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ThemaFeuerwehrführerschein?? aber was ist wen was passiert?9 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJann8ik 8 S.8, Polle / Niedersachsen 804560
Datum22.02.2015 10:245023 x gelesen
Hi Leute habe mal eine Frage an euch.

Ihr habt ja bestimmt schon von den Notarzt
Gehört der sein Führerschein und eine Geld Strafe zahlen sollte da er bei einer Einsatzfahrt 2 PKW'S auf den grün streifen gescheucht hatte.

Meine Frage : wie werden dan Leute in so einer Situation bestraft die NUR den Feuerwehr Führerschein haben?

Ich selbst habe den auch bis 7,49t und habe da immer noch bedenken was dann mal ist wen was passiert.

Danke schon mal für die kommentare

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz804561
Datum22.02.2015 10:463350 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jannik S.Meine Frage : wie werden dan Leute in so einer Situation bestraft die NUR den Feuerwehr Führerschein haben?

Wo sollte der Unterschied sein? Der Feuerwehrführerschein ist rechtlich gesehen eine Erlaubnis, entsprechende Fahrzeuge zu fahren.

Du könntest auch fragen, ob man einen Unterschied macht zwischen einem, der gerade erst ein Jahr den Führerschein Klasse B hat und erst zwei Einsatzfahrten hinter sich hat und dem, der seit 20 Jahren unfall- und zwischenfallfrei Rettungswagen im Einsatz fährt.

Bei einem Landwirt wird auch nicht unterschieden, ob er sein 40t-Traktorgespann mit der europaweit einheitlichen Klasse CE oder der nur in Deutschland möglichen, auf rein landwirtschaftliche Anwendungen beschränkten Klasse T fährt.

Gruß,
Michael

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen804562
Datum22.02.2015 11:002756 x gelesen
Geschrieben von Jannik S.Meine Frage : wie werden dan Leute in so einer Situation bestraft die NUR den Feuerwehr Führerschein haben?


Feststellung 1: Der Begriff "Feuerwehr-Führerschein" steht für das Prinzip, dass eine Institution die Möglichkeit bekommt eine Fahrausbildung zu organisieren. Nach der Durchführung der Fahrausbildung wird dann durch die regulär für das Ausstellen von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde eine normal gültige Fahrerlaubnis ausgestellt.

Du fragst nun, was passiert, wenn der Fahrer in der Situation ein Fahrzeug geführt hätte, welches regulär einen C-Führerschein erforderlich gemacht hätte und der Fahrer hätte "nur" einen B-Führerschein plus eine Feuerwehr-Erweiterung.

Ich gehe davon aus, dass die Strafverfolgungs- bzw. -ermittlungsbehörden bei dem Notarzt die Frage gestellt haben, ob er eine Fahrerlaubnis besessen hat. Fahrerlaubnis vorhanden und passt zum geführten KFZ -> Lage ok. Eine Person mit FW-Führerschein würde auch gebeten werden, die Fahrerlaubnis vorzulegen. Fahrerlaubnis vorhanden und passt zum geführten KFZ (einschließlich Einhaltung aller mit Erteilung der Fahrerlaubnis gemachten Auflagen)-> Lage ok.

Wichtig: Da zum FW-Führerschein automatisch auch größere KFZ dazu gehören, wäre ich mir nicht sicher, dass ein gleiches Fahrverhalten von einem Gericht nicht auch etwas schwerer geahndet würde. Immer dran denken: Es ist nicht unsere Aufgabe, andere KFZ ins "Grün zu scheuchen", auch nicht mit §35/38 StVO.

Was natürlich schlecht wäre, das wäre ein VU bei Einsatzfahrt in Kombination mit Fragen stellenden, aufmerksamen Polizisten und eine Person die sich "verplappert". Die Aussage, dass die Unterrichtsstunden zum Erlangen des Feuerwehrführerscheins am 30.02. abgehalten wurden kommt vielleicht nicht gut rüber ...

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorJann8ik 8 S.8, Polle / Niedersachsen 804563
Datum22.02.2015 11:013055 x gelesen
Ja ok verstehen ich

Sehe nur bei mir das Problem wen was passiert von dem sich ja niemand freisprechen kann ob meine Kommune auch hinter mir steht auch wen es vorm Richter geht. Wir wissen ja alle der Staatsanwalt zeit hat um sich gut vorzubereiten.
Und wen ein anderer Verkehrsteilnehmer mit der Aussage um die ecke kommt das ich keine Prüfung angelegt habe die ein fachkundiger bewerten konnte
sehe ich für mich schwarz


Nicht falsch verstehen finde den Feuerwehr Führerschein nicht schlecht aber wir kennen alle nur die guten vorzüge.

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen804564
Datum22.02.2015 11:062765 x gelesen
Geschrieben von Jannik S.Und wen ein anderer Verkehrsteilnehmer mit der Aussage um die ecke kommt das ich keine Prüfung angelegt habe die ein fachkundiger bewerten konnte

Nur zur Klarstellung: Der Gesetzgeber und nachgeordnete Stellen haben kraft ihres Entscheidungsspielraumes die Bedingungen des FW-Führerscheines festgelegt. Wenn die Bedingungen eingehalten wurden, dann ist eine gültige Fahrerlaubnis rechtlich korrekt ausgestellt worden.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorJann8ik 8 S.8, Polle / Niedersachsen 804565
Datum22.02.2015 11:132715 x gelesen
Ok belassen wir es dabei.

Fragte mich nur da ich nur ein Stück Papier jetzt habe
Mit den unser ortsansässiger Polizist NIX anfangen kann
Zitat: was hast du den da für ein Stück backpapier.

Hätte jetzt gedacht das der Feuerwehr Führerschein irgendwie
Vorgaben hat wie er auszusehen hat ( wie er rosa farbende übergangs Führerschein )bin auch davon das der beim Straßenverkehrsamt irgendwie registriert ist.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz804566
Datum22.02.2015 11:402564 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jannik S.Fragte mich nur da ich nur ein Stück Papier jetzt habe
Mit den unser ortsansässiger Polizist NIX anfangen kann
Zitat: was hast du den da für ein Stück backpapier.


Polizisten wissen bei weitem nicht alles. Musste ich auch schon mehrfach feststellen. Spielt aber keine Rolle in dem Fall, da ein Polizist bestenfalls eine Anzeige oder einen Unfall aufnimmt. Alles weitere ergibt sich dann später.

Wenn dir die zuständige Institution nach gültigen Regeln den Schein ausgestellt hat, ist der rechtlich gleichwertig mit dem Führerschein der entsprechenden zivilen Klasse, sofern du ihn eben für diesen zulässigen Zweck einsetzt. Bei den landwirtschaftlichen Klassen L und T gilt der Schein auch auf einen bestimmten Einsatzzweck beschränkt, um bei meinem vorherigen Beispiel zu bleiben.

Wenn festgestellt wird, dass der Schein nicht nach geltenden Regeln ausgestellt wurde (also z.B. die Ausbildung nicht erfolgt ist, wie sie erfolgen soll), so dürften da noch andere Probleme bekommen. Ist aber bei Fahrschulen nicht viel anders, nur dass da natürlich separate Prüfer dahinterstehen. Aber auch da soll es schon zu Manipulationen gekommen sein, also auch nicht 100%ig sicher.

Gruß,
Michael

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AutorJann8ik 8 S.8, Polle / Niedersachsen 804567
Datum22.02.2015 11:472455 x gelesen
Vielen Dank für eure Meinungen

Wünsche euch noch ein angenehmen Sonntag

Gruß jannik

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg804568
Datum22.02.2015 12:312518 x gelesen
Hallo Janik,

Geschrieben von Jannik S.Sehe nur bei mir das Problem wen was passiert von dem sich ja niemand freisprechen kann ob meine Kommune auch hinter mir steht auch wen es vorm Richter geht.Wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist sollte sie das.

Geschrieben von Jannik S.Wir wissen ja alle der Staatsanwalt zeit hat um sich gut vorzubereiten.Und das ist gut so. Er soll be- und entlastende Tatsachen ermitteln.

Geschrieben von Jannik S.Und wen ein anderer Verkehrsteilnehmer mit der Aussage um die ecke kommt das ich keine Prüfung angelegt habe die ein fachkundiger bewerten konnte
sehe ich für mich schwarz
Sehe ich nicht, wie schon geschrieben sind die Bedingungen für den "FW"- Führerschein ja von höherer Stelle festgelegt.

Das Problem bei allen Führerscheinen ist ob man sich Verkehrsgerecht verhält. Das heißt auch bei Nutzung der §§ 38 und 35 StVO, muss ich § 35 Abs. 8 STVO (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
beachten.

Ich habe einmal gelernt, Wir dürfen behindern, aber niemanden gefährden.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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