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ThemaWerbung fürs Forum bzw -Markt...9 Beträge
RubrikFeuerwehr-Historik
Infos:
  • Feuerwehr-Oldtimer im Feuerwehrmarkt
  •  
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW803107
    Datum31.01.2015 12:505906 x gelesen
    http://www.rp-online.de/leben/auto/eine-leidenschaft-fuer-alte-einsatzwagen-aid-1.4831997

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    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen803116
    Datum31.01.2015 15:263750 x gelesen
    Hallo,
    der gleiche Artikel (etwas anders geschrieben, aber der gleiche Inhalt) erschien bei uns im laufe der Woche auch. Er wurde wohl allen großen Zeitungen angeboten.
    Wobei das Thema an sich ja nicht schlecht ist. Müssen Städte und Gemeinden wirklich eine Garantie für die verkauften Fahrzeuge geben? Ist nicht mehr "Gekauft wie Besichtigt"?

    Heinrich

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW803122
    Datum31.01.2015 16:003569 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich B.Müssen Städte und Gemeinden wirklich eine Garantie für die verkauften Fahrzeuge geben? Ist nicht mehr "Gekauft wie Besichtigt"?

    Offensichtlich zählen Behörden da als gewerbliche Verkäufer.

    Ein solcher muss, wenn er an Verbraucher (also Privatleute) verkauft, für versteckte Mängel haften. Das ist etwas anderes als eine Garantie.

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    AutorUwe 8R., Schwerin / M-V803127
    Datum31.01.2015 17:503393 x gelesen
    Nach EU - Recht hat jeder Verkäufer die Gewährleistung zu geben, nur bei Privatpersonen kann sie vertraglich ausgeschlossen werden, sonst gilt sie automatisch. Als Alternative gilt ein Verkauf als Schrott......

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    AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY803128
    Datum31.01.2015 19:063304 x gelesen
    Aber wenn Gewerblich an Gewerblich verkauft ist der Ausschluss der Gewährleistung so weit ich weiß möglich.

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    AutorUwe 8R., Schwerin / M-V803135
    Datum01.02.2015 10:532857 x gelesen
    Bist du denn eine " Gewerbliche Privatperson " oder wovon redest du hier ?
    Hier wird von Privatpersonen gesprochen die von einer Behörde etwas erwerben.
    Hast du das Thema irgendwie falsch verstanden ?

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    AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY803148
    Datum01.02.2015 15:342531 x gelesen
    Geschrieben von Uwe R.Hast du das Thema irgendwie falsch verstanden ?

    Das Thema heißt: Werbung fürs Forum bzw -Markt... mehr nicht.

    In erster Linie weiß ich noch nicht mal ob eine Kommune überhaupt Gewerblich ist. Schließlich kann sie dir keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. ausstellen. Ebenso kann sie auch keine MwSt. absetzen.

    Zitat Wikipedia:
    Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.

    Das ist eine Kommune definitiv ncht.

    Zum zweiten ist es möglich ein Gerät als Defekt zu verkaufen. Dann gibt es auch keine Gewährleistung. Allerdings ist das schon etwas mehr als nur zu schreiben "Wird als Defekt verkauft".

    Eine andere Möglichkeit ist es das Fahrzeug nur an Gewerbetreibende zu verkaufen. Es reicht so weit ich weiß wenn sich der Käufer als Gewerbetreibender auf dem Kaufvertrag ausgibt.

    Es gibt immer Mittel und weg

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP803149
    Datum01.02.2015 15:432450 x gelesen
    Geschrieben von Sascha H. In erster Linie weiß ich noch nicht mal ob eine Kommune überhaupt Gewerblich ist. Schließlich kann sie dir keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. ausstellen. Ebenso kann sie auch keine MwSt. absetzen.Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes Ende 2012 (und vorher schon gleichlautender EU-Richtlinien) ist das so pauschal nicht mehr richtig. Allerdings ist die Umsetzung dieses Urteils in die entsprechenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften bis heute noch nichtmal ansatzweise so, dass man da verständliche und vernünftige Abgrenzungskriterien hätte, die man halbwegs pauschal ansetzen könnte.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorUwe 8R., Schwerin / M-V803151
    Datum01.02.2015 16:32   2531 x gelesen
    Das Thema scheint nun zu werden was ist eine Gewerbe und was nicht. Wer darf Umsatzsteuer erheben und Vorsteuer abziehen. Wenn das so weiter geht können wir uns auch über die Rentenversicherung oder Insolvenzveschleppung unterhalten.

    Selbstverständlich wird bei einigen Zoll- und VEBEG - Verkäufen Umsatzsteuer erhoben.

    Ich schreibe jetzt hier nicht mehr weiter, es geht wohl nur noch darum irgend etwas zu schreiben, statt sachlich und inhaltlich etwas dazu beizutragen. Das ist leider nicht mehr mein Niveau.

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