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Thema | Werbung fürs Forum bzw -Markt... | 9 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehr-Historik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 803107 | |||
Datum | 31.01.2015 12:50 | 5906 x gelesen | |||
http://www.rp-online.de/leben/auto/eine-leidenschaft-fuer-alte-einsatzwagen-aid-1.4831997 ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 803116 | |||
Datum | 31.01.2015 15:26 | 3750 x gelesen | |||
Hallo, der gleiche Artikel (etwas anders geschrieben, aber der gleiche Inhalt) erschien bei uns im laufe der Woche auch. Er wurde wohl allen großen Zeitungen angeboten. Wobei das Thema an sich ja nicht schlecht ist. Müssen Städte und Gemeinden wirklich eine Garantie für die verkauften Fahrzeuge geben? Ist nicht mehr "Gekauft wie Besichtigt"? Heinrich | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 803122 | |||
Datum | 31.01.2015 16:00 | 3569 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Müssen Städte und Gemeinden wirklich eine Garantie für die verkauften Fahrzeuge geben? Ist nicht mehr "Gekauft wie Besichtigt"? Offensichtlich zählen Behörden da als gewerbliche Verkäufer. Ein solcher muss, wenn er an Verbraucher (also Privatleute) verkauft, für versteckte Mängel haften. Das ist etwas anderes als eine Garantie. | |||||
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Autor | Uwe 8R., Schwerin / M-V | 803127 | |||
Datum | 31.01.2015 17:50 | 3393 x gelesen | |||
Nach EU - Recht hat jeder Verkäufer die Gewährleistung zu geben, nur bei Privatpersonen kann sie vertraglich ausgeschlossen werden, sonst gilt sie automatisch. Als Alternative gilt ein Verkauf als Schrott...... | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 803128 | |||
Datum | 31.01.2015 19:06 | 3304 x gelesen | |||
Aber wenn Gewerblich an Gewerblich verkauft ist der Ausschluss der Gewährleistung so weit ich weiß möglich. | |||||
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Autor | Uwe 8R., Schwerin / M-V | 803135 | |||
Datum | 01.02.2015 10:53 | 2857 x gelesen | |||
Bist du denn eine " Gewerbliche Privatperson " oder wovon redest du hier ? Hier wird von Privatpersonen gesprochen die von einer Behörde etwas erwerben. Hast du das Thema irgendwie falsch verstanden ? | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 803148 | |||
Datum | 01.02.2015 15:34 | 2531 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe R.Hast du das Thema irgendwie falsch verstanden ? Das Thema heißt: Werbung fürs Forum bzw -Markt... mehr nicht. In erster Linie weiß ich noch nicht mal ob eine Kommune überhaupt Gewerblich ist. Schließlich kann sie dir keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. ausstellen. Ebenso kann sie auch keine MwSt. absetzen. Zitat Wikipedia: Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt. Das ist eine Kommune definitiv ncht. Zum zweiten ist es möglich ein Gerät als Defekt zu verkaufen. Dann gibt es auch keine Gewährleistung. Allerdings ist das schon etwas mehr als nur zu schreiben "Wird als Defekt verkauft". Eine andere Möglichkeit ist es das Fahrzeug nur an Gewerbetreibende zu verkaufen. Es reicht so weit ich weiß wenn sich der Käufer als Gewerbetreibender auf dem Kaufvertrag ausgibt. Es gibt immer Mittel und weg | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 803149 | |||
Datum | 01.02.2015 15:43 | 2450 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha H.In erster Linie weiß ich noch nicht mal ob eine Kommune überhaupt Gewerblich ist. Schließlich kann sie dir keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. ausstellen. Ebenso kann sie auch keine MwSt. absetzen.Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes Ende 2012 (und vorher schon gleichlautender EU-Richtlinien) ist das so pauschal nicht mehr richtig. Allerdings ist die Umsetzung dieses Urteils in die entsprechenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften bis heute noch nichtmal ansatzweise so, dass man da verständliche und vernünftige Abgrenzungskriterien hätte, die man halbwegs pauschal ansetzen könnte. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Uwe 8R., Schwerin / M-V | 803151 | |||
Datum | 01.02.2015 16:32 | 2531 x gelesen | |||
Das Thema scheint nun zu werden was ist eine Gewerbe und was nicht. Wer darf Umsatzsteuer erheben und Vorsteuer abziehen. Wenn das so weiter geht können wir uns auch über die Rentenversicherung oder Insolvenzveschleppung unterhalten. Selbstverständlich wird bei einigen Zoll- und VEBEG - Verkäufen Umsatzsteuer erhoben. Ich schreibe jetzt hier nicht mehr weiter, es geht wohl nur noch darum irgend etwas zu schreiben, statt sachlich und inhaltlich etwas dazu beizutragen. Das ist leider nicht mehr mein Niveau. | |||||
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