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ThemaRegelkompetenz peripherer Venenzugang6 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW801692
Datum05.01.2015 12:573601 x gelesen
Hallo,

ich bin auf der Suche nach Rettungsdienstbereichen, wo der periphere Venenzugang zu den Regelkompetenzen gehört.

Vor allem interessieren mich dort die Regelungen welche Patienten einen Zugang bekommen.
Wer darf diesen Zugang anlegen? Nur RA oder auch RS.

Mir liegen RD Bereiche vor, wo der ÄlRD einen Zugang für jeden Patienten fordert welche im RTW bzw. N-KTW transportiert werden.

Ich bin auf eure Erfahrungen gespannt.

Vielen Dank

Sebastian

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AutorAndr8e S8., München / Bayern801696
Datum05.01.2015 13:512062 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.
Mir liegen RD Bereiche vor, wo der ÄlRD einen Zugang für jeden Patienten fordert welche im RTW bzw. N-KTW transportiert werden.


Sinnvoll, in der Notaufnahme bekommt dann sowieso jeder internistische Pat. einen.
(Wobei ich ein "Zugangs-Pflicht" für den RD nicht begrüße)

Im Raum München ist der Zugang durch den RD, teilweise sogar Sanitätsdienst (fragwürdig...) die Regel. Ob das offiziell so freigegeben ist, weiß ich allerdings nicht.

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg801697
Datum05.01.2015 15:131858 x gelesen
Hallo,

wird gemacht wenn der Patient es braucht oder die Wahrscheinlichkeit gegeben ist das er es unterwegs noch brauchen könnte bzw. es zügig in der Klinik weiterhilft. Je nach angesteuerter Klinik und Erkrankung wird auch Blut abgenommen.
Vorgabe entsprechend nur nach den üblichen Leitlinien (Rea, Anaphilaxie, etc...)

Gruß Micha

Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 801746
Datum06.01.2015 02:021656 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K. ich bin auf der Suche nach Rettungsdienstbereichen, wo der periphere Venenzugang zu den Regelkompetenzen gehört.

Saarland, komplett

Geschrieben von Sebastian K. Wer darf diesen Zugang anlegen? Nur RA oder auch RS.

Nur RA

Geschrieben von Sebastian K. Mir liegen RD Bereiche vor, wo der ÄlRD einen Zugang für jeden Patienten fordert welche im RTW bzw. N-KTW transportiert werden.

AFAIR steht da jeder Notfall Patient

Bei Bedarf gugge ich nochmal

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW801769
Datum06.01.2015 10:241459 x gelesen
Geschrieben von Andre S.Im Raum München ist der Zugang durch den RD, teilweise sogar Sanitätsdienst (fragwürdig...) die Regel. Ob das offiziell so freigegeben ist, weiß ich allerdings nicht.

Hmm genau solche "Rambo-Nadelleger" möchte ich eigentlich nicht sehen.
Der Kreis den ich gerade berate hat genau diese bedenken geäußert.

Es geht den RA z.B. darum bei einer völlig exikierten Person bereits eine Infusion anzuhängen, da es der Person wirklich hilft. Aktuell müsste genau für diesen Fall das NEF nachbestellt werden.

Als weiterer Punkt wird angeführt das bei einem Kreislauf stabilen Patienten die Anlage noch einfach möglich ist.

Zuletzt soll es natürlich der in Übhaltung des Personals dienen. Wer regelmäßig Zugänge legt ist im "Notfall" einfach besser.


Ich hoffe ihr könnt mir da zustimmen.

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen801788
Datum06.01.2015 13:391502 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Sebastian K.:
Mir liegen RD Bereiche vor, wo der ÄlRD einen Zugang für jeden Patienten fordert welche im RTW bzw. N-KTW transportiert werden.
Na ja, ich hoffe doch sehr, nur für Notfälle! Denn es gibt ja auch viele Rettungsdienstbereiche, in denen (ausnahmsweise, oder auch regelmäßig) auch mal ganz normale Krankentransporte mit einem RTW gefahren werden. Und der Entlassung dann (wieder) einen Zugang zu verpassen... ;-)


Vor allem interessieren mich dort die Regelungen welche Patienten einen Zugang bekommen.
Hier: Nach dem Ermessen der Besatzung (resp. Transportführer = RA; sicherlich auch in Verbindung mit der Notkompetenzrichtlinie).

Im Benachbarten RD-Bereich Salzgitter hingegen ist es meines Wissens nach so, dass beim Zugang der NA-Ruf obligat ist. Ich finde beides - jeder RTW-Pat. bekommt Zugang und Zugang = NA-Indikation, problematisch. Denn jeder Notfall ist anders und die Entscheidung kein Zugang, Zugang (aber kein NA) und NA-Ruf sollte m.E. schon im Ermessen der Besatzung liegen, dafür ist sie schließlich aus- und fortgebildet.


Wer darf diesen Zugang anlegen? Nur RA oder auch RS.
Sowohl als auch.


Gruß

Daniel

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