alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

Thema10 Verletzte bei Müllsammlung - war: Über 30 Verletzte bei Unfall ...8 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg807233
Datum19.04.2015 13:018936 x gelesen
hallo,

mal wieder:

Traktor + Anhänger + Personen auf Anhänger => Unfall mit vielen Verletzten:

Am Samstag, gegen 12.15 Uhr, ereignete sich im Rahmen einer örtlichen Müllsammlung am Kreisverkehr in Rehling-Oberach (Landkreis Aichach-Friedberg) ein schwerer Verkehrsunfall mit 10 verletzten Jugendlichen. Ein 17-jähriger war mit seinem Traktor samt landwirtschaftlichen Anhänger von Rehling kommend in den Kreisverkehr bei Oberach eingefahren.

Auf dem Einachsanhänger befanden sich zum Zweck der örtlichen Flurreinigung zehn Jugendliche, teils auf Getränkekisten und losen Couchelementen sitzend. Der 17-jährige Traktorfahrer drehte am Kreisverkehr mehrere Runden, wobei sich infolge nicht angepasster Geschwindigkeit die Couchelemente auf der Anhänger-Ladefläche verschoben. Durch die Gewichtsverlagerung stürzte schließlich der Einachsanhänger um und die Jugendlichen wurden auf die Straße geschleudert. ...


Rehling im Landkreis Aichach-Friedberg: p.gifZehn Jugendliche bei schwerem Unfall mit Traktor verletzt

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorNorb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg807264
Datum19.04.2015 21:455043 x gelesen
Zwei Dinge, die man als Forumianer daraus lernen kann:
1.) Was wäre, wenn das bei uns im Ort passiert (MANV etc.)? Auch gerade an Stellen, die nicht ganz so zugänglich sind wie der Kreisverkehr. dazu gibt es im Ausgangsthread nützliche Beiträge.
2.) Wichtiger noch: Wie halten wir das? Solche Flurreinigungen finden ja gerade jetzt im Frühjahr vielerorts statt. Wenn dann die Kommune noch dazu aufruft, sind auch oft JFs oder FFs als kommunale Einrichtungen dabei.
Nach allem was bekannt ist, kurz und knapp: Grüne Nummer, LoF und alles was daraus folgt sind sinnvoll im Vorhinein zu klären, aber wenn es dumm läuft verschmerzbar. Was aber jedem klar sein sollte ist die Haftungsgeschichte. Um erst keine Diskussionen am Sammelplatz aufkommen zu lassen, ist m.E. die klare Ansage angebracht: Von Seiten der JF bzw. FF fährt keiner ein Gespann mit Personen auf dem Hänger. Zum Auf- und Abladen wird angehalten und der Motor abgestellt. Außerdem steigt von der JF bzw. FF nur dann einer auf den Hänger, wenn der Gespannfahrer das vorher anweist, das Gespann steht und der Motor aus ist.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW807265
Datum19.04.2015 22:243928 x gelesen
Geschrieben von Norbert P.2.) Wichtiger noch: Wie halten wir das?
Ich glaube das siehst du zu eng. Diese Unfälle haben doch zwei Gründe. Zu schnell in der Kurve/ Schwacher Untergrund. Da gehört also jemand als Fahrer drauf, der neben dem Können auch die Ruhe hat.
Bei uns in der Stadt fahren immerhin jedes Jahr hunderte Anhänger mit Pasagieren durch die Gegend, und wirklich Verletzte sind seltsamerweise die Ausnahme. Wenn ich aber da auf dem Trecker sitze, bin ich mir aber auch um das Risiko bewust.
PS:
Im Artikel wird auch davon gesprochen, das die Verletzten teilweise auch mit Anhängern aus dem Wald gefahren wurden.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW807266
Datum19.04.2015 22:363526 x gelesen
Geschrieben von Norbert P.Nach allem was bekannt ist, kurz und knapp: Grüne Nummer, LoF und alles was daraus folgt sind sinnvoll im Vorhinein zu klären, aber wenn es dumm läuft verschmerzbar

Wenn es dumm läuft, geht es dabei um Straftaten (Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, jeweils für den Fahrer und den Halter bzw. den Träger der Halterverantwortung). Schon ganz ohne Unfall.

Deshalb unbedingt beachten:
Die Fahrerlaubnisklassen L und T gelten für Kombinationen aus Traktoren und Anhängern nur dann, wenn diese im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Die Zulassungsfreiheit für 25-km/h-Anhänger greift ebenfalls nur dann. (Gleiches gilt übrigens für die ggf. bestehende Steuerbefreiung dieser Fahrzeuge)

Nun gibt es die "Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften" (StVOuaVsAusnV 2).

Hier werden u.A. für "für nicht gewerbsmäßig durchgeführte Altmaterialsammlungen oder Landschaftssäuberungsaktionen" die eingesetzten Zugmaschinen und ihre Anhänger von der Zulassungspflicht befreit (die Zugmaschinen aber nur, wenn sie ein eigenes Kennzeichen führen, d.h. regulär mit grüner Nummer zugelassen sind). Die Anhänger müssen ein Wiederholungskennzeichen führen, für max. 25 km/h gekennzeichnet sein und diese Geschwindigkeit darf im Betrieb auch nicht überschritten werden(!). Weiterhin muss die Versicherung der Zugmaschine auch diese Verwendung abdecken.

Ahja, und: Die verwendeten Fahrzeuge müssen ansonsten vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein!

Für den Fahrzeugführer gilt:
Auch die Klasse L und T berechtigt zum o.g. Zweck und unter den genannten Voraussetzungen zum Führern dieser Fahrzeugkombinationen. Allerdings mit der Einschränkung, dass bei Klasse L der Fahrzeugführer mindestens 18 Jahre alt sein muss und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine 40 km/h nicht überschreitet.

Für die Personenbeförderung auf Anhängern erlaubt die AusnVO in diesem Zusammenhang keine Ausnahmen von der StVO!

Wer nun den Bericht und die Bilder von dem hier diskutierten Unfall gelesen bzw. gesehen hat der mag sich selbst überlegen, was neben dem Leid der Verletzten und der moralischen Schuld der Verantwortlichen hier hier alleine aus dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht noch für Folgen drohen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorNorb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg807267
Datum19.04.2015 22:443783 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Bei uns in der Stadt fahren immerhin jedes Jahr hunderte Anhänger mit Pasagieren durch die Gegend

Ich denke, dass du damit die Fastnachtsumzüge meinst. Da wurde ja im Laufe der Zeit einges geregelt, so dass die Wagen mittlerweile sehr sicher sind. Außerdem wird während der Umzüge ja sehr langsam gefahren. Es sind auch keine mehr oder weniger spontanen Aktionen, bei denen zu Beginn einfach Leute mit Traktor und Hänger auftauchen und zu denen dann "Aufsammler" zugeteilt werden. Dann sagt es sich leicht "los, hinten rauf" bzw. dann kommt es eher zu unbedachten Handlungen beim Laden oder zu Auf- und Absprüngen auf das fahrende Gespann.

Das Problem bei solchen Sammelaktionen sehe ich an zwei Stellen:

Erstens auf der An- und Abfahrt. Wie läuft es denn bei so einer Flurreinigung? Samstag morgens treffen sich alle am Sammelpunkt und dann wird festgelegt wer wo sammelt bzw. reinigt. Auf dem Land kann dann ein Weg zum zugewiesenen Gebiet kommen, der so lang ist, dass es bequemer ist, auf dem Hänger mitzufahren, der sowieso dorthin muss. Für die Rückfahrt mit dem vollen Hänger gilt das selbe. Das ist das selbe wie auf vielen Vatertagstouren, von denen jedes Jahr einige unschön enden.

Zweitens, während des Einsammelns. Das kommt dann darauf an, wie man das macht. Wenn bei der Flurreinigung der gesammelte Müll auf einen Haufen geworfen und dann erst auf den Hänger geladen wird, ist das unkritisch. Oft ist es aber bequemer, z.B. wenn ein Straßengraben gereinigt werden soll, wenn das Gespann langsam nebenher fährt. Das ist nur dann unkritisch, wenn der Unrat von außen auf den Hänger geworfen wird. Sobald einer oben steht und das Zeug entgegen nimmt bzw. auf der Ladefläche verteilt, wird es gefährlich.

Noch gefährlicher sind Szenen, wie sie bei Altpapiersammlungen vorkommen. Hinter einen Traktor ist ein Hänger, der schon sehr voll ist. Auf dem Papierberg turnen Leute rum, die versuchen, das Papier "besser" zu verstauen. Neben dem Gespann rennen mehrere andere her und reichen Kartons nach oben. Es wird rege vom Hänger auf- und abgestiegen. Weil die Papierhaufen mit einigem Abstand auf dem Gehewg stehen, hält das Gespann oft und fährt häufug an. Der offensichtlich unerfahrene Fahrer lässt dabei jedes Mal die Kupplung schnappen, so dass ein Ruck durch das Gespann geht.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorNorb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg807268
Datum19.04.2015 22:543413 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Für die Personenbeförderung auf Anhängern erlaubt die AusnVO in diesem Zusammenhang keine Ausnahmen von der StVO!

Eben darauf wollte ich ja hinaus. Es dürfen sich unter keinen Umständen Personen auf dem Hänger befinden, wenn auch nur die Möglichkeit besteht, dass der Fahrer gleich losfahren wird.

Verkürzt gesagt. So ein Gespann im genannten Rahmen zum Transport von Gegenständen zu benutzen ist u.U. nicht zulässig. Das war mir bekannt, deshalb auch der Hinweis mit der grünen Nummer. Ich müsste mich in so einem Fall auch erst vorher kundig machen, ob und was da erlaubt ist.

Wichtig ist aber eben, dass das ganze zivilrechtliche Folgen nach sich zieht, wenn es zu einem Unfall kommt. Grundsätzlich würde ich, wenn ich einen Traktor und einen Hänger hätte mich an solchen Aktionen nur als Fußgänger beteiligen, weil ich mir nicht sicher wäre, ob nicht doch einer aufspringt bzw. die Versuchung mal schell einen Mitfahren zu lassen eben doch gegeben ist.

Geschrieben von Henning K.hier alleine aus dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht noch für Folgen drohen.

Stimmt, aber weit übler sind die Versicherungsaspekte, dagegen ist eine Ordnungswirdigkeit fast vernachlässigbar. Darüber sollten sich die Verantwortlichen klar sein, wenn sie an eine Teilnahme ihrer JF/FF an so einer Aktion denken und speziell die JF ler anweisen, nicht auf irgendwelche Ladeflächen zu steigen, wenn das Fahrzeug nicht steht und nicht klar ist, ob es gleich wieder anfährt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP807269
Datum20.04.2015 06:583842 x gelesen
Geschrieben von Norbert P. Ich denke, dass du damit die Fastnachtsumzüge meinst. Da wurde ja im Laufe der Zeit einges geregelt, so dass die Wagen mittlerweile sehr sicher sind. Außerdem wird während der Umzüge ja sehr langsam gefahren. Es sind auch keine mehr oder weniger spontanen Aktionen, bei denen zu Beginn einfach Leute mit Traktor und Hänger auftauchen und zu denen dann "Aufsammler" zugeteilt werden. Dann sagt es sich leicht "los, hinten rauf" bzw. dann kommt es eher zu unbedachten Handlungen beim Laden oder zu Auf- und Absprüngen auf das fahrende Gespann.Unfälle gibts trotzdem, in diesem Jahr z.B. in Wermelskirchen.

Dieser fand in der Nachbarkommune statt. Wer die Stelle kennt und ein bisschen in Physik aufgepasst hat, weiß, dass der rechte Fuß des Fahrers hier eine entscheidende Rolle gespielt hat. Dementsprechend wurde das auch in den regionalen Facebookgruppen diskutiert. Nicht vorherrschende, aber erschreckend häufige Meinung war, zum Brauchtum gehöre sowas eben auch dazu. Jugendlicher Übermut, kann man nichts machen, passiert halt...
Und wenn ich an die T-Azubis denke, die in der Fahrschule bei uns C-Azubis saßen, wird es da auch in Zukunft noch genug Schrott und Verletzte geben. In zwei Wochen ist die Mainacht rum, da wird man schon die nächsten Berichte lesen können.
Wobei man sicher nicht alle jugendlichen Fahrer über einen Kamm scheren kann, und auch unter den älteren gibt es Extremfälle.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen807299
Datum21.04.2015 12:511897 x gelesen
Auch solche Funde können unter Umständen ganz schön ins Auge gehen..

Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
-
http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt