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ThemaBaWü: Änderung des FwG geht in Anhörung31 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg: Gesetzentwurf zum Feuerwehrgesetz geht in die Anhörung
  • Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes
  •  
    AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg809270
    Datum24.06.2015 08:0318529 x gelesen
    Guten Morgen,

    in Baden-Württemberg geht die geplante Änderung des Feuerwehrgesetz in die Anhörung:

    Pressemitteilung des Innenministeriums

    Mit der Änderung soll die Grundlage geschaffen werden, den Feuerwehrdienst arbeitsteiliger zu gestalten. Außerdem soll der Kostenersatz für Feuerwehreinsätze neu geregelt werden.

    Gruß
    Thomas

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg809271
    Datum24.06.2015 08:1312863 x gelesen
    Guten Morgen


    interessant auch dieser Absatz:

    Durch den Gesetzentwurf soll auch eine Klarstellung erfolgen, welche Rechte die ehrenamtlichen Helfer der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen haben, die bei Feuerwehreinsätzen zur Unterstützung der Feuerwehr herangezogen werden. Sie besitzen, wenn sie durch den Bürgermeister oder den Technischen Einsatzleiter der Feuerwehr über ihre Organisation zur Hilfeleistung angefordert werden, die gleichen Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls und von Sachschäden unmittelbar gegenüber der Gemeinde wie die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen. Damit setzen wir das Ziel der Koalitionsvereinbarung um, die rechtliche Absicherung von ehrenamtlichen Einsatzkräften zu vereinheitlichen, hob Minister Gall hervor.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorFran8k S8., Schwerte / NRW809280
    Datum24.06.2015 11:1912111 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.wenn sie durch den Bürgermeister oder den Technischen Einsatzleiter der Feuerwehr über ihre Organisation zur Hilfeleistung angefordert werden, die gleichen Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls... und wenn die anderen Hilfsorganisationen nicht durch den Bürgermeister oder den Technischen Einsatzleiter angefordert werden? Ich denke da an Sucheinsätze mit Rettungshunden, reine Sanitätslagen....dann sind die wieder Helfer zweiter Klasse? Oder reicht eine Alarmierung durch eine Leitstelle aus um die Gleichstellung zu erreichen?
    Gruß Frank

    ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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    AutorFlor8ian8 P.8, Wiesloch / Baden-Württemberg809284
    Datum24.06.2015 12:2011755 x gelesen
    Hallo Frank

    in diesem Fall:
    Geschrieben von Frank K.
    Ich denke da an Sucheinsätze mit Rettungshunden, reine Sanitätslagen....
    dürfte die Grundlage für den Einsatz auch nicht das Feuerwehrgesetz sein. Wie die Helfer in dem Fall abgesichert sind, müsste dann an anderer Stelle festgelegt werden.

    Oder?

    Gruß
    Florian

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    AutorMart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg809298
    Datum24.06.2015 14:3411340 x gelesen
    Hallo Zusammen,

    dringend gesetzlich geregelt gehört meiner Meinung nach darin auch der betriebliche Brandschutz.
    Im aktuellen Feuerwehrgesetz gibt es hier nur die Werkfeuerwehr. Den Zwischenschritt Betriebsfeuerwehr oder Behördenselbstschutz hat man leider nicht beachtet.


    Im Bereich der Jugendfeuerwehr sollte es hier auch ne eindeutige Regelung zum §72 (Erweitertes Führungszeugniss) geben.

    Einen schönen Tag noch

    Meine private Meinung! § Artikel 5(1) GG! Was ich hier schreibe ist meine persönliche Meinung, und nicht die meiner Dienststelle oder der Freiwilligen Feuerwehr der ich angehöre!

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    AutorHerb8ert8 J.8, Aschersleben / Sachsen-Anhalt809311
    Datum24.06.2015 15:3911160 x gelesen
    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Einen Weg sieht der Innenminister darin, den Feuerwehrdienst arbeitsteiliger zu gestalten. Bisher ist der Einheitsfeuerwehrangehörige der Standard bei den Freiwilligen Feuerwehren. Das heißt, jeder Feuerwehrangehörige ist so ausgebildet, dass er - von besonderen Funktionen abgesehen - grundsätzlich universell einsetzbar ist. Daran können wir nicht mehr bedingungslos festhalten, ist Innenminister Gall überzeugt. Bei den Feuerwehren sollen künftig auch Männer und Frauen ehrenamtlich mitwirken können, die nur bestimmte einzelne Feuerwehrtätigkeiten ausüben. Der Feuerwehrdienst wäre dann besser mit Beruf und Familie zu vereinbaren, unterstrich der Minister.

    ich trete dann in die Feuerwehr ein und mache dann nur Angriffstrupp?

    Gruss Herbi

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    AutorChri8sti8an 8H., Grötzingen / Baden-Württemberg809330
    Datum24.06.2015 19:2910776 x gelesen
    Du fährst vom Brandeinsatz zurück und bekommst nen Alarm zum VU. "Lös Alarm für TH aus. Wir können nur Brandbekämpfung. Muß das Opfer halt noch warten."
    Prima Funkspruch

    Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

    Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

    WICHTIGER HINWEIS!
    Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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    AutorLore8nz 8R., Eberbach / BW809334
    Datum24.06.2015 21:0510441 x gelesen
    Die meisten freiwilligen Feuerwehren sind doch unter Tage froh, wenn sie probelmlos einen Löschzug personell besetzt bekommen. Die brauchen sowieso jeden der Lust hat bei der Feuerwehr mitzumachen um vollzählig auszurücken, für was soll da die Spezialisierung gut sein? Als Mannschaft gibt es doch sowieso nicht so viele Ausbildungen. Truppmann und - führer und dann Atemschutz und Maschinist. Motorsäge, Boot .. ?
    Wir regulieren uns in D noch zu Tode!

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    AutorChri8sti8an 8H., Grötzingen / Baden-Württemberg809335
    Datum24.06.2015 21:1510271 x gelesen
    Muss ich Dir voll zustimmen. Technische Hilfe und Brandbekämpfung gehört zusammen.

    Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

    Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

    WICHTIGER HINWEIS!
    Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP809340
    Datum24.06.2015 22:2810124 x gelesen
    Geschrieben von Lorenz R.Die meisten freiwilligen Feuerwehren sind doch unter Tage froh, wenn sie probelmlos einen Löschzug personell besetzt bekommen. Die brauchen sowieso jeden der Lust hat bei der Feuerwehr mitzumachen um vollzählig auszurücken, für was soll da die Spezialisierung gut sein? Hintergrunddienste: Gerätewarte, Funkwarte, meinetwegen auch JF-Betreuer ohne Einsatztätigkeit.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg809342
    Datum24.06.2015 22:5410022 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Sebastian K.

    Hintergrunddienste: Gerätewarte, Funkwarte,

    und der ganze Bereich Logistik und Verpfegung.

    meinetwegen auch JF-Betreuer ohne Einsatztätigkeit.

    besonders in den Kindergruppen der JF oder im Bereich der Brandschutzerziehung/Brandschutzaufklärung.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg809344
    Datum24.06.2015 23:0010415 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von IM BaWü

    welche Rechte die ehrenamtlichen Helfer der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen haben, die bei Feuerwehreinsätzen zur Unterstützung der Feuerwehr herangezogen werden. Sie besitzen, wenn sie durch den Bürgermeister oder den Technischen Einsatzleiter der Feuerwehr über ihre Organisation zur Hilfeleistung angefordert werden, die gleichen Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls und von Sachschäden unmittelbar gegenüber der Gemeinde wie die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen.

    Wie verhält sich das, wenn örtliche SanHiOrgs gem. Alarmplan bei bestimmten Alarmstichworten von der LSt automatisch zu Feuerwehreinsätzen mitalarmiert werden ?



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBjör8n L8., Heidelberg / BW809351
    Datum25.06.2015 07:4410249 x gelesen
    Ich denke Das bezieht sich auch auf ich bin nur Maschinist - was ich bei vielen Feuerwehren schon gehört habe. Oder eben wie schon genannt Jugendwart, Kinderfeuerwehr, Verpflegungsgruppe, Führungsgruppe, Gerätewart, Schriftführer, Kassierer, Presse/Öffentlichkeitsarbeit, Kleiderkamer, Sanitätsmaterial, usw

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    AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W809353
    Datum25.06.2015 08:089933 x gelesen
    Da sehe ich jetzt nicht das Problem. Den ja jemand im Vorfeld aufgestellt. Idealerweise derjenige, den es Betrifft und der die Verantwortung trägt, sprich der Feuerwehrkommandant.

    Gibt es den Entwurf eigentlich irgendwo zur Einsicht? Kurze Suche hat adhoc nichts ergeben..

    Grüße,
    Sebastian

    §2, FwG BW:
    "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
    Von Löschen steht hier nichts.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg809355
    Datum25.06.2015 08:159906 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian H.Gibt es den Entwurf eigentlich irgendwo zur Einsicht? Kurze Suche hat adhoc nichts ergeben..

    ja - hier - unterhalb der Newsmeldung ist ein PDF verlinkt in dem die Änderungen aufgeführt sind.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern809356
    Datum25.06.2015 09:109709 x gelesen
    Geschrieben von Herbert J.ich trete dann in die Feuerwehr ein und mache dann nur Angriffstrupp?

    Is halt blöd wenn an dem Tag keiner vom Wassertrupp kommt ....... :-)


    Gruß
    Christian

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP809357
    Datum25.06.2015 09:149897 x gelesen
    Geschrieben von Thomas B.Außerdem soll der Kostenersatz für Feuerwehreinsätze neu geregelt werden.Diese geplanten Änderungen find ich mal richtig gut. Hoffentlich liest das auch mal jemand in unserem Ländchen, wo man wegen gleicher Problematik eigentlich schon für Mitte letzten Jahres einen Gesetzesentwurf rausbringen wollte.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP809359
    Datum25.06.2015 09:399731 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.wo man wegen gleicher Problematik eigentlich schon für Mitte letzten Jahres einen Gesetzesentwurf rausbringen wollte.

    Da passiert auch bis nächstes Jahr nichts mehr. Die betreffenden Damen und Herren gehen langsam in den Wahlkampfmodus über, da könnte so etwas störend sein.

    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP809360
    Datum25.06.2015 09:479761 x gelesen
    Na, dann muss man eben irgendeinen Halbsatz noch reinbasteln, der sich nach außen als ultimative Erleichterung, wenn nicht gar Rettung des feuerwehrenden Ehrenamtes verkaufen lässt. Dann klappt das schon.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg809361
    Datum25.06.2015 10:1210141 x gelesen
    Guten Tag

    einige diskussionswürdige Aspekte enhält der Gesetzentwurf schon:

    - § 14 eine vorläufige Enthebung vom Dienst muss jetzt der Bürgermeister und nicht mehr der FW-Kommandant aussprechen,


    -> Anfügung des Abs. 6 iim § 22 :

    (6) Die Aufsichtsbehörden können bei Einsätzen nach § 2 Absätze 1 und 2 Nummer 1 unmittelbar Weisungen erteilen und die organisatorische Oberleitung übernehmen. Sie können ferner für die Überlandhilfe (§ 26) im Einvernehmen mit den Gemeinden Einsatzgebiete sowie Alarm- und Ausrückeordnungen festlegen.

    oder:

    Durch die Regelung, durch die klargestellt wird, dass ehrenamtlich tätigen Angehörigen
    der Träger der Katastrophenhilfe, die auf Anforderung des Bürgermeisters oder Techni-
    schen Einsatzleiter im Einzelfall am Einsatz mitwirken, unmittelbar Ersatz für Verdienst-
    ausfall und Sachschäden zusteht, können den Gemeinden nur Mehrkosten entstehen,
    wenn dieser höher ist als die bisher den Organisationen geleisteten Zahlungen. Die Her-
    anziehung von ehrenamtlichen Helfern wird sich aber auf wenige größere Einsätze be-
    schränken.


    Hier sehe ich dass für einige Gemeinden, in denen z.B. örtliche SanHiOrgs bei bestimmten Stichworten mitalarmiert werden, doch größere Kosten zukommen, u.a. beim Lohnausfall und auch beiSachwerten. beispielsweise wenn Handys oder Kfz der Helfer im Einsatz verlustig gehen bzw. beschädigt werden ?!


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW809380
    Datum25.06.2015 19:319351 x gelesen
    Geschrieben von Björn L.Ich denke Das bezieht sich auch auf ich bin nur Maschinist - was ich bei vielen Feuerwehren schon gehört habe.

    Das geht aber doch auch ohne Sonderregelung. Wenn man sich einig ist, wird der Betreffende halt für nichts anderes eingeteilt und auf keine anderen Lehrgänge geschickt. (Wenn man sich nicht einig wird, nützt auch die neue Regelung nichts...)

    Geschrieben von Björn L.Oder eben wie schon genannt Jugendwart, Kinderfeuerwehr, Verpflegungsgruppe, Führungsgruppe, Gerätewart, Schriftführer, Kassierer, Presse/Öffentlichkeitsarbeit, Kleiderkamer, Sanitätsmaterial, usw

    Ich vermute eher, dass es wirklich um Personen ohne regulären "Einsatzdienst" geht.

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    AutorBjör8n L8., Heidelberg / BW809392
    Datum26.06.2015 08:019098 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Ich vermute eher, dass es wirklich um Personen ohne regulären "Einsatzdienst" geht.

    Jugendwart, Kinderfeuerwehr, Gerätewart, Schriftführer, Kassierer, Presse/Öffentlichkeitsarbeit, Kleiderkamer, Sanitätsmaterial,...

    Müssen doch nicht zwangsläufig am regulären einsatzdienst teilhaben

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW809395
    Datum26.06.2015 10:149023 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Ich vermute eher, dass es wirklich um Personen ohne regulären "Einsatzdienst" geht.

    und um Menschen mit Behinderung, aber die Diskussion hatten wir in der Vergangenheit hier ja auch schon zu genüge.


    Gruß

    Dirk

    Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

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    AutorDirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg809419
    Datum26.06.2015 23:129112 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Hier sehe ich dass für einige Gemeinden, in denen z.B. örtliche SanHiOrgs bei bestimmten Stichworten mitalarmiert werden, doch größere Kosten zukommen, u.a. beim Lohnausfall und auch beiSachwerten. beispielsweise wenn Handys oder Kfz der Helfer im Einsatz verlustig gehen bzw. beschädigt werden ?!


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard



    Das ist doch eine Mischkalkulation und dann insgesamt ein durchlaufender Posten. Die Gemeinde erhebt dann einfach Einsatzpauschalen für ein paar Helfer mehr. Da sehe ich kein Kostenrisiko welches eine Gemeinde "ruiniert".

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    AutorMatt8hia8s K8., Ofterdingen / Baden-Württemberg809941
    Datum13.07.2015 21:028995 x gelesen
    Geschrieben von Herbert J.Einen Weg sieht der Innenminister darin, den Feuerwehrdienst arbeitsteiliger zu gestalten. Bisher ist der Einheitsfeuerwehrangehörige der Standard bei den Freiwilligen Feuerwehren. Das heißt, jeder Feuerwehrangehörige ist so ausgebildet, dass er - von besonderen Funktionen abgesehen - grundsätzlich universell einsetzbar ist. Daran können wir nicht mehr bedingungslos festhalten, ist Innenminister Gall überzeugt. Bei den Feuerwehren sollen künftig auch Männer und Frauen ehrenamtlich mitwirken können, die nur bestimmte einzelne Feuerwehrtätigkeiten ausüben. Der Feuerwehrdienst wäre dann besser mit Beruf und Familie zu vereinbaren, unterstrich der Minister.


    ich trete dann in die Feuerwehr ein und mache dann nur Angriffstrupp?


    Genau das war auch bei uns der erste Gedanke in der Feuerwehr. Sieht man sich aber dann die Änderungen an, dann fällt nur auf, dass den Absatz über Fachberater rausfällt.

    Bis jetzt heißt es:

    In die Gemeindefeuerwehr können Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen als Fachberater aufgenommen werden. Dienstpflichten, Aufnahme und Beendigung des Feuerwehrdienstes können im Einzelfall abweichend von den Absätzen 1 und 2, § 13 Abs. 1 Nr. 5 und § 14 geregelt werden.

    In Zukunft heißt es:

    In die Gemeindefeuerwehr können auf ihren Antrag Personen aufgenommen
    werden, die besondere Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen oder nur einzelne
    Tätigkeiten des Feuerwehrdienstes wahrnehmen sollen.

    Für die besonderen Bedingungen zur Einstellung und zum Dienstende wird der § 14 geändert, damit auch hier wieder besondere Vereinbarungen möglich sind.

    Ich persönlich kann mir allerdings nur schwer vorstellen wie das in der Praxis aussehen soll. Bisher wurden Leute, die den aktiven Dienst nicht mehr packten, ehrenhaft in die Alterswehr überstellt.

    Das neue Modell klingt für mich nach "passiven" Feuerwehrmitglieder.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg810164
    Datum19.07.2015 12:198746 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Matthias K.

    Das neue Modell klingt für mich nach "passiven" Feuerwehrmitglieder.


    Oder auch nach Leuten " die beispielsweise vor einem Atemschutzeinsatz Respekt haben, " :


    -> " Verbandsversammlung der Feuerwehren "

    Gleichzeitig verwies der Minister auf den vom Landeskabinett zur Anhörung freigegebenen Entwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes. Darin bieten wir künftig die Möglichkeit an, auch innerhalb einer Feuerwehr die Arbeits- und Aufgabenteilung nach Kompetenzen und Leistungsvermögen zu optimieren, erklärte Reinhold Gall. Die Feuerwehr könne sich auf diese Weise für Menschen öffnen, die beispielsweise vor einem Atemschutzeinsatz Respekt haben, die sich aber als EDV-affine Bürger in der Kommunikationstechnik einbringen und etwa Aufgaben im IuK-Bereich bei Einsätzen und Übungen übernehmen wollten.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW810187
    Datum19.07.2015 20:308564 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Oder auch nach Leuten " die beispielsweise vor einem Atemschutzeinsatz Respekt haben, " :

    Der Beschreibung nach doch wohl eher nach Leuten, "die vor jeder Art Einasatz Respekt haben"....

    Wer kein PA-Träger sein kann, weil er sich dabei nicht wohl fühlt, der ist halt keiner. Genau so wie der, dem die Eignung nach G26 fehlt oder der die Belastungsübung nicht schafft.

    Dafür braucht man doch nun wirklich keine Gesetzesänderung, das ging doch auch bisher problemlos und ohne rechtliche Klimmzüge. Wenn man es denn wollte. Wenn man es aber nicht will, nützt auch die neue Regelung nichts....

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    AutorMatt8hia8s K8., Ofterdingen / Baden-Württemberg810272
    Datum21.07.2015 22:348804 x gelesen
    Wenn ich die Aussage vom Minister seh, dann klingt die Sache eher wie "wir passen jetzt einfach das Gesetz mal an die bestehende Realität an".

    Was ist in den Augen der Ministerialen denn der Einheitsfeuerwehrmann? In jeder Feuerwehr wird es Leute geben, die keinen Atemschutzlehrgang haben, oder die auch nicht Maschinist sind. Wenn jemand eine besondere Befähigung als Melder, als Atemschutzüberwacher oder als IuK Kraft hat, dann kristallisiert sich das meist heraus und derjenige bekommt den Job. Aber Leute von vorneherein aufnehmen, damit sie genau die und zwar nur die eine Position ausüben können... Ich weiß nicht...

    Naja, die Gesetzesänderung tut keinem was... Von daher...

    Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW810362
    Datum24.07.2015 22:048292 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian H.Da sehe ich jetzt nicht das Problem. Den ja jemand im Vorfeld aufgestellt. Idealerweise derjenige, den es Betrifft und der die Verantwortung trägt, sprich der Feuerwehrkommandant.

    Oder der Chef vom DRK...

    Gruß, Stefan

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg813482
    Datum28.10.2015 07:597599 x gelesen
    Guten Morgen


    Geschrieben von Thomas B.

    in Baden-Württemberg geht die geplante Änderung des Feuerwehrgesetz in die Anhörung


    Zwischenzeitlich gibt es einen Gesetztesentwurf:

    -> IM BaWü " Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes "

    Die Landesregierung will dafür sorgen, dass die Feuerwehren ihren Personalbestand sichern und ihre Wirtschaftlichkeit verbessern können. Wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen, damit sich auch in Zukunft noch ausreichend Männer und Frauen für eine Mitarbeit in den Feuerwehren finden und diese auch künftig rund um die Uhr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgen können, betonte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 27. Oktober 2015, nachdem das Landeskabinett den nach der Anhörung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes, des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg und des Landeskatastrophenschutzgesetzes beschlossen hat.

    Fand allerdings noch nicht den aktuellen Entwurf im Net.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg813503
    Datum28.10.2015 12:127622 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Bernhard D.Fand allerdings noch nicht den aktuellen Entwurf im Net.
    den gibt es jetzt in den News auf www.FEUERWEHR.de

    p.gifBaden-Württemberg: Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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