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ThemaMotorradfahrer tödlich verunglückt, Feuerwehrmann verletzt - war: Und wieder ...21 Beträge
RubrikSonstiges
Infos:
  • Schwerer Verkehrsunfall mit tragischen Folgen: Motoradfahrer verstorben, Feuerwehrmann verletzt
  •  
    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen810805
    Datum06.08.2015 12:5214095 x gelesen
    Hallo zusammen,

    diesemal gab es einen tödlichen Verkehrsunfall auf der Fahrt zum Gerätehaus einer FF in Brandenburg. Opfer ist ein Mottorradfahrer, welcher den "abbiegenden" Feuerwehrmann übersehen haben soll.

    BR Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen810806
    Datum06.08.2015 12:5510186 x gelesen
    Laut Google Maps war der Motorradfahrer vorfahrtsberechtigt.....

    Guckst du hier....


    BR Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorPete8r L8., St. Wendel / Saarland810807
    Datum06.08.2015 13:159898 x gelesen
    Geschrieben von Jens N.Laut Google Maps war der Motorradfahrer vorfahrtsberechtigt.....

    Diese Aussage kann ich nicht ganz nachvollziehen.

    Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen private Meinung und stellt nicht zwingend die Meinung meiner Feuerwehr oder meiner Dienststelle dar.

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt810808
    Datum06.08.2015 13:199783 x gelesen
    Ich auch nicht. Dem widerspricht die Aussage:
    Geschrieben von Bild Das Motorrad kracht gegen die Fahrerseite des Autos des 26-jährigen Feuerwehrmannes.
    Ich wäre ganz vorsichtig mit irgendwelchen Aussagen, ohne genaue Fakten zu kennen.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen810809
    Datum06.08.2015 13:209559 x gelesen
    Geschrieben von Peter L.Diese Aussage kann ich nicht ganz nachvollziehen.

    Sorry, eine Feststellung von mir. Laut Zeitungsberichten wollte der PKW in die FW abbiegen. Die FW liegt als Grundstück seitlich an der Schulstraße.
    Entweder der PKW wollte links, schnitt dem Motorrad die Vorfahrt, der PKW wollte rechts, das Mottorrad wollte rechts überholen-eher unwahrscheinlich.....
    Andere Varianten auf einer geraden Straße?

    PS:alles Mutmaßungen meinerseits......


    BR Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorMarc8el 8D., Ratingen / NRW810810
    Datum06.08.2015 13:259425 x gelesen
    "Das Motorrad kracht gegen die Fahrerseite des Autos des 26-jährigen Feuerwehrmannes."

    Ich wüsste nicht wie da ein "vorfahrtsberechtigter" in die linke Fahrzeugseite fahren könnte. (Außer der sehr unwahrscheinliche Fall dass es ein Rechtslenker wäre)

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    AutorMart8in 8F., Verden / Niedersachsen810811
    Datum06.08.2015 13:299257 x gelesen
    Hallo,

    laut diesem Artikel wollte der Motorradfahrer den PKW überholen, wodurch es zum Zusammenprall kam.

    http://www.berliner-kurier.de/brandenburg/tragischer-einsatz-biker-stirbt-bei-zusammenstoss-mit-auto-von-feuerwehrmann,7169130,31399630.html

    Gruß!

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    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen810812
    Datum06.08.2015 13:349203 x gelesen
    Geschrieben von ---Berliner Kurier--- Als er kurz darauf von der Landstraße auf den Parkplatz des Gerätehauses abbiegen will, kommt es zur Tragödie.
    Denn im selben Moment kommt von hinten ein Motorradfahrer herangeschossen, will den Feuerwehrler überholen und kracht in dessen Fahrzeug.

    Die Wucht des Aufpralls ist so heftig, dass der 29-Jährige anschließend noch gegen einen Telefonmast geschleudert wird. Der Mann ist auf der Stelle tot.


    Sorry, so stand das nicht in den ersten Meldungen.....

    BR Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorMarc8el 8D., Ratingen / NRW810813
    Datum06.08.2015 13:369120 x gelesen
    Kann passieren. Bzw. passiert heutzutage leider sehr oft dass sich die Aussage der Quelle drastisch ändert und dann Kommentare oder Bemerkungen in Social Media oder Foren dann sehr unglücklich wirken.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg810814
    Datum06.08.2015 14:439115 x gelesen
    hallo,

    aktuell direkt von der Polzei:

    ... Dort befuhr der Fahrer eines PKW Skoda die Straße in Fahrtrichtung Neu-Hartmannsdorf. Er setzte seinen Fahrtrichtungsanzeiger links, um auf das Gelände der Feuerwehr einzubiegen. Der Fahrer eines Krades Kawasaki überholte den PKW und stieß in der Folge mit dem Skoda zusammen. ...
    vollständige Meldung: p.gifSchwerer Verkehrsunfall mit tragischen Folgen: Motoradfahrer verstorben, Feuerwehrmann verletzt

    Wenn ich das richtig interpretiere dürfte der Feuerwehrmann an dem Unfall nicht schuld sein.

    Die Polzei gibt momentan keine weiteren Informationen raus.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW810816
    Datum06.08.2015 15:188502 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Wenn ich das richtig interpretiere dürfte der Feuerwehrmann an dem Unfall nicht schuld sein.

    Das sieht manch Richter anders da man nicht links abbiegen darf wenn man selber gerade links überholt wird.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg810817
    Datum06.08.2015 15:238639 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thomas M.Das sieht manch Richter anders da man nicht links abbiegen darf wenn man selber gerade links überholt wird.
    klar darf man seine Vorfahrt nicht erzwingen.

    Mir selbst ist so was vor vielen vielen Jahren auch passiert. (war nicht bei einem Einsatz) Ich wollte links in den Hof vom Feuerwehrhaus abbiegen. Da wurde ich auch überholt. Der Fahrer des anderen PKWs war recht schnell unterwegs. Der hat in der unübsichtlichen Kurve vor dem Feuerwehr mich überholt.

    Da war die Rechtslage klar. Ich war nicht schuld an dem Unfall.


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW810824
    Datum06.08.2015 18:527773 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Das sieht manch Richter anders da man nicht links abbiegen darf wenn man selber gerade links überholt wird.

    zumal es sich hier nicht um ein normales Linksabbiegen, sondern ein Abbiegen in ein Grundstück handelt.

    §9(5) StVO:
    Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen810827
    Datum06.08.2015 20:14   7917 x gelesen
    Tach!

    Geschrieben von Thomas M.:
    Das sieht manch Richter anders da man nicht links abbiegen darf wenn man selber gerade links überholt wird.
    Geantwortet von Henning K.:
    zumal es sich hier nicht um ein normales Linksabbiegen, sondern ein Abbiegen in ein Grundstück handelt.

    §9(5) StVO:
    Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

    Aha, ganz schlau. Und wann dürfen wir überholen resp. müssen damit rechnen, überholt zu werden? Dazu hält die StVO (weil wir hier grade so schön am zitieren sind) tatsächlich auch was bereit:

    §5 (2) StVO:
    [...] Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.


    Innerorts, 50 km/h (denn Feuerwehrhäuschen liegen ja seltenst mitten in der Pampa *) ) - muss ich da regelmäßig damit rechnen, "mit wesentlich höherer Geschwindigkeit" überholt zu werden? Ja doch wohl eher nicht! Es sei denn, wir wollen dem FA, als allererstem (!), unterstellen, viel zu langsam, mit 20 - 30 km/h, zum Einsatz gefahren zu sein...

    In diesem Sinne: Gut, dass Gestze in der Regel immer noch von Juristen interpretiert werden und Recht immer noch von Gerichten, nicht vom Forum, gesprochen wird.

    (Wenns vom Forum gesprochen würde, hätte wohl noch der letzte angefahrene "Fußgänger-FA" den Hauptteil der Schuld, um mit Fahrern/Maschinisten gar nicht erst anzufangen... so jedenfalls regelmäßig mein Eindruck, wenn ich die Beiträge und "Rechtsgutachten" hier lese.)


    Gruß

    Daniel


    PS / *): Wie erwartet liegt auch hier das Feuerwehr-Domizil nicht ausserorts: Sollte wohl das Feuerwehrhaus an der Schulstraße in Hartmannsdorf LOS sein

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    AutorHerb8ert8 S.8, Ubstadt-Weiher / Baden Württemberg810837
    Datum06.08.2015 21:367364 x gelesen
    Hallo Zusammen keine Mutmaßungen mein Beileit den Angehörigen und gute besserung dem Feuerwehrman,

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW810838
    Datum06.08.2015 21:447478 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.Aha, ganz schlau
    Danke das Sie mich so qualifiziert beurteilen.

    Das Urteil wurde so gesprochen. also Punkt
    Auch wenn es außerhalb mancher Geisteswelt liegt werden solche Urteile immer für den Einzellfall gesprochen. Menschen mir Kenntnis der deutschen Sprache hätten diese Besonderheit auch der kleinen unscheinbaren Buchstabenfolge "manch" entnehmen können, diese implizieren das nicht jeder Richter so spricht oder gesprochen hat, schön zu sehen am Beitrag von J.M.

    Und ab nun wäre ich Dankbar wenn diese .... niedertrampeln fremden Wissen, Meinungen oder Erfahrungen hier und jetzt ein Ende findet und wir uns wieder als Kameraden unterhalten dürfen.
    Gerne mit unterschiedlichen Meinungen, denn dabei könnte man vielleicht etwas lernen.


    Also zurück zum kameradschaftlichen Austausch.

    Rechtsprechung: Der Anscheinsbeweis für volle Haftung spricht in der Regel gegen den Linksabbieger

    OLG Oldenburg v. 03.01.1973:
    Bei einer Kollision zwischen einem überholenden und einem nach links in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Kfz spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Linksabbiegers.

    LG München v. 01.12.1982:
    Bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem links überholenden Pkw spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Abbiegenden. Das gilt vor allem dann, wenn das Ziel des Abbiegens die Einfahrt in ein Grundstück (hier: Parkplatz) ist. Unter solchen Umständen kann die Haftung für den Unfall jedenfalls dann zu Lasten des Abbiegenden im Verhältnis von 1/4 zu 3/4 verteilt werden, wenn keine Anhaltspunkte für eine überhöhte Geschwindigkeit des Linksüberholers sprechen, andererseits aber auch kein zusätzlicher Verschuldensvorwurf gegen den Abbiegenden zu rechtfertigen ist.

    KG Berlin v. 06.12.2004:
    Kommt es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers. Der Fahrtrichtungsanzeiger ist dann "rechtzeitig" i. S. d. § 9 Abs. 1Satz 1 StVO betätigt, wenn sich der Verkehr auf das Abbiegen einstellen kann: maßgeblich dafür ist weniger die Entfernung vom Abbiegepunkt als vielmehr die Zeit zwischen Anzeigebeginn und Abbiegen unter Berücksichtigung der Fahrgeschwindigkeit.

    KG Berlin v. 15.08.2005:
    Kommt es in einem unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers. Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten des Linksabbiegers haftet dieser im Falle einer Kollision mit einem ordnungsgemäß überholenden Kfz grundsätzlich allein, wobei die Betriebsgefahr des Überholers zurücktritt.

    OLG Hamm v. 23.02.2006:
    Der Grundsatz, dass gegen den Linksabbieger der Anscheinsbeweis spricht, kann jedenfalls dann nicht in dieser Allgemeinheit gelten, wenn zuvor der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt war, sondern eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammenstößt.

    KG Berlin v. 13.08.2009:
    Kommt es im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers. Eine Beweislastumkehr greift zu Lasten einer Partei nicht ein. Der Anscheinsbeweis ist Folge der besonderen Gefährlichkeit des Linksabbiegens, die sich weder durch das prozessuale Verhalten der Parteien noch das Aussageverhalten von Zeugen ändert.

    OLG Hamm v. 09.07.2013
    Die Grundsätze des Beweis des ersten Anscheins greifen nicht stets zu Gunsten eines eine kurze Kolonne überholenden Motorrollerfahrers ein, der mit dem die Kolonne anführenden und nach links in eine Grundstückszufahrt einbiegenden Fahrzeugs kollidiert.

    OLG München v. 23.01.2015:
    Bei der Kollision eines zunächst langsam fahrenden und anschließend nach links abbiegenden mit einem überholenden Fahrzeug sprich ein Anscheinsbeweis dafür, dass das der Fahrer des abbiegenden Fahrzeugs den Unfall durch eine Sorgfaltspflichtverletzung verursacht hat.

    Ich Urteile nicht, ich habe jedoch zu bedenken gegeben das es hier keine eindeutige Schuld/Freisprechung gibt.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen810885
    Datum07.08.2015 11:566784 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Daniel R.Innerorts, 50 km/h (denn Feuerwehrhäuschen liegen ja seltenst mitten in der Pampa *) ) - muss ich da regelmäßig damit rechnen, "mit wesentlich höherer Geschwindigkeit" überholt zu werden? Ja doch wohl eher nicht! Es sei denn, wir wollen dem FA, als allererstem (!), unterstellen, viel zu langsam, mit 20 - 30 km/h, zum Einsatz gefahren zu sein...

    Naja, beim Abbiegevorgang bremst man in der Regel schon ab. Gerade, wenn es um ein Abbiegen auf ein Grundstück geht (Wenn ich den Thread richtig verfolgt habe, ist das ja auch der Fall gewesen). Insofern bin ich mit Deiner Argumentation nicht d'Accord.
    Man mag es ein Stück weit fahrlässig finden, als Motorradfahrer links einen linksabbiegenden PKW zu überholen (Also ich tue das zumindest), aber eine eindeutige Rechtslage sieht imho anders aus.
    In der juristischen Aufarbeitung wird man, berechtigterweise, schon die Frage stellen, ob der obligatorische Blick in den Rückspiegel bzw. Schulterblick stattgefunden hat.

    Viele Grüße

    Ingo

    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]
    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern810887
    Datum07.08.2015 13:476094 x gelesen
    Geschrieben von ---Ingo H.--- In der juristischen Aufarbeitung wird man, berechtigterweise, schon die Frage stellen, ob der obligatorische Blick in den Rückspiegel bzw. Schulterblick stattgefunden hat.

    ... und ob das Abbiegen angezeigt wurde, indem der Blinker betätigt wurde. Ich bin Blinker-Fetischist, aber auf dem Weg zum Eisatz ist es mir beim Abbiegen zum Gerätehaus auch schon passiert, dass ich den Hebel nicht rechtzeitig in die richtige Richtung gelegt habe. Ich hoffe es für den Kameraden, dass der Unfall trotz seiner nötigen Umsicht passiert ist.

    M.E. hat er den großen Vorteil, dass er den Dachaufsetzer - man mag darüber denken, wie man will - auf dem Dach hatte. Der sollte bei Ortskenntnis des Motoradfahrers (sofern er diese hatte) ein deutliches Indiz auf einen Abbiegevorgang gewesen sein.


    Mein Beileid den Hinterbliebenen.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP810903
    Datum07.08.2015 17:17   5972 x gelesen
    Geschrieben von Stefan R. M.E. hat er den großen Vorteil, dass er den Dachaufsetzer - man mag darüber denken, wie man will - auf dem Dach hatte. Der sollte bei Ortskenntnis des Motoradfahrers (sofern er diese hatte) ein deutliches Indiz auf einen Abbiegevorgang gewesen sein.Ich glaube kaum dass ein Dachaufsetzer - wenn denn einer verwendet wurde - hier in die Bewertung mit einfließen würde. Diesen als "Vorteil" in einer solchen Situation zu beschreiben, finde ich völlig abwegig. Ansonsten hätte ich dazu zwei Überlegungen:
    - Viele, die mit Dachaufsetzern fahren, fahren auch gerne mit Warnblinker - ist dieser Fall, Unfall beim Abbiegen, nicht gerade das Paradebeispiel dafür, dass das Mist ist?
    - Wie lange dauerte das Aufsetzen des Dachaufsetzers, welcher Zeitgewinn wurde damit rausgefahren, und wäre der Wagen vielleicht nie mit dem Motorrad kollidiert, wenn er einfach normal ohne Aufsetzer gefahren wäre?
    Hier einen Vorteil in einem evtl. vorhandenen Dachaufsetzer zu sehen - nein, beim besten Willen nicht.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW810904
    Datum07.08.2015 17:355844 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R. Es sei denn, wir wollen dem FA, als allererstem (!), unterstellen, viel zu langsam, mit 20 - 30 km/h, zum Einsatz gefahren zu sein...
    Ich schon,
    zumindest hoffe ich das er nicht mit 50Km/h abbiegen wollte.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern810908
    Datum07.08.2015 20:195682 x gelesen
    Ich habe mir das Foto in der Bildzeitung noch einmal angesehen. Das silberne Fahrzeug des Unfallbeteiligten hatte keinen Dachaufsetzer, da habe ich mich von dem blauen Auto im ersten Bild irritieren lassen.

    Ich lasse mich gerne belehren, da ich keinen Dachaufsetzer benutze (ist mir zu umständlich), aber warum sollte man mit Dachaufsetzer auch noch den Warnblinker anschalten? Halte ich für sinnlos. Wird das wirklich so oft in Kombination benutzt?

    Wenn ich den Dachaufsetzer benutze und sinnvollerweise dann auch ohne Warnblinker fahre, könnte dies m.E. trotzdem ein Punkt in der Verteidigung sein, um das Mitverschulden des Überholenden zu begründen. Was sagen die Juristen unter uns sazu, Verkehrsrecht ist eben nicht meine Fachrichtung.

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     08.11.2012 11:12 Oliv7er 7S., Starnberg Und wieder ein Unfall bei der Anfahrt zum Gerätehaus
     06.08.2015 12:52 Jens7 N.7, Ohorn
     06.08.2015 12:55 Jens7 N.7, Ohorn
     06.08.2015 13:15 Pete7r L7., St. Wendel
     06.08.2015 13:19 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     06.08.2015 13:20 Jens7 N.7, Ohorn
     06.08.2015 13:25 Marc7el 7D., Ratingen
     06.08.2015 13:29 Mart7in 7F., Verden
     06.08.2015 13:34 Jens7 N.7, Ohorn
     06.08.2015 13:36 Marc7el 7D., Ratingen
     06.08.2015 14:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
     06.08.2015 15:18 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     06.08.2015 15:23 Jürg7en 7M., Weinstadt
     06.08.2015 18:52 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     06.08.2015 20:14 Dani7el 7R., Peine
     06.08.2015 21:44 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     07.08.2015 11:56 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     07.08.2015 13:47 Stef7an 7R., Papendorf
     07.08.2015 17:17 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.08.2015 20:19 Stef7an 7R., Papendorf
     07.08.2015 17:35 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     06.08.2015 21:36 Herb7ert7 S.7, Ubstadt-Weiher
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