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ThemaKBM-Wahl: Kreistag folgt nicht Vorschlag der Kommandanten4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen807418
Datum23.04.2015 23:163222 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg

§ 23 Feuerwehrtechnische Beamte

(1) Jeder Landkreis bestellt einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister und einen oder mehrere Stellvertreter. Die Stellvertreter sind für die Dauer von fünf Jahren als Ehrenbeamte zu berufen. Vor der Bestellung des Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter sind die Feuerwehrkommandanten der Gemeindefeuerwehren und die Werkfeuerwehrkommandanten im Landkreis anzuhören. Der Beschluss über die Bestellung ist dem Regierungspräsidium anzuzeigen. ...


Mal hierzu eine Frage:
die Stelle ist doch hauptamtlich, müsste also ausgeschrieben werden. Da haben doch auch Personalrat, Frauenbeauftragte und alle möglichen anderen mitzureden und zu entscheiden.
Ich schätze mal, das es sich hier um eine Stelle im höheren feuerwehrtechnische Dienst handelt. Hat der vorgeschlagene Bewerber so eine Ausbildung?
Die Feuerwehrkommandanten und die Werkfeuerwehrkommandanten sind vor der Bestellung anzuhören, aber haben sie in Personalrecht mitzureden?

Beißt sich das Feuerwehrgesetz in diesem Fall mit anderen Gesetzen?

Gruß
Heinrich



Heinrich

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AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg807425
Datum24.04.2015 08:341539 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Heinrich B.Beißt sich das Feuerwehrgesetz in diesem Fall mit anderen Gesetzen?

ich würde mal annehmen, um dabei den Sinn hinter dem Gesetz (der Gesetzgeber denkt sich ja manchmal was bei den Gesetzen) sehen zu wollen, dass die Anhörung der Feuerwehrkommandanten und Werkfeuerwehrkommandanten mehr eine Art fachliche Beratung darstellt.

Will sagen, es gibt x Berwerber, die Kommandanten beraten und es kommt vermutlich eine Liste heraus, wer ihnen am liebsten wäre, wer komplett ungeeignet erscheint, möglicherweise mit Wertung und Bewertung der einzelnen Qualifikationen und Lebensläufe. Das geht an das beschließende Gremium, dort kommen sicher auch die Bewertungen des Personalrates, der diversen Beauftragten und auch der Personalverwaltung an. Und auf Basis aller Informationen wird nun entschieden. In meinen Augen gibt es da keinen Konflikt zwischen Gesetzen.

Ich halte das für ein grundsätzlich gutes Verfahren, wenn alle ihr Votum abgeben dürfen und beachtet werden. Und dann muss im Kreistag jeder Stimmberechtigte sich sein eigenes Bild machen und gemäß den eigenen Prioritäten abstimmen. Und so ist es dann im vorliegen Fall wohl die Bewerberin geworden, mit der sich die meisten Kreistagsabgeordneten eine vernünftige Zusammenarbeit vorstellen können.

Von meiner Seite Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg.

Gruß

Frank

Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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AutorDani8el 8H., Radolfzell / Baden-Württemberg807449
Datum24.04.2015 13:281347 x gelesen
Geschrieben von Heinrich Brinkmann Ich schätze mal, das es sich hier um eine Stelle im höheren feuerwehrtechnische Dienst handelt.

Die Stelle war für den gehobenen Dienst ausgeschrieben. So weit ich weiß, erfüllt der andere Bewerber diese Anforderung auch.

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AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW807470
Datum25.04.2015 00:121281 x gelesen
Geschrieben von Heinrich B.Ich schätze mal, das es sich hier um eine Stelle im höheren feuerwehrtechnische Dienst handelt.

Die KBM sind in BW zwar im gD, es muss aber nicht zwangsläufig der gehobene feuerwehrtechnische Dienst sein. Es könnte auch gD-Verwaltung mit FF-Ausbildung sein. Das kenne ich zwar nicht, wäre aber rechtmäßig.

Gruß, Stefan

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