News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaWehrführer fuhr betrunken zum Einsatz => Führerschein weg8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg804377
Datum19.02.2015 14:419421 x gelesen
hallo,

na ja ...

... Auf dem Weg kam er von der Fahrbahn ab und rammte mit überhöhtem Tempo ein Schild und einen Stromkasten. 3500 Euro Sachschaden entstanden. Obwohl Zeugen den Unfall sahen, verständigte er nicht die Polizei, sondern fuhr nach Hause. Die Polizei stellte den 51-Jährigen kurz darauf zuhause und überprüfte den Atemalkohol. Den Führerschein ist er für 14 Monate los. Richter Martin Mrozek verurteilte ihn wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Trunkenheit im Verkehr sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort. ...

... Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2100 Euro, 70 Tagessätze zu je 30 Euro, gefordert. Das Urteil von Morzek viel noch milder aus. 1400 Euro Geldstrafe und ein Fahrverbot von 14 Monaten verhängte er. Für den Angeklagten sprach, dass er nicht vorbestraft ist, geständig sei und die Freizeit als Feuerwehrmann dem Gemeinwohl opfere.

Artikel auf LNONLINE

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 804383
Datum19.02.2015 16:396523 x gelesen
Hallo!

Wie ich schon auf FB zu dem Thema geschrieben habe werden die 1400,-- nicht reichen.

Und es wurde kein Fahrverbot ausgesprochen! Es wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Es ist ein himmelweiter Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Fahrerlaubnisentzug.

Fahrverbot kann es nur bis zu einer Länge von maximal drei Monaten im Monatsrythmus geben, also ein Monat, zwei Monate oder drei Monate. Nach Ablauf des Fahrverbots erhält man automatisch den Führerschein zurück und darf wieder entsprechend der früheren Erlaubnis Fahrzeuge führen.
Fahrerlaubnisentzug oder landläufig Führerscheinentzug bedeutet, dass man die Erlaubis zum Führen von Kraftfahrzeugen verloren hat, also so gestellt wird, als hätte man keinen Führerschein.

Der Betreffenden muss vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis stellen. In diesem Fall wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde vor der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zwingend eine MPU fordern.

Am 15.01.2014 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg hier in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung unter dem Aktenzeichen 10 S 1748/13 entschieden, dass bereits ab einer Alkoholisierung von 1,1 Promille durch Führerscheinstellen die medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt werden könne.

Bei einer BAK ab 1,6 Promille ist eine MPU bindend vorgeschrieben!

Bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis wäre in diesem Fall nicht nur eine positive MPU vorzulegen, sondern auch ein aktueller Sehtest. Hatte der Betreffende auch noch den LKW-Führerschein ist auch diese entsprechende Untersuchung zu absolvieren und der FEB vorzulegen.

Ob der Betreffende wirklich in 14 Monaten eine neue Fahrerlaubnis bekommen kann, bezweifele ich.

Bei dieser BAK muss für eine MPU ein mindestens 12 monatiger Abstinenznachweis vorgelegt werden (Blutwerte).
Außerdem muss sich der Betreffende in eine Richtung festlegen. Neigt er "nur" zum Alkoholmißbrauch oder ist er Alkoholsüchtig. Bei letzterem verlangen manche MPU-Stellen auch noch die Bestätigung einer Alkoholentwöhnung. Und das schafft man nicht in 14 Monaten.

Weiterhin wird wohl seine Versicherung bei der Schadensregulierung auf ihn zurückgreifen.

Im übrigen gilt alles über 1,1 Promille als Straftat. Auch hier wird dann nochmal zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Trunkenheit unterschieden.

Aber das wird jetzt zu viel.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg804387
Datum19.02.2015 17:145710 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Jakob T.Außerdem muss sich der Betreffende in eine Richtung festlegen. Neigt er "nur" zum Alkoholmißbrauch oder ist er Alkoholsüchtig. Bei letzterem verlangen manche MPU-Stellen auch noch die Bestätigung einer Alkoholentwöhnung.
das

... Zwischen 10 und 11 Uhr habe er damit begonnen, kontinuierlich zu trinken. Am Ende waren es sieben bis acht halbe Liter Bier, schätzte er. ...
und

... weil er mit über 1,7 Promille Alkohol im Blut zum Brandeinsatz fuhr ...
spricht eher für die "Alkoholsucht"

das
... Im Kopf hat sich ein Schalter umgelegt ich hatte einen Adrenalinkick, sagte der Angeklagte. Von da an habe er einen Schritt nach dem nächsten routiniert abgespult. Er fühlte sich müde, jedoch nicht betrunken
deutet meiner Meinung nach auf eine Gewöhnung an Alkohol hin

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 804390
Datum19.02.2015 17:305426 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jürgen M.deutet meiner Meinung nach auf eine Gewöhnung an Alkohol hin

Das liegt in beiden Fällen vor. Regelmäßiger Alkoholmißbrauch führt wie eine Alkoholsucht zu einer verstärkten Alkoholtoleranz. Ist also noch kein sicheres Anzeichen für eine Alkoholkrankheit.

Aus der Aussage kann man auf eine Sucht schließen. Muss aber nicht. Vier Liter Bier in einer Stunde sind schon eine "Leistung".
Nach meiner Berechnung hätte er schon an der 2 Promillegrenze gekratzt. Gut ich keinne jetzt werde Körpergröße noch Gewicht.
Aber immer noch kein guter Beweis.

Ich denke er wird nun genug Zeit haben das herauszufinden.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP804393
Datum19.02.2015 17:375212 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Vier Liter Bier in einer Stunde sind schon eine "Leistung".Wir hier nennen das "Karneval" ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen804405
Datum19.02.2015 18:185097 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Vier Liter Bier in einer Stunde sind schon eine "Leistung".

Wo hast du denn diese Zahl her? Stand im Artikel nicht etwas von 8-9 Stunden?

Adrenalin und seine Auswirkungen auf die Selbsteinschätzung sollte man nicht unterschätzen. Falls man dazu neigt beim Ertönen des Melders Adrenalin auszuschütten, sollte man sich bessere Regelmechanismen überlegen, als nur die Selbsteinschätzung beim Aufwachen.

"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 J.8, Meerbusch / NRW804406
Datum19.02.2015 18:235124 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Im übrigen gilt alles über 1,1 Promille als Straftat. Auch hier wird dann nochmal zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Trunkenheit unterschieden.


Der Vollständigkeit halber möchte ich für die Forumsgemeinde noch ergänzen, dass im Falle eines Unfalls mit Alkoholisierung bereits die Grenze von 0,3 Promille für die relative Fahruntüchtigkeit und somit das Erfüllen eines Straftatbestandes genügt.

Da kann dann schon die große Flasche Bier ausreichend sein. Nur mal für den Hinterkopf, falls manche doch meinen nach dem einen Feierabendbier noch das LF fahren zu müssen...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 804415
Datum19.02.2015 19:235149 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Alexander W.Wo hast du denn diese Zahl her? Stand im Artikel nicht etwas von 8-9 Stunden?

Uppss.... stimmt, da hab ich was überlesen.
Aber dann kann die BAK nicht stimmen. Rechnerisch müsste er dann mehr getrunken haben.

Egal, er geht jetzt erst Mal zu Fuß; und das ist auch gut so.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt