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ThemaBedarf für Normung eines RW 1 + GW-G 124 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen807026
Datum13.04.2015 23:5315413 x gelesen
Moin zusammen,

ich stelle mal einen Gedanken zur Diskussion, der mir seit einer Weile im Kopf herumgeht. Einige Vor- und Nachteile sind mir schon eingefallen, ich habe mir aber selbst noch keine abschließende Meinung gebildet.

Besteht eventuell ein Bedarf, ein Fahrzeug zu normen, das in etwa die Beladung der entfallenen RW 1 und GW-G 1 aufnimmt, angepasst an heutige Bedarfe und vermindert um Unnötiges?

Wenn ich mich in unseren Breiten umschaue, stehen dort recht gut über die Fläche verteilt einige RW 1. Dessen Entfall wurde ja nicht nur hier im Forum schon häufiger kritisiert, sondern auch im "wahren Leben" mag man sich damit vielerorts nicht so recht anfreunden.
Hessen hat jetzt gerade die Förderrichtlinien überarbeitet, nun ist ein RW (neu, 14t) nur förderfähig, wenn er zur Erfüllung der Richtwerte der FwOVO notwendig ist. Diese sieht das Eintreffen eines RW nach 30 Minuten vor, heißt also ein bis max. zwei Stück pro Landkreis.

Ähnlich sieht es bei den GW-G aus, früher eher einige kleine dezentral verteilt, ein paar große hier und da. Heute Förderung nur, wenn zur Erfüllung der FwOVO notwendig. Diese sieht GW-G je nach Gefährdungsklasse der Kommune in 10 Minuten (ABC 3), 20 Minuten (ABC 2) oder gar nicht (ABC 1, dort GW-L mit GSG-Material) vor.
Es wird sich aber nicht jede ABC-2-oder-mehr-Kommune einen GW-G (neu, 12t) hinstellen wollen/können. Diverse Baurichtlinien einiger Bundesländer deuten ja ebenfalls darauf hin, dass Bedarf nach einem "kleinen" GW-G zu bestehen scheint.


Könnte es also nicht funktionieren, eine erweiterte TH-Beladung und eine grundlegende ABC-Beladung zusammen auf einem Fahrzeug unterzubringen, und dieses dezentral in der Fläche so zu verteilen, dass es ca. 15-20 Minuten nach Alarm vor Ort ist?
Als Diskussiongrundlage nehmen wir mal ein Fahrzeug von 12t zGM an, Allrad+Sperren Pflicht, evtl. Singlebereifung, Truppbesatzung, Seilwinde.
Die TH-Beladung setzt da an, wo ein gutes HLF 10 aufhört, so dass man sich ergänzt. Neben Material zu Unter- und Verbau denke ich da v.a. an Spezialgerätschaften wie z.B. Plasmaschneider und einen umfangreichen hydraulischen Rettungssatz der stärksten Klasse.
Die ABC-Beladung könnte sich auf das beschränken, was man braucht, bis ein "richtiger" GW-G da ist. Also vier CSA, Auffangmaterial für ein paar hundert Liter, Material für eine kleine Förderstrecke (Handmembranpumpe reicht evtl schon aus), kleines Dekonset.

Vorteile:
- In der Fläche würde Material für erweiterte TH und den Erstschlag bei GSG verteilt, das ansonsten entweder auf HLFs gequetscht, mit GW-L behelfsmäßig transportiert oder einfach überhaupt nicht vorgehalten wird.
- Einfangen eines Wildwuchses, bei dem jeder seinen Bedarf nach diesem Material auf andere Arten deckt.
- Überörtliche Plan- und Führbarkeit.
- Mit dem Fahrzeug kommt Personal, das häufiger so zum Einsatz kommt und daher besser geübt in der Anwendung ist.
- Man muss nicht "einen ganzen" RW/GW-G haben, wenn man eigentlich nur Bedarf nach einigen wenigen Teilen davon hat.
- Billiger als das ähnlich flächige Verteilen von "echten" RW / GW-G

Nachteile:
- Noch ein Fahrzeugtyp mehr.
- Nicht so flexibel wie zwei Einzelfahrzeuge (auch bzgl. Kompensation bei Ausfall).
- Nich so klein und wendig wie ein RW 1 - aber den gibt es ja momentan leider ohnehin nicht.
- Teurer als das zentrale Vorhalten eines RW / weniger GW-G und der Hoffnung, dass die immer rechtzeitig da sein werden.


Wie gesagt, ich habe noch keine abschließende Meinung dazu. Mir sind aber allein hier in der Gegend schon mehrere Feuerwehren bekannt, die (mehr oder weniger konkret) planen, ihre abgängigen RW und GW-G durch ein Kombinationsfahrzeug zu ersetzen, selbst wenn es dafür keine Norm und somit keine Förderung gibt. Und die müssen ja nicht zwangsläufig völlig blöde sein ;o)

Ich bin gespannt auf eure Meinungen.

Gruß,
Sebastian

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AutorJan 8Phi8lip8 M.8, Linnich / NRW807029
Datum14.04.2015 07:3511627 x gelesen
Moin,

M.E. wäre das Thema bereits mit einem GW-L auf einem 12t Fahrgestell mit deiner o.g. Beladung im Rollwagensystem gelöst?!
Wozu dann dieses Fahrzeug noch in die Norm aufnehmen, wenn es quasi schon eine Lösung gibt?


Mit freundlichen Grüßen

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AutorMarc8o K8., Sittensen / Niedersachsen807030
Datum14.04.2015 07:4311329 x gelesen
Geschrieben von Sebastian W.Besteht eventuell ein Bedarf, ein Fahrzeug zu normen, das in etwa die Beladung der entfallenen RW 1 und GW-G 1 aufnimmt, angepasst an heutige Bedarfe und vermindert um Unnötiges?

Meinst Du sowas bzw. sowas?

MkG
Marco

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AutorChri8sti8an 8R., Kressberg / BW807031
Datum14.04.2015 08:0011125 x gelesen
Servus,

mit dieser Begründung brauchen wir nur noch die (H)LF, TLF und die Hubretter in der Norm.
Alles andere wird auf Rollcontainer gepackt und mit 1+n GW-L zur Einsatzstelle gebracht?

Wenn Bedarf für ein SONDERfahrzeug vorhanden ist sollte auch ein Sonderfahrzeug beschafft werden. Ist Bedarf für ein Sonderfahrzeug das nicht (mehr) in der Normung ist, sollten sich die Leute im Normausschuss kontrovers darüber beraten.

Meiner Meinung nach war vor 5 Jahren ein (H)LF Wunderwuzzi das Allheilmittel für die Probleme der Feuerwehr. Heute schwenkt es um zum GW-L mit allen möglichen Beladungsvarianten. Und das ist der falsche Weg.....
Meine ganz Persönliche Meinung

MKG

Christian

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AutorJan 8Phi8lip8 M.8, Linnich / NRW807032
Datum14.04.2015 08:1810946 x gelesen
Nunja ich möchte nicht sagen das der GW-L *Die Wunderwaffe* ist,
dennoch sollte man die Vorteile betrachten und sich überlegen on man trotzdem
lieber ein Sonderfahrzeug beschaffen möchte.

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AutorIrak8li 8W., München-Waldtrudering / Bayern807034
Datum14.04.2015 08:5011249 x gelesen
Gegenfrage: was soll ein RW1 eigentlich können? Was genau ist "erweiterte THL"? Was sind die Sonderlagen bzw. was ist der Erstschlag?

Ein vernünftig ausgestattetes Fahrzeug der alten RW1-Klasse ist für die "klassischen" Lagen (Tiefbau, Einsturz...) schon recht knapp bemessen, erst recht wenn er auch noch auf VU fahren soll.

Freu mich auf Input.

Gruß
Irakli

@fire 3-71 (Bayern / Südost)
Heavy Rescue

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen807036
Datum14.04.2015 08:5710779 x gelesen
Moin

Geschrieben von Marco K.Meinst Du sowas bzw. sowas?Ja, so in dieser Richtung. Über Beladungsdetails kann man ja noch diskutieren, aber die Grundidee dort deckt sich mit meiner Überlegung. Ich würde z.B. den festinstallierten Stromerzeuger nicht als Pflicht sehen.

Gruß
Sebastian
--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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AutorJan 8Phi8lip8 M.8, Linnich / NRW807038
Datum14.04.2015 09:0510712 x gelesen
Hier sogar etwas aktueller.

http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/80289/Florian_Rexroth_6901#/134484

wobei augenscheinlich die CBRN Beladung überwiegt.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP807043
Datum14.04.2015 10:2210921 x gelesen
Geschrieben von Sebastian W.Diverse Baurichtlinien einiger Bundesländer deuten ja ebenfalls darauf hin, dass Bedarf nach einem "kleinen" GW-G zu bestehen scheint.z.B. Rheinland-Pfalz
Geschrieben von Sebastian W. - Nich so klein und wendig wie ein RW 1 - aber den gibt es ja momentan leider ohnehin nicht.Beschafft wird er trotzdem noch.
Ein Kombinationsfahrzeug kann ich mir dort vorstellen, wo es eben den Bedarf nach beidem gibt. Aber gerade beim RW1 sehe ich einen darüber hinaus bestehenden Bedarf, und die Fahrzeuge gerne auch etwas feld- und wiesentauglicher, daher würde ich, wenns schon in die Normung gehen sollte, zwei kleinen Sonderfahrzeugen den Vorzug gegenüber einem großen geben. Man könnte ja die Kombinationsmöglichkeit trotzdem vorsehen.
Die genannte Option einen entsprechend fest beladenen GW-L ist zwar an sich möglich, aber dann hat man zunächst ja noch keine einheitliche Beladung gewährleistet. Das könnte man mit einem entsprechenden Ausrüstungsmodul schaffen, aber von der derzeitigen GW-Norm halte ich ja bekanntlich eh schon nicht viel. GW-L1 könnte für die Ausstattung zu klein sein, GW-L2 eigentlich zu groß, und dann Staffelkabine beim Sonderfahrzeug... In der Größenordnung (12t zGM, Allrad, Trupp) fehlt ein GW-L. Womit wir wieder bei der Aufteilung der Mehrzweckfahrzeuge in RLP wären.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt/ Erfurt / Bayern/ Thüringen807047
Datum14.04.2015 12:4010527 x gelesen
Hallo Sebastian,

was du beschreibst entspricht dem ehemaligen RW2. Um diesen heute mit 12t darstellen zu können, müsste man auf die eine oder andere Beladung verzichten.
Ich persönlich hätte nichts gegen die Einführung der alten Stufen. Aber die Kombination eines kleinen RW mit einem kleinen GW-G wäre dann wieder eine Größe für sich.

Gruß Flo

Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen807048
Datum14.04.2015 12:5410350 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Jan Philip M.M.E. wäre das Thema bereits mit einem GW-L auf einem 12t Fahrgestell mit deiner o.g. Beladung im Rollwagensystem gelöst?!Ich halte von GW-L mit Festbeladung als Sonderfahrzeugersatz recht wenig. Wir haben hier einen GW-Dekon P stehen, der ja wie ein GW-L konzipiert ist. Bei einem Dekonplatz hast du eine feste Reihenfolge, in der du das Zeug brauchst (und somit ablädst), und dennoch kostet das Spazierenfahren mit der Bordwand und das Entfernen der Ladungssicherung einiges an Zeit.

Wenn du aber nun einen GW-L als "RW-GW-G" hernimmst, kannst du tendenziell jedes Teil der Beladung zuerst benötigen. Bedeutet also, 0 bis 7 Rollwagen loszumachen, ggf. sogar abzuladen, bis du da rankommst, wo du hin willst.

Bei einem Sonderfahrzeug mache ich den Rolladen auf und greife zu. Hinzu kommt, dass manches Material nicht sinnvoll auf einen Rollwagen passt, zumindest nicht im Normalmaß 120x80 cm. In puncto GW-G zum Beispiel die Edelstahlfässer, die ich faltbaren Blasen vorziehe, weil man die reinigen und nochmal nehmen kann. Hinsichtlich RW ist längeres Rüstholz auf Rollwagen auch nicht machbar.
Und wenn man dafür dann wieder mit einem Gerätekoffer anfängt, der afaik fünfstellige Summe verschlingt, hat man imho nichts gewonnen.

Gruß
Sebastian

--
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AutorLore8nz 8R., Eberbach / BW807049
Datum14.04.2015 13:0410356 x gelesen
Bei Feld-, Wald- und Wiesentauglich sind wir sehr schnell bei der Größe des Fahrzeuges. Ob ein Atego oder TGM jetzt 12 oder 15 Tonnen wiegt, gibt sich im Handling nicht viel.
Ein "kleiner RW1 neu" müsste auch in der Form des alten RW1 sein, also z.B. ein schmälerer Unimog mit max. 10 Tonnen und nicht höher als 3,1m. Wenn es mehr wird, dann kann ich gleich den aktuellen RW nehmen.

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AutorTim 8K., Berlin / Berlin807061
Datum14.04.2015 18:1910249 x gelesen
Örtliche Gegebenheiten in der 7,5t-Klasse aus 2008. Der Funkkenner ordnet das Fahrzeug als GW-Gefahrgut ein.

Allerdings gibt es in Eisleben auch noch einen vollwertigen RW 1.

Hier und da gibt es also schon Kombinationsfahrzeuge, wenn auch die umgesetzten Lösungen sehr unterschiedlich sind.

Frage aus dem Drehstuhl:
Schließen sich die Beladungsgegenstände von RW 1 und GW-G 1 bzw. 2 in einem gemeinsamen kompakten Aufbau nicht schon vom Volumen der Gegenstände aus? Auffangbehälter, CSA, Rüst- und Bauholz... uvm., da wirds doch in diesem sehr ansehnlichen Beispiel schon eng. Je enger der Raum, desto herausfordernder (unmöglicher?) stelle ich mir auch die Verteilung der Beladung nach einsatztaktischen und gewichtlichen Aspekten vor.

Mein Beitrag, meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen807072
Datum14.04.2015 23:0610043 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Irakli W.Was genau ist "erweiterte THL"? Was sind die Sonderlagen bzw. was ist der Erstschlag? Ich gehe bei der Überlegung davon aus, dass in der Fläche das HLF 10 der Erstangreifer ist. Nicht in Form von "als erstes da", das kann auch ein TSF(-W) sein, sondern in Form von "nach AAO auf jeden Fall auch im Erstalarm dabei".
Das HLF 10 kann nach Norm: Ein bisschen Unterbaumaterial, ein Hydraulikaggregat mit Schere BC, Spreizer BS, Säbelsäge, zwei Hebekissen (100 und 200 kN) sofern nicht auf anderem Fahrzeug verlastet, und ein Satz Rettungszylinder auf Wunsch.
Das heißt, das Kombifahrzeug sollte TH-seitig können: Spreizer CS, Schere CC mit gescheiter Schneidfähigkeit, Schere AC (Pedalschneider), ein Satz Zylinder oder zwei Teleskopzylinder, Plasmaschneider, Motortrennschleifer. Dazu Unterbauholz in etwas länger und mehr als auf einem HLF, aber keinen Holzgroßhandel. Vielleicht ein paar Grabenstützen.
Was man einsparen könnte wäre all das, was eh auf jedem (H)LF drauf ist. Das Auto müsste weder die fünfzehnte Feuerwehraxt noch den siebten Feuerwehrwerkzeugkasten herumfahren. Wären da nicht die Flächenlagen, wäre sogar die Kettensäge verzichtbar.

Geschrieben von Irakli W.Was genau ist "erweiterte THL"?VU mit Eingeklemmten, was nicht "PKW auf vier Rädern vor der Wand" ist, denn das könnte mit dem HLF 10 alleine klappen.
Das Sonderfahrzeug vor meinen Augen soll halt auch nicht den LKW-Massenunfall oder das Zugunglück alleine lösen können. Für solche Lagen ist ja (hierzulande) durchaus noch ein "RW neu" in 30 Minuten greifbar.

Geschrieben von Irakli W.Ein vernünftig ausgestattetes Fahrzeug der alten RW1-Klasse ist für die "klassischen" Lagen (Tiefbau, Einsturz...) schon recht knapp bemessenKlassisch vielleicht in Form von althergebracht, aber nicht klassisch in puncto Einsatzhäufigkeit. Die liegt eher deutlich beim VU. Tiefbau- und Einsturzlagen, die über fünf Grabenstützen und zwei Schaltafeln hinausgehen, würde ich nicht mehr im Bereich dieses Kombivehikels sehen, sondern dann beim "richtigen" RW. Und/Oder dem THW.

Eigentlich wollte ich die Beladungsdetails noch garnicht angehen, sondern erstmal den Grundgedanken abklopfen - aber es ist wohl doch so, dass sich ohne diese Details jeder was anderes darunter vorstellt.

Gruß,
Sebastian

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen807073
Datum14.04.2015 23:319626 x gelesen
Moin

Geschrieben von Sebastian K.Ein Kombinationsfahrzeug kann ich mir dort vorstellen, wo es eben den Bedarf nach beidem gibt.Ich habe da z.B. "Autobahnfeuerwehren" im Kopf, die vielerorts RW 1 + GW-G hatten oder haben. Die wenigsten davon dürften einen kompletten RW-neu oder einen ganzen GW-G brauchen. Aber etwas mehr als das HLF dürfte es dann eben doch sein.

Geschrieben von Sebastian K.Die genannte Option einen entsprechend fest beladenen GW-L ist zwar an sich möglich, aber dann hat man zunächst ja noch keine einheitliche Beladung gewährleistet.Und massiv unpraktisch ist es noch dazu, dazu hatte ich ja vorhin oben schon was geschrieben.

Geschrieben von Sebastian K.Aber gerade beim RW1 sehe ich einen darüber hinaus bestehenden Bedarf, und die Fahrzeuge gerne auch etwas feld- und wiesentauglicherDas ist definitiv ein Schwachpunkt der Sache: Man hat das Material ca. im Umfang eines RW1, die Kiste ist aber halt trotzdem deutlich größer - egal ob man das GW-G-Zeug gerade gebrauchen kann oder nicht.
Man könnte jetzt dagegen anführen, dass ich mit z.B. unserem RW nichtmal in eine nasse Wiese fahren würde, denn nicht jeder RW1 war und ist ein Unimog. Aber ich will ja gar nicht abstreiten, dass es einen Bedarf "TH-Material abseits der Straßen" geben dürfte.
Fragt sich, ob die Normenreihen
- RW 1, klein, wendig, leicht, geländegängig
- RW / GW-G-Kombi, roundabout 12 Tonnen, geländefähig
- RW (2), 14 Tonnen, geländefähig

- GW-G klein bis mittel nach diversen Landesweisungen
- GW-G / RW-Kombi, roundabout 12 Tonnen, geländefähig
- GW-G (2), 12 Tonnen, Straßenfahrgestell

eine clevere Lösung oder doch am Bedarf vorbei geplant wären.

Gruß
Sebastian

--
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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen807074
Datum14.04.2015 23:419723 x gelesen
Moin

Geschrieben von Tim K.Schließen sich die Beladungsgegenstände von RW 1 und GW-G 1 bzw. 2 in einem gemeinsamen kompakten Aufbau nicht schon vom Volumen der Gegenstände aus?Wenn du die beiden alten Normen stumpf zusammennimmst - wahrscheinlich. Einiges davon ist aber imho verzichtbar. Auf Seiten der GW-G-Beladung müsste man z.B. keine zig Edelstahlfässer für tausende Liter Gefahrgut herumfahren. Ich kenne Stapel aus drei Stück, kaum größer als das größte Einzelfass - einer davon würde längst ausreichen. Auch braucht man keine 50 Meter Schlauchleitung wie in der aktuellen GW-G-Norm. Bei den CSA wäre ich bei vieren: Angriffs- und Sicherheitstrupp. Bis dahin sollten dann GW-G (groß), Gefahrgutzug und wasauchimmer da sein.

Der RW-Teil benötigt auch keinen Holzgroßhandel an Bord, Geräte die ohnehin auf jedem HLF liegen wären verzichtbar... ich denke überschlägig, dass das sowohl vom Volumen als auch vom Gewicht her bei roundabout 12 Tonnen passen könnte.

Das Fahrzeug aus Kandel aus deinem Link wäre allerdings volumenmäßig zu klein, dem fehlt hinten ein Meter Überhang und wahrscheinlich auch etwas in puncto Radstand.

Gruß,
Sebastian

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AutorIrak8li 8W., München-Waldtrudering / Bayern807080
Datum15.04.2015 08:479887 x gelesen
Geschrieben von Sebastian W.sondern erstmal den Grundgedanken abklopfen

Völlig bei Dir, deshalb die Frage nach dem Einsatzzweck der RW-Komponente des Kombifahrzeugs. Deinem Text entnehme ich die Gleichung THL = VU, dafür brauchst Du kein eigenes Fahrzeug, und vor Allem kein (Hoch)geländegänges Fahrgestell. Die von Dir beschriebenen Komponenten könnten einem bestehenden HLF oder RW eingepflanzt werden, und diesen entsprechend in der AAO hinterlegen.

Ich finde es immer hilfreich, wenn man mögliche Lagen als Ausgangspunkt nimmt und sich dann ehrlich zum Bedarf hinarbeitet. Gefahr ist natürlich, dass man sich das so hinlegt, dass dabei die gewünschte Konfiguration herausspringt.

Irakli

@fire 3-71 (Bayern / Südost)
Heavy Rescue

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen807085
Datum15.04.2015 11:179655 x gelesen
Moin

Geschrieben von Irakli W.Deinem Text entnehme ich die Gleichung THL = VUNö, THL kann mehr sein. Aber die VUs dürften die Einstürze, Verschüttungen und Bauunfälle weit überwiegen, und das angedachte Fahrzeug soll eben gerade nicht für *alle* Lagen bis unter die Zähne bewaffnet sein - denn dann wäre es ein RW neu (oder mehr).

Geschrieben von Irakli W.Die von Dir beschriebenen Komponenten könnten einem bestehenden HLF oder RW eingepflanzt werdenNiemals. Wenn ich auf ein HLF 10 die genannten Teile draufpacken will, muss ich aber die Schläuche unten lassen. Das wird imho nichtmal beim HLF 20 was - und das will ich in der Fläche eh nicht zu Grunde legen.

Auf einem bestehenden RW ist das natürlich vorhanden, aber der wiegt dann 14 Tonnen, kostet eine Stange Geld, wird von den meisten Wehren in diesen Ausmaßen für sich selbst nicht benötigt und ist aber *wenn* man ihn benötigt erst in 30 Minuten da.
Der GW-G soll normativ bis 16 t zGM angehoben werden und auch der beinhaltet viele Dinge, die die meisten nicht "selbst" brauchen. Aber sie brauchen vielleicht mehr als die drei Schuttmulden vom HLF.
Daher der Gedanke, Beladungsteile von beiden Fahrzeugen zu nehmen und auf einem Fahrzeug ähnlicher Größe (evtl. geht sogar etwas kleiner/leichter) zusammenzufassen. Das könnte in der Fläche den "üblichen Mehrbedarf" beim Großteil der Einsätze schneller abdecken, nicht aber RW und GW-G für wirklich aufwendige Lagen ersetzen.

Auf Hessen bezogen: Wo nach FwOVO jetzt ein RW im Landkreis stehen soll und man mit dem HLF klarkommen muss, bis der da ist, könnte man zusätzlich vier, fünf, sechs der Kombifahrzeuge verteilen. Die wären somit schneller da (und mehrfach verfügbar). Dann müsste niemand mehr versuchen, sein HLF mit den o.g. Ausrüstungsteilen aufzublasen, weil die halt mit dem Kombifahrzeug kämen.
Wenn dieses Fahrzeug genormt wäre, wäre auch verlässlich geklärt, was genau da kommt und was man somit nicht selbst vorhalten müsste.
Finanziell gesehen weiß ich nichtmal, ob diese Variante so viel teurer käme, als wenn in zig Wehren diverses Material vorgehalten und auf HLFs und GW-Ls herumgefahren wird.

Geschrieben von Irakli W.dafür brauchst Du kein eigenes Fahrzeug, und vor Allem kein (Hoch)geländegänges Fahrgestell.Ich glaube, ich hatte oben auch nur geländefähig geschrieben, also im Grunde Allrad (gerne auch Sperren, die kosten nicht die Welt). Wer will, kann das Auto noch auf Singlereifen stellen und mehr Bodenfreiheit realisieren, ich habe das Gefährt aber nicht auf Unimog vor Augen.

Sebastian K. hat ja geschrieben, er sieht fernab dieses Gedankens noch Bedarf für einen kleinen RW 1, der dann geländegängig ist. Das ist ein anderes Thema.

Gruß,
Sebastian

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP807088
Datum15.04.2015 11:349452 x gelesen
Geschrieben von Sebastian W. Auf Hessen bezogen: Wo nach FwOVO jetzt ein RW im Landkreis stehen soll und man mit dem HLF klarkommen muss, bis der da ist, könnte man zusätzlich vier, fünf, sechs der Kombifahrzeuge verteilen. Die wären somit schneller da (und mehrfach verfügbar). Dann müsste niemand mehr versuchen, sein HLF mit den o.g. Ausrüstungsteilen aufzublasen, weil die halt mit dem Kombifahrzeug kämen.Die hessische FwVO scheint da ähnliches wie die rheinland-pfälzische vorzusehen. Warum das Mist ist habe ich in diesem Einsatz festgestellt. Ohne RW1 wäre das materialmäßig zum Ko**en gewesen. Und dank paralleler Geschichten im Kreis wäre auch nicht sicher gewesen, wohin der Kreis-RW dann unterwegs gewesen wäre.
Die THL-Beladung des HLF 10 ist dabei schon etwas "mehr" als normal. Dazu kommt in RLP, dass ein "GAMS+"-Satz pro Kommune vorzuhalten ist, für den als passendes Fahrzeug auch ein HLF 10 gedacht ist. Damit ist es wie du schreibst:Wenn ich auf ein HLF 10 die genannten Teile draufpacken will, muss ich aber die Schläuche unten lassen.Unser HLF10 war im vorherigen Vorführerleben ein LF20, ergo gibts ausreichend Gewichts- und Platzreserven, wo sich GAMS und erweiterte THL unterbringen lassen. Standardmäßig bei reinen Norm-HLF wird das nichts vernünftiges. Und das ergänzende Material anstelle des Grundmaterials auf einem weiteren HLF zu verlasten, kann auch nicht Sinn der Sache sein. Vielleicht bei zwei HLF an einem Standort, aber wenn das Ergänzungs-HLF im eigenen Beritt als erstes Fahrzeug oder für längere Zeit als einziger Angriffsträger fungiert ("auf dem Land"), wird man dann wieder Werkzeuge vermissen.
Vernünftiges Arbeiten braucht ausreichendes Werkzeug braucht ausreichend große Werkzeugkisten, ergo: Sonderfahrzeuge.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMalt8e G8., Bonn / NRW807120
Datum15.04.2015 21:4410004 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Irakli W.was soll ein RW1 eigentlich können?

M. E:
1. VU (fast) jeder Schwere; also:
- Stabilisierung aller Fahrzeuggrößen bis einschließlich LKW, auch in sehr ungünstigen Lagen
- Befreiung aus Fahrzeugen aller Größen
- Unterfahrunfälle, also Heben und Unterbauen insbesondere von LKW

2. Gebäudeabstützung in sehr kleinem Umfang (einige qm). Leitszenarien:
- Nach Explosion/Einsturz Zugang zu einer Person, die sich eher nah an einem Außenzugang befindet.
- Fahrzeug (PKW) in Gebäude.

3. Tiefbauunfall: Sicherung von ca. 2,5 m Graben und einer Stirnseite, um einen Verschütteten zur Retten.

Was er M. E, nicht können muss:
- ABC/Öl, soweit es über den Bedarf eines Eimers Ölbinder hinaus geht.
- Türnotöffnung (ist im ländlichen Bereich sehr selten nötig).
- Heben über LKW hinaus (also z. B. Eisenbahnen)
- THL im "Uhrmachermaßstab" (Finger in...)
- Abstützung bei größeren Bauunfällen (das benötigte Material setzt eh umfangreiche Logistik vorraus. Da kann dann auch das WErkzeug mit kommen. Das Know-How mal ganz außen vor).

Grüße

Malte

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW807124
Datum16.04.2015 06:499320 x gelesen
Geschrieben von Malte G.M. E:
1. VU (fast) jeder Schwere; also:
- Stabilisierung aller Fahrzeuggrößen bis einschließlich LKW, auch in sehr ungünstigen Lagen
- Befreiung aus Fahrzeugen aller Größen
- Unterfahrunfälle, also Heben und Unterbauen insbesondere von LKW


Geschrieben von Malte G.Was er M. E, nicht können muss:
- ABC/Öl, soweit es über den Bedarf eines Eimers Ölbinder hinaus geht.


Dir ist schon klar das LKW heute durchaus Tankanlagen mit mehr wie 100l Diesel haben ?

Wenn dann evtl. auch noch 2 Könige der Straße sich leib haben und ihre Fahrzeuge in einander bringen kann das schon eine anspruchsvolel Lage sein den auslafendne Deisel zurückzuhalten.
Da halte ich dne Eimer Ölbindemittel für zu knapp.


Geschrieben von Malte G.Türnotöffnung (ist im ländlichen Bereich sehr selten nötig).

Wie wäre es mit Aufzugstüren ?

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern807127
Datum16.04.2015 08:239069 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Malte G.
- Türnotöffnung (ist im ländlichen Bereich sehr selten nötig).


echt?
dachte ich auch mal, die Realität sieht aber anders

Lk Nürnberg Land*): in 2014**):
Türöffnung: 161 (>11%)
BMA: 135
Brand (ab B2) 108

*) nach "offizieller" Forumsmeinung tieftes Entwicklungsland
(etwa die Hälfte der Löschfahrzeuge im LK sind TSA/TSF)
**) schnell über
kfv-online.de/einsatz

MkG Helmut

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AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V807131
Datum16.04.2015 09:119358 x gelesen
Irgendwie wird ich den Eindruck nicht los das du den RW-2 nach alter Norm beschreibst.

Alles wie immer meine persönliche Meinung

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AutorCars8ten8 K.8, Ludwigsburg / 807183
Datum17.04.2015 12:178596 x gelesen
Halo..
Ich schreibe selten was an sich..
Aber schaut euch mal dieses
Sonderfahrzeug an..
Auf den ersten Blick ein GWG-2
Aber in Wirklichkeit ein Mix aus
RW 1 und GWG1 (+)

http://www.bamberg112.de/hn/obersulmGW-U.html

Noch bessere Details hier:

http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/64462/Florian_Obersulm_0159-01/photo/64623

Alle dabei was man querbeet durch den Bereich Unfallhilfe Umweltschutz als "Ergänzung"zum lokalen HLF 10/20 braucht und auch für GG aller Art.

Ansonsten kommt mir der alte RW der Bahn AG in den Sinn der an sich ein Zwitter aus RW1 und GWG 1 war..falls ich jemand erinnert..

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AutorMalt8e G8., Bonn / NRW807188
Datum17.04.2015 12:398502 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael R.Dir ist schon klar das LKW heute durchaus Tankanlagen mit mehr wie 100l Diesel haben ?

Ja. Das würde ich aber nicht auch noch der Einheit mit dem RW aufbürden. M.E. ist es da sinnvoller, den Gerätesatz-Ölbeseitigung durch eine weitere Einheit (z. B. per GW-L1 oder Anhänger am TSF) zum Einsatz zu bringen.

Geschrieben von Michael R.Wie wäre es mit Aufzugstüren ?

Wie schon im Türöffnungs-Thread geschrieben: Das, was ich mit "ländlicher Bereich" meinte, hat keine Aufzüge.

Grüße

Malte

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern807190
Datum17.04.2015 12:488455 x gelesen
Geschrieben von Carsten K.Alle dabei was man querbeet durch den Bereich Unfallhilfe Umweltschutz als "Ergänzung"zum lokalen HLF 10/20 braucht und auch für GG aller Art.


Geht auch die Richtung.


Viele Grüße
Christian


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorMalt8e G8., Bonn / NRW807191
Datum17.04.2015 12:538446 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Daniel S.Irgendwie wird ich den Eindruck nicht los das du den RW-2 nach alter Norm beschreibst.

Wir landen also doch wieder bei Details der Beladung ;-).
Meine Vorstellung von der Beladung eines RW 1 (nur die taktisch wesentlichen Komponenten):
- Hydraulischer Hilfeleistungssatz mit großer Schere und großem Spreizer, inkl. Rettungszylinder und Zubehör (Schwelleraufsatz...)
- Multifunktionales Abstütz- und Hebesystem (z. B. Paratech AcmeThread oder Holmatro-Powershore). Damit sind das Stabilisieren von Fahrzeugen, Aussteifen im Tiefbau, Abstützen im Hochbau und Teile des Hebens von Fahrzeugen erledigt.
- Hebekissen: 2 x 500 kN, 2 x 200 kN.
- Holz, ausreichend für einen Kreuzholzstapel von ca. 1 m Höhe.
- Mehrzweckzug
- Säbelsäge
- Motortrennschleifer
- Plasmaschneider
- Zugeinrichtung 50 kN plus Zubehör
- Rettungsplattform
- Spineboard
- Schleifkorbtrage
- Absturzsicherung
- Lichtmast und Scheinwerferstativ
- Stromerzeuger ausschließlich tragbar, Leistung gemäß Leistungsbedarf der Beladung (Versorgung weiterer Stromverbraucher als Einsatzzweck entfällt).

Grüße

Malte

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AutorAdri8an 8R., Utting a.A. / Bayern807194
Datum17.04.2015 13:388376 x gelesen
Hmm...

Utting am Ammersee, ca. 5000 Einwohner.

Ziehfix wurde seit Beschaffung jedes Jahr mehrfach eingesetzt und mir fallen auch spontan zwei Aufzüge ein...

MfG
Adrian

Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg

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AutorMalt8e G8., Bonn / NRW807196
Datum17.04.2015 13:518372 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Adrian R.Utting am Ammersee, ca. 5000 Einwohner.

Ziehfix wurde seit Beschaffung jedes Jahr mehrfach eingesetzt und mir fallen auch spontan zwei Aufzüge ein...


Wenn´s gewollt ist/gebraucht wird: Nur zu! Aber als Standardbeladung für einen RW 1 halte ich es nach wie vor für nicht notwendig.

Grüße

Malte

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AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V807197
Datum17.04.2015 14:138334 x gelesen
Also Material zur Türnotöffnung halte ich sogar als feste Normbeladung auf jedem Fahrzeug für Quatsch.

Alles wie immer meine persönliche Meinung

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AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg807199
Datum17.04.2015 14:198371 x gelesen
Da gebe ich dir recht!
Türöffnung ist nix für RW.
Das ist ein Einsatz für ein LF mit DL wenn vorhanden!
Nur dort sind Leitern vorhanden und auch die benötigte Personal Stärke!

Und Türöffnung giebt es auf dem Land genügend!
Und auch Aufzüge!

Mein Wohnort ca.5000 Einwohner
Heimatort ca.2000 Einwohner

Und letztes Jahr mit beiden Türen geöffnet!

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AutorAdri8an 8R., Utting a.A. / Bayern807202
Datum17.04.2015 14:558459 x gelesen
Ich wollte weniger auf den RW raus, eher darauf dass die Türöffnung auch im ländlichen Bereich durchaus eine Rolle spielt...

MfG
Adrian

Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg

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