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ThemaFW-Fahrzeuge nur in der eigenen Stadt versichert ?8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü809407
Datum26.06.2015 15:267978 x gelesen
Hallo,

an sich ein relativ belangloser Artikel über die Neubeschaffung einer n.B.-DLK. Interessant ist allerdings der letzte Absatz des Artikels.....


Gruß Andi

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AutorUli 8W., Sulz-Hopfau / Baden-Württemberg809409
Datum26.06.2015 16:084719 x gelesen
Hallo Andreas,

ich schätze mal dass es um "Ausleihen der DLK" geht.

Im Normalbetrieb- also bei einem Einsatz oder bei einer reinen Bewegungsfahrt durch die BF/WFW Reutlingen wäre es vermutlich geregelt gewesen.

Aber für "Leihfahrzeuge" brauchste eben eine eigene Versicherung, muss ja auch als "Otto Normalbürger" im Antragsformular für die KFZ-Versicherung angegeben werden ob es sich um ein Fahrzeug handelt welches auch als "Mietwagen" genutzt wird.

(meine Einschätzung als nicht-Jurist)

Gruß aus´m Nordschwarzwald
Uli Weigold

Meine Beiträge geben meine Sicht der Dinge und meine Meinung wieder. Deshalb schreib auch ich hier und nicht ein anderer :-)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW809410
Datum26.06.2015 17:104318 x gelesen
Die besonderen Regeln für "Mietwagen" gelten aber für die gewerbsmäßige Vermietung, damit wird man den beschriebenen Vorgang kaum gleichsetzen können.

Wenn es um selbst verursachte Schäden am Fahrzeug geht, dann handelt es sich um eine Kasko-Versicherung. Deren Inhalt kann man mehr oder weniger frei verhandeln. Wenn die Feuerwehr Reutlingen da mit speziellen Bedingungen Kosten einspart, mag das wohl für diesen Fall etwas komplizierter geworden sein.

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü809415
Datum26.06.2015 19:023857 x gelesen
Hallo Uli,


ich kann mir ehrlich gesagt schwer vorstellen das RT einfach TÜ die DL hinstellte und meinte probiert mal. Die HZL sorgt bei ungeübten/nicht eingewiesenen Fahrer schnell für Falze und Ecken wo ursprünglich keine waren....


Gruß Andi

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW809416
Datum26.06.2015 19:093942 x gelesen
Geschrieben von Andreas R.Die HZL sorgt bei ungeübten/nicht eingewiesenen Fahrer schnell für Falze und Ecken wo ursprünglich keine waren....


Und wenn der Fahrer dann nicht zu RT gehört könnte die Versicherung tatsächlich blocken. Im Zivilleben gibt es ja auch Versicherungen die Fragen wer das Fahrzeug künftig bewegen wird, also; Jeder, nur Halter, auch Kinder ectpp.
Wer da kostengünstig nur Halter angegeben hat wird ggf große Augen machen wenn der 18J. Sohn das Ding in der Hauswand parkt.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW809422
Datum27.06.2015 09:423608 x gelesen
Geschrieben von Uli W.Im Normalbetrieb- also bei einem Einsatz oder bei einer reinen Bewegungsfahrt durch die BF/WFW Reutlingen wäre es vermutlich geregelt gewesen.


es gibt mehrere Varianten der Versicherung gemeindeeigener Fahrzeuge, eine davon ist die, dass die Gemeinde quasi selbst die Versicherung ist....
Und da hängt das dann u.a. davon ab, wie die entsprechenden Mitarbeiter der "Versicherungsstelle" der Gemeinde das im Detail sehen...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW809683
Datum02.07.2015 22:403057 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Uli W.Im Normalbetrieb- also bei einem Einsatz oder bei einer reinen Bewegungsfahrt durch die BF/WFW Reutlingen wäre es vermutlich geregelt gewesen.

Aber für "Leihfahrzeuge" brauchste eben eine eigene Versicherung, muss ja auch als "Otto Normalbürger" im Antragsformular für die KFZ-Versicherung angegeben werden ob es sich um ein Fahrzeug handelt welches auch als "Mietwagen" genutzt wird.


Die Haftung nach außen hin bei Schädigung Dritter ist kein Problem, da ist es (zunächst) relativ egal, wer der Fahrer ist, der Geschädigte bekommt immer sein Geld. Was nach innen regressiert wird, steht ggf. auf einem anderen Blatt.

Hier dürfte es sich vermutlich tatsächlich um eine Kaskoversicherung handeln, die für den eigenen Fahrzeugschaden eintritt, wenn das Fahrzeug selbstverschuldet beschädigt wird. Und dass das bei einer Probefahrt mit einem 700.000 teuren Gefährt schonmal an besondere Bedingungen geknüpft ist, ist nachvollziehbar.

Gruß
Katja

"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorMatt8hia8s K8., Ofterdingen / Baden-Württemberg809942
Datum13.07.2015 21:192632 x gelesen
Die Frage ist, ob Reutlingen Ihre Fahrzeuge überhaupt versichert hat.

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 PflVG müssten Sie das gar nicht, da sie über 100.000 Einwohner haben.

Nächste Frage ist, wer stellt sich im Falle eines Falles vor den Gemeinderat und erklärt, dass ein sündhaft teures Fahrzeug kaputt ging, weil es zur Vorführung bei der Nachbarwehr war?

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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xxx

 26.06.2015 15:26 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 26.06.2015 16:08 Uli 7W., Sulz-Hopfau
 26.06.2015 17:10 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.06.2015 19:02 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 26.06.2015 19:09 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 27.06.2015 09:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.07.2015 22:40 Katj7a R7., Köln
 13.07.2015 21:19 Matt7hia7s K7., Ofterdingen
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