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Thema | Keine gute Idee: DJ versprüht Feuerlöscher | 6 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Andr8eas8 B.8, Nürtingen / Baden-Württemberg | 805705 | |||
Datum | 16.03.2015 10:15 | 6090 x gelesen | |||
Guten Morgen, daß mal Aber es geht noch "besser": "DJ versprüht Feuerlöscher bei Singleparty - 18 Verletzte Mit einem Feuerlöscher hat ein DJ bei einer Singleparty in der Oberpfalz für Panik gesorgt. Der 27-Jährige nebelte die Menge von der Bühne aus mit dem feinen Löschstaub ein. Viele der 450 Gäste flüchteten panikartig ins Freie. Einige Gäste atmeten den Staub jedoch ein, andere bekamen ihn in die Augen. Insgesamt wurden 18 Menschen verletzt, es entstand ein Schaden von etwa 100 000 Euro. [...]" (Zitat Süddeutsche.de) Vollständiger Artikel der Süddeutschen Zeitung MkG, Andi - Meine Meinung. Ausschließlich. - | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 805731 | |||
Datum | 16.03.2015 14:09 | 3582 x gelesen | |||
Hallo! Na da hat es der "DJ" auf Platz 1 meiner ganz persönlichen "Depp des Monats" Liste geschafft. Wenn ich so was lese schießt mir der Draht aus der Mütze. Wie blöd kann man denn sein? Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 805762 | |||
Datum | 17.03.2015 07:59 | 3034 x gelesen | |||
hallo, dazu ein ausführlicher Bericht in der Einsatzdatenbank auf www.FEUERWEHR.de DJ spritzt mit Feuerlöscher ins Publikum - Massenpanik bei 450 Besuchern einer Singleparty MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 805788 | |||
Datum | 17.03.2015 20:23 | 2228 x gelesen | |||
Ich würde sagen. http://dejure.org/gesetze/StGB/145.html Abs. (2) Pkt. 2 | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Jüterbog / Brandenburg | 805792 | |||
Datum | 17.03.2015 22:26 | 1963 x gelesen | |||
Vielleicht hat er den Pulverlöscher mit einem CO2-Löscher verwechselt. CO2 wird ja zumindest in Form von Trockeneis als Bühnennebel eingesetzt - womöglich wollte er damit einen ähnlichen Effekt bewirken. In Film & Fernsehen sieht man auch überwiegend CO2-Löscher im Einsatz, die dort schön rückstandsfrei herumgesprüht werden. Vielleicht hat er ihn ja auch gar nicht in der Halle entwendet sondern extra als 'Effekt' mitgebracht? | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 805798 | |||
Datum | 17.03.2015 23:35 | 2086 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver B.Ich würde sagen. Nur, wenn er einen zur Ausrüstung der Örtlichkeit gehörenden Löscher genutzt hat und keinen Löscher extra für diesen Zweck mitgebracht hat (der also nicht an anderer Stelle fehlt). Selbst dann aber in Tateinheit mit der (fahrlässigen) Körperverletzung, die ohnehin mit einem höheren Strafmaß bedroht ist. | |||||
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