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| Thema | Notarzt soll Verkehrsteilnehmer gefährdet haben - Anzeige | 107 Beträge | |||
| Rubrik | Einsatz | ||||
| Infos: | |||||
| Autor | Ralf8 S.8, Kröv / RLP | 803349 | |||
| Datum | 03.02.2015 19:16 | 64878 x gelesen | |||
| http://www.retter.tv/de/weitere-organisationen.html?ereig=-4500-Euro-Strafe-und-Fuehrerscheinentzug-Notarzt-soll-Verkehrsteilnehmer-gefaehrdet-haben-&ereignis=29220 | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 803351 | |||
| Datum | 03.02.2015 19:22 | 53384 x gelesen | |||
| Alltag im deutschen Straßenverkehr. Einer zeigt den anderen an. Der andere ist sich keiner Schuld bewusst. Die Wahrheit zu ergründen wird für den Richter schwer genug sein. | |||||
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| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 803353 | |||
| Datum | 03.02.2015 19:56 | 52386 x gelesen | |||
| Moin, NA als Alleinfahrer? | |||||
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| Autor | Andr8é P8., Magdeburg / Schönwalde (BAR) / Sachsen-Anhalt / Brandenburg | 803354 | |||
| Datum | 03.02.2015 20:04 | 53106 x gelesen | |||
| Warum fällt mir nur zu dieser Geschichte folgende, sehr interessante, Dokumentation ein? Dokumentation BRK Geschrieben von Thorben G. NA als Alleinfahrer? Siehe Video, in Bayern gibt es das wohl noch vereinzelt. Ja, ich bin einer von den "Verrückten", die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung! Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr! | |||||
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| Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 803356 | |||
| Datum | 03.02.2015 21:04 | 52017 x gelesen | |||
| Ja. Wir haben in unserer Stadt einen " Beleg/Hintergrund-NA" der seinen Privat PKW (VW-Tiguan) zum Hilfs-NEF aufgerüstet hat. Mit SoSi. Dies ist meine Meinung. | |||||
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| Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 803359 | |||
| Datum | 03.02.2015 21:31 | 52992 x gelesen | |||
| Moin, nicht nur in Bayern. Auch bei uns im Kreis Wesel gibt es noch Alleinfahrer.... Gruß | |||||
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| Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 803386 | |||
| Datum | 04.02.2015 12:12
| 51573 x gelesen | |||
| Bei allem Respekt für den persönlichen Einsatz des im Beitrag gezeigten Notarztes: Sein im Beitrag dokumentierter Fahrstil ist so hochrisikobehaftet, dass er m.E. nicht tolerabel ist. Gerade im innerörtlichen Bereich ist die Tempoüberschreitung so extrem gewesen und das Risiko eines plötzlichen Querverkehres o.ä so hoch - dass als disziplinarisch Verantwortlicher des NA hier mit hoher Priorität hätte eingreifen müssen. Hier gilt beispielhaft "Fahre langsam - wir haben es eilig" ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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| Autor | Pete8r A8., Ohrdruf / Thüringen | 803403 | |||
| Datum | 04.02.2015 18:55 | 50160 x gelesen | |||
| "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit", was ist schon verhältnismäßig bei definitiver Lebensgefahr? Ganz klar, keine Schwerverletzten oder gar Tote durch die Fahrweise zum Einsatzort. Es bleibt zu wünschen, dass beide Seiten entsprechend gehört und gewürdigt werden. Ein Urteil könnte ich mir so vorstellen. Dem Kläger sollte signalisiert werden, dass seine Sichtweise der Dinge vielleicht nicht ganz unbegründet ist. Gleichzeitig muss aber auch der Handlungsweise des NA Beachtung geschenkt werden. Botschaft beim eventuellen Strafmaß: Mache weiter so und rette Leben, bedenke dabei aber, dass Du keine anderen dabei unzumutbar gefährdest. Geringe Strafe mit dem Hinweis, es demnächst etwas anders zu machen und kein Führerscheinentzug. | |||||
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| Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 803404 | |||
| Datum | 04.02.2015 20:27
| 50085 x gelesen | |||
| Betrachte ich mal als Sicherheitsingenieur das Arbeitsschutzgesetz - Notarzt und RD-Personal sind ja auch Arbeitnehmer. (am Beispiel der zitierten BR-Reportage) Es gibt eine Organisationspflicht - sie betrifft den Träger des Rettungsdienstes. Er muß den Rettungsdienst so organisieren, dass er mit keinen unakzeptablen Gefährdungen für seine Arbeitnehmer verbunden ist. Ist diese Organisationspflicht erfüllt worden? Ich meine nein - denn ein NA, der so einen Fahrstil pflegt gefährdet sich und Andere. Alleine wegen seiner Eigengefährdung gehört er bei Einsatzfahrten vom Lenkrad verbannt. Bedeutet in der Praxis, er muß einen NEF-Fahrer bekommen. Hat der BRK-Kreisverband damals diese Pflicht erfüllt - ein klares NEIN. Auswahlpflicht - es dürfen nur Leute beschäftigt werden, die für die Tätigkeit geeignet sind. Die medizinische Qualifikation wird hier nicht betrachtet. Die Frage ist zwingend zu stellen, ob sein Fahrstil geeignet ist, ihn als NA fahren zu lassen. Die Diskussion über überhöhte Geschwindigkeit bei Einsatzfahrten kennen wir zur genüge. Wir predigen den "Heißdüsen" langsamer und verantwortungsvoller zu fahren - und dann dieser Blaulichtraser! Ist der proträtierte NA geeignet verantwortungsvoll ein NEF zu fahren? Die Antwort ist ganz einfach: wer mit 130 km/h durch eine enge Ortschaft brettert und noch so locker zugibt, mit ebenfalls 130 km/h am Stau vorbeigerast zu sein (incl. Unfall) dem ist die Eignung als Einsatzfahrer abzusprechen. Hat der BRK-Kreisverband unter diesen Gesichtspunkten den richtigen NA ausgewählt ? Die Antwort kann nur ein klares NEIN sein. Wurde die Kontrollpflicht des Arbeitgebers erfüllt ? Der Arbeitgeber hat sich in Abständen davon zu überzeugen, ob vorgegebene Anweisungen und Regeln eingehalten werden. (mindestens 4mal im Jahr in unregelmäßigen Abständen gem. OLG-Urteil). Nach dem Unfall wo er am Stau vorbeigerast ist und den Unfall verursacht hat ist ja schon die Auswahlpflicht nachdrücklich zu hinterfragen. Hat der BRK-Kreisverband ihn danach ausreichend überprüft, ob der fortan sich an die entsprechenden Regelung der StVO gehalten hat? Ich bezweifele es! Spätestens nach der Ausstrahlung der Reportage im Fernsehen mit der irrwitzigen Raserei mit 130km/h durchs Dorf wäre akuter Handlungsbedarf fällig gewesen. Ich vermute sehr stark dass auch damals der BRK-Kreisverband untätig geblieben ist, obwohl extremer Handlungsbedarf offensichtlich war. Fazit Kontrollpflicht erfüllt - auch hier ein klares NEIN. Hätte dieser Blaulichtraser einen Unfall mit Personenschaden gebaut (man denke mal an ein Kind, das dieser Raser jederzeit hätte todfahren können) wäre sein Arbeitgeber - also wohl der BRK-Kreisverband ? - vor Gericht gelandet und wäre gnadenlos untergegangen. Ich hoffe inständig, das dieser verantwortungslose Blaulichtraser mittlerweile keine Blaulichtfahrten am Steuer mehr unternimmt. Wenn er weiterhin so fährt gehört er zwingend "aus dem Verkehr gezogen" incl. Führerscheinentzug bei der nächsten derartigen Einsatzraserei. Wir wissen nicht wie der Vorfall war, der diesen Thread eröffnet hat. Wir kennen zur Genüge die selbstherrlichen Möchtegernfahrlehrer der Nation, die Rettungsdienstblockierer auf den Straßen... Aber leider hat die BR-Reportage auch bewiesen, dass wir in unseren Blaulichtreihen unverantwortliche Raser haben. Sollte sich die Anzeige (auf die sich dieser Thread bezieht) auf einen vergleichbaren Fall eines NA-Blaulichtrasers beziehen, so wäre eine Anzeige nachdrücklich zu befürworten. Aber wie gesagt, der Fall mit der Anzeige ist uns hier in seinen Details nicht bekannt. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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| Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 803405 | |||
| Datum | 04.02.2015 20:30 | 49087 x gelesen | |||
| Reicht das so? Beim exemplarischen Beispiel des NA-Rasers in der BR-Reportage sagen ich: "Das reicht keinesfalls aus" Diese Situation habe ich in meinem anderen Posting gerade ausführlicher betrachtet. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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| Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 803406 | |||
| Datum | 04.02.2015 20:36 | 49434 x gelesen | |||
| Hier der Artikel aus der Augsburger Allgemeine dazu: http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Notarzt-soll-Autofahrer-gefaehrdet-haben-id32874102.html ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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| Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 803408 | |||
| Datum | 04.02.2015 20:43 | 49403 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter A."Grundsatz der Verhältnismäßigkeit", was ist schon verhältnismäßig bei definitiver Lebensgefahr? Ganz klar, keine Schwerverletzten oder gar Tote durch die Fahrweise zum Einsatzort. reicht dies wirklich aus, nein, es darf auch generell keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorkommen. Du kannst dir die freie Fahrt nicht erzwingen, wenn du keine freie Fahrt bekommst musst du notfalls eben in dein Lenkrad beißen und die Idioten verfluchen. Aber niemandem ist geholfen, wenn aufgrund der Fahrweise auch wenn du es eilig hast etwas passiert. Der NA ist out of order und muss evtl. Verletzten helfen. Andere verkehrsteilnehmer werden geschädigt und am Schlimmsten , derjenige der dringend auf Hilfe angewiesen ist muss nicht sekunden länger warten auf Hilfe sondern Minuten, was mitunter den UNterschied zwischen Leben und Tod ausmachen kann. Nur weil wir mit Blauhorn fahren gilt dennoch §1 StVO, der kann auch nicht durch §38 StVO aufgehoben werden. Daher wäre Geschrieben von Peter A. Botschaft beim eventuellen Strafmaß:das, das vollkommen falsche Signal Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 803418 | |||
| Datum | 04.02.2015 22:55 | 48983 x gelesen | |||
| Moin Geschrieben von Gerrit L. Nur weil wir mit Blauhorn fahren gilt dennoch §1 StVO, der kann auch nicht durch §38 StVO aufgehoben werden.Stimmt so nicht ganz. Er kann zwar von § 38 nicht aufgehoben werden, weil der eh nichts aufhebt, aber von § 35. Denn da steht im Absatz 1 "Von den Vorschriften dieser Verordnung..." und nicht "Von den Vorschriften dieser Verordnung außer § 1..." Das ist aber kein Problem, da § 35 Abs. 8 die Nutzung der Sonderrechte wieder soweit beschränkt, dass die Öffentliche Sicherheit und Ordnung gewahrt bleibt. Damit ist zumindest dem Zweck von § 1 insoweit Rechnung getragen, dass wir niemanden schädigen oder gefährden dürfen. Übrig bleibt also wohl nur, dass die in § 1 Abs 2 verbotene Behinderung und Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer über § 35 abgedeckt wäre, sofern sie dringend geboten ist. Anwendungsfälle fallen mir ad hoc jetzt aber keine ein. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 803423 | |||
| Datum | 05.02.2015 00:50 | 49166 x gelesen | |||
| Bild: Notarzt wollte Kind retten und verliert Führerschein "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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| Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 803427 | |||
| Datum | 05.02.2015 08:19 | 48661 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian W.Übrig bleibt also wohl nur, dass die in § 1 Abs 2 verbotene Behinderung und Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer über § 35 abgedeckt wäre, sofern sie dringend geboten ist. Anwendungsfälle fallen mir ad hoc jetzt aber keine ein. Parken in zweiter Reihe ist hier wohl das häufigste Beispiel. Audiatur et altera pars. | |||||
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| Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen | 803429 | |||
| Datum | 05.02.2015 08:48
| 48645 x gelesen | |||
| Wieder eine Geschichte, die meinen Widerspruch (nicht bezogen auf diese RE) heraus fordert. Als Fahrzeugführer habe ich meinen Kollegen am Volant immer dahingehend beaufsichtigt, dass er vernünftig fährt. Geschwindigkeit den Straßen/Verkehrsverhältnissen angepasst, Einfahrt in die Kreuzung so, dass er auf jede normale Situation reagieren kann. Dabei auch immer im Kalkül, dass es leider auch Idioten gibt die glauben, mit uns Rennen fahren zu müssen und sich wunderten, dass unser Ehrgeiz auf dem Gebiet nur sehr marginal war. Dieses Alles hat dazu geführt, dass die Unfälle bei der FW Hannover, gemessen am Einsatzaufkommen sehr gering waren. Schnelles fahren: oh ja, für jüngere Heißdüsen sicherlich eine Verlockung, nur; der Zeitgewinn ist im Sekundenbereich und gemessen an der Sicherheit unwesentlich. Ich habe das mal im privaten Bereich erfahren dürfen: Zwecks Umzug fuhren mein Bruder mit einem Audi und ich mit einem R4 zeitgleich von Hannover nach Großenbrode/Ostsee los, er kam 20 Minuten früher an. Berücksichtigt man unterschiedliche Verkehrssituation, so ändert das nichts an der Gesamtsituation und Beurteilung . Rasen bringt nur Kummer und Leid und keinen Gewinn.. ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl! | |||||
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| Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 803432 | |||
| Datum | 05.02.2015 09:48 | 48326 x gelesen | |||
| Moin, ohne den Strafbefehl gelesen zu haben: die Würdigung scheint nicht ausschließlich auf Basis der StVO vorgenommen worden zu sein. Im Bußgeldkatalog habe ich keinen Tatbestand gefunden, der ein Bußgeld von 4500,- vorsieht. Sonst hätte es vermutlich auch einen Bußgeldbescheid und keinen Strafbefehl gegeben. Vielmehr scheinen hier §§ 315b/c StGB gegriffen zu haben und davon befreien §§ 35 und 38 StVO nicht. Damit ist die Diskussion, wie, wovon und ob befreit wird nurnoch ein Nebenschauplatz. Ob ein rechtfertigender Notstand vorgelegen hat (§34 StGB) wird man vermutlich geprüft und negativ befunden haben. Viele Grüße, Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | |||||
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| Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 803441 | |||
| Datum | 05.02.2015 11:29
| 48720 x gelesen | |||
| Wir kennen hier nicht die genauen Details der Anzeige. Ebensowenig wissen wir wie der Vorfall genau abgelaufen ist. Also sollten wir uns vorsichtig fragen, welche der nachfolgenden Varianten wohl zutreffender ist. a) Notarzt ist bei der Alarmfahrt an einen notorischen Querulanten und Nörgerler geraten, der es "ihm zeigen will". b) Der vorgeworfene Sachverhalt ist irgendwo in einem Grenz- / Graubereich von möglichen Sanktionen und der Notarzt ist an einen strengen (eventuell zu strengen?) Staatsanwalt geraten, der sich in die Situation von Alarmfahrten nicht hineindenken kann oder will. c) Der Notarzt ist wie eine "gesenkte Sau" gefahren und dabei ertappt worden. Egal, welche der drei Varianten zutrifft - es zeigt uns wieder einmal wie problematisch Sonderrechtsfahrten sein können. Seien wir ehrlich, bei dem via Presse bekannt gewordenen Alarmierungsstichwort "Kind mit Erstickungsgefahr" hätte jeder von sich als Fahrer eines NEF beeilt. Beeilen ist völlig o.k. - aber wo ist zu tolerable Grenze bei einer solchen Alarmfahrt? Bei Sonderrechtsfahrten habe ich mir längst angewöhnt wesentlich zurückhaltender zu sein, was die Inanspruchnahme von Sonderrechten anbelangt - vorallem was die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeiten anbelangt und das Thema rote Ampeln/Kreuzungen. Ein Blick um mich herum zeigt mir aber häufiger dass es Kameraden aller BOS-Dienste gibt, die schon einen verdammt heißen Fahrstil hinlegen. Und von unseren Alarmfahrten wissen umgekehrt auch wie haarstreubend sich manche Verkehrsteilnehmer uns gegenüber benehmen (Oberfahrlehrer, Blockierer, Ignorieren von SoSi etc. etc.) ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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| Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 803443 | |||
| Datum | 05.02.2015 11:52 | 48176 x gelesen | |||
| Hallo Ich habe jetzt nicht recherchiert ob der Beitrag von "Brisant" in einer Mediathek zu finden ist, allerdings war er sehenswert. Dort berichtete der NA über seine Einsatzfahrten zuerst ganz normal mit "Blaulicht,Horn,Licht und NSW", interessant machte es dann die Aussage "...beim Überholen betätige ich dann immer noch die Lichthupe". Da dachte ich so an die Artikel hier und bei FB, mag sich jeder seinen Teil dazu denken. Ich persönlich bin für mich zum Ergebnis gekommen "Wo Rauch ist, ist auch Feuer". Peter Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8M., Erlangen / Bayern | 803446 | |||
| Datum | 05.02.2015 12:40 | 47984 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.interessant machte es dann die Aussage "...beim Überholen betätige ich dann immer noch die Lichthupe". Geschrieben von § 16 StVO (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, Und? | |||||
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| Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 803448 | |||
| Datum | 05.02.2015 13:02 | 48113 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian M.Und? Ich hatte ja geschrieben, mein Eindruck zu dem Bildbeitrag. Aber wenn du es gerne von mir geschrieben lesen möchtest, ja, es wirkte für mich nicht so als wenn er verinnerlicht hat was alles zu dem heißen Eisen gehört. Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 803449 | |||
| Datum | 05.02.2015 13:07 | 48182 x gelesen | |||
| Gesetzestexte hierzu: §5 Absatz 5 StVO Überholen §16 Absatz 1 StVO Warnzeichen §240 StGB Nötigung mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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| Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 803460 | |||
| Datum | 05.02.2015 16:15 | 47685 x gelesen | |||
| Zufällig im Netz gefunden, ein Bild mit der ersten Seite des Strafbefehls (hier die Abschrift): "Sie fuhren am 23.04.2014 gegen 13:30 mit dem Pkw Notarztfahrzeug, Kennzeichen ***, auf der StS 2043 im Bereich Neuburg a.d. Donau mit hoher Geschwindigkeit, wobei Sie sich in einem Notarzteinsatz befanden und das Blaulicht eingeschaltet hatten. Auf Höhe Abschnitt 140 - km 0,500 im Bereich der Abzweigung Am Kreut kurz nach der Ortschaft Zell überholten Sie ein rechtsabbiegendes Fahrzeug und scherten dabei - nur auf Ihr [schn]elleres Fortkommen bedacht - nahezu ungebremst auf die Gegenfahrbahn aus, obwohl ... diesem Zeitpunkt Fahrzeuge im Gegenverkehr näherten. Dies hatte zur Folge, dass der ... Pkw VW, a. Kz. *** entgegenkommende Zeuge *** , sowie auch der ... dem Pkw Saab, a. Kz. *** fahrende Zeuge *** scharf abbrem[sen] ... rechts ins Bankett ausweichen mussten, um einen Zusammenprall mit Ihrem Fahr[zeug] ... . Nur durch die sofortige Ausweichreaktion der Geschädigten konnte ein .... [we]rden. ... [Be]achtung der auch für einen Arzt im Noteinsatz geltenden Sorgfaltspflich[en] .... und verhindern können." Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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| Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 803464 | |||
| Datum | 05.02.2015 17:10 | 47737 x gelesen | |||
| Interessant. Jetzt denke ich mal ein bischen weiter. Was bitte ist hohe Geschwindigkeit ? Wie wurde die tatsächliche Geschindigkeit objektiv festgestellt? Oder war es das subjektive Empfunden der entgegenkommenden Fahrer? (wo sich ja zwei Geschindigkeiten addieren in Bezug auf die gegenseitige Annäherung). Befand er sich auf der Alarmfahrt noch innerhalb des Limits für Landstraßen? Wie weit war das NEF von den entgegenkommenden Fahrzeugen entfernt? Auch gehe ich davon aus, dass die entgegenkommenden Fahrzeuge schon aus größerer Entfernung das NEF - schon vor dem Überholvorgang - hätten bemerken müssen. Da darf man auch umgekehrt fragen, warum die beiden entgegenkommenden Fahrzeuge nicht schon ihr Tempo verringert haben - Stichwort vorausschauendes Fahren beim Annähern eiens Einsatzfahrzeuge auf Alarmfahrt. Denn es gehört zu den Lebensweisheiten, dass man bei einem Einsatzfahrzeug auf Alarmfahrt mit Überholmanövern langsamerer Fahrzeuge rechnen muß. Bei so einer Beschreibung würde ich auch mal vor Gericht ziehen. Es kann hier sowohl ein Fall von dramatischem Vortrag bei der Anzeige als auch tatsächlich ein riskantes Überholmanöver vorliegen. Letztendlich wird vor Gericht Aussage gegen Aussage stehen. Wird eine interessante Verhandlung vor dem Verkehrsgericht. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 803465 | |||
| Datum | 05.02.2015 17:19 | 47581 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Letztendlich wird vor Gericht Aussage gegen Aussage stehen. Wird eine interessante Verhandlung vor dem Verkehrsgericht. Wenn ich die Ausführungen bisher richtig gelesen habe 2 PKW-Fahrer(in) gegen Notarzt. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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| Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 803467 | |||
| Datum | 05.02.2015 17:27 | 47529 x gelesen | |||
| Ja, aber ich würde als Beklagter mich mal erkundigen, ob zwischen Beiden eventuell eine Beziehung besteht.... Denn bisweilen ist nichts unmöglich. Und als Beklagter würde ich auf einen Ortstermin hinarbeiten. So ein X5 ist hoch und damit die SoSi-Anlage weit sichtbar (und hörbar) ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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| Autor | Luka8s R8., Karlsruhe / Baden Württemberg | 803471 | |||
| Datum | 05.02.2015 17:55 | 47743 x gelesen | |||
| Hallo, hierzu eine kleine Geschichte was mir gestern Abend hier in Minnesota USA widerfahren ist. Ich fuhr auf dem Highway 8, jeweils eine Spur in jede Fahrtrichtung und eine Mittelspur die zum Linksabbiegen verwendet werden darf. Vor mir in deutlichem Abstand 2 Fahrzeuge und hinter mir, auch noch min 10 Fahrzeuglängen entfernt, 3 andere Pkw. Dann kam auf der Gegenspur, gute 12m Abstand zu meiner Spur eine Ambulance mit Sosi entgegen, sonst keine anderen Teilnehmer auf der Gegenspur. Der Deutsche (Ich) fuhr einfach auf seiner Spur weiter, da der RTW ja offensichtlich auf der Gegenspur weit entfernt von mir fuhr. Dann bemerkte ich mit Erstaunen das alle Fahrzeuge auf meiner Spur angehalten und sogar noch bis zum Straßenrand ausgewichen sind. Was ich damit sagen will, ohne in irgendeiner Form Schuld zu zuweisen. Wir Deutschen neigen doch leider zu oft dazu zu sagen "hier fahre jetzt ich, das ist meine Spur!" Hier auf dem Land fahren die Ami deutlich defensiver als wir und wenn du nicht weist was STOP heißt dann bringt dir das einer der vielen Cops schon bei. Gruß Lukas | |||||
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| Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 803473 | |||
| Datum | 05.02.2015 18:00 | 47394 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Auch gehe ich davon aus, dass die entgegenkommenden Fahrzeuge schon aus größerer Entfernung das NEF - schon vor dem Überholvorgang - hätten bemerken müssen. Das ist alles Ansichtssache. Da Unfallstellen ja auch ab und an durch stehende Einsatzfahrzeuge mit eingeschalteten Rundumkennleuchten abgesichert werden, wäre es durchaus plausibel dass die Fahrer der in entgegengesetzter Richtung fahrenden Fahrzeuge nicht das Ausscheren des NEF erwarteten. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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| Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen | 803476 | |||
| Datum | 05.02.2015 18:32 | 47557 x gelesen | |||
| Hallo Lukas, nun kenne ich die amerikanischen Regeln nicht so gut, weiß nur, dass das passieren eines Schulbusses mit Warnleuchten der direkte Weg in das Sheriff-Büro ist, (desgleichen die offen auf der Rückbank gelagerten "Six-Pacs" was man mir besonders auf den Weg gab, grins) aber ich habe meinen jungen Kollegen immer eines mit auf den Weg gegeben: "Mit SoSi können wir alles machen -bis auf das Verletzen des § 1 (Gefährden oder Schädigen des anderen Verkehrtsteilnehmers sowie das Behindern oder Belästigen, mehr als nach den Umständen unvermeidlich) Ich wusste natürlich, dass das fein juristisch eine sehr vereinfachte Sichtweise sei, aber als Grundformation auf den Punkt gebracht. Nebenbei sah ich eben im TV (zweites Prg), dass der Arzt einen Strafbefehl von 4500.-Euro plus sechs Monate Fahrverbot erhielt. OB das richtig ist oder nicht, dazu müsste man noh mehr Informationen haben, eine Warnung ist es alle Male ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl! | |||||
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| Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 803477 | |||
| Datum | 05.02.2015 18:37
| 47502 x gelesen | |||
| https://www.youtube.com/watch?v=pNV-0UIIX5s Hier wird auch ein Verkehrsteilnehmer abgedrängt..... https://www.youtube.com/watch?v=SNsWpmHpGAU bei 1:38 erweckt auch den Anschein, daß der Sanka in die kleine Odelpumpe reinfährt Mit dem Notarzt in dem Bericht habe ich auch so meine Probleme. Aber es ist absolut nicht hilfreich, als Hobbyjuristen die versch. § herunter zu beten.... Da machen sich besser gescheitere Köpfe gedanken, bzw. die, die es gelernt haben....;-)) Sonst könnte ja jeder Jurist ein bischen rumlöschen....... Für uns alle sollte es Warnung sein, mit Hirn zu fahren. Für uns alle sollte es Ansporn sein, den Kameraden auf den rechten Weg zu weisen, der etwas zu schnell auf diesem unterwegs ist...... Uns alle sollte es zu deneken geben, daß unser "Hobby" auch seine Tücken hat.... Wir alle sollten froh sein, wenn uns bis jetzt nichts passiert ist..... Amen...... In Treue fest! | |||||
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| Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 803479 | |||
| Datum | 05.02.2015 18:55
| 47360 x gelesen | |||
| Nur mal so, findet sich auch in anderen Urteilen mehr oder weniger gleichlautend wieder: Kammergericht Berlin vom 02.06.1966, VRS 32/291 Für den Fahrer eines Wegerechtsfahrzeugs gilt kein Vertrauensgrundsatz dahin, dass durch die Einschaltung von Blaulicht und Einsatzhorn alle Verkehrsteilnehmer hinreichend gewarnt sind. Anders gesagt: Du musst dich als SoSi-Fahrer IMMER davon überzeugen, das dich die anderen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen haben und dies z.B. durch ihr Verhalten anzeigen. Bist du dir nicht sicher, hast du dich entsprechend vorsichtig bei der Weiterfahrt zu verhalten. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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| Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 803481 | |||
| Datum | 05.02.2015 19:40 | 48052 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Henning K. Die Wahrheit zu ergründen wird für den Richter schwer genug sein. Das wird anders geregelt..... Wie bei den Irren.... Gruß Andi | |||||
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| Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 803482 | |||
| Datum | 05.02.2015 20:07 | 47307 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.So ein X5 ist hoch und damit die SoSi-Anlage weit sichtbar (und hörbar) Hilft aber nur wenn der Überholvorgang so weit entfernt beginnt das Ottonormal genügend Zeit hat die Lage einzuschätzen um sicher darauf zu reagieren, zB durch anhalten auf der Bankette. Wenn 2 schreiben das sie zur Unfallvermeidung scharf abbremsen und ins Bankett ausweichen mussten liest sich das eher nicht so.... dabei im Hinterkopf das man bei 140Km/h (2x70Km/h) schon mal 200m Abstand braucht um die eigene Kiste auf´s Grün zu drücken. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 803483 | |||
| Datum | 05.02.2015 20:22 | 47061 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.dabei im Hinterkopf das man bei 140Km/h (2x70Km/h) schon mal 200m Abstand braucht Auch nur unter der Prämisse das beide Seiten nur 70 km/h gefahren sind. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 803484 | |||
| Datum | 05.02.2015 20:27
| 48359 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas R.Das wird anders geregelt..... Ich stehe auch hier zu meiner Meinung: Wer diese Petition mitzeichnet, stellt sich gegen das Grundgesetz! Letztlich wird doch hier die Abkehr vom Rechtsstaatsprinzip zu Gunsten einzelner Personen bzw. Berufsgruppen gefordert. Auch wenn natürlich die Aussage "damit die Einsatzkräfte nicht bestraft werden, wenn sie nichts falsch gemacht haben, " unbedingt zu unterstützen ist. Ob die Annahme "wenn sie nichts falsch gemacht haben" zutrifft oder nicht, muss aber unbedingt durch ein ordentliches Gericht festgestellt werden und nicht per Abstimmung im Internet von einem durch die einseitige (und unsachliche) Pressekampagne des Beschuldigten angestachelten Mob (ja, anders kann man bestimmte Kommentare zum Thema im Internet nicht mehr bezeichnen). Denn gerade weil der Nachsatz des Petenten "Es geht auch um unser Leben" ebenfalls zutreffend ist müsste eigentlich jeder ein Interesse daran haben, dass der Vorwurf unverantwortlichen Verhaltens im Straßenverkehr aufgeklärt und, wenn er denn zutreffend ist, angemessen geahndet wird. | |||||
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| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 803487 | |||
| Datum | 05.02.2015 21:17 | 47458 x gelesen | |||
| http://www.nonstopnews.de/meldung/20060 bin die 10 Kilometer über 8 Minuten unterwegs...nicht zu schnell...hab mehrere Verkehrsteilnehmer überholen müssen, aber gab für mich kein besonderes Problem 10 Km in 8 Minuten macht dann wohl 75km/h Durschschnittsgeschwindigkeit mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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| Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 803494 | |||
| Datum | 05.02.2015 22:04 | 47560 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.10 Km in 8 Minuten macht dann wohl 75km/h Durschschnittsgeschwindigkeit " Ich bin im Schnitt 85 km/h gefahren" sagte der NA. Quelle: Bild Dies ist meine Meinung. | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 803497 | |||
| Datum | 05.02.2015 23:22
| 47688 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C." Ich bin im Schnitt 85 km/h gefahren" sagte der NA. Quelle: Bild Im Schnitt. Sagt der Beschuldigte. Sorry, aber ich kann den ganzen Rotz einfach nicht mehr hören. Und Gott sei Dank war der Einsatz ein Kind. Wäre es eine irgendeine präfinale Oma gewesen die man zum Sterben ins KH abschieben wollte wäre der öffentliche Zorn nur halb so groß. Und es ist nunmal leider so das §§35 / 38 nicht von sämtlichen Rechtsvorschriften befreien. Die magische Grenze ist nun immer die Gefährdung. Und der ach so böse Staatsanwalt der einfach so einen Strafbefehl (einfach mal den ersten Absatz durchlesen und auf sich wirken lassen) erlässt, da kommt schon was vorher bei rum. Aber nein.. Überall kann sich jetzt jeder Idiot auf Facebook darüber auslassen das es doch ein Frechheit wäre und wenn man einfach doch nur helfen will und und und. Hoffentlich denken all dieses Leute daran wenn Sie einen Unfall mit einem Sondersignalfahrzeug als Unfallgegner haben weil es einfach einige gibt die fahren wie Sau. Oder, falls es jemanden aus der Blaulichtgemeinde trifft, wenn der Betreffende im Rollstuhl sitzt weil der Kollege wieder mal dachte das Rettungsdienst eine Mischung aus Cobra 11 und Collin Mc Rae ist. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 803498 | |||
| Datum | 05.02.2015 23:41 | 47247 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Aber nein.. Überall kann sich jetzt jeder Idiot auf Facebook darüber auslassen das es doch ein Frechheit wäre und wenn man einfach doch nur helfen will und und und. Naja, man könnte ja eine Organisation gründen, die jeden Mittwoch auf einem Platz in Neuburg/ Donau aufmarschiert wie einst "Pegida". Man müßte nur einen griffigen Namen finden. Da können sie dann über die böse Staatsanwaltschaft schimpfen, das Rasen auf allen Wegen erlauben, Das Hirn abzugeben, wenn man in einem Fahrzeug mit SoSi sitzt. Und wenn der gute Mann einen Unfall bei dieser Einsatzfahrt verursacht hätte, evtl. mit Toten und Verletzten, was wäre dann hier und in allen sozialen Medien und der "Blöd"-Zeitung los? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 803499 | |||
| Datum | 05.02.2015 23:46 | 47125 x gelesen | |||
| Anton, damit kommen wir noch ganz groß raus! Vorhin in der Facebook Gruppe "Feuerwehr, Die Elite Deutschlands" stand der Artikel mit der Überschrift "Was müssen wir uns von der Politik noch alles bieten lassen". Geschrieben von Anton K.
Tja Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 803500 | |||
| Datum | 05.02.2015 23:58 | 47027 x gelesen | |||
| Aber hast gesehen Florian, wer und wie viele das alles "geliked" haben. Da bin ich schon a bisserl erschrocken. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 803501 | |||
| Datum | 06.02.2015 00:03 | 47095 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Da bin ich schon a bisserl erschrocken. Tja da wurde der Reflex armer Notarzt wollte nur Kind Retten getroffen. Da kommst du mit Argumenten einfach nicht weiter :-( mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 803502 | |||
| Datum | 06.02.2015 00:05 | 46766 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Aber hast gesehen Florian, wer und wie viele das alles "geliked" haben. Da bin ich schon a bisserl erschrocken. Wenn ich keine Temperatur messe stelle ich kein Fieber fest! So auch hier. Je weniger ich mich im Ansatz damit befasse um so weniger Puls bekomme ich. Gestern war der Herr Doktor bei Brisant und hat dort erzählt der er nichts falsch gemacht hat. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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| Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 803503 | |||
| Datum | 06.02.2015 00:37
| 47440 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Tja da wurde der Reflex armer Notarzt wollte nur Kind Retten getroffen. Genau, das ist der Trigger. Florian hat es schon geschrieben, Patient im Pflegeheim hätte beim Bildmaterial und als Aufhänger nicht getaugt. Wer erinnert sich noch an das Tohuwabohu um den verurteilten Ma aus HH mit den zwei Toten? Auch dort wurden teils abstruseste Argumente geführt. Vllt. muss es ein Verfahren entscheiden, möglicherweise auch nicht. Ich habe es gestern mal woanders zynisch formuliert, evtl. reichen die Tantiemen auch für die Strafe und zur Überbrückung des Fahrverbots. Für mich steht fest, stimmen die Fakten aus dem Strafbefehl, keine Gnade. Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8M., Erlangen / Bayern | 803504 | |||
| Datum | 06.02.2015 08:30 | 46383 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Gesetzestexte hierzu: Mir ging es jetzt weniger darum, wie er überholt hat oder irgendwas in dem Zusammenhang, sondern darum, dass hier, so kam es zumindest bei mir an, die Aussage im Raum steht: Lichthupe beim Überholen = Heißdüse, obwohl es lt. StVO ja zulässig ist. | |||||
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| Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 803505 | |||
| Datum | 06.02.2015 09:22 | 46875 x gelesen | |||
| Noch ein Artikel zu dem Fall http://www.sueddeutsche.de/bayern/neuburg-an-der-donau-notarzt-kassiert-anzeige-weil-er-schnell-zum-einsatz-faehrt-1.2337607 ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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| Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 803506 | |||
| Datum | 06.02.2015 10:35 | 46666 x gelesen | |||
| Moin, wobei die Titel der meisten Berichte doch falsch sind. Es ging um die Gefährdung und Nötigung und nicht um das zu schnelle fahren.... Gruß | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 803526 | |||
| Datum | 06.02.2015 15:29 | 46643 x gelesen | |||
| hallo, ein interessanter Blogbeitrag von Udo Vetter, einem bekannten Rechtsanwalt: Notarzt soll Führerschein abgebenMkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 803532 | |||
| Datum | 06.02.2015 17:01
| 48956 x gelesen | |||
| Hallo zusammen, man kennt wening Details, aber der Strafbefehl ist schon eine harte Sanktion. Typisch Justiz Bayern. Sicher sind die Vorwürfe der beiden Zeugen erheblich, wenn es wirklich so knapp war, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. In der Tat habe sie aber selbst Pflichten aus § 38 StVO, in dem unverzüglich freie Bahn zu schaffen ist. Nur muss man dazu eben auch überhaupt die Möglichkeit haben. Bisher haben wir allerdings nur die Version des Fahrers gehört, der sich natürlich an eine solche Situation erinnern kann. Was soll er auch der Presse anderes sagen? "Der Gegenverkehr hat mir keinen Platz gemacht und da habe ich eben draufgehalten, bis der ausgewichen ist?" Wohl kaum. By the way: 6 Monate Fahrverbot gibt es nicht, das geht nur max. 3 Monate. Das ist eine Fahrerlaubnisentziehung mit 6 Monaten Sperre für die Wiedereinteilung - durchaus übliche für Anklagen nach § 315c StGB und Regelfolge (§§ 69, 69a StGB). Dass man aber einen Notarzt so belangt, der auch nicht in seinem Privat-Pkw unterwegs war (das habe ich zuerst gedacht, als ich den Beitrag gelesen habe), verwundert schon sehr. Ich habe mittlerweile diverse Unfälle mit Sonderrechtsfahrzeugen bearbeitet und bisher alles (maximal gegen Zahlungen von Geldauflage) eingestellt bekommen (ok, ich war auch nicht in Bayern ;-). Hier wäre sicher etwas Fingerspitzengefühl der Staatsanwaltschaft gefragt gewesen. Auch eigenet sich der Fall m.E. überhaupt nicht für eine Erledigung im Strafbefehlsverfahren. Aber nun kommt es ja zur Hauptverhandlung. Man darf gespannt sein. Allerdings scheint sich irgendwas zu tun in der Juristen-Landschaft. Ich habe mich schon bei der Anklage gegen den Kameraden, der in Hamburg den Unfall mit dem Bus und 2 Toten und 22 Verletzten verursacht hat, gewundert, warum der vor der großen Strafkammer angeklagt wurde. Da gehören normalerweise nur schwere Straftaten hin, bei denen man meint, mit den 4 Jahren Freiheitsstrafe nicht hinzukommen, die ein Schöffengericht verhängen kann. Das kann wieder nur jeden von uns anhalten, sich bei diesen Fahrten einfach ein wenig zurückzunehmen. Viele Situationen bringen vielleicht einen Vorteil von wenigen Sekunden. Das Risiko, das man damit eingeht, ist es jedoch oft nicht wert. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 803536 | |||
| Datum | 06.02.2015 17:58 | 46291 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja R.By the way: 6 Monate Fahrverbot gibt es nicht, das geht nur max. 3 Monate. Das ist eine Fahrerlaubnisentziehung mit 6 Monaten Sperre für die Wiedereinteilung - durchaus übliche für Anklagen nach § 315c StGB und Regelfolge (§§ 69, 69a StGB) Was zu diesem Fall bisher im Netz zu finden war, konnte schon der interessierte Laie als wenig fundiert beschrieben erkennen... Geschrieben von Katja R. Ich habe mittlerweile diverse Unfälle mit Sonderrechtsfahrzeugen bearbeitet und bisher alles (maximal gegen Zahlungen von Geldauflage) eingestellt bekommen Dafür kennst du dich vielleicht im Baurecht nicht so gut aus... | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 803538 | |||
| Datum | 06.02.2015 18:06 | 46237 x gelesen | |||
| Moin Geschrieben von Jürgen M. ein interessanter Blogbeitrag von Udo Vetter, einem bekannten Rechtsanwalt:Bekannt vielleicht, aber wie qualifiziert kann er zu diesem Thema sein, wenn er 35 und 38 derart durcheinandermischt? Geschrieben von LawBlog Nach § 35 Straßenverkehrsordnung dürfen Fahrzeuge des Rettungsdienstes zum Beispiel schneller fahren als erlaubt, verbotswidrig überholen, die Gegenfahrbahn nutzen sowie rote Ampeln und Stoppschilder ignorieren, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | |||||
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| Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 803544 | |||
| Datum | 06.02.2015 18:47 | 46274 x gelesen | |||
| Hallo Katja, Geschrieben von Katja R. Auch eigenet sich der Fall m.E. überhaupt nicht für eine Erledigung im Strafbefehlsverfahren. Warum nicht ? Strafbefehle sind doch bei 315c nicht selten, oder ? Gruß Andi | |||||
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| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 803551 | |||
| Datum | 06.02.2015 20:06 | 45978 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Katja R. Das kann wieder nur jeden von uns anhalten, sich bei diesen Fahrten einfach ein wenig zurückzunehmen. Viele Situationen bringen vielleicht einen Vorteil von wenigen Sekunden. Das Risiko, das man damit eingeht, ist es jedoch oft nicht wert. das ist der beste Satz, den ich jetzt zu diesem Thema gelesen habe. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 803557 | |||
| Datum | 06.02.2015 21:13 | 46193 x gelesen | |||
| Hi Andi, Geschrieben von Andreas R. Warum nicht ? Strafbefehle sind doch bei 315c nicht selten, oder ? Strafbefehle sind gerne genommen bei vermeintlich eindeutigen Sachen, an denen es nichts bis wenig zu deuteln gibt, z.B. bei Trunkenheits- oder Drogenfahrten nach § 315c Abs. 1 StGB und so eine Hauptverhandlung entbehrlich ist. Aber nicht bei Abs. 2 Taten, wo man sich nur auf Zeugenaussagen stützen kann. Dass der Staatsanwalt ernsthaft dachte, dass dagegen kein Einspruch eingelegt wird (dann hätte man gleich eine Anklageschrift machen können, auf die dann die Hauptverhandlung folgt), wundert mich etwas. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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| Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 803559 | |||
| Datum | 06.02.2015 21:18 | 46172 x gelesen | |||
| Ähm, was hat er denn vermischt? § 35 StVO - Sonderrechte (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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| Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 803560 | |||
| Datum | 06.02.2015 21:27 | 46027 x gelesen | |||
| Hallo Katja, danke, insbesondere dafür das es auf "deutsch" war....;-) Gruß Andi | |||||
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| Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 803571 | |||
| Datum | 06.02.2015 23:07 | 45706 x gelesen | |||
| Hallo, wir alle kennen solche Situationen. Die meisten Verkehrsteilnehmer machen Platz, halten sogar an. Andere Wiederum bleiben so blöd vor einer roten Ampel stehen, dass der gesamte Löschzug zum stehen kommt oder fahren einfach nicht zur Seite. Jede SoSi-Fahrt ist eine Nötigung. Geschrieben von Katja R. Das kann wieder nur jeden von uns anhalten, sich bei diesen Fahrten einfach ein wenig zurückzunehmen. Viele Situationen bringen vielleicht einen Vorteil von wenigen Sekunden. Das Risiko, das man damit eingeht, ist es jedoch oft nicht wert. Wahre Worte. Wenn die Strafe für den NA vor Gericht bestätigt wird, überlege ich mir, ob ich das Blauhorn überhaupt noch benutze(n) (lasse). Dann fahre(n) ich/wir mit dem Verkehr mit, halten an jedem Zebrasteifen und an jeder roten Ampel, beachten die Vorfahrt. Wir werden dann bestimmt etwas später ankommen. Ist mir dann aber lieber, als einen VU zu verursachen oder einen Nicht-zur-Seite-Fahrer zu nötigen und die strafrechtlichen Folgen dafür zu tragen. Zu aller erst sollte jeder mal an sich selbst denken. MfG, Thomas PS: - Ironie - Der in die Bankette genötigte Autofahrer wird doch nicht "KnöllchenHorst" gewesen sein Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 803574 | |||
| Datum | 06.02.2015 23:36 | 45708 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Wenn die Strafe für den NA vor Gericht bestätigt wird, überlege ich mir, ob ich das Blauhorn überhaupt noch benutze(n) (lasse).Irgendwie seltsame Schlussfolgerungen aus einem Fall, von dem man eigentlich immer noch so gut wie gar nix weiß. Dann solltest du heute schon die Blauhörner abschrauben, denn dass du mit strafrechtlichen Folgen rechnen darfst, wenn du einen Unfall verursachst, ist nun wirklich nichts neues. Andersrum könnte man auch auf die Idee kommen: Wenn der NA vor Gericht von allem völlig frei gesprochen wird, könnte man ja eigentlich mit diesem Freifahrtschein zukünftig so fahren wie der andere Notarzt im weiter oben verlinkten Video. Passiert ja nix, 130 durch die Ortschaft schaffen zwar meine Fahrzeuge hier nicht, aber 100-110 dürften mit Anlauf noch drin sein, und wenn ich Fotos von den Kisten als Wracks in Kameras halten kann krieg ich immerhin mal neue. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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| Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 803577 | |||
| Datum | 06.02.2015 23:45 | 45745 x gelesen | |||
| Hallo als Kind habe ich gelernt: Lieber erst um acht zu Haus - als um sieben im Krankenhaus. Bei mir besteht daher keine Gefahr mit 130 durch die Stadt zu rasen - weder als Fahrer noch als GF. Aber natürlich kenne ich auch unsere Heißsporne, die glauben bei einer Stadtfahrt Minuten "rausfahren" zu können. Völliger Unsinn MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft | |||||
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| Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 803578 | |||
| Datum | 07.02.2015 06:37 | 45676 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Jede SoSi-Fahrt ist eine Nötigung. Sehe ich nicht so. § 240 StGB (Nötigung) (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Aufforderung freie Bahn zu schaffen ist zwar eine Drohung mit einem empfindlichen Übel (Strafe), ist aber nicht rechtswidrig. Der körperliche Zwang, z.B. zur Seite (in den Graben) zu fahren, weil es sonst zum Unfall kommt, ist hingegen weder mit § 35 noch mit § 38 StVO abgedeckt. Wäre nur noch Absatz 2 zu klären: (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Genau das wird der Punkt sein, wo man anfängt zu diskutieren. Über den genauen Hergang der Nötigung, den Einsatzzweck, etc. (Was passiert, wenn der gleiche Notarzt einen Bus voller Grundschulkinder zwingt in den Graben zu fahren? Vielleicht auf dem Weg zu einem bewusstlosen nach starkem Ethanolabusus.) Ich diskutiere da eher nicht. Geschrieben von Thomas K. Dann [...] halten im Zweifel an jedem Zebrasteifen und an jeder roten Ampel, beachten im Zweifel die Vorfahrt. Hervorgehobenes durch mich ergänzt. Das Rezept zum Ankommen. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 803580 | |||
| Datum | 07.02.2015 10:42 | 45535 x gelesen | |||
| Moin, du hast Recht, Fehler meinerseits! Ich hab in die Aussage reingeträumt, er hätte von allen BOS gesprochen. Für die Organisationen aus 35 Abs. 1 sind die Sonderrechte dort ja anders definiert und die genannte "Eile, um Menschenleben zu retten... etc" findet sich für diese Organisationen nur in 38 Abs. 1. Bezüglich der Rettungsdienste ist das freilich Unsinn. Thanx fürs Nachfragen, wär mir sonst nicht mehr aufgefallen. Die fachliche Reputation des werten Kollegen scheint also jedenfalls besser zu sein, als meine Gründlichkeit beim Texte lesen ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | |||||
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| Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 803583 | |||
| Datum | 07.02.2015 12:46 | 45636 x gelesen | |||
| Etwas Sarkasmus und Galgenhumor finde ich gut möchte dir daher zustimmen, aber ;) Geschrieben von Thomas K. Wenn die Strafe für den NA vor Gericht bestätigt wird, überlege ich mir, ob ich das Blauhorn überhaupt noch benutze(n) (lasse). Hier ereilt mich wieder der Verdacht das die Nutzung von Blauhorn zwingend mit grenzwertig hoher Geschwindigkeit verbunden ist, oder anders; Mit einschalten von Blauhorn muß ein Einsatzfahrzeug an den Leistungsgrenzen seiner physikalischen Eigenschaften bewegt werden. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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| Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 803584 | |||
| Datum | 07.02.2015 12:51 | 45503 x gelesen | |||
| evtl. etwas für den Container: https://www.facebook.com/pages/Solidarit%C3%A4t-mit-Dr-Alexander-Hatz/416504428505047 Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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| Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 803586 | |||
| Datum | 07.02.2015 13:34 | 45309 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Thomas M. evtl. etwas für den Container ich weiß schon, warum ich mich aus "sozialen" Medien größtenteils raushalte wenn man manche Kommentare liest... (und die Denkweise "Sonderrechte befreien doch von allen Vorschriften" ist immer noch viel zu weit verbreitet) ich vertrau einfach auf einen funktionierenden Rechtsapparat und warte einfach auf das Urteil Grüße Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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| Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen | 803587 | |||
| Datum | 07.02.2015 14:44 | 45321 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Hier ereilt mich wieder der Verdacht das die Nutzung von Blauhorn zwingend mit grenzwertig hoher Geschwindigkeit verbunden ist, oder anders; Grins, GENAU DAS muss keineswegs sein.. Ich habe mich an derer Stelle in diesem Thema zur Zeitersparnis geäußert, aber einen ganz anderen Grund für die SoiSi habe ich hier seltsamerweise noch nicht gelesen: das besonders schonende Transportieren eines Patienten. Folgendes eigene Erlebnis: ein Verunfallter mit Verdacht auf Rückratverletzung musste von einem Allgemein-Krhs in die Neuro der Medizinische Hochschule transportiert werden und mir (und natürlich den Ärzten, nicht, dass man mir wieder wilde Dinge unterstellt, ;-( ) war es wichtig, den Mann schonendst, also möglichst ohne Bremsen und wieder Anfahren zu transportieren. Doch, ich habe Horn und Flasher genutzt, etwa 20 km/h - und die hoch gereckten Mittelfinger oder das "Vogelzeigen" der Anderen ignoriert.. Ärgerlich war nur, dass eine Straßenbahn an mir vorbei zog und unmittelbar vor mir an einer Haltestelle hielt, um die Passagiere rauszulassen.. Der Fahrer hat echt Kummer gehabt, denn ich habe noch von der MHH die UESTRA angerufen und mich beschwert,m mit der Option, das notfalls auf dem "großen Dienstweg" zu machen. Man versicherte mir, dass das nicht nötig sei, ein Personalgespräch würde erfolgen. ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl! | |||||
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| Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 803594 | |||
| Datum | 07.02.2015 18:14
| 45695 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Thomas M. Etwas Sarkasmus und Galgenhumor finde ich gut möchte dir daher zustimmen, aber ;) Kein Aber! Das ist doch schlimm, das man auch noch Lichthupe dem Gegenverkehr entgegensetzen muß. Meint das der §5 Abs.5 so wirklich? ich meine ob das wirkt ;-) Wenn der Penner vor mir keinen Arsch in der Hose hat um mit 70 rechts abzubiegen, muß ich auf die Gegenfahrbahn, denn ein Warten bis sich das Weichei um die Ecke schert kostet mich 4,3 Sekunden (was ich beim Abbremsen am Einsatzort ja sicher brauche um meine Brille und Utensilien für die schnelle Rettung wiederzufinden), so ein BMW ist ja nun auch nicht ein Beschleunigungswunder... Deshalb tendiere ich dazu: CAS 32 Und das ist noch liberal! - denn ich schreibe nicht mal vor in welche Richtung sich der Gegenverkehr verpissen soll! Wenn Dieser nicht unverzüglich im Seitengraben parkt, wird er gleich 50 m weiter im Feld landen. Dann herrscht endlich wieder Ordnung auf unseren Straßen in dem Land! mkg hwk | |||||
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| Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 803595 | |||
| Datum | 07.02.2015 18:26 | 45354 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner K.Deshalb tendiere ich dazu: Kann ich nicht gutheißen und ist um Glück so nicht in Deutschland erlaubt, sollte es zu einem Sachschaden kommen könnte das sehr teuer für dich werden. * Die Warnmarkierung nach DIN 30710 weist immer vom Fahrzeug weg ;) Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8B., Düsedau & Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 803607 | |||
| Datum | 07.02.2015 23:03
| 44993 x gelesen | |||
| Ok ich weiß dass das jetzt nicht DER seriöse Nachrichtensender schlechthin ist, aber: Link zu RTL Geschrieben von RTL aktuell auf facebook Neues im Fall des Notarztes, der bestraft wurde, weil er zu schnell fuhr, um einem zweijährigen Mädchen das Leben zu retten: In nur 48 Stunden hat eine Online-Petition über 120.000 Unterschriften gesammelt, mit denen Freispruch für den Mediziner gefordert wird. Nun muss sich der Bayerische Landtag mit dem Thema befassen. Seriöse Berichterstattung mit Fakten? Ach scheiß drauf, wir schreiben mal was populistisches in die Überschrift, kommt immer gut und generiert Zugriffszahlen für diomepage. Ich hoffe dass der Landtag sagt "Schön für euch, was sollen wir jetzt machen?". Wenn die Politiker anfangen sich in die Rechtsprechung einzumischen gute Nacht. Wenn er zu kurz vor dem Gegenverkehr rausgezogen hat dann war das seine grobe Fahrlässigkeit und dafür gibt es keine Entschuldigung. Wenn die anderen nur zu blöd/eitel/stur (passendes auswählen) waren um Platz zu machen dann müssen die dafür belangt werden. Das wird dann wohl ein Prozess zeigen. Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | |||||
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| Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 803608 | |||
| Datum | 07.02.2015 23:09 | 45068 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.eine Online-Petition über 120.000 Unterschriften gesammelt, mit denen Freispruch für den Mediziner gefordert wird. Nun muss sich der Bayerische Landtag mit dem Thema befassen. Der Bundesverband der Berufsverbrecher ist dankbar für den Tipp. Mal im Ernst: haben diese 120 000 noch nie was von Gewaltenteilung gehört? Dies ist meine Meinung. | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8B., Düsedau & Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 803609 | |||
| Datum | 07.02.2015 23:22 | 45012 x gelesen | |||
| Anscheinend nicht. Ach und außerdem: nicht geschrieben von mir, geschrieben von RTL ;) Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | |||||
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| Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 803612 | |||
| Datum | 08.02.2015 00:14 | 44969 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.Ach und außerdem: nicht geschrieben von mir, geschrieben von RTL ;) So hab ich es auch verstanden. Dies ist meine Meinung. | |||||
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| Autor | Thor8ste8n G8., Bayreuth / Franken | 803620 | |||
| Datum | 08.02.2015 09:40 | 45163 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Mal im Ernst: haben diese 120 000 noch nie was von Gewaltenteilung gehört? Was nicht Gegenstand einer Petition sein kann Nicht mal 1 Minute gebraucht, erst nach "Petition Notarzt verfassungswidrig" dann nach "Petition an ein Gericht" gegoogelt. Gruß Thorsten Alles hier Geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt nicht die Meinung der Organisation, der Einrichtung oder des Unternehmens, der/dem ich angehöre, wider! | |||||
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| Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 803633 | |||
| Datum | 08.02.2015 13:57 | 44494 x gelesen | |||
| Ich hab das zwar jetzt nicht so spezifisch gesucht wie Du, mir war es jedoch aber klar. Habe nämlich man in der Schule aufgepasst. 7. Schuljahr. Scheint ja doch noch was hängengeblieben zu sein. Dies ist meine Meinung. | |||||
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| Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 803644 | |||
| Datum | 08.02.2015 15:18 | 44539 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Es kann hier sowohl ein Fall von dramatischem Vortrag bei der Anzeige als auch tatsächlich ein riskantes Überholmanöver vorliegen. Letztendlich wird vor Gericht Aussage gegen Aussage stehen. Wird eine interessante Verhandlung vor dem Verkehrsgericht. Na ja Aussage gegen Aussage stimmt ja nicht ganz, immerhin wird der Vorgang von ZWEI verschiedenen Verkehrsteilnehmer geschildert. Ein Argument mehr wieso man eigentlich, meiner Meinung nach, Alarmfahrten niemals alleine durchführen sollte! Gruß Dirk Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | |||||
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| Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 803645 | |||
| Datum | 08.02.2015 15:20 | 44632 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten G.Was nicht Gegenstand einer Petition sein kann sinnvoller wäre es dann schon ein Gnadengesuch an den Ministerpräsident zu verfassen. geht aber natürlich nur, wenn er verurteilt wurde. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 803646 | |||
| Datum | 08.02.2015 15:31 | 44804 x gelesen | |||
| Wem eine Facebookgruppe, Facebookgemeinschaft und die Petition noch immer nicht schwachsinnig genug sind, für den gibt es jetzt auch die Veranstaltung dazu. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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| Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 803647 | |||
| Datum | 08.02.2015 15:48 | 44620 x gelesen | |||
| Ich bekomme Ängste. Dies ist meine Meinung. | |||||
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| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 803648 | |||
| Datum | 08.02.2015 15:52 | 44389 x gelesen | |||
| Nana Gerrit, jetzt übertreib mal nicht. Im Gegenzug könnte man ihm dann die bayrische Rettungsmedaille überreichen, wie schon gefordert wurde. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 803649 | |||
| Datum | 08.02.2015 15:57 | 44751 x gelesen | |||
| Na, da warte ich dann mal auf den ersten "Spaziergang" á la Dresden und die entsprechende Berichterstattung in den Medien. Ich bin ja auch manchmal blöd, aber die übertreffen mich bei Weitem. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 803653 | |||
| Datum | 08.02.2015 16:20 | 44747 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Na, da warte ich dann mal auf den ersten "Spaziergang" á la Dresden und die entsprechende Berichterstattung in den Medien.Ich würde mir wünschen, wenn vorher noch die abgelaufene Mango aktiv wird. Irgendwas zur Rettung des armen Notarztes wird die doch auch noch hinbekommen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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| Autor | Thom8as 8H., Stuttgart / BW | 803670 | |||
| Datum | 08.02.2015 20:40 | 44571 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja R.an kennt wening Details, aber der Strafbefehl ist schon eine harte Sanktion. Typisch Justiz Bayern. Ja? Für § 315c Abs. 2 StGB liegen die üblichen Sanktionen hier im Raum bei 40-60 TS und 8-9 Monate Sperre; der Strafbefehl weicht also allenfalls nach unten ab, zumal die Fahrerlaubnis nicht nach § 111a StPO vorläufig entzogen wurde. Dass man aber einen Notarzt so belangt, der auch nicht in seinem Privat-Pkw unterwegs war (das habe ich zuerst gedacht, als ich den Beitrag gelesen habe), verwundert schon sehr. Man würde ja hoffen, dass gravierende Verkehrsverstöße auch bei Notärzten geahndet würden, vor allem, wenn sie sich eher wenig einsichtig zeigen ... Allerdings scheint sich irgendwas zu tun in der Juristen-Landschaft. Ich habe mich schon bei der Anklage gegen den Kameraden, der in Hamburg den Unfall mit dem Bus und 2 Toten und 22 Verletzten verursacht hat, gewundert, warum der vor der großen Strafkammer angeklagt wurde. Da gehören normalerweise nur schwere Straftaten hin, bei denen man meint, mit den 4 Jahren Freiheitsstrafe nicht hinzukommen, die ein Schöffengericht verhängen kann. Oder Strafsachen besonderen Umfangs oder besonderer Bedeutung; zumindest letztere drängt sich in einem solchen Fall ja auf. Das kann wieder nur jeden von uns anhalten, sich bei diesen Fahrten einfach ein wenig zurückzunehmen. Viele Situationen bringen vielleicht einen Vorteil von wenigen Sekunden. Das Risiko, das man damit eingeht, ist es jedoch oft nicht wert. Das würde ich jederzeit unterschreiben. Grüße, -thh | |||||
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| Autor | Thom8as 8H., Stuttgart / BW | 803671 | |||
| Datum | 08.02.2015 20:55 | 44353 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja R.Strafbefehle sind gerne genommen bei vermeintlich eindeutigen Sachen, an denen es nichts bis wenig zu deuteln gibt, z.B. bei Trunkenheits- oder Drogenfahrten nach § 315c Abs. 1 StGB und so eine Hauptverhandlung entbehrlich ist. Warum nicht? Der Sachverhalt ist doch einigermaßen klar; eine Klärung in der Hauptverhandlung erscheint mir dabei nicht zwingend erforderlich. Dass der Staatsanwalt ernsthaft dachte, dass dagegen kein Einspruch eingelegt wird (dann hätte man gleich eine Anklageschrift machen können, auf die dann die Hauptverhandlung folgt), wundert mich etwas. Die Beantragung eines Strafbefehls erfolgt nicht nur dann, wenn mit keinem Einspruch gerechnet wird, sondern auch - solange eine Hauptverhandlung zur Aufklärung nicht zwingend erforderlich ist -, wenn die Akzeptanz jedenfalls möglich ist; die in der Regel niedriger beantragte Sanktion (Stichwort "Geständnisfiktion") ermöglicht dem Angeklagten dann noch die Entscheidung, ob er lieber den Strafbefehl akzeptiert oder die Hauptverhandlung möchte. Insbesondere bei Ärzten und anderen Personen, deren Ruf für sie auch von beruflicher Bedeutung ist, besteht bei berufsbezogenen Vorwürfen regelmäßig auch der Wunsch, eine öffentliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden, dem die Staatsanwaltschaft mit der Beantragung eines Strafbefehls entgegenkommen kann. In der Praxis ist jedenfalls dann, wenn nur die Verhängung einer Geldstrafe in Betracht kommt, der Strafbefehl der absolute Regelfall und die Anklageschrift die absolute Ausnahme; man kann durchaus sagen, dass bei der Erhebung einer Anklage die Staatsanwaltschaft in der Regel die Verhängung einer Freiheitsstrafe anstrebt. Das ist auch logisch: der Aufwand für Anklageschrift und Strafbefehl ist identisch, der Strafbefehl bietet aber zumindest die Möglichkeit, dass eine ansonsten zwingende Hauptverhandlung nicht stattfinden muss, also justizielle Ressourcen spart. Dazu kommt die etwas zusammenhanglos in § 411 Abs. 2 S. 2 StPO stehende (und daher oft unbekannte) Verweisung auf § 420 StPO, die auch § 420 Abs. 4 StPO erfasst und damit die Ablehnung von Beweisanträgen jenseit der Gründe des § 244 Abs. 3-5 StPO im wesentlichen auch dann erlaubt, wenn die Aufklärungspflicht die Beweiserhebung nicht gebietet, also eine deutliche Verfahrenserleichterung. Insofern gibt es viele Gründe, die für das Strafbefehlsverfahren sprechen, und keinen dagegen - es sei denn, die angestrebte Sanktion kann im Strafbefehls verfahren nicht verhängt werden oder eine Beweisaufnahme ist zwingend geboten. Das ist bei zwei offenbar übereinstimmenden Zeugenaussagen und einem Angeklagten, der sich offenbar im wesentlichen damit verteidigt, sich an eine solche Situation nicht erinnern zu können, sicherlich nicht der Fall. Grüße, -thh | |||||
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| Autor | Thom8as 8H., Stuttgart / BW | 803673 | |||
| Datum | 08.02.2015 21:03 | 44345 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas R.Das wird anders geregelt..... Was auch immer die Bayrische Verwaltungsgerichtsbarkeit (!) mit dieser Petition dann anfangen soll ... | |||||
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| Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 803674 | |||
| Datum | 08.02.2015 21:08 | 44335 x gelesen | |||
| Nichts...? Aber eine Petition richtet sich auch niemals an Teile der Verwaltung oder der Gerichtsbarkeit... sondern immer an das jeweilige Parlament... | |||||
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| Autor | Thom8as 8H., Stuttgart / BW | 803675 | |||
| Datum | 08.02.2015 21:19 | 44378 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulf M.Aber eine Petition richtet sich auch niemals an Teile der Verwaltung oder der Gerichtsbarkeit... sondern immer an das jeweilige Parlament... Sollte man denke, sieht openPetition.org aber anders: "Stelle, Behörde, Person oder Amt, an die man sich mit dieser Petition wendet." Und: "Adressat Richten Sie sich an eine Einzelperson. Ihr Adressat muss die Veränderung zu bewirken können, die Sie erreichen wollen. Einzelpersonen entscheiden selten allein, können aber den großen Unterschied machen. Z.B. zwei unentschlossene Mitglieder einer Stadtverwaltung, die für eine Mehrheit sorgen könnten. " Im konkreten Fall: "An: Bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit" Ich behaupte ja nicht, dass irgendetwas davon besonders sinnvoll wäre ... | |||||
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| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 803676 | |||
| Datum | 08.02.2015 21:36 | 44519 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas H."An: Bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit" Ich denke mir, die an irgendeinem bayrischen Verwaltungsgericht lachen sich mal einen Ast und gehen dann ihrer regulären Tätigkeit nach. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 803699 | |||
| Datum | 09.02.2015 12:15 | 44943 x gelesen | |||
| Laut der Versammlung der Volkshelden auf Facebook, die sich auf den Notarzt selber berufen, wurde der Strafbefehl nun zurückgezogen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 803700 | |||
| Datum | 09.02.2015 12:56 | 44431 x gelesen | |||
Die Rücknahme sei heute um 11.11 Uhr als Fax beim Amtsgericht in Neuburg eingegangen, berichtet Rechtsanwalt Englert. Er werde heute noch das Gespräch mit Ingolstadts Leitendem Oberstaatsanwalt Helmut Walter suchen. Geklärt werden muss nämlich noch die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Notarzt Hatz gänzlich straffrei ausgehen lassen will oder nach einer anderen Form der Strafe suchtÜberraschende Wende: "Rasender" Notarzt wird doch nicht bestraft - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Ueberraschende-Wende-Rasender-Notarzt-wird-doch-nicht-bestraft-id32953487.html "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 803701 | |||
| Datum | 09.02.2015 13:19 | 44556 x gelesen | |||
| Naja, ich hab da mal eine Frage ans Justizministerium geschrieben. Jetzt bin ich gespannt, ob Antwort kommt? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 803703 | |||
| Datum | 09.02.2015 14:07 | 44310 x gelesen | |||
![]() Wenn Hoeneß das früher gewusst hätte. Bin jetzt mal gespannt wann eine Petiton kommt um - Dr Hatz das Ritterkreuz mit Schwertern und Brillianten zu verleihen - eine Straße in seiner Heimatstadt in Dr. Hatz Straße umgenannt wird - der Dr Hatz Tag als bundeseinheitlicher Feiertag einzuführen. Wer Sarkasmus findet darf ihn behalten. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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| Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 803704 | |||
| Datum | 09.02.2015 14:09 | 44338 x gelesen | |||
| Laut merkur-online.de hat die Generalstaatsanwaltschaft für 14:30 Uhr zu einer Pressekonferenz geladen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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| Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 803707 | |||
| Datum | 09.02.2015 14:45 | 44369 x gelesen | |||
| Die warte ich auch mal ab......danach weiß man dann hoffentlich mehr, ob diese Verfahrenseinstellung bei "einigen" als "Freifahrtschein für sinnloses Rasen unter Sondersignal" ausgelegt werden kann/wird ;-/ Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 803709 | |||
| Datum | 09.02.2015 14:56 | 44282 x gelesen | |||
Die Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft im Wortlaut mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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| Autor | Irak8li 8W., München-Waldtrudering / Bayern | 803712 | |||
| Datum | 09.02.2015 15:15 | 44356 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Maßgeblich hierfür war die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen ist. In anderen Worten - er ist vor Erlass des Strafbefehls nicht angehört worden? Jetzt echt? Irakli @fire 3-71 (Bayern / Südost) Heavy Rescue | |||||
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| Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 803715 | |||
| Datum | 09.02.2015 15:25 | 44084 x gelesen | |||
Geschrieben von Irakli W.In anderen Worten - er ist vor Erlass des Strafbefehls nicht angehört worden? Jetzt echt? Das wäre allerdings ......zumindest merkwürdig ;-//// Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 803727 | |||
| Datum | 09.02.2015 17:30 | 43891 x gelesen | |||
| Video von der Pressekonferenz mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 803729 | |||
| Datum | 09.02.2015 17:47 | 43838 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.- Dr Hatz das du hast das Eichenlaub vergessen, gibt es ja alles ohne Autofahren beim Roten Kreuz Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 803730 | |||
| Datum | 09.02.2015 17:53 | 43864 x gelesen | |||
| hallo, Geschrieben von Irakli W. In anderen Worten - er ist vor Erlass des Strafbefehls nicht angehört worden? Jetzt echt? Da so ein Strafbefehl ohne Gerichtsverhandlung erlassen wird kann es nicht selten vorkommen das er ohne Anhörung des Beschuldigten erlassen wird. Üblicherweise raten einem Anwälte wenn man als Beschuldigter vernommen wird zunächst mal zu schweigen. Soll je nach Vorwurf auch sehr sinnvoll sein. Alles was man in dieser Phase (meist ohne anwaltlichen Rat) sagt kann später unvorteilhaft verwendet werden :-( Wenn man dann auch keine sonstige Erklärung o.Ä. bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft abgibt hat diese zur Beurteilung dann halt keine Infos aus der Sicht des Beschuldigten. Wenn dann anstatt einer Klage vor Gericht ein Strafbefehl beantragt und erlassen wird basiert das dann "nur" auf den Ermittlungsergebnissen der Polizei die u.U. auch Zeugenaussagen enthält. Da kann dann die Schilderung des Sachverhaltes aus der Sicht des Beschuldigten einfach fehlen. Wenn man dann einen Strafbefehl erhalten hat kann man den akzeptieren, Einspruch insgesamt oder Einspruch auf die Höhe der Tagessätze erheben. Erst dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung in der der Beschuldigte dann als Angeklagter angehört wird. Ich kann mir aber gut vorstellen das im Vorfeld eines Strafbefehls ein Anwalt dann schon eine Stellungnahme aus der Sicht des Beschuldigten gegenüber der Staatsanwaltschaft abgegeben kann. In solchen Situationen ist es daher sinnvoll anwaltlichen Rat einzuholen. Hintergrundinfos: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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| Autor | Bori8s L8., Neuburg am Rhein / Rheinland-Pfalz | 803731 | |||
| Datum | 09.02.2015 17:58 | 43989 x gelesen | |||
| Wenn ich den Artikel zum Thema Strafbefehl bei Wikipedia richtig verstanden habe, wird der Strafbefehl erlassen und erst dann kann der Beschuldigte Widerspruch einlegen was dann zu einer weiteren Verhandlung führt. Dieser Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen geschehen. Vielleicht war es eine gut durchdachte Entscheidung damit gleich nach Zustellung an die Öffentlichkeit zu gehen und mit dem Sturm der Entrüstung das Gericht "einzuschüchtern"....ich glaube nicht das sich im Sachverhalt soviel geändert hat das plötzlich nichts strafrechtlich relevantes übrigbleibt. Da bleibt schon ein gewisser Nachgeschmack.... Ich vertrete hier ausschließlich meine PRIVATE MEINUNG und nicht die der Feuerwehr Neuburg am Rhein! | |||||
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| Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 803733 | |||
| Datum | 09.02.2015 18:42
| 44223 x gelesen | |||
Geschrieben von Boris L.Vielleicht war es eine gut durchdachte Entscheidung damit gleich nach Zustellung an die Öffentlichkeit zu gehen und mit dem Sturm der Entrüstung das Gericht "einzuschüchtern"... Je nach Richter kann ein solcher Schuss auch ganz gewaltig nach hinten losgehen und ich persönlich erwarte von einem Staatsanwalt oder Richter auch, dass er sich von dieser Art öffentlichem Druck nicht beeinflussen lässt. Sonst müsste man ernsthaft darüber nachdenken, ob er wirklich für diesen Beruf geeignet ist. Mir fehlen immer noch zu viele Infos, um diesen Fall abschließend bewerten bzw. beurteilen zu können. Was aber hier wieder überdeutlich zutage tritt ist die Eigendynamik der sogen. Sozialen Medien, die unbehelligt von jeder Sach- und Faktenlage eine Stimmung aufbauen kann, die ich als gefährlich bezeichne. Jedem, der im BOS Bereich mit dem Thema Öffentlichkeitsarbeit zu tun hat (oder sonstwie in Verantwortung steht) muss klar sein, dass eine solche Emotionslawine durchaus auch mal gegenläugfig sein kann. Nur mal angenommen der NA (oder ein FW-Fahrzeug) ist eben nicht zum Notfall mit Kleinkind, sondern zum alkoholkranken Langzeitarbeitslosen "Benno Krawuppke" unterwegs und schießt mit > 100 km/h einen entgegenkommenden Familienvan samt Inhalt ab, kann man sich spätestens jetzt vorstellen was los sein wird. Dem Anzeigensteller im Fall des NA wird aktuell in Internetkommentaren jedenfalls landläufig die Pest an den Hals gewünscht. Dagegen gibts m.E. kein Patentrezept und ich hab auch keine Lösung, aber es wird eine zukünftige Herausforderung sein bzw. es ist schon eine. M ein Eindruck der letzten Tage ist, dass sich ein nicht unerheblicher Teil (?) der Bevölkerung seit dem mittelalterlichen Pöbel, der Delinquenten am Richtplatz noch mit faulem Gemüse bewirft, in gewisser Weise nicht wirklich weiterentwickelt hat. | |||||
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| Autor | Bjor8n R8., Mommenheim / Rheinland-Pfalz | 803750 | |||
| Datum | 09.02.2015 22:37 | 43598 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc M.Nur mal angenommen der NA (oder ein FW-Fahrzeug) ist eben nicht zum Notfall mit Kleinkind, sondern zum alkoholkranken Langzeitarbeitslosen "Benno Krawuppke" unterwegs und schießt mit > 100 km/h einen entgegenkommenden Familienvan samt Inhalt ab, kann man sich spätestens jetzt vorstellen was los sein wird. Du hast fast richtig gelegen: Unfall mit Todesfolge Warten wir also jetzt auf die Petition, die fordert, dem Fahrer des Polizeifahrzeugs lebenslang den Führerschein zu entziehen, den Beamtenstatus abzuerkennen und ihn mit Fackeln aus dem Dorf zu jagen. So long, Bjorn | |||||
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| Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 803756 | |||
| Datum | 10.02.2015 00:05 | 43381 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc M.Medien, die unbehelligt von jeder Sach- und Faktenlage eine Stimmung aufbauen kann, die ich als gefährlich bezeichne Früher war das ein Monopol der B-Zeitung. Geschrieben von Marc M. ein Eindruck der letzten Tage ist, dass sich ein nicht unerheblicher Teil (?) der Bevölkerung seit dem mittelalterlichen Pöbel, der Delinquenten am Richtplatz noch mit faulem Gemüse bewirft, in gewisser Weise nicht wirklich weiterentwickelt hat. Nicht nur deiner und zu dem Thema: Wann immer in letzter zeit z.B. ein Tier betroffen ist, rufen immer mehr Leute zur selbst- bzw. Lynchjustiz auf. Und unsere Regierung hat Angst vor der Scharia in ein paar tausend Kilometer Entfernung. Dies ist meine Meinung. | |||||
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| Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 803764 | |||
| Datum | 10.02.2015 07:55 | 43340 x gelesen | |||
| Was regst du dich auf...... Früher gab es dafür Stammtische. Heute gibt es Kommputer..... Wohin sollen sich denn Menschen weiterentwickeln....?? Es war immer schon so, daß es ein paar Menschen auf der Sonnenseite gibt und ein Großteil auf der nicht so hellen Seite...... Alle "Großkulturen" waren irgendwann einmal im Arsch....... Uns geht es genauso...... Alles nur eine Frage der Zeit.......;-)) So long...... In Treue fest! | |||||
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| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 803772 | |||
| Datum | 10.02.2015 10:18
| 43442 x gelesen | |||
| Hallo zusammen, spannend finde ich diesen Widerspruch: Geschrieben von Michael R. Maßgeblich hierfür war die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen ist. Vorher hieß es noch in der Süddeutschen: "Nur einen Werktag nach seiner Einlassung sei der Strafbefehl rausgegangen. Wie man seine Argumente denn in dieser kurzen Zeit bewerten wolle, während sich die Ermittlungen gegen ihn über Monate hingezogen hätten. Der Ingolstädter Oberstaatsanwalt Helmut Walter sagt, ein Tag sei für seine Behörde durchaus ausreichend, um Stellung zu beziehen. " Süddeutsche Nun ja, das ist ein netter Erklärungsversuch. Vielleicht ist das wirklich aneinander vorbeigegangen. Je nachdem, wie dick die Akten sind, dauert es eben auch, bis man als Anwalt auf die Anhörung was umfangsreiches zu Papier zu bringen. Dass sich dann die Staatsanwaltschaft irgendwann entscheidet, einen Schritt weiterzugehen, wenn keine Einlassung vorliegt, ist normal, dann geht es eben in die nächste Runde mit Einspruch und Hauptverhandlung. Vielleicht hat man deswegen auch überhaupt zum Strafbefehl gegriffen, weil man dachte, wenn schon keine entgegenstehende Einlassung vom Beschuldigten kommt, dann ist da vielleicht was dran. Einen Notarzt auf dem Weg zum Einsatz allerdings ähnlich oder gleich zu belangen, wie jemanden, der einfach nur so rücksichtslos rast, um schneller voran zu kommen ist m.E. nicht angemessen. Denn § 315c Abs. 2 StGB setzt tatbestandlich ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten voraus. Rücksichtslos handelt, wer sich aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt. Das ein Notarzt aber eher nicht eigensüchtig handelt ist nicht von der Hand zu weisen. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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| Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 803788 | |||
| Datum | 10.02.2015 12:05 | 43085 x gelesen | |||
| Welche Ansätze hatten denn Urteile der letzten Jahre in dieser Hinsicht? Achso, die StVO-Kommentierung schreibt doch: "Rücksichtslos handelt, wer sich seiner Pflichten im Straßenverkehr bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Beweggründen, etwa um ungehindert vorwärts zu kommen, über diese hinwegsetzt, .... " Soweit richtig. Aber es geht ja noch weiter: "... ebenso, wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst in sich aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise drauflos fährt." Meines Erachtens hatte die StA doch darauf abgestellt ... *grübel* Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 803791 | |||
| Datum | 10.02.2015 12:31 | 43014 x gelesen | |||
| Ach Udo, warum hast du gerade nicht das Mittags-TV im ZDF gesehen. Der Borussia Dortmund Fan als Moderator schaute tief betroffen und mir kamen so richtig Elefantentränen ob der Hinterlist der Staatsanwaltschaft aus Ingolstadt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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| Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 803797 | |||
| Datum | 10.02.2015 12:41 | 43144 x gelesen | |||
| Mittags-TV? Was ist das? Hab' ich nicht, brauch' ich nicht. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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