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ThemaFalsche Farben an Fahrzeug: Drehleiter darf nicht ausfahren16 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • FW-Forum: Auswirkungen der neuen DIN 14502-3
  •  
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP807079
    Datum15.04.2015 08:4718050 x gelesen
    Freie Presse:
    Mit großem Bahnhof war die neue, 600.000 Euro teure Drehleiter der Auerbacher Feuerwehr am Abend des 24. Februar am Depot empfangen worden. Seitdem wartet sie auf ihre Zulassung durch den Tüv. Grund: Die orange-gelben Leuchtstreifen an der Seite des Fahrzeugs entsprechen weder in Farbe noch in Oberflächenstruktur den in Sachsen zugelassenen Werten.
    Der Tüv hatte das Problem bei der Abnahme entdeckt. "Vor der Zulassung müssen die Streifen überklebt werden", sagt der Auerbacher Pressesprecher Hagen Hartwig. Er hört bei dem Problem den Amtsschimmel wiehern. Positiv sei, dass auf die Stadt keine neuen Kosten zukämen. Das Auswechseln übernehme die baden-württembergische Firma, bei der das Fahrzeug gekauft wurde. Laut Hartwig befinden sich Fahrzeuge von mehreren sächsischen Wehren aus dem gleichen Grund in der Warteschleife.

    Fotos der DLK

    Da es sich bei der fraglichen Beklebung nicht um eine Schnell-und-Einfach-Nachrüstung handelt, sondern diese herstellerseitig angebracht wurde, was genau ist daran in Sachsen nicht zugelassen (und ist das auf andere Länder übertragbar)?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorUwe 8S., Bürstadt/Lingen / Hessen/Niedersachsen807081
    Datum15.04.2015 10:3810643 x gelesen
    Ich werde gerade nachdenklich:

    Feststellung 1:
    Es ist nicht der erste Fall, in dem ein Fahrzeug nicht zugelassen wird, weil die äußere Erscheinungsform "Pixelfehler" aufweist.

    Feststellung 2:
    Es gibt prinzipiell Firmen, die Einsatzfahrzeuge verleihen.

    Gedankenspiel:
    Ich lebe im Land der Dienstleistungen. Wie wäre es damit, eine Firma zum Zulassen von Einsatzfahrzeugen zu gründen? Also schnell eine Briefkastenfirma gegründet, 16 Büros in 16 Bundesländern angemietet und schon biete ich dem Besitzer von Feuerwehreinsatzfahrzeugen an, das gewünschte Fahrzeug in einem Bundesland seiner Wahl zuzulassen. Ist die Beklebung der Drehleiter im Saarland ok, so wird sie halt im Saarland zugelassen. Wen interessiert das Kennzeichen am KFZ, wenn das Gerät funktioniert?

    Ok, die Firma gründe ich natürlich nicht, aber irgendwie ist das doch total krank :(

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP807089
    Datum15.04.2015 11:4810082 x gelesen
    Wenn eine deutsche Feuerwehr spontan entscheiden würde, diese Farbkombi ist viel geiler als das olle rot... Aber solange wir nur über die Beklebung reden, sollte man das doch in D so langsam mal einheitlich hinbekommen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen807091
    Datum15.04.2015 12:169540 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Aber solange wir nur über die Beklebung reden, sollte man das doch in D so langsam mal einheitlich hinbekommen.
    Mein Favorit, seit Jahrzehnten: im Land der gelben Nummernschilder


    MfG

    Frank

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    AutorOlf 8R., Freiberg / Sachsen807103
    Datum15.04.2015 15:348441 x gelesen
    Tach auch,

    Bei Uns müssen gelbe Reflexstreifen eine Art Wasserzeichen mit einer Zulassungsnummer aufweisen, sonst isses Essig mit der Zulassung.

    Das hat der Große Manitu einst in Schilda so beschlossen... so isses nu.

    Am Besten Heute 16.00 Uhr MDR Sachsen gucken, da kommt ein Beitrag dazu...

    Gruß
    Olf


    PS: Meine(feix) DLK wird da auch gezeigt und die ist in Ordnung.

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    AutorUwe 8S., Bürstadt/Lingen / Hessen/Niedersachsen807106
    Datum15.04.2015 15:448110 x gelesen
    Geschrieben von Olf R.PS: Meine(feix) DLK wird da auch gezeigt und die ist in Ordnung.

    Ein Sachkundiger, der keinen Mangel gefunden hat, war einfach nur unaufmerksam ... ;-)

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorOliv8er 8B., Köln / NRW807107
    Datum15.04.2015 15:468006 x gelesen
    ... hinten ist vermutlich ein großer "HELLO KITTY"-Aufkleber ;-)

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen807109
    Datum15.04.2015 16:027950 x gelesen
    Geschrieben von Olf R.Bei Uns müssen gelbe Reflexstreifen eine Art Wasserzeichen mit einer Zulassungsnummer aufweisen, sonst isses Essig mit der Zulassung.

    Da es sich bei einer Reflexfolie um eine "Lichttechnische Einrichtung" handelt, müssen die natürlich auch ein Prüfzeichen (ähnlich dem eines Scheinwerfers) haben. Wenn die Folie nicht rückstrahlt, also nur "Werbung" ist, braucht sie kein Prüfzeichen.

    Gruß
    Heinrich

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY807110
    Datum15.04.2015 16:297719 x gelesen
    Servus,

    die Polizei ist doch schon fast soweit.
    Bei uns fährt sie noch silber-grün, im Rest Deutschlands silber-blau und vorgestern habe ich in Albstadt (Baden-Württemberg) ein Polizeiauto in englischer Beklebung gesehen. Schaut aber auch gut aus. :)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg807112
    Datum15.04.2015 16:498277 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Da es sich bei der fraglichen Beklebung nicht um eine Schnell-und-Einfach-Nachrüstung handelt, sondern diese herstellerseitig angebracht wurde, was genau ist daran in Sachsen nicht zugelassen (und ist das auf andere Länder übertragbar)?
    In dem Artikel geht, leider, nicht nur von Seiten der Presse einiges durcheinander.

    Zulässig - in ALLEN Ländern der Bundesrepublik - ist eine Streifen- bzw. Konturmarkierung. Diese muss nach ECE R 104 ausgeführt sein (Reflektierend, gelb oder weiss, hinten auch rot, mit Prüfzeichen).

    Eine "fluoreszierende Markierung" so wie bei dieser Drehleiter ist generell, egal in welchem der 16 Länder, nur mit ausdrücklicher Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO von § 49a StVZO zulässig.

    Einige (nicht alle Länder !!) haben den Einsatz solcher Folien per Erlass (generelle Ausnahmegenehmigung für Einsatzfahrzeuge) geregelt, in anderen Ländern, so IMHO auch Sachsen, braucht es eine Einzel-Ausnahmegenehmigung.
    Auch muss daran gedacht werden, das derartige Ausnahmegenehmigung eine entsprechende Eintragung in die Zulassungsbescheinigung erfordern, Beispiel für BaWü:
    Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO von § 49a erteilt am 28.11.2003 vom UVM Ba-Wü mit Az. 37-3861.6-02/33: Signalbild mit Leuchtstoffen oder rückstrahlenden Mitteln nach (einschlägige Norm bzw. Richtlinie; DIN/EN ........ oder Rili ..........).

    Hätte die Gemeinde (als Behörde) IMHO aber wissen können (und müssen).

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg807113
    Datum15.04.2015 16:597567 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Aber solange wir nur über die Beklebung reden, sollte man das doch in D so langsam mal einheitlich hinbekommen. Warum haben wohl einige unserer 16 Länder die notwendige Ausnahmegenehmigung per Erlass geregelt ...
    Überleg mal, wieviele Jahrzehnte hat es gedauert, bis sich die Länderkammer bzw. die zuständigen Ausschüsse auf die generelle Zulässigkeit einer Heckwarnanlage geeinigt haben?

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP807114
    Datum15.04.2015 17:237652 x gelesen
    Geschrieben von Udo B. Hätte die Gemeinde (als Behörde) IMHO aber wissen können (und müssen).Der Hersteller genauso (und der bessert ja auch augenscheinlich kostenlos aus).
    Wenn ich in dem Bericht lese, "die orange-gelben Leuchtstreifen an der Seite des Fahrzeugs entsprechen weder in Farbe noch in Oberflächenstruktur den in Sachsen zugelassenen Werten", und gleichzeitig sehe dass es von der Auftragsvergabe am am 13. Oktober 2014 bis zur Lieferung des Fahrzeuges nur knapp 4 Monate gedauert hat (Zeitungsbericht spricht von Lieferung im Februar), was wiederum auf Vorführer oder Lagerfahrzeug schließen lässt (oder sind DLK's aktuell so flott erhältlich?), frag ich mich, ob diese Folie in anderen Ländern auch nicht zulassungsfähig wäre. Das halte ich jedoch für unwahrscheinlich, der Hersteller ist ja nun auch kein kleiner. Dies vorausgesetzt überlege ich dann schon, obwohl ich sowohl den Föderalismus kenne als auch noch Bürokrat bin, was so ein Blödsinn soll, dass in den Ländern hier keine einheitlichen Vorgaben existieren, was die Beschaffenheit dieser Folie angeht.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg807115
    Datum15.04.2015 18:217440 x gelesen
    Sachsen hat offenbar, hab das entsprechende Dokument gefunden (Link), reflektierende und fluoreszierende Applikationen nur innerhalb einer Konturmarkierung nach ECE R 104 zugelassen.

    Zum einheitlichen Erscheinungsbild: denk mal dran, wie lange es gedauert hat, bis sich die Länderkammer und die zuständigen Ausschüsse sich auf die Ausführung der Heckwarnanlage geeinigt haben. Wie lange wird es wohl dauern, sich auf ein einheitliches Erscheinungsbild zu einigen ...

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorGeor8g H8., Klingenthal / Sachsen807119
    Datum15.04.2015 20:407597 x gelesen
    Die Facebook Seite der FF Auerbach vermeldete vor einer Stunde, dass die DLK seit heute ihre Zulassung hat. An der Beklebung wurde nichts verändert.

    ---Hier könnte dein Zitat stehen---

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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg807165
    Datum17.04.2015 09:235081 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Anton K.die Polizei ist doch schon fast soweit.
    Bei uns fährt sie noch silber-grün, im Rest Deutschlands silber-blau und vorgestern habe ich in Albstadt (Baden-Württemberg) ein Polizeiauto in englischer Beklebung gesehen. Schaut aber auch gut aus. :)

    Meinst Du das leuchtgelb? War bisher auf den Fahrzeugen der BAB-Pol mit teils stark reflektierenden (Konturmarkierungsfolie) "Warndreiecken". Sehe hier in der Region auch immer mehr die Pol. mit zusätzlichen gelben Warnflächen innerstädtisch.

    Gruß Micha

    Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg807166
    Datum17.04.2015 09:275108 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Udo B.Zulässig - in ALLEN Ländern der Bundesrepublik - ist eine Streifen- bzw. Konturmarkierung. Diese muss nach ECE R 104 ausgeführt sein (Reflektierend, gelb oder weiss, hinten auch rot, mit Prüfzeichen).

    Eine "fluoreszierende Markierung" so wie bei dieser Drehleiter ist generell, egal in welchem der 16 Länder, nur mit ausdrücklicher Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO von § 49a StVZO zulässig.

    Einige (nicht alle Länder !!) haben den Einsatz solcher Folien per Erlass (generelle Ausnahmegenehmigung für Einsatzfahrzeuge) geregelt, in anderen Ländern, so IMHO auch Sachsen, braucht es eine Einzel-Ausnahmegenehmigung.
    Auch muss daran gedacht werden, das derartige Ausnahmegenehmigung eine entsprechende Eintragung in die Zulassungsbescheinigung erfordern, Beispiel für BaWü:
    Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO von § 49a erteilt am 28.11.2003 vom UVM Ba-Wü mit Az. 37-3861.6-02/33: Signalbild mit Leuchtstoffen oder rückstrahlenden Mitteln nach (einschlägige Norm bzw. Richtlinie; DIN/EN ........ oder Rili ..........).

    Hätte die Gemeinde (als Behörde) IMHO aber wissen können (und müssen).


    Bei unserem neuen Farbkonzept wurde auch schon von vielen die Rechtmäßigkeit angezweifelt. Vorallem von anderen Fw's. Wir verfahren nach der oben beschriebenen Vorgehensweise und lassen dies mit Schreiben (glaube ist was mit Unbedenklichkeit oder gleichwertig) des abnehmenden TÜV's in die Fahrzeugpapiere eintragen.

    Gruß Micha

    Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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