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Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz | 115 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Jan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein | 497236 | |||
Datum | 22.07.2008 19:14 | 68791 x gelesen | |||
Hallo, Frage ans Forum: Steht bei Euch automatisch ein RTW zur Absicherung der Feuerwehreinsatzkräfte bei Einsätzen unter PA bereit? Muss der RTW durch den Einsatzleiter extra nachbestellt werden? Wenn ja, muss Eure Wehr dafür was an den Rettungsdienst für die Bereitstellung zahlen? Ist das eine Hilfe auf Gegenseitigkeit? z. Z. bei der nächsten Tragehilfe oder so??? Gruß Jan Osnabrügge | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 497238 | |||
Datum | 22.07.2008 19:17 | 57812 x gelesen | |||
Bei uns wird bei jedem größeren Brandeinsatz (also alles über Mülltonne hinaus) der RTW automatisch dazu alarmiert, auch wenn nichtmal sicher ist, dass ein PA Einsatz erfolgt. Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497239 | |||
Datum | 22.07.2008 19:18 | 58528 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan OsnabrüggeSteht bei Euch automatisch ein RTW zur Absicherung der Feuerwehreinsatzkräfte bei Einsätzen unter PA bereit? Auch dafür: ja. Geschrieben von Jan Osnabrügge Muss der RTW durch den Einsatzleiter extra nachbestellt werden? Wenn er den für andere Personen braucht und er weiter einen haben will, ja. Geschrieben von Jan Osnabrügge Wenn ja, muss Eure Wehr dafür was an den Rettungsdienst für die Bereitstellung zahlen? Entsprechende Kosten hat der Gutachter errechnet und sie werden bei der Kostenrechnung berücksichtigt. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein | 497243 | |||
Datum | 22.07.2008 19:28 | 56316 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jan Osnabrügge Steht bei Euch automatisch ein RTW zur Absicherung der Feuerwehreinsatzkräfte bei Einsätzen unter PA bereit? Ja, wir holen uns auch zu vielen Übungen welche dazu. Geschrieben von Jan Osnabrügge Muss der RTW durch den Einsatzleiter extra nachbestellt werden? Wenn der erste verbraten ist meines Wissens nach ja. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Büren / NRW | 497245 | |||
Datum | 22.07.2008 19:35 | 56116 x gelesen | |||
Ich denke, dass in einer Großstadt ein Rtw ehr abkömmlich ist als auf dem Lande. Bei uns auf dem Land ist das immer so ein Ding mit dem Rtw zum FW Einsatz. Wir haben das so geregelt, dass wir sogenannte Notfallhelfergruppen haben, vergleichbar mit einer Frist Responder Gruppe, die vom DRK, DLRG oder MHD kommen. Die haben keinen RTW sondern einen MTW. Wenn der Einsatzleiter einen RTW haben will dann kann er natürlich immer einen anfordern. Eine automatische mitalarmierung eines RTW erfolgt nur bei größeren Einsätzen ( Feuer groß ). Gruß | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 497248 | |||
Datum | 22.07.2008 19:53 | 55666 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan OsnabrüggeSteht bei Euch automatisch ein RTW zur Absicherung der Feuerwehreinsatzkräfte bei Einsätzen unter PA bereit? Nein. Nicht mehr. :-( Geschrieben von Jan Osnabrügge Wenn ja, muss Eure Wehr dafür was an den Rettungsdienst für die Bereitstellung zahlen? Genau das war einer der Gründe, warum das nicht mehr so ist. Es gab da bezgl. der Kosten einige Unstimmigkeiten. Die Alarmierung eines RTW obliegt jetzt nur noch dem Disponenten, wenn er einen Grund für den RTW-Einsatz sieht. Dieser Einsatz kann dann der Gemeinde nicht in Rechnung gestellt werden. Geschrieben von Jan Osnabrügge Ist das eine Hilfe auf Gegenseitigkeit? z. Z. bei der nächsten Tragehilfe oder so??? AFAIK wurde dem RD (sprich dem Kreis) bisher kein Einsatz in Rechnung gestellt (dürften so zwischen 2 und 5 pro Jahr sein). Im Umgekehrten Fall bereits mehrfach. Allerdings müssen wir hier klar sagen, dass wir aus medizinischer Sicht sowohl personell als auch technisch sehr gut ausgestattet sind und somit bei jedem entsprechenden Einsatz schnelle und qualiifizierte Hilfe möglich ist. Hier muss ich der Wehrführung und der Gemeinde ein Lob aussprechen, weil diese Dinge noch nie ein Diskussionsthema waren. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Holg8er 8M., Maintal / Hessen | 497249 | |||
Datum | 22.07.2008 19:54 | 55302 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan OsnabrüggeSteht bei Euch automatisch ein RTW zur Absicherung der Feuerwehreinsatzkräfte bei Einsätzen unter PA bereit? Ja bei allen Einsätzen ab F-2 im Main-Kinzig-Kreis. Geschrieben von Jan Osnabrügge Wenn ja, muss Eure Wehr dafür was an den Rettungsdienst für die Bereitstellung zahlen? Ist das eine Hilfe auf Gegenseitigkeit? z. Z. bei der nächsten Tragehilfe oder so??? Soweit ich weis nicht. Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die einer Feuerwehr. Besucht uns doch mal: Feuerwehr Stadt Maintal Rechnergestützte Einsatzverwaltung für BOS | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein | 497251 | |||
Datum | 22.07.2008 19:55 | 55581 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christian Dörr Ich denke, dass in einer Großstadt ein Rtw ehr abkömmlich ist als auf dem Lande. Bei uns auf dem Land ist das immer so ein Ding mit dem Rtw zum FW Einsatz. ich sprach vom Land bei uns sind die RTW auch schmal gesät. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Jan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein | 497260 | |||
Datum | 22.07.2008 20:30 | 57272 x gelesen | |||
Danke soweit... Aber was bedeutet: entsprechende Kosten hat der Gutachter errechnet und sie werden bei der Kostenreechnung berücksichtigt???? Zahlt die Feuerwehr an den Rettungsdienst tatsächlich für eine reine Bereitstellung??? Ich halte überhaupt nix von der Hin und Her Versenderei von Rechnungen zwischen Rettung (für Bereitstellungen) und Feuerwehr (für evtl. mal ne Tragehilfe) und/oder umgekehrt.... Es ist bei uns bisher auch (obwohl auf dem superplatten Land) kein Verfügbarkeitsproblem RTW beim Rettungsdienst... Leider läuft gerade bei einigen Feuerwehren eine solche Diskussion (Einführung von pauschalen Entgelten) | |||||
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Autor | Manu8el 8W., Knetzgau-Zell am Ebersberg / Bayern | 497262 | |||
Datum | 22.07.2008 20:51 | 54987 x gelesen | |||
Bei Alarmstufe 1 (Brand klein) muss falls benötigt RTW angefordert werden. Bei Alarmstufe 2 (Brand mittel) kommt RTW automatisch mit, in der Regel auch noch Notarzt und Einsatzleiter Rettungsdienst. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 497271 | |||
Datum | 22.07.2008 21:20 | 56191 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan OsnabrüggeAber was bedeutet: entsprechende Kosten hat der Gutachter errechnet und sie werden bei der Kostenreechnung berücksichtigt???? Zahlt die Feuerwehr an den Rettungsdienst tatsächlich für eine reine Bereitstellung??? Der RTW wird bei Uli wohl nicht "bezahlt" werden. Trotzdem ist es wohl im Sinne einer effektiven Verwaltungsarbeit eine ordentliche Kostenrechnung / Controlling zu betreiben. Zum Verständnis: Ulis Feuerwehr Gruß, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Rosenberg, OT Hirschlanden / Baden-Württemberg | 497279 | |||
Datum | 22.07.2008 21:40 | 55004 x gelesen | |||
Also bei uns kommt der RTW nicht automatisch nur wegen der AGT. Dafür haben wir ne SEG vom DRK in der Gemeinde. Alle rennen raus, Wir rennen rein... Feuerwehr - 112! | |||||
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Autor | Geor8g S8., Wels / OÖ | 497299 | |||
Datum | 22.07.2008 22:24 | 55336 x gelesen | |||
Bei uns wird das RK ab Bränden in oder von Häusern verständigt und rückt dann mit SEW und NEF aus. Der SEW (wenn nicht anders benötigt) bleibt vor Ort bis der Atemschutzeinsatz beendet ist. Das NEF rückt ab sobald keine Personen mehr in Gefahr sind. Soviel ich weiss gibt es bei uns keine Verrechnung untereinander. Man hilft sich gegenseitig aus | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497301 | |||
Datum | 22.07.2008 22:32 | 55779 x gelesen | |||
Geschrieben von Georg SchmotzerSEW was ist das denn? Schnell/Sonder-Einsatz-Wagen Sanitäter-Eingreif-Wagen ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 497303 | |||
Datum | 22.07.2008 22:34 | 55533 x gelesen | |||
Beispiel Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 497304 | |||
Datum | 22.07.2008 22:35 | 55342 x gelesen | |||
Bei uns wird bei Alarmstufe 2 oder 3 automatisch ein RTW mitalarmiert. Bei 3 bleibt es im Normalfall nicht bei einem RTW. | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 497308 | |||
Datum | 22.07.2008 22:42 | 55240 x gelesen | |||
Hier nicht anders. Ab F2 wird der RTW als Bereitstellung dazu alamiert. Bei besonderen Objekten IHMO auch gleich das NEF. Was sie Kosten angeht, kann ich nichts zu sagen, wie das geregelt ist. MkG Patricia | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 497322 | |||
Datum | 23.07.2008 00:41 | 55228 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jan Osnabrügge Steht bei Euch automatisch ein RTW zur Absicherung der Feuerwehreinsatzkräfte bei Einsätzen unter PA bereit? Ab Alarmstufe 2 geht ein RTW mit raus. Bei Gebäudebrand kommt der ELRD sofort mit dazu. Geschrieben von Jan Osnabrügge Wenn ja, muss Eure Wehr dafür was an den Rettungsdienst für die Bereitstellung zahlen? Nein. Dieser Einsatz kann in By nicht abgerechnet werden. Dauert der Einsatz länger, so wird i.d.R. durch den EL ein (bei Bedarf natürlich mehrere) RTW nachgefordert, der nicht aus der " regulären Vorhaltung" kommt, z.B. SEG, Hintergrunddienst o.ä. Geschrieben von Jan Osnabrügge Ist das eine Hilfe auf Gegenseitigkeit? Hat bei uns einfach den Hintergrund, dass ein Einsatz des RTW nur dann abgerechnet werden kann, wenn ein Patient transportiert / versorgt wird. Für diese Kosten kommen die Kostenträger (KK) auf. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 497341 | |||
Datum | 23.07.2008 08:59 | 54831 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblAb Alarmstufe 2 geht ein RTW mit raus. Bei Gebäudebrand kommt der ELRD sofort mit dazu. Hier bei uns identisch, nur mit dem EL-RD bin ich nicht glücklich. Du weißt ja, "Es kann nur einen geben!". Wenn dann der gute Mann vom RD auch noch in gelber Weste rumrennt und gleichzeitig an der Ortszufahrt steht, an der eine FF nach der anderen einfährt, ist das Chaos perfekt. Wir hatten da mal einen total chaotischen Einsatz in einer Nachbargemeinde. Ein EL war während der Anfahrt weder auf 4m, noch im Ortsbereich auf 2m zu erreichen. Der einzige mit gelber Weste war der Mann vom RD, der auch noch so ungeschickt stand, dass erst mal alle Fahrzeuge bei ihm hielten und Anweisungen haben wollten. Die letzten 100 Meter bis zum Brandobjekt sprang dann alle 15 Meter ein anderer FA auf uns zu und jeder gab eine andere Anweisung, wo wir und aufstellen sollten. Zum Schluss haben wir uns einfach selbst einen Platz gesucht, von dem aus das Wohnhaus am besten zu schützen war, den das eigentliche Brandobjekt stand ohnehin schon in Vollbrand. Einen solch chaotischen Einsatz habe ich in meinen 30 FF-Jahren zuvor noch nicht erlebt. Geschrieben von Christof Strobl Dauert der Einsatz länger, so wird i.d.R. durch den EL ein (bei Bedarf natürlich mehrere) RTW nachgefordert, der nicht aus der " regulären Vorhaltung" kommt, z.B. SEG, Hintergrunddienst o.ä. Auch hier läuft es bei uns identisch. Erst kommt mal ein Fahrzeug des Regel-RD, das dan aber baldmöglichst durch die SEG herausgelöst wird. Gruß Peter | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Coburg / Bayern | 497344 | |||
Datum | 23.07.2008 09:13 | 54757 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Osnabrügge Steht bei Euch automatisch ein RTW zur Absicherung der Feuerwehreinsatzkräfte bei Einsätzen unter PA bereit? Ab Alarmstufe 2 fährt von unserer Hauptwache so eine Art "RTW" mit. Unser FW-Notarzt fährt dann natürlich auch die Einsatzstelle an. Gruß Stefan | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 497346 | |||
Datum | 23.07.2008 09:21 | 54613 x gelesen | |||
Was ist denn eine Art RTW? Wie ist der besetzt und was ist ein Feuerwehr-Notarzt? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Coburg / Bayern | 497349 | |||
Datum | 23.07.2008 09:48 | 54443 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Hermann Was ist denn eine Art RTW? Dieser hier Er ist besetzt mit 2 RS. Der Doc ist Aktives FW-Mitglied der der Hauptwache und nebenbei Notarzt. Gruß Stefan | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 497352 | |||
Datum | 23.07.2008 09:54 | 54943 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan OsnabrüggeSteht bei Euch automatisch ein RTW zur Absicherung der Feuerwehreinsatzkräfte bei Einsätzen unter PA bereit? Ja. Geschrieben von Jan Osnabrügge Muss der RTW durch den Einsatzleiter extra nachbestellt werden? Nein. Geschrieben von Jan Osnabrügge muss Eure Wehr dafür was an den Rettungsdienst für die Bereitstellung zahlen? Nein. Geschrieben von Jan Osnabrügge Ist das eine Hilfe auf Gegenseitigkeit? z. Z. bei der nächsten Tragehilfe oder so??? Ja. Grüße aus der Daimlerstadt. Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 497360 | |||
Datum | 23.07.2008 10:18 | 55981 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan OsnabrüggeAber was bedeutet: entsprechende Kosten hat der Gutachter errechnet und sie werden bei der Kostenreechnung berücksichtigt???? Zahlt die Feuerwehr an den Rettungsdienst tatsächlich für eine reine Bereitstellung??? Es werden keine Rechnungen verschickt, weil wir Feuerwehr UND Rettungsdienst sind. Was Uli meint, ist: Von unseren 24h-RTW werden zwei aus dem Brandschutzhaushalt unterhalten, sie sind das rechnerische (!) Äquivalent für die Begleitfahrten bei Brandeinsätzen und Hilfeleistungen, bei denen der Rettungsdienst zum Eigenschutz mitfährt. Näheres hier, Seite 6 oben Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Phil8ipp8 E.8, Augsburg / Bayern | 497371 | |||
Datum | 23.07.2008 11:21 | 54967 x gelesen | |||
Hallo. Bei uns kommt zu jeden Brand ab KFZ-Größe bzw. Feuermelder ohne zu erwartende Personengefährdung ein RTW. Bei allem mit Personengefährdung fährt mindestens eine sogenannte kleine Einheit aus 2 RTW einem NEF und dem Einsatzleiter Rettungsdienst, evtl. noch ergänzt durch den GRTW wenn zu erwarten ist, daß ein größeres Gebäude geräumt werden muß. So ist immer ein RTW für die Feuerwehr da und weitere Rettungsmittel für eventuelle Patienten. Die Teams stehen mit komplettem Equipment und Trage am abgesprochenen Übergabepunkt bereit. Grüße aus Augsburg ESCHE | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 497373 | |||
Datum | 23.07.2008 11:29 | 54669 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Schmid nur mit dem EL-RD bin ich nicht glücklich. Du weißt ja, "Es kann nur einen geben Das klappt bei uns eigentlich ganz gut. Ist mit mehreren Verletzten zu rechnen, so brauche ich den ELRD, dem EL der FW "kommt dieser ja nicht in die Quere". Aber mancher EL der FW wäre maßlos damit überfordert, zu entscheiden welche Einheiten (RD / SEG usw.) wann benötigt werden. Geschrieben von Peter Schmid Ein EL war während der Anfahrt weder auf 4m, noch im Ortsbereich auf 2m zu erreiche Eben, viele EL der FW (weil ja immer örtlich zuständiger Kdt.) sind mit ihrer Baustelle schon überfordert, wenn sich diese noch um den RD kümmern sollten.... MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 497386 | |||
Datum | 23.07.2008 11:55 | 54654 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christof Strobl Aber mancher EL der FW wäre maßlos damit überfordert, zu entscheiden welche Einheiten (RD / SEG usw.) wann benötigt werden. naja, dann nenne ich denn Mann halt AL RD oder OrgL oder oder oder, aber nicht EL... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 497397 | |||
Datum | 23.07.2008 13:00 | 54810 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp EschenlohrBei uns kommt zu jeden Brand ab KFZ-Größe Also bei jedem PKW-Brand fährt ein RTW mit? Respekt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 497405 | |||
Datum | 23.07.2008 13:43 | 54541 x gelesen | |||
Meines Wissen, ist das bei uns auch so. MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 497412 | |||
Datum | 23.07.2008 14:26 | 54805 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Christian Fleschhut naja, dann nenne ich denn Mann halt AL RD oder OrgL oder oder oder, aber nicht EL... " ;-))) " ! Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland | 497418 | |||
Datum | 23.07.2008 15:30 | 55203 x gelesen | |||
Hier in St. Wendel wird ab Brand 2 die RettLST informiert und diese alarmiert i.d.R den nächsten RTW (wenn nix frei is halt nen KTW) zur Bereitstellung. Im Bereich der Kernstadt (wo anders weiß ich es nicht) wird parallel der DRK OV alarmiert, der mit einem RTW/KTW die E-Stelle anfährt. Sollte es an der E-Stelle primär keine Verletzen geben und es sich um eine reine Absicherung handelt rückt der Regel RTW ein und der OV bleibt an der E-Stelle. Sollte es bereits bei der Alarmierung klar sein das es sich um ein größeres Ereigniss handelt wird seitens der RettLST zusätzlich zum RTW/NA (ggf. mehrere) die Einsatzlietung Rettunsdienst alarmiert. Die heißt so, weil sich als Einsatzleitung bei reinen RD einsätzen (MANV) fungiert. Sie besteht aus einem OrgL und einem LNA die getrennt die E-Stelle anfahren. Sofern weitere Einheiten RD oder SEG, etc. benötigt werden werden diese dann in Absprache mit der EL über die RettLST angefordert. Abgerechnet / verbucht wird die Bereitstellung, wenn es keine Behandlung/Transport gab, als Leerfahrt. Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 497419 | |||
Datum | 23.07.2008 15:39 | 54488 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningGenau das war einer der Gründe, warum das nicht mehr so ist. Es gab da bezgl. der Kosten einige Unstimmigkeiten. Die Alarmierung eines RTW obliegt jetzt nur noch dem Disponenten, wenn er einen Grund für den RTW-Einsatz sieht. Dieser Einsatz kann dann der Gemeinde nicht in Rechnung gestellt werden. Kann in NRW der Träger des Rettungsdienstes die Einsatzleistung "Bereitstellung" eines RTWs überhaupt in Rechnung stellen? Anderswo können durch den RTW nur Transporte abgerechnet werden. Grüße Manuel | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 497425 | |||
Datum | 23.07.2008 15:56 | 54569 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidt
Zumindest kann er es versuchen. In den meisten Gebührensatzungen steht ja zumindest etwas von einer Anfahrt und/oder Wartezeit. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 497460 | |||
Datum | 23.07.2008 18:27 | 54728 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Bernhard Deimann " ;-))) " Ich wußte es doch, die Hessen sind doch besser ;-) Der gute Mann hat das Rückenschild "Org-Leiter" drauf... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 497475 | |||
Datum | 23.07.2008 19:41 | 54713 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fleschhut Der gute Mann hat das Rückenschild "Org-Leiter" drauf... Ändert nichts. Wer liest ein Rückenschild im Einsatz? Richtig, (fast) keiner. Ich habe im Einsatz kein Problem damit wenn ELRD und ELFW mit gelb gekennzeichnet sind. An der Schutzkleidung erkenne ich, ob dieser EL von der FW oder vom RD ist, da bei uns z.B. der ELRD eine gelbe Jacke, und der ELFW eine gelbe Weste trägt. Außerdem hat der ELRD ein blaues Band am Helm, diese Kennzeichnung gibt es bei der FW nicht. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 497482 | |||
Datum | 23.07.2008 20:09 | 54527 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christof Strobl Ändert nichts. Doch. Man hat eingesehen, dass man kein EL, max. ein AL ist... :-) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 497488 | |||
Datum | 23.07.2008 20:23 | 54466 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fleschhut Doch. Man hat eingesehen, dass man kein EL, max. ein AL ist... :-) Wie es halt das Gesetz im jeweiligen BL vorsieht. Bei uns ist der FWEL nicht für den RD zuständig, und mir sind nicht all zu viele "mögliche Einsatzleiter" der FW bekannt, denen ich das auch zutrauen würde. Bei anderen Diskussionen hier im Forum zu diesem Thema hörte man oft, dass auch in anderen BL der ELFW zwar Gesamteinsatzleiter ist, aber schon damit Probleme hat, d.h., mit dem RD kann er "gar nichts anfangen". Wenn er aber trotzdem meint, den RD mitführen zu müssen (z.B. bis der ORGL / ELRD da ist), geht das oft schief! Keine Probleme sehe ich allerdings, wenn FW und RD von der gleichen Organisation kommen (z.B. BF), dann macht das natürlich absolut Sinn. Der FF fehlt aber leider oft das entsprechend ausgebildete Personal, UND die Erfahrung dazu. Darum bin ich mit der Regelung (Gesetz) in By zufrieden. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 497489 | |||
Datum | 23.07.2008 20:26 | 54297 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblIch habe im Einsatz kein Problem damit wenn ELRD und ELFW mit gelb gekennzeichnet sind. An der Schutzkleidung erkenne ich, ob dieser EL von der FW oder vom RD ist, da bei uns z.B. der ELRD eine gelbe Jacke, und der ELFW eine gelbe Weste trägt. Außerdem hat der ELRD ein blaues Band am Helm, diese Kennzeichnung gibt es bei der FW nicht. Hallo Christof, irgendwann habe ich mal gelernt, dass es bei einem Einsatz eigentlich nur einen EL gibt. Eigentlich ja egal, von welcher HiOrg. Aber manchmal könnte man schon lachen, wenn bei größeren Übungen 5 EL des RD herumlaufen. Weinen hingegen könnte man bei den "Dienstgraden" der Feuerwehr. Erst gestern wieder erlebt. Großbrand, unser 1. Kdt. Einsatzleiter. MZF fungiert als Einsatzleitstelle. Zur besseren Kennzeichnung gelbe Funktionsweste über Windschutzscheibe gelegt. Darauf sagte dann unser KBI, im Landkreis gibt es nur 5 Leute, die das Recht haben, solche Westen zu tragen (4 KBI, 1 SBI) Aber ich habe sie noch nie damit gesehen. Wiie schon manchmal geschrieben, sorgte dann der "Aufprall" von "Mehrstreifern" für etwas Chaos an der Einsatzstelle. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 497508 | |||
Datum | 23.07.2008 21:00 | 54341 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblWie es halt das Gesetz im jeweiligen BL vorsieht. Bei uns ist der FWEL nicht für den RD zuständig, und mir sind nicht all zu viele "mögliche Einsatzleiter" der FW bekannt, denen ich das auch zutrauen würde. So kompliziert ist das eigentlich auch nicht: "Hör mal $RD-Chef. Zur Lage: Feuer in einem Einfamilienhaus, eine Person wird noch vermisst. 3 Trupps von mir sind drinnen und arbeiten. Ich hätte gern $Dort ein komplettes Team von dir zur Übernahme des vermissten wenn wir ihn gefunden haben und ein weiteres Team hier am Einsatzort. Für deine Autos steht dir $Der Bereich zur Verfügung". Genau das muss er eigentlich können. Nichts anderes ist es auch mit anderen Einheiten. "Ich will mit euch folgendes erreichen: ...., $das sind die Schnittstellen (Kommunikation, Übergabepunkte, Versorgung, ...), ihr habt $diesen Platz für euch zur Verfügung". Entweder passt das so, oder man weißt auf im Rahmen der koorperativen Zusammenarbeit darauf hin, was man an Resourchen (z.B. Platz, weitere Kräfte) mehr braucht oder an Maßnahmen für sinnvoller hält ("Ich denke, wir sollten direkt das zweite Team auch vorne bereit stellen") Letztendlich wird das in fast allein Fällen genau gleich ablaufen. Egal ob der $RD-Chef "Abschnittsleiter Rettungsdienst" oder "EL-RD" heißt. Die guten Leute, sprechen sich auch so untereinander ab weil sie wissen, dass es sonst nicht funktioniert :-) Manuel | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 497514 | |||
Datum | 23.07.2008 21:17 | 54259 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Anton Kastner wenn bei größeren Übungen 5 EL des RD herumlaufen. Das kann (darf!) natürlich nicht sein! Geschrieben von Anton Kastner im Landkreis gibt es nur 5 Leute, die das Recht haben, solche Westen zu tragen Da könnte ich immer aus der Haut fahren wenn ich solche Sätze höre. Da muss man einem KBI erklären, dass nach dem Gesetz in By der örtlich zuständige Kdt. EL ist, und dieser sich mit einer gelben Weste kennzeichnen soll, PEINLICH! Hab schon öfter erklärt, dass ich nichts gegen die bes. Führungskräfte habe, aber solche Aussagen zeugen von sehr wenig Fachkompetenz! MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 497515 | |||
Datum | 23.07.2008 21:20 | 54290 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Manuel Schmidt So kompliziert ist das eigentlich auch nicht: Wir lesen hier leider täglich, dass noch viel einfachere Sachen bei der Feuerwehr kompliziert sind! MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Jan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein | 498130 | |||
Datum | 25.07.2008 22:53 | 54654 x gelesen | |||
Hallo Leute, herzlichen Dank für die interessanten Antworten.... Mal sehen, wie sich das Thema in unserer Gegend in Schleswig-Holstein so weiter entwickelt. Bisher können wir stets einen RTW zur Bereitstellung Feuer (wo es Sinn macht, also Gebäudebrand und aufwärts) abstellen und müssen das auch nicht irgendwie der Feuerwehr in Rechnung stellen. Ich hoffe nun, dieses kann so beibehalten werden. Melde mich evtl. mal wieder zu dem Thema... Gruß und immer ne Lage Nomex zwischen Euch und dem Feuer.... | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 806666 | |||
Datum | 04.04.2015 21:04 | 51518 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas L. Geschrieben von Jan Osnabrügge"Steht bei Euch automatisch ein RTW zur Absicherung der Feuerwehreinsatzkräfte bei Einsätzen unter PA bereit?" Aktuell gilt bei uns im LK, sinngemäß, folgende Regelung: Es wurde klargestellt, dass präventive Einsätze zur Absicherung der Einsatzkräfte der Feuerwehr keine Aufgabe des Rettungsdienstes sind. Die Kostenträger regen an soweit nicht bereits so verfahren wird die Leitstellen/ Integrierten Leitstellen anzuweisen entsprechend zu verfahren. Natürlich sendet die ILS, wenn möglich, auch weiterhin einen RTW Dieser darf und soll aber von der Leitstelle wieder abgezogen werden wenn seine Aufgabe nur noch in der Absicherung der Einsatzkräfte besteht. Der Einsatzleiter vor Ort kann in diesem Fall nicht auf das Fahrzeug bestehen. Diese Einsatzkräfteabsicherung sollte über den zuständigen Ortsverein oder durch Kräfte der Feuerwehr erfolgen. Handelt es sich hier nur um eine Verfahrensweise die nur der für uns zuständige Bereichsauschuss getroffen hat, oder haben sich die Kostenträger landesweit (Baden-Württemberg) durchgesetzt? Frage daher weil bei uns in der Nachbarschaft aktuell passiert (mehre Trupps im Einsatz, RTW abgezogen). Schöne Osterfeiertage. Manfred | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 806668 | |||
Datum | 04.04.2015 22:16 | 50308 x gelesen | |||
Geschrieben von Manfred K.zuständigen Ortsverein Welcher Verein ? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 806669 | |||
Datum | 04.04.2015 22:17 | 50438 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Welcher Verein ? HiOrg... Quasi die Hauptamtlichen nur im "ersten Angriff" zur "Menschenrettung", dann auch HiOrg alarmieren und die den (die) RTW für den Einsatz stellen lassen... | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 806771 | |||
Datum | 06.04.2015 22:19 | 49064 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulf M.Quasi die Hauptamtlichen nur im "ersten Angriff" zur "Menschenrettung", dann auch HiOrg alarmieren und die den (die) RTW für den Einsatz stellen lassen.. So wirklich viele ehrenamtlich besetzte RTW (mit Notfallsanitäter/RettAss) wird es wohl nicht geben... Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 806773 | |||
Datum | 06.04.2015 23:02 | 48627 x gelesen | |||
Hallo Manfred, Geschrieben von Manfred K. Natürlich sendet die ILS, wenn möglich, auch weiterhin einen RTW Dieser darf und soll aber von der Leitstelle wieder abgezogen werden wenn seine Aufgabe nur noch in der Absicherung der Einsatzkräfte besteht.Das erscheint mir bei AGT im Innenangriff recht zweifelhaft. Jedoch sollte der Vorsitzende eures KFV schon Möglichkeiten haben für Klarheit zu sorgen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 806775 | |||
Datum | 07.04.2015 01:19 | 48704 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.So wirklich viele ehrenamtlich besetzte RTW (mit Notfallsanitäter/RettAss) wird es wohl nicht geben... Das mag zwar richtig sein, ändert aber eben nichts an den Vorgaben so wie im Thread beschrieben... | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 806778 | |||
Datum | 07.04.2015 07:49 | 48141 x gelesen | |||
Moin Manfred, nur damit ich das richtig zusammen bekomme: Der RTW wird von der ILS disponiert und alarmiert... und wenn es den Herren gefällt, dann ziehen diese den wieder ab? Kenne das hier eigentlich so, dass die EL gefragt wird, ob der RTW abkömmlich ist und dieser Entscheidet, ob ja oder nein..... Gruß | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 806779 | |||
Datum | 07.04.2015 07:55 | 48195 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Manfred K. Handelt es sich hier nur um eine Verfahrensweise die nur der für uns zuständige Bereichsauschuss getroffen hat, oder haben sich die Kostenträger landesweit (Baden-Württemberg) durchgesetzt? Bei uns im Rhein-Neckar-Kreis ist mir nichts derartiges bekannt. Der RTW bleibt so lange wie wir Ihn brauchen/ wollen. Bei hohem Einsatzaufkommen kann es allerdings schon mal passieren, dass die Lst nachfragt, ob der abrücken kann. Aber so wie in Ba-Wü die BOS aufgezogen und "regiert" werden würde mich da nichts mehr wundern oder erschrecken. :-( Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 806783 | |||
Datum | 07.04.2015 08:51 | 48102 x gelesen | |||
Hi, das Problem liegt wohl mehr bei den Kostenträgern, d.h. Krankenkassen. Da wird ja jede Planstelle und jedes Rettungsmittel genau berechnet. Und sie würden halt gerne die 'nicht verrechnungsfähigen' Einsätze nicht mit einberechnen und so pro Kreis 0.4597 Personalstellen und 0.0734 RTW sparen.... Für sie das Ganze ähnlich einer Sanitätswache bei einer Veranstaltung (Motorsport o.ä.). Tomy | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 806784 | |||
Datum | 07.04.2015 09:14 | 48037 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Aber so wie in Ba-Wü die BOS aufgezogen und "regiert" werden würde mich da nichts mehr wundern oder erschrecken. :-( da bin ich froh, dass das hier ganz klar geregelt ist: Einsatzstichworte Da steht zwar auch noch das drinnen: Ersatzweise können bei R 1 ausschließlich zum Schutz der Einsatzkräfte eingesetzt werden: Und die Anforderung ist schon sportlich.... Blöd wirds auf dem Land natürlich, wenn du sowas hast undd ann noch einen RTW zur Absicherung abstellen sollst und dann vielleicht noch ein weiterer Notfall eingeht (war bei dem VU so, da gab es noch einen weiteren Notfall im Beritt -> MTW mit RA als FR noch im Einsatz).... Aber das ist das Problem, wenn man auf dem Land wohnt... Kommt aber zum Glück ja auch nicht täglich oder wöchentlich vor.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 806785 | |||
Datum | 07.04.2015 09:31 | 47796 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Manfred K. Handelt es sich hier nur um eine Verfahrensweise die nur der für uns zuständige Bereichsauschuss getroffen hat, oder haben sich die Kostenträger landesweit (Baden-Württemberg) durchgesetzt? Da bei euch die Hilfsfrist in 2013 nicht ganz erfüllt wurde (Zahlen 2014 kenne ich nicht) und das ein oder andere wohl auf den Weg gebracht wurde/wird, hört sich das danach an die Hilfsfrist durch vorhandene Fahrzeuge und weniger "Standzeit zur Absicherung" besser abdecken zu können. In meinem Wirkungsbereich wird der RD entsendet wenn es das Stichwort hergibt und der Rest mit der EL vor Ort abgeklärt. Natürlich ist das herauslösen durch eine örtliche Hiorg möglich. Auch bei einem Primäreinsatz in der Nähe wird sicher erst mit der EL Rücksprache gehalten. Die Frage ist immer was kann diese örtliche Hiorg und was erscheint notwendig an Material und Ausbildung der RD/Hiorg-Kräfte. Solches oder Vorgaben in dieser Richtung gab es auch schon andernorts. Auch Überlegungungen den Fw's die RD-Bereitschaft in Rechnung zu stellen wären nichts Neues. Wie immer geht es um die Kohle und nicht um den Menschen und wie immer wird versucht alles so knapp auszulegen das ja keine der Fahrzeugbesatzungen auch mal in Ruhe eine halbe Stunde pausieren kann um sich was zwischen die Backen zu schieben und die Karre wieder aufzufüllen. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 806786 | |||
Datum | 07.04.2015 09:43 | 48035 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian F. Ersatzweise können bei R 1 ausschließlich zum Schutz der Einsatzkräfte eingesetzt werden: Absolut. Würde bei uns hier in der Tageszeit praktisch personel nicht funktionieren (Quali RTW RA/RS) und materiel gibts eine Handvoll Fahrzeuge die das erfüllen. Man greift dann eben auf das zurück was da ist (soll keine negative Beurteilung zur Qualität von Hiorgs vor Ort darstellen). Geschrieben von Christian F. Aber das ist das Problem, wenn man auf dem Land wohnt... Kommt aber zum Glück ja auch nicht täglich oder wöchentlich vor.... Bei mir hier ist jetzt nicht sooo viel Land. Es kommt aber mindestens wöchentlich vor das alle Rettungsmittel fahren. Vielleicht auch mehrmals wöchentlich....und irgendwie habe ich den Eindruck das es nicht besser wird auf Grund von steigenden Einsatzzahlen (mit rätselhaften qualitativen Hilfeersuchen). Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 806795 | |||
Datum | 07.04.2015 12:53 | 47543 x gelesen | |||
Hallo Christian, Geschrieben von Christian F. Blöd wirds auf dem Land natürlich, wenn du sowas hast undd ann noch einen RTW zur Absicherung abstellen sollst und dann vielleicht noch ein weiterer Notfall eingeht (war bei dem VU so, da gab es noch einen weiteren Notfall im Beritt -> MTW mit RA als FR noch im Einsatz).... Du glaubst aber nicht ernsthaft, dass das in der Stadt besser ist, oder? Gruß | |||||
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Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 806802 | |||
Datum | 07.04.2015 15:24 | 47823 x gelesen | |||
Geschrieben von Manfred K.Handelt es sich hier nur um eine Verfahrensweise die nur der für uns zuständige Bereichsauschuss getroffen hat, oder haben sich die Kostenträger landesweit (Baden-Württemberg) durchgesetzt? Notfallrettung und Krankentransport sind per Bundesgesetz (Sozialgesetzbuch V) Transportleistungen. Laut RDG BaWÜ ist der Rettungsdienst für die Erbringung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes zuständig. Darunter fällt nicht die Absicherung einer Veranstaltung oder die Erbringung eines Betriebssanitätsdienstes (was im Falle eines FW-Einsatzes der rechtliche Rahmen ist). Und mit immer geringerer Erreichung der Hilfsfristen, steigenden Einsatzzahlen und den daraus resultierenden gehäuften Schichten ohne Pause für die Besatzungen, etc. werden solche Bereitstellungen eben unter die Lupe gnommen und hinterfragt. Die Frage ist auch: Muss es wirklich bei einem Einsatz von AGTs in Gebäuden ein RTW sein, der zur Absicherung da steht oder reicht nicht ein KTW mit AED und Notfallkoffern aus (das können die meisten mir bekannten HiOrgs ohne mit der Wimper zu zucken, auch Tagsüber), die dann bei Bedarf den Regelrettungsdienst nachfordern? Wobei ein guter Stil es nicht ist, hier einfach ohne Kommunikation an die Beteiligten eine gewohnte Verfahrensweise einfach zu ändern. Hier sollten die Beteiligten sich an einen Tisch sezten und das Problem erläutern. Gruß Simon | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 806814 | |||
Datum | 07.04.2015 20:59 | 47593 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Simon S. - warum wundert mich das jetzt nicht? Derjenige (DRK Grande?), der hier in den Diskussionen regelmäßig die BaWü Absonderlichkeiten im Rettungsdienst verteidigt, ja sogar anscheinend völlig normal findet, meldet sich mal wieder mit dem Folgenden zu Wort ... : Laut RDG BaWÜ ist der Rettungsdienst für die Erbringung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes zuständig. Darunter fällt nicht die Absicherung einer Veranstaltung oder die Erbringung eines Betriebssanitätsdienstes (was im Falle eines FW-Einsatzes der rechtliche Rahmen ist). Ähm... ja, das ist ja mal eine äußerst kreative Auslegung! Seit wann bitte ist ein Feuerwehreisatz eine "Veranstaltung" oder gar die "Erbringung eines Betriebssanitätsdienstes" ? Feuerwehren, und alle anderen BOS, werden im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben tätig, sogar hoheitlich, ihre Einsätze im Rahmen der Gefahrenabwehr sind mitnichten "Veranstaltungen"! Wer bitte kommt auf solche Ideen, zu solchen Auslegungen? Und mit immer geringerer Erreichung der Hilfsfristen, steigenden Einsatzzahlen und den daraus resultierenden gehäuften Schichten ohne Pause für die Besatzungen, etc. werden solche Bereitstellungen eben unter die Lupe gnommen und hinterfragt. Auch "hübsch". Steigende Einsatzzahlen und Auslastung sind wohl ein generelles Problem resp. Phänomen. Die "immer geringere Erreichung von Hilfsfristen" sowie "resultierende gehäuften Schichten ohne Pause für die Besatzungen, etc." sind hingegen wohl eher ein spezifisches Problem des BaWü Rettungsdienstes, oder im Klartext der vorsichtig ausgedrückt "etwas eigenwilligen Organisationsform" und - noch deutlicher - des Filzes im Rettungsdeinst im Land BaWü! Werden die Hilfsfristen nicht erreicht und nimmt die Belastung für die Mitarbeiter überhand muß effektiv nachgesteuert werden, und zwar an der Vorhaltung, nicht durch "Rosinenpicken" bei den Einsätzen. - Ich behaupte mal, im weit überwiegenden Teil der Republik ist die Absicherung laufender Feuerwehreinsätze durch RTW des Regel-RD absolut die Regel, ist halt ein Einsatz (der das Fahrzeug bindet) wie jeder andere auch! Die Frage ist auch: Muss es wirklich bei einem Einsatz von AGTs in Gebäuden ein RTW sein, der zur Absicherung da steht oder reicht nicht ein KTW mit AED und Notfallkoffern aus (das können die meisten mir bekannten HiOrgs ohne mit der Wimper zu zucken, auch Tagsüber), die dann bei Bedarf den Regelrettungsdienst nachfordern? ... warum dann eigentlich ggf. einen RTW des Regel RD nachfordern? Reicht, oder reicht nicht? Meine Antwort: Nein, reicht nicht! Wobei ein guter Stil es nicht ist, hier einfach ohne Kommunikation an die Beteiligten eine gewohnte Verfahrensweise einfach zu ändern. Hier sollten die Beteiligten sich an einen Tisch sezten und das Problem erläutern. In BaWü sollte man hinsichtlich des Rettungdienstes mal so einiges erläutern. Ich bin immer wieder echt erstaunt, was da immer wieder noch zusätzlich kommt - siehe hier, q.e.d. - wo man, viele oder zumindest ich wirklich aus dem Kopfschütteln kaum noch rauskommt. Aber solange die Bevölkerung das alles so hinnimmt... Bin mal gespannt, wann da endlich mal was ins Rollen kommt. Manchmal braucht es ja nur einen relativ kleinen Anlaß, der dann unter Umständen zur Initialzündung wird. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 806815 | |||
Datum | 07.04.2015 21:33 | 46945 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Simon S. Darunter fällt nicht die Absicherung einer Veranstaltung oder die Erbringung eines Betriebssanitätsdienstes Hast du dafür ne Quelle? Also irgendwas offizielles, dass das so zu sehen ist? Geschrieben von Simon S. Muss es wirklich bei einem Einsatz von AGTs in Gebäuden ein RTW sein Ähmmmmm ja. Aus meiner Sicht auch ohne Diskussion..... Gruß | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 806816 | |||
Datum | 07.04.2015 21:33 | 46999 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Du glaubst aber nicht ernsthaft, dass das in der Stadt besser ist, oder? 5 NA werde ich in einer Stadt sicherlich auch nicht gerade aus dem Ärmel schütteln. Aber für 6 RTW ist gerade am WE / nachts schon einiges an landstrich leergefegt.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 806825 | |||
Datum | 08.04.2015 07:46 | 47028 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Simon S. Die Frage ist auch: Muss es wirklich bei einem Einsatz von AGTs in Gebäuden ein RTW sein, der zur Absicherung da steht oder reicht nicht ein KTW mit AED und Notfallkoffern aus (das können die meisten mir bekannten HiOrgs ohne mit der Wimper zu zucken, auch Tagsüber), die dann bei Bedarf den Regelrettungsdienst nachfordern? Ich würd mal klar sagen das dies ganz viele tagsüber nicht immer können! Selbst mit Regel-KTW's. Über nachts und am WE reden wir zum Glück nicht. Da sieht es mit Regel KTW's vielerorts mal ganz schlecht aus. Die Hiorgs sind da dann wieder eher am Zug. Den AGT-Einsatz/Notfall gleich mit einer REA (AED und Notfallkoffer) gleichzusetzen seh ich nicht so. Mir ist ein RTW deutlich lieber da dieser auf Grund Erfahrung/Ausbildung deutlich mehr leisten kann. Die REA wird im allgemeinen der seltenste Zwischenfall bei meinen AGT sein. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 806827 | |||
Datum | 08.04.2015 09:06 | 47117 x gelesen | |||
Hallo Daniel, trotz Deiner Polemik und Unterstellung antworte ich Dir. Ich hab die Regelung in BaWü nicht verteidigt, sondern lediglich Fakten dargelegt. Und nun mal zurück zu den Fakten: Im RDG BaWü ist nur beschrieben, dass der Rettungsdienst die Aufgaben Notfallrettung und Krankentransport hat, nämlich Notfallrettung und Krankentransport ohne nähere Definition, was dem Rettungsdienst Spielräume für Bereitstellung im Rahmen von Feuerwehreinsätzen ermöglicht hat. Das für Dich zuständige RDG Niedersachsen definiert explizit die Aufgaben des Rettungsdienstes viel enger als das Gesetz BaWü. Und im §2 in Niedersachsen ist bei den Aufgaben nicht vermerkt, dass die Bereitstellung im Rahmen eines FW-Einsatzes Aufgabe des Rettungsdienstes ist. Da im §2 auch nicht die Formulierung unter anderem verwendet wir, ist der §2 eine volltändige Aufzählung der Aufgaben. Fast gleichlautende Regelungen finden sich in NRW, SH und Bayern im Rettungsdienstgesetz. Jede Bereitstellung eines RTW oder KTWs des Regeldienstes im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes ist bei Euch in Gesetzesverstoß. Geschrieben von Daniel R. Ähm... ja, das ist ja mal eine äußerst kreative Auslegung! Seit wann bitte ist ein Feuerwehreisatz eine "Veranstaltung" oder gar die "Erbringung eines Betriebssanitätsdienstes" ? Ich wüßte nicht, wo ich geschrieben habe, das Feuerwehreinsätze eine Veranstaltung seinen, bzw. die von Dir genannten Aufgabenwahrnehmung in zweifel gezogen habe. Nur hat dies bei der Frage, ob ein RTW des Regel-RD in Bereitstellung gehen darf oder nicht leider keine Relevanz. Daher habe ich lediglich geschrieben, dass für diese beiden Aufgaben der Rettungsdienst nicht zuständig ist. Und ja, auch wenn es Deiner Meinung wiederstrebt, aber sowohl der Geetzgeber, Gerichte als auch die Unfallkassen sehen den Dienst im Rahmen der Feuerwehr als unternehmerische Täigkeit und dann gelten die Vorschriften der GUV und danach braucht es für bestimmte gefahrenlastige Tätigkeiten einen Betriebssanitätsdienst mit entsprechender Quote Ersthelfer und Betriebssanitäer mit entsprechendem Equipement (abgeschlossener Behandlungsraum mit Liege, etc.). Eine gesetzliche Regelung, die für den Rettungsdienst die Aufgabe "Absicherung eines Feuerwehreinsatzes" vorsieht konnte ich nirgends finden. Ich bitte hier um belastbare Quellen. Nicht umsonst halten Berufsfeuerwehren in vielen Städten, auch wenn Sie den Regelrettungsdienst durchführen "Zug-RTWs" vor um für die eigene Mannschaft eine Absicherung zu haben. Gaubst Du, wenn Deine Meinung stimmen würde, dass dies Aufgabe des Regelrettungsdienst wäre, dass die Kommunen dies Kosten tragen würden? Mitnichten. Gruß Simon | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 806829 | |||
Datum | 08.04.2015 09:27 | 46756 x gelesen | |||
Moin, wer definiert denn, wer der "zusträndige Ortsverein" ist. Von welchem "Verein" soll der sein? Geschrieben von Manfred K. Frage daher weil bei uns in der Nachbarschaft aktuell passiert (mehre Trupps im Einsatz, RTW abgezogen). M.e. ganz dünnes Eis - die Leitstelle soll, ohne genaue Kenntnis der Lage vor Ort, ein Rettungsmittel abziehen? Was, wenn der EL dennoch darauf besteht? Was, wenn dann etwas passiert? ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 806830 | |||
Datum | 08.04.2015 09:39 | 46875 x gelesen | |||
Hallo, dazu habe ich jetzt eine Frage: Wie sollte Deiner Meinung nach das Vorgehen bei Brandeinsatz mit Pers. in Gefahr dann aussehen? Anfahrt RTW + NEF und wann gehen die wieder wenn primär kein Pat. anzutreffen ist aber durch weitere Brandbekämpfung bzw. absuchen von Räumen eine konkrete Gefährdung der AGT vorliegt? Gleich, nach Abschluss der Suchmaßnahmen? Ich vergleich das gerade gedanklich mit einer Geiselnahme oder einer Person die in suizidaler (vermuteter) Absicht sich auf einer Brücke befindet. Hier wird von einer konkreten Gefährdung für Personen ausgegangen und daher gibt es eine Bereitstellung. Je nach Ausgang brauch ich die oder eben auch leider nicht mehr. Wenn man die Gesundheit der dort betroffenen mit der der AGT gleichsetzt, ist entweder für beide der RD vorzuhalten (mein Wahl), grundsätzlich nur die Hiorg hinzuschicken oder erstmal mit den jeweils vorhandenen Ersthelfern auszukommen. Gesetzt hin oder her. Für mich stellt sich die Frage in keinem der Fälle wer von den genannten Personen mehr oder weniger "wert" ist bzw. geschützt sein muss. Wenn möglich RD und wenn einvernehmlich tragbar, weiter mit Hiorg oder Ergänzung durch diese. Alles andere ist der Versuch die Hilfsfristen wie immer nur knapp zu halten oder wie immer seit Jahren knapp nicht zu erreichen und zwar mit dem selben Ansatz von Personal und Material --> Geld! ...aber die Selbstkontrolle in BW funktioniert ja bestens und wird vom Minister bestätigt. Kopfschüttel. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 806831 | |||
Datum | 08.04.2015 10:58 | 46651 x gelesen | |||
Guter Hinweis ;-) Ich stell mir grade vor, welchen (berechtigten!) Aufstand der Polizeiführer gegenüber dem, RD/der ILS veranstalten würde, wenn bei einem SEK-Einsatz der dazu angeforderte und bereitgestellte RTW vor Ende des Einsatzes (ohne gleichwertigen Ersatz) einfach abgezogen werden würde ;-)) Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 806832 | |||
Datum | 08.04.2015 11:19 | 46751 x gelesen | |||
Ich weiß bei uns im Ländle liegt vieles im Argen und unser RD ist der "billigste" in Deutschland mit allen Auswirkungen. Aber diese Probleme wie hier beschrieben kenn ich nicht. Bei praktisch jedem "normalen" Feuerwehreinsatz wird zumindest ein RTW entsand. Je nach Meldebild natürlich auch mehr z.B nef Orgl OV etc.p.p Wie lange diese an der Einsatzstelle sind, entscheidet der EL FW in Absprache mit dem EL RD(wenn vorhanden) und der ILS. Ein Abziehen eines Rettungsmittels erfolgt nur nach Genehmigung EL FW. Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis! Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 806835 | |||
Datum | 08.04.2015 13:20 | 46596 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas L. Aber diese Probleme wie hier beschrieben kenn ich nicht. So sollte es sein. Wir haben eben sehr unterschiedliche Landkreise im Ländle. Nehmen wir mal den Orgl. Aus der Freizeit kommend, im Schichtdienst, eher EvD oder auch mal "keinen richtig eingeteilten". EvD für alle, keinen, pro Organisation. LNA nach Dienstplan, Prinzip alle alarmieren und schauen wer sich meldet etc. RTW nach AAO ab Mittelbrand oder auch nicht. FirstResponder/HvO gibt's in allen Varianten an Dienstplänen, Zufallsprinzip oder wird wenn nicht 24h möglich garnicht gewünscht! In manchen Gegenden ein großes Problem wenn dies eventuell die Fw macht oder eine andere Hiorg als der Platzhirsch. Ist wie mit den Themen das RTW ohne 12-Kanal-EKG fahren da die NEF immer sofort zur Stelle sind etc. Eigentlich macht doch jeder wie er es will und für richtig hält. Daher werden Fw's/Gemeinden auch schon mal Rechnungen für Bereitstellungen geschickt und wenn die einfach zahlen ist perfekt. Mach das mal anderst rum (Tragehilfe Heimfahrt) und man tritt große Empörung los. Jeder Bereichsausschuß sieht es anders und jeder RD-Leiter/Geschäftsführer auch. Genau das Ursprungsthema dieses Thread's wird doch nach und nach durch verschiedene Landkreis getrieben. Reihenfolge: Hilfsfrist zum x-mal verpasst und jetzt macht ein Politiker Druck. Geringe Mittelerhöhung zur Erfüllung und ganz viele Ideen wie es auch anders geht (z.B. Bereitstellung oder Primärfahrzeuge aus Nachbarkreis, Hubi...). Dann geht es aus diversen Gründen nicht wie gedacht und nach zwei, drei Jahren werden dann doch endlich ein paar Mittelerhöhungen vollzogen. Möglichst nur Vorhaltezeiten später dann Fahrzeuge. Erneut wird die Hilfsfrist knapp verpasst oder nur knapp eingehalten. Also wieder alles auf Anfang aber erstmal werten wir das ein bis zwei Jahre in Ruhe aus. Systemproblem mit guten und weniger guten Ecken im Ländle. Flexibilität gleich null. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 806838 | |||
Datum | 08.04.2015 16:00 | 47252 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Simon S.: trotz Deiner Polemik und Unterstellung antworte ich Dir. Ich hab die Regelung in BaWü nicht verteidigt, sondern lediglich Fakten dargelegt. Das ist nett. Auch, dass Du, als immerhin stellv. Kreisbereitschaftsleiter des DRK KV Tübingen, dir hier so viel Mühe gibts... ;-) Und im §2 in Niedersachsen ist bei den Aufgaben nicht vermerkt, dass die Bereitstellung im Rahmen eines FW-Einsatzes Aufgabe des Rettungsdienstes ist. Da im §2 auch nicht die Formulierung unter anderem verwendet wir, ist der §2 eine volltändige Aufzählung der Aufgaben. Fast gleichlautende Regelungen finden sich in NRW, SH und Bayern im Rettungsdienstgesetz. Jede Bereitstellung eines RTW oder KTWs des Regeldienstes im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes ist bei Euch in Gesetzesverstoß. Oha! Na gut, dass Du das mal "richtig gestellt" hast. Aber im Ernst: Deine Auslegung dürfte bei uns und in den anderen erwähnten Bundesländern allenfalls für Erheiterung sorgen (bei mir ist das jedenfalls grade so). 1. Merke: Nicht alles, was im Gesetzestext nicht auch explizit erwähnt ist, ist im Umkehrschluss automatisch verboten -> ein "Gesetzesverstoß" (dann bräuchte man nämlich keine Juristen, Richter, keine Justiz, die das Recht auslegen). 2. Juristen arbeiten da z.B. gerne mit einer abstrakten, drohenden Gefahr, der Wahrscheinlichkeit eines bevorstehenden Ereignisses - und schwupps ist die gesetzliche Grundlage wieder vorhanden. Heißt: Besteht eine gewisse Eintrittswahrscheinlichkeit - hier: Eine lebensbedrohlich verletzte Person, bei der schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinsch versorgt wird - kann das bedeuten, dass der Fall so behandelt wird / werden muss, als gebe es bereits eine lebensbedrohlich verletzte Person. Deswegen ist es in der Regel landauf landab üblich, dass bei entsprechenden Feuerwehreinsätzen ein RTW in Bereitstellung steht, übrigens wohl auch im Ländle. Weiter, inzwischen bereits von einem anderen Poster erwähnt, schwirrt mir auch schon die ganze Zeit der Fall Bereitstellung im Fall von kritischen Polizeieinsätzen (SEK usw.) im Kopf rum. Auch hier Bereitstellung aufgrund der Eintrittswahrscheinlichkeit, und ich möchte mal sehen was passiert, wenn Du dem Polizeiführer mitteilst, dass er sich doch bitte einen "Betriebssanitätsdienst" organisieren soll... Ich wüßte nicht, wo ich geschrieben habe, das Feuerwehreinsätze eine Veranstaltung seinen Hier (ein Posting zuvor): Darunter fällt nicht die Absicherung einer Veranstaltung oder die Erbringung eines Betriebssanitätsdienstes (was im Falle eines FW-Einsatzes der rechtliche Rahmen ist). In der deutschen Sprache bedeutet dieser Satz: Rechtlich sei ein (Feuerwehr-) Einsatz wie eine Veranstaltung zu behandeln. Ein (Feuerwehr-) Einsatz ist aber defacto alles andere als eine "Veranstaltung", kann also auch nicht als solche behandelt werden! Und ja, auch wenn es Deiner Meinung wiederstrebt, aber sowohl der Geetzgeber, Gerichte als auch die Unfallkassen sehen den Dienst im Rahmen der Feuerwehr als unternehmerische Täigkeit und dann gelten die Vorschriften der GUV Oha, Du und Deine Gesetzesauslegungen... Ja, im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung spricht man auch bei Feuerwehren vom "Unternehmer" (Träger der Feuerwehr). Aber nur hier! Sonst hingegen ist Feuerwehr grade keine "unternehmerische Tätigkeit" der Kommunen (ganz im Gegenteil: darf es nicht sein, nicht in Konkurrenz treten!), sondern gesetzliche Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises der Kommunen (übergeordnet Kreise und Länder)! Das sieht grade auch der Gesetzgeber so, denn genau deswegen hat er z.B. Brandschutzgestze erschaffen, und Gerichte orientieren sich ebenfalls üblicher Weise an diesen Gesetzen. und danach braucht es für bestimmte gefahrenlastige Tätigkeiten einen Betriebssanitätsdienst mit entsprechender Quote Ersthelfer und Betriebssanitäer mit entsprechendem Equipement (abgeschlossener Behandlungsraum mit Liege, etc.). 1. Unterscheide Freiwillige Feuerwehren und berufliche / hauptamtliche Feuerwehren bzw. Berufsfeuerwehren (resp. deren Mitarbeiter). 2. Wer hat Dir denn den Quatsch erzählt? Oder ist das auch eine Laien "ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt" Gesetzesauslegung? Eine gesetzliche Regelung, die für den Rettungsdienst die Aufgabe "Absicherung eines Feuerwehreinsatzes" vorsieht konnte ich nirgends finden. Ich bitte hier um belastbare Quellen. Sehr gerne, eingangs beschrieben. Nicht umsonst halten Berufsfeuerwehren in vielen Städten, auch wenn Sie den Regelrettungsdienst durchführen "Zug-RTWs" vor um für die eigene Mannschaft eine Absicherung zu haben. Gaubst Du, wenn Deine Meinung stimmen würde, dass dies Aufgabe des Regelrettungsdienst wäre, dass die Kommunen dies Kosten tragen würden? Mitnichten. Vorab: Es get nicht um meine "Meinung". Du möchtest Dich ber vielleicht nochmal über die Organisation des Rettungsdienstes in anderen Bundesländern informieren. Wichtigster Punkt: Träger des RD sind dort regelmäßig die Kreise und kreisfreien Städte... Weiter: Was für "Zug-RTWs"? Richtig ist, dass zum Löschzug einer Berufsfeuerwehr in aller Regel auch ein RTW gehört. In keiner mir bekannten Stadt, in der die BF den Regel-RD durchführt, wird allerdings (noch - wenn es überhaupt jemals so war) ein regelrechter "Zug-RTW" zurück- oder vorgehalten. Wenn die an der Wache stationierten RTW bereits im Einsatz sind, kommt eben ein anderer, mitunter auch von einer HiOrg (wenn die im RD eingebunden ist). "Zug-RTW", die, wie du schreibst, auf Kosten der betreffenden Kommunen nur zur Absicherung der eigenen Kräfte vorgehalten werden, gibt es weder in Berlin, noch in Hamburg oder Hannover, Braunschweig usw., auch nicht in NRW und selbst nicht in Frankfurt am Main, wo man diesen Begriff wohl, meines Wissens, mal kannte. Ein Sonderfall könnte München (oder bayrische BFs allgemein) sein, weil auch dort das BRK regelmäßig die Notfallrettung durchführt, auch diese RTW werden meines Wissens allerdings längst regelmäßig eingesetzt und stehen nicht "nur" zur Absicherung der (eigenen) Feuerwehrkräfte zur Verfügung. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 806851 | |||
Datum | 08.04.2015 19:03 | 46772 x gelesen | |||
Hi, also die Denke der Krankenkassen ist folgende: Der Regelrettungsdienst ist zum Retten (Arbeiten, Geldverdienen) da. So wird er auch geplant und zentral ausgerichtet. Ein Brand mit (vermutet) Person(en) in Gefahr ist ein 'normaler' Rettungsdiensteinsatz. Eine Bereitstellung in welcher Form auch immer ist nicht in der Planung (und daher nach Ansicht zumindest der Krankenkassen) keine Aufgabe des Regelrettungsdienstes. Ein längerer Brandeinsatz ist dann wie eine Veranstaltung. Da muss auch eine 'Sanitätswache' vorhanden sein, diese wird aber auch nicht vom Regel-RD gestellt. Daher sieht ihre Vorstellung so aus: Regel RD rückt primär mit aus, um sich um verletzet Personen zu kümmern. Sobald der Einsatz aber zu einer Bereitstellung wird, dann sollte diese durch andere Ressourcen (SEG, privater Sanitätsdienst, eigene Kräfte o.ä.) abgedeckt werden. Das wirft natürlich auch die Frage auf, mit welchen Reservern der Regel-RD geplant wird. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Regel RD in vielen Städten den 'Ausfall' einer Rettungsschicht für 6 Stunden o.ä. einfach so kompensieren kann. Tomy | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 806855 | |||
Datum | 08.04.2015 22:16 | 46267 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.
Nicht überall, so scheint es mir... das Wort "oder" verändert den Inhalt des Satzes in diesem Fall dahingehend, dass hier also auf "die Erbringung eines Betriebssanitätsdienstes" referenziert wird... | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 806859 | |||
Datum | 09.04.2015 00:05 | 46190 x gelesen | |||
Hallo. geschrieben von Ulf M.: das Wort "oder" verändert den Inhalt des Satzes in diesem Fall dahingehend, dass hier also auf "die Erbringung eines Betriebssanitätsdienstes" referenziert wird... Ok, ich bekenne, könnte man auch so sehen. Inhaltlich "besser" wird es dadurch allerdings auch nicht. Der Ansatz "Betriebssanitätsdienst" ist genau so ein Unsinn! Wie ich schon schrieb: Im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Träger der Feuerwehr zwar "Unternehmer", Einsätze (und anderes) im Rahmen der den Feuerwehren obliegenden Aufgaben werden damit jedoch mitnichten zur "unternehmerischen Tätigkeit" (der Kommune)! Das ist, mit Verlaub, völliger Quatsch, wie übrigens dann auch das Folgende: Weiter oben geschrieben von Simon S.: danach braucht es für bestimmte gefahrenlastige Tätigkeiten einen Betriebssanitätsdienst mit entsprechender Quote Ersthelfer und Betriebssanitäer mit entsprechendem Equipement (abgeschlossener Behandlungsraum mit Liege, etc.). Welche FF hat Betriebssanitäter? - Gemeint sind damit nicht First Rsponder, Feuerwehrsanitäter, ein AED und Notfallrucksack auf dem LF, sondern - eben - Betriebssanitäter. Bei welcher FF hat die FUK (GUV) schon mal einen Sanitätsraum - abgeschlossenen Behandlungsraum mit Liege usw. - gefordert? Wer hat überhaupt schon mal davon gehört, dass "die Feuerwehr" für bestimmte gefahrenlastige Tätigkeiten einen - eigenen - "Betriebssanitätsdienst" einzurichten resp. vorzuhalten habe? Also ich höre von alle dem das erste Mal! Und ich dachte eigentlich, mich ganz gut auszukennen... Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 806860 | |||
Datum | 09.04.2015 01:30 | 46067 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von N. Thomas: also die Denke der Krankenkassen ist folgende Das ist ja das Schöne im Rest der Republik: Die Vorhaltung wird eben nicht von den Krankenkassen bestimmt (oder in Hinterzimmern völlig intransparent zwischen den Kassen und den Leistungerbringern verschachert...), sondern von den Trägern des Rettungsdienstes (Kreise, kreisfreie Städte), die für die Sicherstellung des Rettungsdienstes in ihrem Rettungsdienstbereich zuständig und verantwortlich sind. Die Kassen sind lediglich die Kostenträger - was aber natürlich auch nicht bedeutet, dass die Träger machen können, was sie wollen. Die Vorhaltung unterliegt schon dem Maßstab der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. Der Regelrettungsdienst ist zum Retten (Arbeiten, Geldverdienen) da. So wird er auch geplant und zentral ausgerichtet. Nee, so kann man den Rettungsdienst eben nicht planen und ausrichten! Das kleine Problem im Rettungsdienst ist nämlich, dass sich die Notfallpatienten nicht absprechen, die Notfälle nicht schön nacheinander passieren, - so könnte man einen RTW in der Tat zu 100% auslasten - sondern dass mitunter entweder gar nichts los ist, oder plötzlich mehrere Notfälle gleichzeitig resp. zeitlich kurz aufeinander folgend einlaufen. Deswegen spricht man im Zusammenhang mit dem Rettungsdienst auch von einem "Vorhaltegeschäft" (im Gegensatz zum Krankentransport - der ist zum Teil planbar und die Entlassung aus dem Krankenhaus kann notfalls auch schon mal warten). Das wirft natürlich auch die Frage auf, mit welchen Reservern der Regel-RD geplant wird. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Regel RD in vielen Städten den 'Ausfall' einer Rettungsschicht für 6 Stunden o.ä. einfach so kompensieren kann. Wenn eine Bereitstellung den Regel-Rettungsdienst in Wanken bringt, stimmt irgendetwas mit der Vorhaltung nicht! Und: Es ist im täglichen Einsatzgeschehen übrigens auch gar nicht mal so selten, dass ein RTW mehrere Stunden bei einem Einsatz gebunden ist. Beispiele: Notfallverlegung in eine Spezialklinik. Ohnehin schon länger dauernde Reanimation oder länger dauernde (technische) Rettung einer (oder gar mehrerer -> mehr als ein Regel-RTW) kompliziert eingeklemmten Person(en) mit anschließendem Transport in ein Krankenhaus der Maximalversorgung in ländlichen Gebieten. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 806861 | |||
Datum | 09.04.2015 01:48 | 46113 x gelesen | |||
Habe mal nach Beispilene für solche Dinge gesucht: "Sanitätsbereitschaft Feuerwehr Partner für Ihre Sicherheit: Die Feuerwehren und das DRK in der Verbandsgemeinde Die Sanitätsbereitschaft Feuerwehr kommt immer dann zum Einsatz, wenn im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes einer Wehr in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm Gefahren für Einsatzkräfte und übrige Betroffene bestehen könnte. Aufgabe ist die sanitätsdienstliche Sicherung des Einsatzes und die Unterstützung bei der Rettung und Versorgung von Betroffenen. Am einfachsten erklärt man es an zwei Beispielen: Wird die Feuerwehr gerufen, um nach einem Austrit von Öl im Rahmen eines kleinen Auffahrunfalls das Öl aufzunehmen, damit Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer eingegrenzt werden können, rückt die Sanitätsbereitschaft Feuerwehr nicht mit aus (da hier keine Gefahr für die Einsatzkräfte oder Betroffene zu erwarten ist). Bei einem verunfallten Gefahrstofftransporter, zu dessen Bergung die Feuerwehr gerufen wird, rückt die Sanitätsbereitschaft Feuerwehr mit aus, da hier gesundheitliche Gefahren für Einsatzkräfte und Betroffene nicht ausgeschlossen werden können. Im Einsatzfall besetzen die ehrenamtlichen Bereitschaftsmitglieder den Rettungswagen und fahren gemeinsam mit der Feuerwehr und natürlich unter deren Führung die Einsatzstelle an. Quelle: Verbandsgemeinde Nieder-Olm ""Sanitätsbereitschaft Feuerwehr" bedeutet schnelle Hilfe vor Ort. In Zusammenarbeit mit den Feuerwehren der Verbandsgemeinde Freinsheim haben wir in den vergangenen 15 Jahren schon viele Einsätze betreut. Zielsetzung der Zusammenarbeit ist die Entlastung des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes, der durch länger andauernde Einsätze stark in seiner Kapazität eingeschränkt wird." Quelle: DRK-Ortsverein Freinsheim / Weisenheim e.V. Und hier sogar eine alte Diskussion dazu mit Beispielen hier aus dem Forum... | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 806862 | |||
Datum | 09.04.2015 07:36 | 45804 x gelesen | |||
Geschrieben von Manfred K.oder haben sich die Kostenträger landesweit (Baden-Württemberg) durchgesetzt? Das weiß ich nicht, aber bei uns im LK gilt im Prinzip sinngemäß die gleiche Regelung wie bei euch. Insbesondere wenn die Fw einen RTW zur Absicherung der Einsatzkräfte anfordert, kann dies vom RD in Rechnung gestellt werden. Thomas | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 806865 | |||
Datum | 09.04.2015 08:00 | 45920 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Ulf M.: Habe mal nach Beispielen für solche Dinge gesucht: Jo. Und das sind sämtlich ganz hübsche Beispiele für DRK (HiOrg) Ortsvereine, die sich zur Absicherung andienen; übrigens mit ziemlich unterschiedlicher Ausbildung, Ausstattung und "Zusatzaufgaben". Nix von einer Feuerwehr. Ich erneuere daher nochmal meine Frage: Welche Feuerwehr unterhält einen "Betriebssanitätsdienst mit Betriebssanitätern und entsprechendem Equipement"? Müsste es ja irgendwo geben, wenn das "Unternehmen Feuerwehr" derlei angeblich bei "gefahrenlastigen Tätigkeiten" haben müsste, gell? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Göttingen / Niedersachsen | 806869 | |||
Datum | 09.04.2015 09:26 | 45767 x gelesen | |||
Hallo, und gleich zu Beginn die Bitte um Entschuldigung, dass ich eher Steine statt Brot liefere - aber die Anfrage ist halt aktuell: Geschrieben von Daniel R. Welche Feuerwehr unterhält einen "Betriebssanitätsdienst mit Betriebssanitätern und entsprechendem Equipement"? Aus historischen Gründen interessiere ich mich für die Feuerwehr meiner ehemaligen Heimatstadt Bad Gandersheim (Nds). Soweit ich das aus der Entfernung richtig mitbekommen habe, gab (gibt?) es dort einen feuerwehr-eigenen RTW zur Absicherung im Einsatzfall. Ich habe das auch so verstanden, dass der von FW-Kräften mit passender Qualifikation besetzt wird. Leider ist die Homepage der Wehr zur Zeit im Umbau, und Facebook mache ich nicht, falls da etwas zu finden wäre ... Beste Grüße an Alle! Stefan | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 806871 | |||
Datum | 09.04.2015 09:56 | 45745 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas B. Das weiß ich nicht, aber bei uns im LK gilt im Prinzip sinngemäß die gleiche Regelung wie bei euch. Insbesondere wenn die Fw einen RTW zur Absicherung der Einsatzkräfte anfordert, kann dies vom RD in Rechnung gestellt werden. Und genau da geht es los. Warum kann hier eine Rechnung für ein Mittel aus dem Regelrettungsdienst gestellt werden (das ist auf Grund seiner Vorhaltung bereits bezahlt) und was verbessert die Vorhaltezeit des RD durch die Stellung einer Rechnung? Das ist letztendlich einfach eine Fehlfahrt oder ambulante Versorgung/Verweis an andere Kräfte, solange kein Transport zu stande kommt. Somit kann die Gemeinde jederzeit auch eine Rechnung für eine Kannaufgabe an den RD stellen. Bestes Beispiel ist hier die Heimfahrt mit Tragehilfe --> keine Menschenrettung -->keine Pflichtaufgabe --> kann jederzeit da disponierbar auch als freiwillige/ehrenamtliche Leistung erbracht werden. Dann aber bitte geplant außerhalb der Arbeitszeit. Wer macht das so und tut es nicht als "ab und zu ist es Ok" ab? Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 806873 | |||
Datum | 09.04.2015 11:06 | 45676 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael S.Somit kann die Gemeinde jederzeit auch eine Rechnung für eine Kannaufgabe an den RD stellen. Bestes Beispiel ist hier die Heimfahrt mit Tragehilfe --> keine Menschenrettung -->keine Pflichtaufgabe --> kann jederzeit da disponierbar auch als freiwillige/ehrenamtliche Leistung erbracht werden. Oder es wird halt einfach ein zweiter RTW oder ein KTW dorthin geschickt... Und der kann ja auch nichts abrechnen, da kein Transport. Wenn ich mir überlege, wie oft es zu einer Fehlfahrt kommt oder zu einer Ersten Hilfe (oft auch mit Verbrauch von Material welches auch nicht berechnet werden kann!), dann kann man sich auch mal bei einem Feuer in Bereitschaft stellen. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 806874 | |||
Datum | 09.04.2015 11:16 | 45650 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel H. Oder es wird halt einfach ein zweiter RTW oder ein KTW dorthin geschickt... Und der kann ja auch nichts abrechnen, da kein Transport. Es gibt Feuerwehren die sind hier gerne dabei (stell ich jedem frei sich zu überlegen warum), gleichzeitig gibt man aber Einsätze mit Verkehrsflächenverunreinigung am Tage an den Bauhof etc. ab (was ich persönlich als richtig erachte) um die Einsatzbelastung zu reduzieren. Notfälle nehme ich hier natürlich aus der Betrachtung raus. Allerdings scheint es so, dass viele Wehren grundsätzlich alles als Notfall ansehen sobald der RD vor Ort ist und sich anders wie bei vielen sonstigen FW-Einsätzen keine Gedanken über Kostenerstattung machen. Geschrieben von Daniel H.
Die in vielen Fällen zeitlich gleich oder sogar kürzer ist als so manche Fehlfahrt, Hilfeleistung etc. Da bin ich ganz bei Dir. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 806876 | |||
Datum | 09.04.2015 11:29 | 45661 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael S.Es gibt Feuerwehren die sind hier gerne dabei (stell ich jedem frei sich zu überlegen warum), gleichzeitig gibt man aber Einsätze mit Verkehrsflächenverunreinigung am Tage an den Bauhof etc. ab (was ich persönlich als richtig erachte) um die Einsatzbelastung zu reduzieren. Notfälle nehme ich hier natürlich aus der Betrachtung raus. Allerdings scheint es so, dass viele Wehren grundsätzlich alles als Notfall ansehen sobald der RD vor Ort ist und sich anders wie bei vielen sonstigen FW-Einsätzen keine Gedanken über Kostenerstattung machen. Wir fahren auch einiges an Tragehilfen bei meiner BF. Ich kann mich aber an kaum eine Heimfahrt eines Pat. erinnern, bei der wir gerufen worden wären. Und die wenigen Fälle waren Schwerlastpatienten. Wir fahren unsere Ölspuren aber auch selbst... Bei uns gibt es aber auch keine Probleme einen RTW als Absicherung zu einer E-Stelle zu bekommen. Wir arbeiten zusammen, nicht gegeneinander. Wenn der RTW nicht mehr benötigt wird , dann wird er wieder in die 1 geschickt. Braucht die Lst einen RTW wird beim EL nachgefragt und wenn er sein okay gibt weil die Lage ausreichend gesichert ist, dann kann er abgezogen werden. Aber niemals am EL vorbei. Wir haben aber auch schon bei SEK-Lagen den RA und RS gestellt, ohne RTW, und dort den "Betriebssanitätsdienst" gestellt. ;-) Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 806877 | |||
Datum | 09.04.2015 11:31 | 45532 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.o. Und das sind sämtlich ganz hübsche Beispiele für DRK (HiOrg) Ortsvereine, die sich zur Absicherung andienen; übrigens mit ziemlich unterschiedlicher Ausbildung, Ausstattung und "Zusatzaufgaben". Nix von einer Feuerwehr. Ich erneuere daher nochmal meine Frage: Hmmm... unzulässige Sachverhaltserweiterung... ;-) Es ging ursprünglich lediglich darum, dass in einem solchen Fall der RD nur den "ersten Angriff" fahren darf/soll und bei länger andauerndem Einsatz dann eben HiOrg zur Ablösung nachalarmiert (oder eben gleich mit alarmiert) werden müsste... In die Richtug Deiner Fragestellung hat außer Dir den Thread niemand weiter gedrängt... | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 806880 | |||
Datum | 09.04.2015 11:53 | 45701 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel H. Wenn ich eh bei der Arbeit bin ist das auch Ok. Muss ich erxtra wegspringen zu einem nicht Notfallpatienten sehe ich dies als nicht Ok an. Da trifften wir aber langsam vom Ursprungsthema ab. Geschrieben von Daniel H. Ich kann mich aber an kaum eine Heimfahrt eines Pat. erinnern, bei der wir gerufen worden wären.Leider schon und zwar mit DL zurück in die Wohnung oder mit viel Personal übers Treppenhaus. Da schreib ich nicht mehr dazu. Hab meine ganz eigene Meinung zu solchen sozialen Gegebenheiten. ;-) Geschrieben von Daniel H. Bei uns gibt es aber auch keine Probleme einen RTW als Absicherung zu einer E-Stelle zu bekommen. Wir arbeiten zusammen, nicht gegeneinander. Wenn der RTW nicht mehr benötigt wird , dann wird er wieder in die 1 geschickt. Braucht die Lst einen RTW wird beim EL nachgefragt und wenn er sein okay gibt weil die Lage ausreichend gesichert ist, dann kann er abgezogen weerden. Aber niemals am EL vorbei.So soll es sein. Scheint aber nicht überall so zu sein bzw. man behält sich mancherorts vor zusätzlich Rechnungen zu stellen. Genau das fördert das Miteinander (Verwaltungs-/Führungsebene) dann eben nicht. Für mich ist es genauso Ok wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind den RD durch eine Hiorg zu ersetzen. Mit allem was da dann an Qualitätseinbußen kommen könnte (Gefährdungsbeurteilung nach Führungsvorgang). Geschrieben von Daniel H. Wir haben aber auch schon bei SEK-Lagen den RA und RS gestellt, ohne RTW, und dort den "Betriebssanitätsdienst" gestellt. ;-)Mit ner DIN Trage Quer im LF als Liegeraum :-) Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 806886 | |||
Datum | 09.04.2015 14:36 | 45726 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von M;ichael S.: Warum kann hier eine Rechnung für ein Mittel aus dem Regelrettungsdienst gestellt werden (das ist auf Grund seiner Vorhaltung bereits bezahlt) und was verbessert die Vorhaltezeit des RD durch die Stellung einer Rechnung? Eben! "Bereits bezahlt" und "Vorhaltezeit" hin und / oder her - mir stellt sich, seitdem ich das mit der Rechnung in Thomas Bs Posting gelesen habe, die Frage, auf welcher - rechtlichen - Grundlage hier eigentlich eine Rechnung gestellt wird (auch in BaWü) ?! Variante 1: Man erklärt sich für nicht zuständig, weil ja nicht Aufgabe nach Rettungsdienstgesetz - wie dann eine Rechnung für etwas stellen, für das man nach eigenem Bekunden ja gar nicht zuständig ist? Variante 2: Man ist doch aufgrund einer abstrakten juristischen Eintrittswahrscheinlichkeit zuständig - fehlt immer noch die Grundlage nach RD-Gesetz, da kein Transport! Variante 3: Man sieht sich selbst als zuständig an, stellt den RTW ohne Murren in Bereitschaft, kommt dann aber auf die Idee, abrechnen zu wollen - siehe Variante zwei, kein Transport, keine Kostenerstattung. Und: Kann "vom Rettungsdienst (Träger, Beauftragten) überhaupt generell einer juristischen Person, außer den sog. Kostenträgern -> gesetzlichen Krankenkassen, eine Rechnung gestellt werden? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 806889 | |||
Datum | 09.04.2015 15:17 | 45472 x gelesen | |||
Interessanter Ansatz. Wie laufen denn 'Sanitätswachen' o.ä. bei Veranstaltungen? | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 806890 | |||
Datum | 09.04.2015 15:29 | 45441 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von N. Thomas: Interessanter Ansatz. Wie laufen denn 'Sanitätswachen' o.ä. bei Veranstaltungen? Genau so, wie zum Beispiel Brandsicherheitswachdienste bei Feuerwehrs laufen? Verstehe grade wieder nicht, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll. Eine Bereitstellung bei einem (Feuerwehr-) Einsatz ist genau so wenig eine (Veranstaltungs-) Sanitätswache, wie ein Feuerwehreinsatz im Rahmen der Gefahrenabwehr eine Brandsicherheitswache ist. Äpfel und Birnen? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 806892 | |||
Datum | 09.04.2015 16:27 | 45646 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.die Frage, auf welcher - rechtlichen - Grundlage hier eigentlich eine Rechnung gestellt wird Das ist in der Tat eine gute Frage. Könnte man eigentlich nicht die Anforderung des RD zum Eigenschutz der Einsatzkräfte streng genommen als "Amtshilfeersuchen" deklarieren? Der RD holt die Fw für den Pat-Transport über eine DLK ja auch im Rahmen der Amtshilfe. Dann müsste die Gegenrichtung (RTW für Eigenschutz) das doch auch sein. Und für Leistungen im Rahmen der Amtshilfe stellen sich doch die Beteiligten eigentlich gar keine Rechnungen? Thomas | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 806897 | |||
Datum | 09.04.2015 18:52 | 45337 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas B. Der RD holt die Fw für den Pat-Transport über eine DLK ja auch im Rahmen der Amtshilfe. Was aber häufig als "Menschenrettung" angesehen wird und somit als Pflichtaufgabe. Die Frage sollte erlaubt sein ob den immer die Fw zwingend erforderlich ist oder ob es auch Fw's gibt die sich nahezu "anbieten" (warum auch immer) und es dann über kurz oder lang als selbstverständlich oder auch schnelle bequeme Art angesehen wird die Fw anzufordern auch wenn es mit manpower aus anderer Richtung klappen würde. Gerade wenn es während der normalen Arbeitszeit der FF's oder im Umkehrschluss um Rechnungen im Gegenzug bei Bereitstellung/Absicherung geht, sollte man sich das jedesmal als Fw durch den Kopf gehen lassen ob es eine Pflicht- oder Kannaufgabe war... Ich persönlich finde es einfach nur schade das wir uns über solche Dinge Gedanken machen müssen und offensichtlich bei manchen Leistungserbringern des RD die Träger desselben bei den Verhandlungen die Oberhand haben. Wenn es so ist, ist es aber auch legitim sich über eigene Rechnungsstellungen an den RD Gedanken zu machen. Immerhin haben die Gemeinden in der Regel (für Fw's) auch nicht zuviel Sachmittel zur Verfügung. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 806899 | |||
Datum | 09.04.2015 19:08 | 45253 x gelesen | |||
.Geschrieben von Thomas B.: Der RD holt die Fw für den Pat-Transport über eine DLK ja auch im Rahmen der Amtshilfe. Geschrieben von Michael S. Was aber häufig als "Menschenrettung" angesehen wird und somit als Pflichtaufgabe. Und was ist, wenn der Pat. entlassen wird und zurück in seine Wohnung möchte? Schlanker und leichter wird er ja nicht unbedingt im Krankenhaus und "Rettung" ist das ja auch nicht. Heinrich | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 806900 | |||
Datum | 09.04.2015 19:20 | 45294 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Heinrich B. Geschrieben von Thomas B.: Der RD holt die Fw für den Pat-Transport über eine DLK ja auch im Rahmen der Amtshilfe. Bingo! Genau dann kommt wieder die Fw ins Spiel und kann hierfür eine Rechnung stellen. Ganz schnell lößt sich dann die Rechnung für eine Bereitstellung im Gegenzug in Luft auf. ELW, DL und RW oder LF kosten doch auch mal ganz schnell ne nette Summe. Läuft dieser Vorgang so, dürfte mehr als offensichtlich sein wer sich wie mit seinen Rechnungen eher auf rechtlicher Seite in Sicherheit betrachten kann! Würde man miteinander reden, bzw. bei der Fw entsprechend anfragen, finden sich immer willige FA die das aus Freundlichkeit und Interesse übernehmen. Außerhalb der regulären Arbeitszeit. Leider platz man lieber mit Rechnungen hervor anstatt zu schauen wie man sich gegenseitig hilft um so kostentreibenden Aufwand in der Verwaltung zu reduzieren. Woher kommts? Würd mal sagen weil gewisse Kreise einfach keine ausreichende Finanzierung des RD ermöglichen. Somit gibts für den Ideenreichtum viel Spielraum und wie man sieht hat jeder Landkreis und jede Hiorg ihre ganz eigene Interpretation der Lage. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 806901 | |||
Datum | 09.04.2015 19:26 | 45260 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas B. Der RD holt die Fw für den Pat-Transport über eine DLK ja auch im Rahmen der Amtshilfe. Dann müsste die Gegenrichtung (RTW für Eigenschutz) das doch auch sein. Eigentich keine Amtshilfe, sondern eine Unterstützung des RD. Zumindest da haben wir in BaWü eine klare Regelung: Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 1. Senat Entscheidungsdatum: 17.05.2010 Aktenzeichen: 1 S 2441/09 Dokumenttyp: Urteil Kosten für die Hilfeleistung der Feuerwehr bei Transport eines stark übergewichtigen gehunfähigen Patienten mittels Drehleiter aus der Wohnung; Kostentragungspflicht der Krankenkasse Leitsatz Die gesetzliche Krankenkasse hat die Kosten für die Hilfeleistung der Feuerwehr (hier: Transport eines stark übergewichtigen gehunfähigen Patienten mittels Drehleiter aus der Wohnung zum Krankenwagen) zur Ermöglichung eines unter die privilegierten Tatbestände des § 60 Abs. 2 SGB V (juris: SGB 5) fallenden Krankentransports zu tragen.(Rn.15) © juris Manfred | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 806904 | |||
Datum | 09.04.2015 20:48 | 45313 x gelesen | |||
In RLP geht es momentan in diese Richtung. Sowohl Gemeinde-/Städtebund (als Interessenvertretung der Kommunen) als auch der LFV wollen, dass z.B. Tragehilfen für den RD in die Kostenersatzregelungen aufgenommen werden (Grundsatzpapier, dort letzter Absatz, Forderung findet sich so auch an anderen Stellen). Demnächst soll das LBKG zu eben diesen Kostenersatzregelungen geändert werden, ob die Forderung umgesetzt wird, entzieht sich noch meiner Kenntnis. Dass dann wiederum auch hier in RLP solche Absicherungen womöglich durch die RD-Träger zukünftig anders bewertet werden könnten (bislang hab ich da nie von Problemen gehört), hat man dabei so vermutlich nicht auf dem Schirm. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 806907 | |||
Datum | 09.04.2015 21:25 | 45352 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Ulf M. In die Richtug Deiner Fragestellung hat außer Dir den Thread niemand weiter gedrängt... welche Fragestellung denn? Es wurde darauf hingewiesen, dass die Situation im RD in Ba-Wü mehr als seltsam und speziell ist, weil dort nicht die Allgemeinheit (Politik) darüber bestimmt wie viel Rettungsdienst als notwendig erachtet wird, sondern alleine diejenigen die bezahlen (Krankenkassen) und diejenigen die das Geld kassieren (mets RD) während die Politik keinerlei Mitspracherecht hat. Es gibt hier im Forum zahlreiche Threads, links, Beiträge, die illustrieren, zu was dies dann wiederum führt. Die Verbindung zum Betriebssanitätsdienst wurde von einem Verfechter genau dieser seltsamen Strukturen in den Ring geworfen. Gruss Thorsten P.S. war leider ein paar Tage offline, sonst hätte ich dazu in diesem Thread auch mehr geschrieben (und auch weiter in diese Richtung gedrängt), aber Daniel R. hat fast immer das geschrieben, was ich auch gerne dazu angemerkt hätte. Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 806913 | |||
Datum | 10.04.2015 07:42 | 45287 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael S."Menschenrettung" Korrekte, vollständige Bezeichung dieser üblichen Kurzfassung: "Rettung [...] aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe" (Auszug FwG) Das wird zwar oft so gesehen und so argumentiert. Aber der Transport mit der DLK ist regelmäßig keine "technische Rettung aus einer lebensbedrohlichen Lage", weil trotz dem Transport ins KH oft genug gar keine lebensbedrohliche Situation vorliegt, sondern nur der Pat einfach nicht durchs Treppenhaus transportiert werden kann. Und dann greift das, was Manfred genannt hat: Kostentragungspflicht durch die Krankenkasse. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 1. Senat Das Urteil würde ja dann im Hinblick auf meine Ausgangsfrage lauten, dass die Krankenkasse als Kostenträger nicht als Behörde angesehen wird, gegenüber der die üblichen Regelungen der Amtshilfe angewandt werden können? Thomas | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 806914 | |||
Datum | 10.04.2015 08:55 | 45061 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas B. Das Urteil würde ja dann im Hinblick auf meine Ausgangsfrage lauten, dass die Krankenkasse als Kostenträger nicht als Behörde angesehen wird, gegenüber der die üblichen Regelungen der Amtshilfe angewandt werden können? So sehe ich das auch und eine Abrechnung wird möglich. Anderes reales Beispiel: DLK wird angefordert durch RD. An Est. stellt sich heraus das DLK nicht eingesetzt werden kann (baulich) oder die Wartezeit bis die dringend benötigte DLK eingetroffen ist, dazu geführt hat doch eher übers Treppenhaus zu gehen bzw. dies nach Neuüberlegung die durchzuführende Maßnahme wird. Möglichkeit 1: Fw geht wieder ohne oder nur mit beratender Tätigkeit. Möglichkeit 2: Fw unterstützt am Tragetuch etc. Wäre es denkbar dies dann wie o.g. abrechnen zu können? Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Hein8er 8M., Uplengen / Nds | 806922 | |||
Datum | 10.04.2015 12:32 | 44943 x gelesen | |||
Hallo, ich glaube ja, dass es bezüglich der "Amtshilfe" ein kleines Missverständnis gibt. Eine Amtshilfe ist für die er suchende Behörde mitnichten kostenfrei. Vielmehr sieht zumindest das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (und da weichen m.W. die Gesetze der Länder nicht wirklich von ab) vor, dass die ersuchende Behörde der ersuchten Behörde die entstandenen Kosten auf Verlangen zu ersetzen hat. Ausnahmen: Die Kosten Überschreiten 35 nicht oder ersuchende und ersuchte Behörde gehören derselben Verwaltung an (z.B. beide BmI)! Wichtig hierbei ist allerdings, dass tatsächlich nur die entstandenen Kosten erstattet werden (exakte Feststellung)! Nur zur Ergänzung: Beim THW gibt es hierfür sogenannte Kostensätze, die Bestandteil der THWAbrVO sind (und diese sind erheblich niedriger, als die normalen Sätze)! Darüber hinaus können ersuchende Behörden ihren Erstattungsanspruch den sie gegenüber den Begünstigten haben, direkt an das THW abtreten, sodass die Kostenbescheide gar nicht erst beim Anforderer (z.B. Feuerwehr) landen. Der Rettungsdienst wird kostenseitig behandelt, wie eine Amtshilfe. Abzurechnen wäre hier m.E. auch regelmäßig mit den Krankenkassen, da es sich um eine Unterstützungsleistung für den Patiententransport handelt. LG Heiner | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 806924 | |||
Datum | 10.04.2015 13:17 | 44900 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Heiner M. Der Rettungsdienst wird kostenseitig behandelt, wie eine Amtshilfe. Abzurechnen wäre hier m.E. auch regelmäßig mit den Krankenkassen, da es sich um eine Unterstützungsleistung für den Patiententransport handelt.Heist der RD müsste die Daten an die Fw weitergeben dürfen bzw. die Fw hat ein Lesegerät für die Versichertenkarte oder druckt sich die über's EKG (Kartenleser) etc. kurz selber aus? Wär ne Idee. Ist das hin und her zwischen den Organisationen erstmal raus. Bis auf das Ursprungsthema mit Rechnung Regel-RD an Gemeinde bei Bereitstellung eigentlich eine denkbare Möglichkeit. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8M., Eiselfing / Bayern | 806925 | |||
Datum | 10.04.2015 13:33 | 44859 x gelesen | |||
Also echte Amtshilfe kann nur eine Behörde von einer anderen Behörde fordern, z.B. Polizei benötigt beim Öffnen einer Türe Hilfe durch die Feuerwehr. Der Rettungsdienst wird aber in der Regel durch Hilfsorganisationen durchgeführt, wie DRK, MHD, ASB und wie sie alle heißen und das sind alles eingetragene Vereine und keine Behörden. Daher funktioniert Amtshilfe hier nicht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Alexander Alles was ich schreibe gibt lediglich meine persönliche Ansicht und Meinung wieder, nicht die meiner Feuerwehr, oder meines Arbeitgebers unsere Internetseite: www.feuerwehr-bachmehring.de | |||||
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Autor | Hein8er 8M., Uplengen / Nds | 806926 | |||
Datum | 10.04.2015 13:43 | 44868 x gelesen | |||
Hallo, in der Regel ist doch der RD als gGmbH organisiert ( zumindest hier). Damit fällt Amtshilfe im eigentlichen Sinne aus. Auch eine Abtretung der Erstattungsansprüche an das THW oder wo das rechtlich ginge andere Stellen, ist nicht möglich. Der RD würde in diesen Fällen eine Rechnung erhalten und müsste diese mit dem Begünstigten oder der Krankenkasse abrechnen. Eine Übertragung patientenbezogener Daten halte ich darüber hinaus für datenschutzrechtlich bedenklich. LG Heiner | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 806927 | |||
Datum | 10.04.2015 14:04 | 44778 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael S.Bis auf das Ursprungsthema mit Rechnung Regel-RD an Gemeinde bei Bereitstellung eigentlich eine denkbare Möglichkeit. Danke für die Hinweise. Ich meinte Ursprungsthema mit RTW zur Bereitstellung und Herauslösung durch ergänzende Kräfte/Hiorg. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 806929 | |||
Datum | 10.04.2015 14:41 | 44916 x gelesen | |||
Geschrieben von Heiner M.in der Regel ist doch der RD als gGmbH organisiert Die gGmbH oder der e.V. sind nur Beauftragte und damit Efüllungsgehilfen in der Notfallrettung. Verantwortlich ist der Kreis. Kreis (RD) und Gemeinde (Feuerwehr) können sich natürlich Amtshilfe leisten. Kommt das Ehrenamt / OV / Bereitschaft ins spiel dürfte es sich i.d.R. bei der Unterstützung der Gemeinde (Feuerwehr) durch den Kreis (KatS) handeln. Nur das durch ehrenamtliche Arbeitszeit und anderweitig (KatS) finanzierte Einsatzmittel die tatsächlichen Kosten des Einsatzes niedriger sind. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 806934 | |||
Datum | 10.04.2015 15:43 | 44865 x gelesen | |||
Hallo Daniel, Geschrieben von Daniel R. Ein Sonderfall könnte München (oder bayrische BFs allgemein) sein, weil auch dort das BRK regelmäßig die Notfallrettung durchführt, auch diese RTW werden meines Wissens allerdings längst regelmäßig eingesetzt und stehen nicht "nur" zur Absicherung der (eigenen) Feuerwehrkräfte zur Verfügung. speziell in München sind die HiOrgs (BRK, JUH, MHD, ASB) zzgl. privaten Anbietern (mir bekannt: Aicher, MKT) am Rettungsdienst beteiligt. Der Notarztdienst wird von der BF München durchgeführt. Die "Zug-RTW" der BF besetzen primär Funktionen im Löschzug und werden darüber hinaus zur Spitzenabdeckung im Rettungsdienst mit eingesetzt. Gruß Markus | |||||
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Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 806935 | |||
Datum | 10.04.2015 15:45 | 44929 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo z.Kommt das Ehrenamt / OV / Bereitschaft ins spiel dürfte es sich i.d.R. bei der Unterstützung der Gemeinde (Feuerwehr) durch den Kreis (KatS) handeln. Nur das durch ehrenamtliche Arbeitszeit und anderweitig (KatS) finanzierte Einsatzmittel die tatsächlichen Kosten des Einsatzes niedriger sind. Und an wen stellt der Arbeitgeber des Helfers (SB) der den ehrenamtlichen RTW eines OV besetzt und zu einem Feuerwehreinsatz eilt um da 4 Stunden in Bereitstellung zu stehen die Rechnung?? Wenn in den meisten Landesgesetzen die Hiorg-Helfer den FW-Kollegen nicht gleichgestellt sind?? Gruß Frank ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 806936 | |||
Datum | 10.04.2015 16:07 | 44912 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus R.Die "Zug-RTW" der BF besetzen primär Funktionen im Löschzug und werden darüber hinaus zur Spitzenabdeckung im Rettungsdienst mit eingesetzt. Richtig Markus, und zwar Schlauchtrupp, Dekon und Meßaufgaben und Spitzenabdeckung :-) Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? Ramble on Led Zeppelin 1969 ziemlich treffend | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 806943 | |||
Datum | 10.04.2015 20:01 | 44775 x gelesen | |||
Im Zweifelsfall an den Träger des KatS würde ich sagen. An wen gehen denn die Anträge auf Erstattung des Arbeitsentgeltes wenn ein PTZ10 zum Einsatz kommt? Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 806944 | |||
Datum | 10.04.2015 20:09 | 44785 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas B.An wen gehen denn die Anträge auf Erstattung des Arbeitsentgeltes wenn ein PTZ10 zum Einsatz kommt? An die alamierende Stelle sprich Kreis/kreisfreie Stadt. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 806951 | |||
Datum | 11.04.2015 07:26 | 44886 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas B.Im Zweifelsfall an den Träger des KatS würde ich sagen. Dazu eine Frage...was hat der KatS damit zu tun...der OV hat einen eigenen RTW, der von EA-Helfern besetzt wird? Da hat der Kreis oder die kreisfreie Stadt grundsätzlich nix mit zu tun.... PTZ 10 ist da was anderes, das ist als Kreiskomponente vorgehalten... Also ich würde als OV: a) das vorher mit der FW klären wie das abgerechnet wird (Personal, Materialverbrauch, Abnutzung/Stundensatz) oder b) den RTW nicht besetzen Wir haben uns für a entschieden :-) Gruß Frank ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 806952 | |||
Datum | 11.04.2015 08:22 | 44975 x gelesen | |||
Jetzt wird es ja immer wilder und wirrer. Geschrieben von Ulf M. Habe mal nach Beispilene für solche Dinge gesucht: Auf welcher Rechtsgrundlage sollen (wollen) die denn bitte alarmiert werden? Und dann womöglich noch mt SoSi anfahren? Völlig lächerlich und absolut im rechtsfreien Raum. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 806953 | |||
Datum | 11.04.2015 08:31 | 44860 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas B.Könnte man eigentlich nicht die Anforderung des RD zum Eigenschutz der Einsatzkräfte streng genommen als "Amtshilfeersuchen" deklarieren? Der RD holt die Fw für den Pat-Transport über eine DLK ja auch im Rahmen der Amtshilfe. Amtshilfe wird zwischen Behörden geleistet. Nicht zwischen einem Verein und einer Behörde. Die technische Hilfeleistung bei einer Menschenrettung (nicht Tragehilfe!) ist Pflichtaufgabe der Feuerwehren, also wird die FW in eigener Zuständigkeit mit eigener Rechtsgrundlage tätig. Das ist nicht einmal dann Amtshilfe, wenn der Kreis (Behörde 1) als Träger des Rettungsdienstes bei einer Gemeinde (Behörde 2) die Feuerwehr anfordert. In BaWü ist der Kreis aber nicht einmal Träger des Rettungsdienstes, also gehen alle diesbezüglichen Überlegungen in die falsche Richtung. Die Bereitstellung Brand ist m.E. ein typischer Rettungsdiensteinsatz, bei dem i.d.R. allerdings nicht transportiert, also auch nicht abgerechnet werden kann. Die klassische "Fehlfahrt". Ein Sanitätsdienst, der vom Ordnungsamt im Rahmen eines Verwaltungsaktes vorgeschrieben wird, ist etwas völlig anderes. Wenn die Feuerwehr ausreichend eigene ausgebildete Kräfte und Technik vor Ort hat, wird sie ggf. auch nicht so viel Wert auf einen RTW zum Eigenschutz legen. Soweit ich mich erinnere, fährt zum Beispiel in Hamburg bei einem Wohnungsbrand ohne Verletzte kein RTW mit. 16 Rettungsassistenten im Löschzug sind ausreichend. Bei einem Feuer mit Verletzten kommen RTW oder RTW/NEF. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 806954 | |||
Datum | 11.04.2015 08:59 | 44854 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.Völlig lächerlich und absolut im rechtsfreien Raum. Jetzt wird es spannend... | |||||
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Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 806990 | |||
Datum | 12.04.2015 18:44 | 44764 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Auch hier Bereitstellung aufgrund der Eintrittswahrscheinlichkeit, und ich möchte mal sehen was passiert, wenn Du dem Polizeiführer mitteilst, dass er sich doch bitte einen "Betriebssanitätsdienst" organisieren soll... Dazu mal eine Anmerkung: Als ich im letzten Oktober meinen RS-Grundlehrgang absolviert habe hatten wir auch zwei Polizisten im Lehrgang. Einer ist als Taucher eingesetzt und sollte deshalb die RS-Qualifikation erlangen. Der zweite drückte sich zu seiner Tätigkeit aus Eigenschutz (verständlich!) nicht allzu deutlich aus (irgend etwas in Richtung die ganz bösen Jungs jagen). Auf die Frage, wozu er denn die Ausbildung in seiner Einheit benötige kam sinngemäß die Antwort: "Nicht in alle Lagen kann der Regel-RD reingehen...". Das könnte man doch durchaus so deuten, dass es da schon so etwas Ähnliches wie so einen Betriebssanitätsdienst gibt Wahrscheinlich haben die keine Transportmöglichkeit, aber zumindest die Eigensicherung sollten die doch dann hinbekommen. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 806994 | |||
Datum | 12.04.2015 20:12 | 44612 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = a.Das könnte man doch durchaus so deuten, dass es da schon so etwas Ähnliches wie so einen Betriebssanitätsdienst gibt Wahrscheinlich haben die keine Transportmöglichkeit, aber zumindest die Eigensicherung sollten die doch dann hinbekommen. Gibt es im Prinzip, ja, wir bilden seit Jahren diese Kräfte aus, in Brandbekämpfung und Rettungsdienst, bei Großlagen sind die sogar leicht an ihren Funktionswesten erkenntlich am Kleinlöschgerät am Tragegestell am Rücken, auch haben sie, je nach Einsatzszenario, einen eigenen RTW dabei. Allerdings wage ich zu bezweifeln das beim Alarmstichwort: Hilflose Person in Wohnung, die Streife eine Sondereinheit holt, allerdings sprechen wir uns schon ab, wer was macht je nach Szenario, z.B fällt mir eine Erstürmung der Wohnung mit anschliessender Explosion , da wurde erst nach dem berühmten " Gesichert" die Wohnung betreten und die Brandbekämpfung eingeleitet. Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? Ramble on Led Zeppelin 1969 ziemlich treffend | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 806998 | |||
Datum | 13.04.2015 09:06 | 44207 x gelesen | |||
Servus, ich habe die Herrschaften mal bei einer größeren Nazi-Demo kennengelernt, als die mit uns zusammen auf Bereitschaft waren. Dazu hatten Sie auch einen eigenen RTW dabei... Die gibt es wohl in einigen BL RTW der Polizei Bei "Standart" Lagen, auch mit SEK Beteiligung ist deren Einsatz aber wohl nicht üblich. Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 807006 | |||
Datum | 13.04.2015 12:41 | 44195 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von - anonym ??? Na denn... Dazu mal eine Anmerkung: Als ich im letzten Oktober meinen RS-Grundlehrgang absolviert habe hatten wir auch zwei Polizisten im Lehrgang. Einer ist als Taucher eingesetzt und sollte deshalb die RS-Qualifikation erlangen. Jupp, hatten auch ein paar Mal eine Praktikantin der Polizei-Reiterstaffel da. Solche Einheiten haben häufig RS in ihren Reihen - allein, weil ich als RDler bei irgendwelchen Ausschreitungen (Fußball, Demo usw.) nicht in vorderster Reihe mitmische - nicht meine Sache, Eigenschutz geht vor. Der zweite drückte sich zu seiner Tätigkeit aus Eigenschutz (verständlich!) nicht allzu deutlich aus (irgend etwas in Richtung die ganz bösen Jungs jagen). Auf die Frage, wozu er denn die Ausbildung in seiner Einheit benötige kam sinngemäß die Antwort: "Nicht in alle Lagen kann der Regel-RD reingehen...". SEK, MEK oder so etwas. Aber wieder: (Mit) reingehen - natürlich nicht! Trotzdem habe ich letztes Jahr mehrere Stunden, eine dreiviertel Nacht, mit Regel-RTW und auch Regel-NEF an einer SEK Einsatzstelle verbracht. Das könnte man doch durchaus so deuten, dass es da schon so etwas Ähnliches wie so einen Betriebssanitätsdienst gibt Wahrscheinlich haben die keine Transportmöglichkeit, aber zumindest die Eigensicherung sollten die doch dann hinbekommen. Ist jetzt nicht böse gemeint, und du meintest es bestimmt auch nicht so, aber: Faxenkram! Auch das ist natürlich kein "Betriebssanitätsdienst", und Profis in Bereitstellung fordert die Polizei in entsprechend kritischen Lagen - siehe vorstehend, da wurde geschossen (!) - trotzdem. Diese "Betriebssanitätsdienst"-Argumentation ist so absurd und an den Haaren herbeigezogen, dass eine weitere Erörterung sich eigentlich komplett erübrigt! Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 807007 | |||
Datum | 13.04.2015 12:47 | 44062 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Thorsten S.: Dazu hatten Sie auch einen eigenen RTW dabei... Die gibt es wohl in einigen BL RTW der Polizei Diese Fahrzeuge sind der Bereitschaftspolizei zugeteilt und kommen ggf. mit den Einsatzhundertschaften bei besonderen Lagen zum Einsatz. Im normalen Geschäft, auch bei SEK-Einsätzen, wirst Du die nicht entdecken. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 807010 | |||
Datum | 13.04.2015 15:03 | 43924 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Ist jetzt nicht böse gemeint, und du meintest es bestimmt auch nicht so, aber: Faxenkram! Auch das ist natürlich kein "Betriebssanitätsdienst", und Profis in Bereitstellung fordert die Polizei in entsprechend kritischen Lagen - siehe vorstehend, da wurde geschossen (!) - trotzdem. Je nachdem wo und wann die SEKs oder die GSG9 eingesetzt werden kann es mit dem Regel-RD schwer werden bzw. eine gewisse Zeitverzögerung geben. Daher sind entsprechend ausgebildete Beamte mit Rettungsdienstqualifikationen ausgestattet (zumindest bei der GSG9 als RA). Der Ausdruck "Betriebssanitätsdienst" ist zwar etwas weit hergeholt, trifft aber die Sache doch im Kern. Die Aufgabe besteht darin den Patienten zu stabilisieren bis Transport (ggf. durch Rgel-RD) möglich ist. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Hein8er 8O., Lüneburg / Niedersachsen | 807018 | |||
Datum | 13.04.2015 21:04 | 43737 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Diese "Betriebssanitätsdienst"-Argumentation ist so absurd und an den Haaren herbeigezogen, dass eine weitere Erörterung sich eigentlich komplett erübrigt! Mitnichten Daniel. Alle Bundesländer und auch die BuPo haben innerhalb ihrer Bereitschaftspolizeieinheiten einen Sanitätsdienst. Dieser ist auch mit KTW & Co. ausgestattet und diese Beamten sind die die in zweiter Reihe stehen und auch einen Helm aufhaben. Diese Einheiten haben auch die Aufgabe Übungen und alle anderen geplanten Lagen die einen Sanitätsdienst verlangen zu versorgen... MkG, Heiner | |||||
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