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ThemaBrandschutz vs öffentlichen wirtschaftlichen Interessen einer Region..18 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
Infos:
  • Freiwillige Feuerwehr Kollmar
  • NDR Brandschutz: Kreis Steinburg bremst A 20 aus
  • Kreis Steinburg will gegen A20-Elbtunnel klagen
  •  
    AutorJan 8M., Hamburg / Hamburg805584
    Datum12.03.2015 21:259709 x gelesen
    Ich bin mal gespannt wie es hier weiter geht...

    http://www.shz.de/schleswig-holstein/politik/kreis-steinburg-will-gegen-a20-elbtunnel-klagen-id9191776.html

    Ich kann die Bedenken des Landrates verstehen, wenn er die Feuerwehr einer 1700 Einwohnergemeinde mit der Absicherung eines neuen Elbtunnel nicht ausreichend aufgestellt sieht.
    Nicht verstehen kann ich die Aussage des Verkehrsministers, dass es keine Tunnelanlagen mit einer Werkfeuerwehr gibt. Soweit ich weiß ist dies im A7 Elbtunnel genauso der Fall (wenn inzwischen von der BF HH besetzt, bleibt dies von der Einsatzbereitschaft identisch).
    Dem Landrat jetzt vorzuwerfen er riskiert mit dieser Fordurung das gesamte Projekt und den wirtschaftlichen Aufschwung einer Region ist frech.

    Der Bund ist Betreiber des Tunnels und muss den Brandschutz sicherstellen. Wenn dies durch eine kleine kommunale Feuerwehr, insbesondere an Werktagen, nicht gewährleistet werden kann, muss dies anderweitig durch den Betreiber sichergestellt werden.

    Zu dem Vergleich mit dem BER sag ich lieber nichts...

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW805586
    Datum12.03.2015 22:096830 x gelesen
    Die zuständige FF Kollmar verfügt über StLF 10/6 und TSF-W.

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY805589
    Datum12.03.2015 22:346781 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jan M.Der Bund ist Betreiber des Tunnels und muss den Brandschutz sicherstellen

    woher weißt du das?
    Wie schaut´s dann auf Autobahnen und Bundesstraßen aus? Wie schaut´s auf den Gleisen der Bahn AG aus oder auf den Bundeswasserstraßen?
    Wenn ich deiner Logik folge, dann wäre eine kommunale Feuerwehr nur für die Infrastruktur der Gemeinde zuständig.
    Ich kenn´s halt so, dass die Bahn oder das entsprechende Innenministerium Zuschüsse für bestimmt Fahrzeuge gewähren oder diese dann beschaffen.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorJan 8M., Hamburg / Hamburg805591
    Datum12.03.2015 22:486685 x gelesen
    Ich glaube technisches Equipment zu beschaffen ist das geringste Problem.

    Ausreichen Bedienpersonal,insbesondere in einem kleinen Ort mit einem hohen Anteil an Berufspendlern nach Hamburg, zu f den eine andere...

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW805594
    Datum12.03.2015 22:516664 x gelesen
    Geschrieben von Jan M.Ausreichen Bedienpersonal,insbesondere in einem kleinen Ort mit einem hohen Anteil an Berufspendlern nach Hamburg, zu f den eine andere...

    Das Problem dürfte dort aber schon jetzt zum tragen kommen.
    So ganz ohne Elbtunnel....

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP805599
    Datum13.03.2015 00:286588 x gelesen
    Geschrieben von Jan M.Ich glaube technisches Equipment zu beschaffen ist das geringste Problem.
    Da fallen mir als Beispiele direkt die Feuerwehren am Wesertunnel ( B437) und am Emstunnel ( BAB 31 )

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW805600
    Datum13.03.2015 00:396552 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.die Feuerwehren am Wesertunnel ( B437) und am Emstunnel ( BAB 31 )

    Das ist aber in Niedersachsen und nicht in Schleswig Holstein
    Die Tunnel sind zusammen nur ein Bruchteil von der Länge des geplannten Elbtunnels...

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorJan 8M., Hamburg / Hamburg805606
    Datum13.03.2015 07:466528 x gelesen
    Der Elbtunnel soll einen geschlossenen Tunnelquerschnitt von ca. 5.600m haben.

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW805607
    Datum13.03.2015 07:596217 x gelesen
    Geschrieben von Jan M.Tunnelquerschnitt von ca. 5.600m

    Das wäre für die Länge plausibel, aber Durchmesser ?

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorJan 8M., Hamburg / Hamburg805608
    Datum13.03.2015 08:036212 x gelesen
    Sorry, sollte heißen einen geschlossenen Tunnelquerschnitt mit einer Länge von 5.600m...;)

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    AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg805609
    Datum13.03.2015 08:126387 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.woher weißt du das?
    Wie schaut´s dann auf Autobahnen und Bundesstraßen aus?

    Geschrieben von Anton K.Wenn ich deiner Logik folge, dann wäre eine kommunale Feuerwehr nur für die Infrastruktur der Gemeinde zuständig.
    Hallo,

    ist auch so: Eigentümer der Bundesfernstraßen (Autobahn, Bundesstraße) ist der Bund. "Betreiber" der Straßen sind die Bundesländer in der Auftragsverwaltung des Bundes. Der Bund gewährt den Ländern finanziellen Ausgleich dafür. Die Länder stellen den Kommunen (zumindest in BaWü) über die Pauschalförderbeträge einen finanziellen Ausgleich für deren Einsätze auf Bundesfernstraßen zur Verfügung.

    Thomas

    P.S. Eine ähnliche Diskussion gab es vor einiger Zeit bei einem neuen Tunnel an der B 27 und der Feuerwehr Dußlingen.

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern805619
    Datum13.03.2015 11:405880 x gelesen
    Geschrieben von Michael R.Das Problem dürfte dort aber schon jetzt zum tragen kommen.
    So ganz ohne Elbtunnel....


    Zum Standardeinsatz brauche ich aber nicht auf jedem Sitzplatz einen AGT, wenn ich in den Tunnel fahre dann vielleicht schon, wäre doch gut wenn jeder sich vor Atemgiften im Tunnel schützen kann.
    Und da gehen für eine Landfeuerwehr definitiv die Probleme los ...... wie willst du die lösen?


    Viele Grüße
    Christian


    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW805624
    Datum13.03.2015 13:025748 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.Zum Standardeinsatz brauche ich aber nicht auf jedem Sitzplatz einen AGT, wenn ich in den Tunnel fahre dann vielleicht schon

    Da steht heute am Hauptstandort ein STLF10/6 und es gibt einen zweiten Standort mit TSF-W:
    Dann kommt erst mal nix außer Landschaft........
    Wenn das StLF schon heute 15 Minuten braucht um vor Ort zu sein mag das für ländliche Strukturen ja akzeptiert sein.....

    Geschrieben von Christian S.Und da gehen für eine Landfeuerwehr definitiv die Probleme los

    Ich sehe da schon weit aus vorher Probleme, insbesondere wenn man das StLF mit 1/5 besetzen will und davon die Rede ist das es praktisch ein "Schlafdorf" für Hamburger Berufstätige ist.
    Und die nächsten "großen Brüder" Glückstadt und Elmshorn auch mal eben locker 15 Minuten Fahrzeit entfernt sind...

    Geschrieben von Christian S.wie willst du die lösen?

    Muss ich das lösen ?

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP805630
    Datum13.03.2015 14:245582 x gelesen
    Sind doch beide BL von Betroffen.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorMarc8o S8., Niederneisen / 805632
    Datum13.03.2015 16:125499 x gelesen
    Der Gebäudeigentümer (hier Bund) muss bei der Planung des baulichen Brandschutzes die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr beachten. Andererseits hat die Gemeinde eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Feuerwehr aufzustellen.

    Im gesamten Planfesstellungsverfahren ist bei solchen Objketen dem Träger der Feuerwehr von Anfang an zu anzuraten, das Problem der Gefahrenerhöhung dem erbauer auf Lebzeit für das Objekt "aufs Auge zu drücken".

    Der Errichter ist dann besonders gezwungen, den baulichen Brandschutz so anzuheben, dass die örtliche Feuerwehr wirkungsvoll Hilfe leisten kann. Interessant wirds dann, wenn - falls in diesem Bundesland definiert - Hilfsfristen schon jetzt absehbar in einem Großteil der Tunnelanlage nicht eingehalten werden können.

    Daneben gibt es natürlich vom Bund selbts entworfene Vorgaben, wie ein Tunnel bei bestimmten Längen auszusehen hat.

    Man kann sich typischer Einsatzszenarien bedienen und dabei prüfen, ob eine schnellere und spezialisiertere (Tunnelfeuerwehr) ein besseres Endergebnis liefern würde.


    Grüße
    Marco Schramm

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW805633
    Datum13.03.2015 16:275349 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Sind doch beide BL von Betroffen.

    Bisher habe ich nur von Klagen aus Schleswig Holstein gehört.
    Und die FF um die es heir geht ist auch aus Schleswig-Holstein.

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein805634
    Datum13.03.2015 16:345483 x gelesen
    Moin,

    dass die Gemeinde Kollmar mit der Sicherstellung des Brandschutzes und der TH im Tunnel überfordert wäre, ist wohl unstrittig. (Das Gleiche gilt vermutlich auch auf niedersächsischer Seite!?) Juristisch ist die Angelegenheit aber verfahren:

    Die Gemeinde und auch der Kreis als Aufsichtsbehörde haben gefordert, dass im Planfeststellungsbeschluss die Einrichtung einer hauptamtlichen Werkfeuerwehr verbindlich festgeschrieben wird. Da kämen die Vorhabenträger dann im weiteren Planungsprozess nicht wieder heraus. Darum lehnt das Land eine solche Festlegung ab und verweist auf die Empfehlung von Gutachtern, den konkreten baulichen und abwehrenden Brandschutz erst im Zuge der Ausführungsplanung (etwa 4 bis 5 Jahre vor Eröffnung) vorzugeben. Bis dahin könnten sich wissenschaftlich-technische Erkenntnisse und Erfahrungen noch verändert haben.

    Wenn man berücksichtigt, dass bis zum heutigen Zeitpunkt weder ein Zeitplan für den Tunnelbau vorliegt, noch die Finanzierung gesichert ist - es gibt noch nicht einmal eine Entscheidung, wer den Tunnel betreiben soll (privat, ÖPP oder staatliche Betriebsgesellschaft) -, dann ist diese Sichtweise sicher nachzuvollziehen.

    Auf der anderen Seite frage ich mich, warum man sich nicht zwischen Kommune und Land auf ein Verfahren zur Festlegung der Brandschutzanforderungen einigen kann, wenn dieses konkret wird. Für andere Eisenbahn- und Straßentunnelbauwerke hat man ja auch (finanziell) tragfähige Konzepte gefunden (z.B. Suhl). Es könnte sein (Spekulation!), dass vom Land alles vermieden werden soll, was den Einstieg privater Investoren erschwert (z.B. teure Sicherheitsauflagen). Es könnte aber auch sein (immer noch Spekulation!), dass das Thema Brandschutz von einzelnen Tunnelgegnern künstlich dramatisiert werden soll.

    Sicher dagegen will das Land auch einen Präzedenzfall vermeiden: In einem anderen Fall aus dem Kreis Segeberg haben sehr kleine Gemeinden mit wenig leistungsfähigen Feuerwehren versucht, sich gegen die Übernahme des Brandschutzes und der TH auf einer neuen Autobahn (mitten durchs "Nichts") zu wehren oder zumindest einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Mit ihrem Ansinnen sind sie juristisch gescheitert - sie mussten unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit (z.B. durch interkommunale Kooperation) die Aufgabe übernehmen und fachgerecht erfüllen. Scheint letztlich auch geklappt zu haben.

    Viele Grüße von der kalten aber sonnigen Ostsee

    Rainer

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen805636
    Datum13.03.2015 16:475542 x gelesen
    Hi,

    imho sind wir aktuell bei dem von Dir genannten Punkt "Geschrieben von Marco S.
    Der Gebäudeigentümer (hier Bund) muss bei der Planung des baulichen Brandschutzes die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr beachten Das muss nicht nur der Planer, sondern imho auch die genehmigende Behörde tun.

    Geschrieben von Marco S.Andererseits hat die Gemeinde eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Feuerwehr aufzustellen

    Das würde imho greifen, wenn der Tunnel schon da ist. Im Moment ist das Verhalten des Landrates imho absolut korrekt. Wenn sich im Genehmigungsverfahren herausstellt, dass der Tunnel unter den gegebenen Parametern nicht sicher betrieben werden kann, muss an diesen entsprechend geschraubt werden...

    MFG

    Ingo

    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]
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    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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