muss es daher von vornherein ein größeres Fahrgestell sein.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 07.08.2015 08:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 14.09.2016 09:14 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.12.2018 15:55 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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