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Thema | Neufassung Festbetragsübersicht zur Förderung in RLP ab 09/2015 | 3 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 810858 | |||
Datum | 07.08.2015 08:42 | 2742 x gelesen | |||
Zum 01.09. tritt eine neue Festbetragsübersicht-Fahrzeuge (FBÜF-2015) in RLP in Kraft. Online veröffentlicht ist sie offenbar noch nicht (das dürfte demnächst hier bzw. hier erfolgen), den Aufgabenträgern liegt sie inzwischen vor. Änderungen auf den ersten Blick:
Kommunale LF KatS werden weiterhin nicht gefördert (= Mist!), TLF2000 weiter nur "in Ausnahmefällen bei besonderem Bedarf" (auch Mist!). Die in der Tabelle genannten zuwendungsfähigen Kosten sind zwar gestiegen, aber bilden die aktuellen Marktpreise m.M.n. nicht ab. Wer also Haushaltsmittel einstellen will, kann sich diese Werte nicht zu Rate ziehen (dies steht etwas verklausuliert auch so in der Übersicht). "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 823256 | |||
Datum | 14.09.2016 09:14 | 639 x gelesen | |||
ISIM RLP: Land verdoppelt Förderung von KleinfahrzeugenDas Land Rheinland-Pfalz stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten in diesem Jahr in einem Sonderförderprogramm für Feuerwehr-Kleinfahrzeuge 2.045.000 Euro zusätzlich bereit. Die Pauschale für die Förderung von Ausrüstung und Kleinfahrzeugen durch die Kommunen wird damit vom rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport auf 4,09 Millionen Euro aus der Feuerschutzsteuer verdoppelt. Dies teilte Innenminister Roger Lewentz heute in Mainz mit. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 845057 | |||
Datum | 19.12.2018 15:55 | 344 x gelesen | |||
Es gibt inzwischen eine Neufassung der Festbetragsübersicht über die Zuwendungen bei der Beschaffung von Fahrzeugen, die ab 1.11.2018 angewandt wird. Wie 2015: online ist sie noch nicht, den Aufgabenträgern sollte sie inzwischen vorliegen. Geschrieben von Sebastian K. Die in der Tabelle genannten zuwendungsfähigen Kosten sind zwar gestiegen, aber bilden die aktuellen Marktpreise m.M.n. nicht ab. Wer also Haushaltsmittel einstellen will, kann sich diese Werte nicht zu Rate ziehen (dies steht etwas verklausuliert auch so in der Übersicht).Dies wurde offenbar noch zu oft nicht verstanden, deshalb werden nun keine zuwendungsfähigen Kosten mehr genannt. Die Zuwendungen haben sich auf den ersten Blick weitestgehend nicht geändert. Interessant ist aber eine neue Forderung im Anhang der FBÜF-2018: Gewichtsmäßig ausgereizte Fahrzeuge will man in RLP zukünftig mit einer von vornherein geforderten Sicherheitsreserve verhindern: Einsatzfahrten sind nicht mit Fahrten im alltäglichen Lieferverkehr von Lastkraftwagen oder Transportern zu vergleichen. Feuerwehrfahrzeuge werden bei Einsatzfahrten - durch häufigere und stärkere Bremsmanöver, höhere Geschwindigkeiten in und außerhalb geschlossener Ortschaften etc. - überdurchschnittlich hoch belastet.Dies bedeutet z.B. bei einem 14to-Fahrzeug, dass es nach Abzug von 420kg Sicherheitsreserve tatsächlich noch 13.580kg im Betrieb wiegen darf. Will man die 14to Obergrenze des zGM voll ausschöpfen, muss es daher von vornherein ein größeres Fahrgestell sein. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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