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ThemaKeine gute Idee: DJ versprüht Feuerlöscher6 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • DJ spritzt mit Feuerlöscher ins Publikum - Massenpanik bei 450 Besuchern einer Singleparty
  •  
    AutorAndr8eas8 B.8, Nürtingen / Baden-Württemberg805705
    Datum16.03.2015 10:156090 x gelesen
    Guten Morgen,

    daß mal zum Spaß aus Dummheit ein Feuerlöscher abgeschossen wird und wir dann wegen unbekannter Rauchentwicklung, BMA o.ä. gerufen werden, kommt ja gelegentlich vor.
    Aber es geht noch "besser":
    "DJ versprüht Feuerlöscher bei Singleparty - 18 Verletzte
    Mit einem Feuerlöscher hat ein DJ bei einer Singleparty in der Oberpfalz für Panik gesorgt.
    Der 27-Jährige nebelte die Menge von der Bühne aus mit dem feinen Löschstaub ein.
    Viele der 450 Gäste flüchteten panikartig ins Freie. Einige Gäste atmeten den Staub jedoch ein, andere bekamen ihn in die Augen.
    Insgesamt wurden 18 Menschen verletzt, es entstand ein Schaden von etwa 100 000 Euro. [...]"
    (Zitat Süddeutsche.de)

    Vollständiger Artikel der Süddeutschen Zeitung

    MkG, Andi

    - Meine Meinung. Ausschließlich. -

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 805731
    Datum16.03.2015 14:093582 x gelesen
    Hallo!

    Na da hat es der "DJ" auf Platz 1 meiner ganz persönlichen "Depp des Monats" Liste geschafft.

    Wenn ich so was lese schießt mir der Draht aus der Mütze. Wie blöd kann man denn sein?

    Gruß vom Berg

    Jakob

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg805762
    Datum17.03.2015 07:593034 x gelesen
    hallo,

    dazu ein ausführlicher Bericht in der Einsatzdatenbank auf www.FEUERWEHR.de

    p.gifDJ spritzt mit Feuerlöscher ins Publikum - Massenpanik bei 450 Besuchern einer Singleparty

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorOliv8er 8B., Köln / NRW805788
    Datum17.03.2015 20:232228 x gelesen
    Ich würde sagen.

    http://dejure.org/gesetze/StGB/145.html

    Abs. (2) Pkt. 2

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    AutorMart8in 8K., Jüterbog / Brandenburg805792
    Datum17.03.2015 22:261963 x gelesen
    Vielleicht hat er den Pulverlöscher mit einem CO2-Löscher verwechselt. CO2 wird ja zumindest in Form von Trockeneis als Bühnennebel eingesetzt - womöglich wollte er damit einen ähnlichen Effekt bewirken. In Film & Fernsehen sieht man auch überwiegend CO2-Löscher im Einsatz, die dort schön rückstandsfrei herumgesprüht werden. Vielleicht hat er ihn ja auch gar nicht in der Halle entwendet sondern extra als 'Effekt' mitgebracht?

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW805798
    Datum17.03.2015 23:352086 x gelesen
    Geschrieben von Oliver B.Ich würde sagen.

    http://dejure.org/gesetze/StGB/145.html

    Abs. (2) Pkt. 2


    Nur, wenn er einen zur Ausrüstung der Örtlichkeit gehörenden Löscher genutzt hat und keinen Löscher extra für diesen Zweck mitgebracht hat (der also nicht an anderer Stelle fehlt).

    Selbst dann aber in Tateinheit mit der (fahrlässigen) Körperverletzung, die ohnehin mit einem höheren Strafmaß bedroht ist.

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