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ThemaMZF Bayern23 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorMatt8hia8s R8., Pressig / Bayern806605
Datum02.04.2015 19:3218093 x gelesen
Hallo Leute,
wir planen aktuell eine Ersatzbeschaffung für ein Mehrzweckfahrzeug in Bayern.
Laut "Technische Baubeschreibung für Mehrzweckfahrzeuge Ausgabe 04/13" des Bayerischen Staatsministerium des Inneren ist das Mehrweckfahrzeug ein Feuerwehrfahrzeug, geeignet zur Aufnahme einer Staffel (1/5); d.h. in der zweiten und dritten Sitzreihe wären nur jeweils 2er Sitze. Wir hätten aber gerne je zwei 3er Sitzreihen, d.h. die Besatzung wäre dann 1/7. Hätte das einen Einfluss auf die Förderung, bzw. bekommt man die 8 Sitzplätze genehmigt und eingetragen? Nach Befragung verschiedener Stellen habe ich folgende Infos bekommen:
- "man kann 3er Sitzbänke verbauen, bekommt aber nur 6 Sitzplätze eingetragen, d.h. auf den 3er Sitzbänken dürften nur je 2 Einsatzkräfte sitzen...."?????
- "mit den aktuell lieferbaren Fahrzeugen kann man mit Besatzung 1/7 und der Normbeladung inkl. der geforderten 200kg Reserve das zulässige Gesamtgewicht nicht einhalten, deshalb nur Besatzung 1/5..."???
Vielleicht hat jemand Erfahrung bzw. in letzter Zeit ein Mehrzweckfahrzeug in Bayern beschafft. Wäre über jegliche Info dankbar.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern806607
Datum02.04.2015 19:4510997 x gelesen
Geschrieben von Matthias R.geeignet zur Aufnahme einer Staffel (1/5); d.h. in der zweiten und dritten Sitzreihe wären nur jeweils 2er Sitze. Wir hätten aber gerne je zwei 3er Sitzreihen, d.h. die Besatzung wäre dann 1/7. Hätte das einen Einfluss auf die Förderung, bzw. bekommt man die 8 Sitzplätze genehmigt und eingetragen? Nach Befragung verschiedener Stellen habe ich folgende Infos bekommen:
- "man kann 3er Sitzbänke verbauen, bekommt aber nur 6 Sitzplätze eingetragen, d.h. auf den 3er Sitzbänken dürften nur je 2 Einsatzkräfte sitzen...."?????


Du kriegst die 8 Plätze problemlos, es müssen mindestens 1/5 sein, aber 1/7 geht auch. Werden ständig ausgeliefert derartige Fahrzeuge, die meisten MZF die ich kenne haben 7 oder 8 Plätze. Es gibt auch genug passende Fahrgestelle. Ich denke ihr solltet die richtigen Stellen fragen oder euch mal ein Informationsangebot einholen.


Viele Grüße
Christian


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorMatt8hia8s R8., Pressig/Rothenkirchen / Bayern806608
Datum02.04.2015 20:0210581 x gelesen
In den Info-Angeboten sind auch nur noch 1/5 Besatzungen...
Eine der gefragten Stellen bestimmt halt auch über den Zuschuss, deshalb wäre es schön Infos über aktuell beschaffte MZFs zu haben.
Ich kenne auch viele MZFs die beschafft wurden mit 1/7, aber ob die auch so eingetragen sind ????

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AutorAlex8and8er 8M., Eiselfing / Bayern806622
Datum02.04.2015 22:5410232 x gelesen
Hallo,

vor dem gleichen Problem standen wir in unserer Wehr auch. Bei Nachfragen bei der zuständigen Stelle (Herrn Grünzinger) in der Regierung von Oberbayern wurde mir Mitgeteilt, dass eine Besatzung von mehr als einer Staffel förderschädlich sei. Wir haben dann in den sauren Apfel gebissen und nur einen MTW beschafft, aber halt wie ein MZF ausgestattet.

Was ich aber mitbekommen habe, hängt es stark vom Regierungsbezirk ab und wie die Baurichtlinie ausgelegt wird. Oberbayern ist da ziemlich stur.

Am Besten einfach an die entsprechende Stelle in der Bezirksregierung wenden, die können eine verbindliche Aussage treffen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Alexander


Alles was ich schreibe gibt lediglich meine persönliche Ansicht und Meinung wieder, nicht die meiner Feuerwehr, oder meines Arbeitgebers


unsere Internetseite: www.feuerwehr-bachmehring.de

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AutorMatt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern806625
Datum03.04.2015 10:249463 x gelesen
Hatten bislang auch ein MZF. Die Ersatzbeschaffung wird ein MTW. Mehrzweckfahrzeuge dienen in der Regel als eine Art Ersatz ELW im Bedarfsfall. Deshalb ja auch der Funktisch. Aus der Praxis raus nutzten wird das Fahrzeug hauptsächlich zum Transport der Mannschaft z.B. um nachzurücken oder kleinere Einsätze mit kleiner Zusatzbeladung (Kettensäge, Tauchpume) selbständig abzuarbeiten. Gerade bei Sturmlgen hat sich das bewährt, um die Einsätze schneller abarbeiten zu können. Denke der MTW ist auch eine Spur günstiger.

Wenn also der Funktisch nicht dringend gebraucht wird, würde ich ruhigen Gewissens einen MTW bestellen. Die kleine Zusatzbeladung kann man hier ebenso im Heck unterbringen.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern806627
Datum03.04.2015 10:329464 x gelesen
Geschrieben von Matthias R.Eine der gefragten Stellen bestimmt halt auch über den Zuschuss, deshalb wäre es schön Infos über aktuell beschaffte MZFs zu haben.
Ich kenne auch viele MZFs die beschafft wurden mit 1/7, aber ob die auch so eingetragen sind ????


Eingetragen muß es sein, sonst kannst es vergessen.

Ich habe mir übrigens gerade noch die aktuelle Baubeschreibung durchgelesen und muß bei meinem Post von gestern zurück rudern, sorry. Zum Zeitpunkt als wir die Beschaffung geplant haben waren noch problemlos 8 Plätze möglich, aber wenn man die aktuelle Richtlinie durchliest sind wirklich genau 6 Plätze festgelegt. Jetzt kommt es wirklich darauf an was eure Regierung und der Abnehmende des Fahrzeugs sagen, weil was in meinem Post in jedem Fall richtig war ist das sich auch bei 8 MAnn alle anderen Punkte der Richtlinie erfüllen lassen. Das heißt die Richtlinie wäre erfüllt, nur halt mit 2 MAnn mehr. Wenn das bei euch aber so nicht abgenommen wird dann siehts schlecht aus, wobei ihr dann einfach zum MTW umswitchen könnt, haben wir aus anderen Gründen auch gemacht. Der ist mit bis zu 9 MAnn machbar.



Viele Grüße
Christian


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorAlex8and8er 8M., Eiselfing / Bayern806631
Datum03.04.2015 11:109212 x gelesen
Wobei es problemlos möglich ist, auch beim MTW die 2. Sitzbank entgegen die Fahrtrichtung zu verbauen und eine 2. Sprechstelle mit Klapptisch einzubauen, ohne die Förderung nach der Baurichtlinie MTW zu gefährden.

Einziger Nachteil ist halt, man bekommt nur den geringeren Zuschuss (ca. 2500 Euro weniger) für einen MTW statt für das MZF, aber dafür kann ich dann bis zu 9 Sitzplätze verbauen, zB. drei 3er-Sitzbänke.

Hat in meinen Augen den Charme, dass ich dann neben den EL Aufgaben auch im Bedarfsfall eine komplette Gruppe rein kriege und bei längeren Einsätzen z.B. auch mal eine komplette Ablösung für eine LF-Besatzung raus fahren kann.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Alexander


Alles was ich schreibe gibt lediglich meine persönliche Ansicht und Meinung wieder, nicht die meiner Feuerwehr, oder meines Arbeitgebers


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern806633
Datum03.04.2015 11:479157 x gelesen
Geschrieben von Alexander M.Wobei es problemlos möglich ist, auch beim MTW die 2. Sitzbank entgegen die Fahrtrichtung zu verbauen und eine 2. Sprechstelle mit Klapptisch einzubauen, ohne die Förderung nach der Baurichtlinie MTW zu gefährden.

Einziger Nachteil ist halt, man bekommt nur den geringeren Zuschuss (ca. 2500 Euro weniger) für einen MTW statt für das MZF, aber dafür kann ich dann bis zu 9 Sitzplätze verbauen, zB. drei 3er-Sitzbänke.

Hat in meinen Augen den Charme, dass ich dann neben den EL Aufgaben auch im Bedarfsfall eine komplette Gruppe rein kriege und bei längeren Einsätzen z.B. auch mal eine komplette Ablösung für eine LF-Besatzung raus fahren kann.


Genau richtig, sieht man jetzt vermehrt, und man spart sich ggf. die relativ teure Standheizung. Wir haben aus verschiedenen Gründen vor 2 JAhren auch bewusst einen MTW und kein MZF beschafft, und das kommt jetzt immer mehr.


Gruß
Christian


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AutorTim 8R., Hof / Bayern806635
Datum03.04.2015 12:479038 x gelesen
Geschrieben von Christian S.
Genau richtig, sieht man jetzt vermehrt, und man spart sich ggf. die relativ teure Standheizung. Wir haben aus verschiedenen Gründen vor 2 JAhren auch bewusst einen MTW und kein MZF beschafft, und das kommt jetzt immer mehr.

Wobei das auch erst seit Ende 2011/ Anfang 2012(?) möglich ist. Vorher wurde der MTW bei uns in Bayern ja nicht bezuschusst...wir standen 2011 auch vor der Ersatzbeschaffung eines MZF und es hätte ein MTW werden sollen...da damals noch nicht förderfähig wurde doch ein Mehrzweckfahrzeug mit Zuschuss beschafft...damals allerdings noch mit der Besatzung 1/7...

P.S.: Meine Meinung...is ja klar, oder?

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern806636
Datum03.04.2015 13:209327 x gelesen
Geschrieben von Tim R.damals allerdings noch mit der Besatzung 1/7...
Sach ich doch. :-)


Geschrieben von Tim R.Wobei das auch erst seit Ende 2011/ Anfang 2012(?) möglich ist. Vorher wurde der MTW bei uns in Bayern ja nicht bezuschusst

Korrekt und man scheint das jetzt mit der Sitzplatzbegrenzung ein wenig aufzudröseln, macht j durchaus Sinn die Aufteilung. Und den MTW kann man sehr preiswert gestalten ......


Gruß
Christian


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AutorDomi8nik8 R.8, Elfershausen / Bayern811387
Datum19.08.2015 21:078419 x gelesen
Hallo,
wir weit seid ihr denn mit eurer Ersatzbeschaffung?

Bei uns wird in nächster Zeit auch die Ersatzbeschaffung für ein MZF anstehen.

Hat denn jemand in letzter Zeit ein MZF mit 1/8 beschafft und auf gefördert bekommen?

Mfg
Dominik

Dies ist allein meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr

http://www.ff-elfershausen.de

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern811395
Datum20.08.2015 11:137525 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Dominik R.
Hat denn jemand in letzter Zeit ein MZF mit 1/8 beschafft und auf gefördert bekommen?
das dürfte wegen der Änderung der Zuwendungsrichtlinien gegen null gehen, MZF werden nur noch gefördert mit einer Besatzung 1/5.

Gruß
Markus

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AutorGeri8t F8., Osnabrück / Nds811396
Datum20.08.2015 11:217232 x gelesen
Warum wurde die Grenze bei 6 Sitzplätze eingeführt?

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AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V811399
Datum20.08.2015 11:277214 x gelesen
Evtl. wegen der taktischen Einheit Staffel und der Möglichkeit Fahrzeuge als 6-Sitzer von der Stange zu beschaffen?
Wenn ich Personaltransport als Hauptaufgabe wünsche brauch ich eben einen MTW und kein MZF.

MkG

Daniel

Alles wie immer meine persönliche Meinung

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern811400
Datum20.08.2015 11:367338 x gelesen
Geschrieben von Dominik R.Hat denn jemand in letzter Zeit ein MZF mit 1/8 beschafft und auf gefördert bekommen?

Vermutlich keiner, wirst du nicht mehr durch bekommen.


Geschrieben von Dominik R.Bei uns wird in nächster Zeit auch die Ersatzbeschaffung für ein MZF anstehen.

Kauft einen MTW, der geht bis zu 1/8, die 2. Sitzbank könnt ihr auch drehen lassen, das ist nicht förderschädlich.


Gruß
Christian

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern811401
Datum20.08.2015 11:377220 x gelesen
Geschrieben von Gerit F.Warum wurde die Grenze bei 6 Sitzplätze eingeführt?

Weil das MZF als Führungsfahrzeug dienen soll und man seit einigen Jahren zusätzlich MTW mit bis zu 1/8 fördert, und man das somit etwas voneinander abgrenzt.
Macht Sinn ....


Gruß
Christian

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AutorGeri8t F8., Osnabrück / Nds811403
Datum20.08.2015 12:037216 x gelesen
wenn MTW auch noch gefördert werden macht das Sinn

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AutorIrak8li 8W., München-Waldtrudering / Bayern811412
Datum20.08.2015 15:027333 x gelesen
Geschrieben von Dominik R.Hat denn jemand in letzter Zeit ein MZF mit 1/8 beschafft und auf gefördert bekommen?

Der frische Schwung T5 bei der FF München läuft als 11er (MZF), sind aber eher MTW. Hintergrund weiss ich nicht.

Irakli

@fire 3-71 (Bayern / Südost)
Heavy Rescue

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AutorJörg8 V.8, Breitenbrunn / Bayern821102
Datum19.06.2016 17:015404 x gelesen
Um mal etwas Licht in die Sache mit dem Mehrzweckfahrzeug MZF Bayern zu bringen:

1. das MZF in Bayern war immer schon als Führungsstelle gedacht:

"Das Mehrzweckfahrzeug (MZF) ist ein Feuerwehrfahrzeug, zur Aufnahme (...) einer nachstehend näher beschriebenen feuerwehrtechnischen Beladung. Es ist vorwiegend zur Errichtung einer Führungsstelle sowie zum Transport von Mannschaft und Gerät bestimmt."

Somit darf man das MZF Bayern nicht mit dem MZF anderer Bundesländer verwechseln, diese waren eher so was wie Vorläufer der GW-L.

2. in Bayern wurden bis vor kurzem keine MTWs gefördert. Da aber Bedarf an MTWs bestand wurden von den Kommunen kurzerhand MZFs mit 9 Plätzen und mit Zuschuss beschafft, aber oft nur als MTWs eingesetzt. Die MZFs wurden bei der Alarmierungsplanung oft nicht berücksichtigt, somit hatte die entsprechende Feuerwehr quasi einen staatlich geförderten MTW an der Hand den sie einsetzen konnte wie es ihr gefiel. Dabei hat sich die gedrehte Sitzbank und der (Klapp-) Tisch dazwischen besonders beim Schafkopfspielen auf dem Weg zum Feuerwehrausflug bewährt, um es mal überspitzt zu formulieren.

3. mit der Einführung der Integrierten Leitstellen ILS kam dann das böse Erwachen(zumindest in meiner Ecke von Bayern): plötzlich wurden die als MTW genutzten MZFs alarmiert... und zwar um dem Einsatzleiter eine Führungsstelle vor Ort an die Hand zu geben. Da waren manchmal nicht mal Papier und Schreibzeug auf den MZFs und die Besatzungen wussten gar nicht was von ihnen an der Einsatzstelle erwartet wurde!
Wir haben daraufhin den Lehrgang "Ausbildung zum Fühgrungsassistenten" im Landkreis angeboten, seitdem machen die MZFs und ihre Besatzungen auch das wofür sie gedacht waren, nämlich den Einsatzleiter vor Ort unterstützen(vorrausgesetzt der will das auch so).

4. inzwischen sind auch in Bayern MTWs förderfähig(unter bestimmten Voraussetzungen). Beim MZF wurden die Sitzplätze auf 6 reduziert, denn die FwDV 100 "Führung und Leitung im Einsatz/Führungssystem" sieht als Führungseinheiten Führungstrupp, Führungsstaffel, Führungsgruppe und Führungsstab vor. Trupp und Staffel können noch halbwegs vernüftig mit einem MZF arbeiten, deshalb 6 Sitzplätze. Möglicherweise will man mit den 6 Sitzplätzen auch verhindern das Kommunen wieder anfangen MZFs zubeschaffen und als MTW zu nutzen weil der Zuschuss fürs MZF halt etwas höher ist wie für einen MTW. Letzteres ist aber nur eine Vermutung von mir.

Grüße aus dem Süden der Republik.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern821249
Datum22.06.2016 16:344836 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Jörg V.Wir haben daraufhin den Lehrgang "Ausbildung zum Fühgrungsassistenten" im Landkreis angeboten,

Interessant, gibt's da nähere Infos dazu?




Geschrieben von Jörg V.1. das MZF in Bayern war immer schon als Führungsstelle gedacht:

"Das Mehrzweckfahrzeug (MZF) ist ein Feuerwehrfahrzeug, zur Aufnahme (...) einer nachstehend näher beschriebenen feuerwehrtechnischen Beladung. Es ist vorwiegend zur Errichtung einer Führungsstelle sowie zum Transport von Mannschaft und Gerät bestimmt."


Nicht ganz, der Nachschub war früher auch benannt, nur das damals unter Nachschub etwas anderes verstanden wurde als heutzutage mit dem GW-L. Deshalb gab es auch Anforderungen an die LAdekapazität, heutzutage sieht das natürlich anders aus. Trotzdem kann man ein MZF auch heute noch so bauen das man damit Kleinkram nachführen kann. Deshalb ja auch der Begriff Mehrzweckfahrzeug und nicht Kommandowagen/Einsatzleitwagen.


Geschrieben von Jörg V.2. in Bayern wurden bis vor kurzem keine MTWs gefördert. Da aber Bedarf an MTWs bestand wurden von den Kommunen kurzerhand MZFs mit 9 Plätzen und mit Zuschuss beschafft, aber oft nur als MTWs eingesetzt.

Das war auch in Sachen Sitzplätze fast so vorgesehen, ich hab die alten Richtlinien jetzt nicht parat aber mindestens 1/7 war gemäß Richtlinie machbar. Die letzte Richtlinie wurde dann auf 1/5 geändert.


Viele Grüße
Christian

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern821252
Datum22.06.2016 17:504672 x gelesen
Geschrieben von Jörg V.
1. das MZF in Bayern war immer schon als Führungsstelle gedacht:
Grundsätzlich schon, aber eben auch zum Transport von Mannschaft und Gerät... daher auch die 200 kg Gewichtsreserve, die beachtet werden muss (diese kann mittlerweile aber für Beladung "nach örtlichen Belangen" mit berücksichtigt werden - trotzdem soll Platz und Gewichtsreserve zum Materialtranbsport vorhanden sein).

Geschrieben von Jörg V.
4. inzwischen sind auch in Bayern MTWs förderfähig(unter bestimmten Voraussetzungen).
MTW sind immer förderfähig, wenn am Standort ein Löschfahrzeug mit PA-Aussattung vorhanden ist (siehe 4.5.6 der Förderrichtlinien)... also quasi immer ab TSF-W. Meines Wissens sogar bei TSF mit PA!

Geschrieben von Jörg V.
Beim MZF wurden die Sitzplätze auf 6 reduziert, denn die FwDV 100 "Führung und Leitung im Einsatz/Führungssystem" sieht als Führungseinheiten Führungstrupp, Führungsstaffel, Führungsgruppe und Führungsstab vor. Trupp und Staffel können noch halbwegs vernüftig mit einem MZF arbeiten, deshalb 6 Sitzplätze.
Nicht ganz... das MZF ist das klassische Führungsfahrzeug eines Zuges, daher im Fall der Verwendung als Führungsstelle personell vorrangig besetzt mit einem Zugtrupp (Zugführer, Zugtruppführer, Maschinist, Melder). Eine Führungsstaffel wird meines Erachtens mit einem (normmäßigen) MZF nicht vernünftig arbeiten können, fängt schon allein mit der Anzahl der vorhandenen MRT's zusammen. Auch die vorhandenen Arbeitsflächen dürften da eindeutig zu gering bemessen sein.

Geschrieben von Jörg V.
Möglicherweise will man mit den 6 Sitzplätzen auch verhindern das Kommunen wieder anfangen MZFs zubeschaffen und als MTW zu nutzen weil der Zuschuss fürs MZF halt etwas höher ist wie für einen MTW. Letzteres ist aber nur eine Vermutung von mir.
Aus meiner Sicht hat das schlicht und ergreifend mit dem zulässigen Höchstgewicht zu tun... ein MZF mit sechs Mann, der geforderten (Norm-)Ausstattung sowie der einzuhaltenden Gewichtsreserve für die Beladung (Transportfunktion => Gerätschaften) kratzt oft schon an den 3,5 to. Eine Ausnahme für eine Gewichtserhöhung gibt es dann in aller Regel nur für das Mehrgewicht des Allradantriebs.

Geschrieben von Jörg V.
Wir haben daraufhin den Lehrgang "Ausbildung zum Fühgrungsassistenten" im Landkreis angeboten, seitdem machen die MZFs und ihre Besatzungen auch das wofür sie gedacht waren, nämlich den Einsatzleiter vor Ort unterstützen(vorrausgesetzt der will das auch so).
Daran hätte ich auch Interesse! Danke.

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AutorRalf8 M.8, Baiersdorf / Bayern821253
Datum22.06.2016 19:164599 x gelesen
Ein Hauptgrund der Änderung des MZF auf 1/5 ist das Gewicht, da einige Fahrgestelle als MZF mit 1/7 oder gar 1/8 überhaupt nicht mehr darstellbar sind (Tisch, Aluauskleidung, Standheizung, mehr Beladung + Extrawünsche)

Daher geht auch der Umweg über die MTW - Beschaffung, die dann ein MZF werden soll, fast nicht mehr - diese Diskussion haben wir aktuell täglich!

Dank neuer Karossen, neuer Sitzsysteme und Euro6 sind auch diese Fahrzeuge schon sehr schwer.

Die Wünsche sind oft mehr als vielfältig, aber die Physik setzt Grenzen - egal ob MZW oder MTW.

Selbst MZF mit 1/5 sind dank vielfältiger Ausstattung schon oft an der Grenze des Gewichtes.
Hier gehört m.E. die Norm überarbeitet, aber dann kommt das Problem mit den Führerscheinen.

Einige Bundesländer beschaffen MTW schon mit 4,75to zGG...

Gruß an die Diskussionsteilnehmer, die ich ja fast alle persönlich kenne :-)
Ralf

www.compoint-fahrzeugbau.de

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW821255
Datum22.06.2016 22:004728 x gelesen
Geschrieben von Ralf M.Einige Bundesländer beschaffen MTW schon mit 4,75to zGG...

Das wird dann demnächst spannend:
Wenn nämlich nach der 11. ÄVO zur FeV für Fahrzeuge zur Personenbeförderung über 3,5 Tonnen die Fahrerlaubnis der Klasse D1 (kleiner Bus-Führerschein) benötigt wird. Die zu erlangen ist ein ziemlicher Aufwand!

Allerdings sehe ich gerade, dass die in manchen Ländern eingeführten Feuerwehr-Fahrberechtigungen nicht auf Fahrzeuge der Klasse C1 beschränkt sind?!

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